Ja, formal ist da evtl. einiges nicht (ganz) korrekt, und dann gleich an die Obergrenze des Verwarngeldsatzes zu gehen, ist auch bemerkenswert. Würde mich - und wohl noch andere - Mitleser interessieren, wie die Sache weitergeht ...
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Hast Du einen Rechtsschutz? Ein herbeiwinken könnte u.U. für die beiden ein Problem geben. Ein Anwalt findet immer was u.U. einen formellen Fehler. Nur wenn man nicht alles schluckt, kann man an so etwas was ändern.War leider keine Option.
Die beiden standen so, dass ich hart durchs Unterholz gemusst hätte um an ihnen vorbei zu kommen, was nicht möglich war.
War auch schon zu nah an ihnen dran, da sie wie eingangs beschrieben den Eindruck erweckt hatten, mich einfach durchzulassen.
Zudem standen an den angrenzenden Wiese ca. 600 Schafe, so dass ich spätestens da hätte absteigen müssen.
Kleiner, dicklicher Typ mit Schnurrbart und sehr großer (ca. 2 Meter) jüngerer mit braunen Haaren würde ich weiträumig umfahren.
Ja, der "Abschreckungseffekt zur Vermeidung negativer Vorbildwirkung" scheint den beiden wichtig gewesen zu sein. Um so interessanter ist es zu wissen, ob und was da nachkommt ...Bin im Verwaltungsrecht berufsbedingt selber relativ tief drin
Rechtschutz habe ich...
Ich persönlich hätte, sofern ich die Maßnahme selber getroffen hätte, vermutlich auch nicht die Obergrenze des VG genutzt, zumal ich wirklich freundlich geblieben bin und auf die zum Teil nicht unerheblichen Provokationen nicht eingegangen bin.
Gleichzeitig denke ich aber, dass die ganze Maßnahme auch zur Abschreckung und Weiterleitung an weitere gleichgesinnte "rücksichtslose Mountainbiker" gedacht war...
Hat ja augenscheinlich funktioniert
Fühlt Euch aber in jedem Falle gewarnt:
Kleiner, dicklicher Typ mit Schnurrbart und sehr großer (ca. 2 Meter) jüngerer mit braunen Haaren würde ich weiträumig umfahren.
Das letzte Mal wurden 75€ fällig wenn 8ch mich Recht erinnere...Wieso seltsam?
55 Euro ist der höchste Verwarngeldsatz bevor ab 60 Euro die Bußgelder losgehen.
Das bedeutet Vorsatz und damit Verdoppelung!Weiß jemand zufällig wie es bei solchen Verwarn- / Bußgeldern mit Wiederholungstätern aussieht? Werden die Daten gespeichert?
Wenn mann jedes 10te Mal erwischt wird, wären es pro Tour 5,50€.
Wie sieht es denn aus? Dürfen die Kontrolleure der Forstbehörde einen überhaupt festhalten? Wenn nein könnte man doch weiterfahren und die Herrschaften ignorieren? Sollten sie dann die Weiterfahrt verhindern oder gar handgreiflich werden könnte man doch auf Freiheitsberaubung plädieren?
Wenn die Daten wieder gelöscht werden, kann dir das niemand beweisen. Darum ging es doch.Das bedeutet Vorsatz und damit Verdoppelung!
Hmm... einer meiner MTB-Kumpels ist Anwalt, wäre interessant was der sagen würde wenn der bei so etwas mit dabei wäre.Laut Aussage des Schnurrbarts wird bei jeder Owi, die im 7G begangen wird, sofort Vorsatz bejaht.
Als ich ihn gefragt habe, wo das steht, konnte er mir nicht antworten.
Als ich ihm dann gesagt habe, dass ich das verwaltungsrechltich für eine äußerst gewagte Annahme halte, die er gerne mit meinem Anwalt ausdiskutieren könne, hat er gar nichts mehr dazu gesagt.
Ich bleibe ja bei der Meinung, das es für einen nicht Ortskundigen, der nicht am Wanderparkplatz anhält um sich die Karten und damit die Regelungen anzusehen, unterwegs nicht erkennbar ist das ein weg gesperrt ist!Laut Aussage des Schnurrbarts wird bei jeder Owi, die im 7G begangen wird, sofort Vorsatz bejaht.
Als ich ihn gefragt habe, wo das steht, konnte er mir nicht antworten.
Als ich ihm dann gesagt habe, dass ich das verwaltungsrechltich für eine äußerst gewagte Annahme halte, die er gerne mit meinem Anwalt ausdiskutieren könne, hat er gar nichts mehr dazu gesagt.
Abermals:
Habe mich objektiv falsch verhalten.
Dessen bin ich mir bewusst.
Dennoch war der Umgang des einen Dudes einfach unter aller Kanone
Und wenn es Euch den Ärger erspart, isses mir die Kohle wert
Laut Aussage des Schnurrbarts wird bei jeder Owi, die im 7G begangen wird, sofort Vorsatz bejaht.
Als ich ihn gefragt habe, wo das steht, konnte er mir nicht antworten.
Als ich ihm dann gesagt habe, dass ich das verwaltungsrechltich für eine äußerst gewagte Annahme halte, die er gerne mit meinem Anwalt ausdiskutieren könne, hat er gar nichts mehr dazu gesagt.
Abermals:
Habe mich objektiv falsch verhalten.
Dessen bin ich mir bewusst.
Dennoch war der Umgang des einen Dudes einfach unter aller Kanone
Und wenn es Euch den Ärger erspart, isses mir die Kohle wert
Angesichts der Ausgeschrieben bzw, vorgesehenen Ranger stellen, rechne ich mit einer Eskalation der Lage.Bin mir nicht sicher, ob auf längere Sicht die harte Nummer mit Widerspruch etc. mehr Ärger erspart, v.a. falls die Erfolgsaussichten gut sind; kann aber nicht Einschätzen, wie groß das Eskalationspotential auf Seiten der Behöre ist in Richtung "jetzt erst recht und möglichst jeden Tag" ...
Die beiden Stellen, die der Landkreis Ende 2018 ausgeschrieben hat, scheinen also besetzt zu sein. In der Ausschreibung stand, dass sie auch einen Dienstwagen haben, der wird wohl nicht allzu weit entfernt gestanden haben. Der Wegeplan ist im Rahmen des Naturschutzgesetzes als Verordnung der Bezirksregierung in Kraft getreten. Inwieweit eine Kennzeichung mit Karten und Pfeilen an Bäumen ausreicht, wirst du wahrscheinlich nur über eine Klage feststellen können.Angesichts der Ausgeschrieben bzw, vorgesehenen Ranger stellen, rechne ich mit einer Eskalation der Lage.
Die neuen Ranger sind vermutlich direkt im Ordnungsamt bzw. Landkreis angestellt, wobei auch Förster im Wald dieselben Befugnisse haben, wie das Ordnungsamt und die dürfen sehr viel, was die Polizei auch darf. Das einzige, was mir spontan einfällt, was sie nicht haben bzw. dürfen
sind Schusswaffen und der Eingriff in den fließenden Verkehr.