Was soll denn der Käse? Meinste nicht, dass ich informiert bin?
Mehr oder weniger geben deine Beispiele genau das wieder, was ich geschrieben hatte, dass es nicht klar definiert ist, wo privat aufhört und wo gewerblich beginnt...
Vor ca. 2 Wochen war es aber noch völlig ok eine Kopie vom Perso quer durch Deutschland per EMail an einen unbekannten zu versenden, da war wohl der Datenschutzfaktor noch nicht so gewichtig
Die Daten, die die Post von uns hat/hatte oder die Daten, die bei der Bank abhanden gekommen sind, sind etwas prikärer, als die, welche Thomas von uns sammelt. Er kennt unsere Anschrift, in manchen Fällen unsere Berufe und unser Geburtsdatum, auch lässt sich unser gröÃtes Hobby leicht erraten...
Tut mir leid pHONe,
im Real Life bist du echt der beste Mensch den ich kenn, hier gibst du dich komisch, ist so, mMn liegt es daran das du dich solidarisch verpflichtet fühlst da du dich bei der schaffung dieses lächerlichen Projektes beteiligt hast, und darum nichts drauf kommen lassen willst.
Du widersprichst dir in einer Tour.
Hab da echt keinen bock zu.
Werd mir aber trotzdem du müÃige Arbeit machen wenigstens die letzten deiner sich widersprechenden Aussagen nebeneinander zu stellen.
Danach werde ich Aussagen von dir zu diesem Thema ignorieren, da mich dieses gesammte Thema schon sehr wütend macht und ich nicht will das sich das auf unser Privates verhältnis niederschlägt.
zum Thema gewerblich oder nicht gewerblich:
Ob es nun 40 Artikel in der Woche oder nur 2-3 im Jahr sind, bedeutet erstmal garnichts!
Wenn ich meine CD Sammlung auflöse und zufällig 40 CDs an verschiedene Leute verkaufe, innerhalb von einer Woche, muss ich kein Gewerbe anmelden! Da wird mir auch jedes Gericht in D Recht geben...
Wenn man aber 2-3 Artikel innerhalb von einem Jahr verkauft um sich zu bereichern, dann handelt man gewerblich!
Es ist nicht definiert, ab wieviel Artikeln gewerbliches Handeln beginnt, das wird von Fall zu Fall entschieden, wenns überhaupt soweit kommt...
dazu hab ich dir auch was aus dem I-net rausgesucht, du meinst jedoch das die Sachen die ich gefunden haben dir recht geben, k.a. wie du drauf kommst.
Bitte das hier mal richtig lesen:
Die weitverbreitete Ansicht, private Verkäufe bei ebay seien immer Privatsache, ist falsch. Selbst wer nur Dinge aus dem eigenen Haushalt versteigert, kann als Unternehmer gelten. So zog ein Verkäufer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt den Kürzeren, der für seinen Shop warb: âWir bieten alles, was Käufer interessiert.â Eine genaue Grenze zum Gewerbe lässt sich nicht ziehen, weil die Gerichte immer nur über konkrete Fälle entscheiden. Beispiele (siehe Tabelle) zeigen aber: Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten wird es kritisch â und besonders, wenn jemand âPowersellerâ ist oder einen Online-Shop hat oder häufig gleiche Waren oder Neuwaren anbietet â es sei denn es geht um Haus*haltsauflö*sungen oder private Sammlungen (Oberlandesgericht Hamburg, Az. 5 W 7/07).
Tipp: Entscheidet das Gericht auf âGewerbeâ, muss der Verkäufer â anders als Privatleute â ein Widerrufs- oder Rückga*berecht einräumen, bei Gebrauchtwaren mindestens 12 Monate Gewährleistung geben, bei Neuware sogar 24 Mo*nate. Und er trägt das Versandrisiko. Im Streitfall muss aber der Kunde beweisen, dass der Verkäufer Unternehmer ist.
und hier auch mal richtig lesen:
Beispielfälle: Hier entschieden Gerichte auf âgewerbliches Handelnâ Gericht Aktenzeichen
Verkauf von über 40 Büchern in sechs Wochen OLG Frankfurt 11 U (Kart) 18/04
242 Bewertungen in zwei Jahren und Werbung âtonnenweise Hardwareâ OLG Hamburg 5 W 7/07
Verkauf von zehn neuen Markenartikeln LG Frankfurt 2/03 O 192/07
42 neuwertige oder gleichartige Produkte in knapp vier Wochen OLG Zweibrücken 4 U 210/06
Verkauf von Bekleidung als Neuware in verschiedenen GröÃen LG Hannover 18 O 115/05
80 Teile gebrauchter Kinderkleidung in 30 Tagen (trotz vier eigener Kinder) Landgericht Berlin 103 O 75/06
25 Verkäufe in zwei Monaten und Ankauf der Ware kurz vorher Landgericht Hanau 5 O 51/06
154 Bewertungen. âVerkaufe alles, was im Haushalt nicht mehr nötig istâ AG Bad Kissingen 21 C 185/04
Status als âPowersellerâ und Verkauf gleichartiger Waren AG Radolfzell 3 C 553/03
Ãber 250 Verkäufe in 31 Monaten Landgericht Mainz 3 O 184/04
39 Verkäufe in fünf Monaten Landgericht Berlin 103 U 149/01
Grenzbereich zwischen privat und Gewerbe: 68 Verkäufe in acht Monaten OLG Frankfurt 6 U 149/04
Kein Gewerbe: Auflösung der eigenen 100-teiligen Comicsammlung OLG Zweibrücken 4 U 210/06
das sind Beisspielfälle wo z.b. auf Gewerblichen Handel enstschieden wurde.
Ich hab keine Ahnung was du mit Gewinn oder sonst was sagen willst,
wenn ich 10000000 CD verkaufe ist es nicht gewerblich, weil ich daran nicht verdien, und wenn ich 2-3 Artikel verkaufe um mich zu bereichern ist es gewerblich, an jedem Artikel den ich verkaufe bereichere ich mich, oder nicht?
Ist doch auch eine Bereicherung wenn ich einen CD Rohling für 30 Cent verkaufe, da ich ja Geld für bekomme und es nicht ausgeben muss damit jemand sie nimmt.
Finde es echt schade das du dich kaufen lassen hast, bzw. das du dein sonst so logisches und offenes denken so an den Nagel hängst nur wegen einer total dummen Sache in die du eben verstrickt bist und deshalb nichts drauf kommen lässt.
Würdest du nicht von Anfang an mit drinhängen würdest du genauso schreien wie alle anderen, lauter als es ich jemals tun würde, denn du bist eher der von uns beiden der massenhaft bei supertollen schnäppchen zuschlägt, was du leider in Zukunft vergessen kannst, da bestimmt nicht der User XY der 1 mal im Jahr einen Dämpfer für 120 Euro verkauft die Anmeldung mitmacht, und bestimmt auch nichtmehr der User YX der halt 3 Angebote im Jahr schaltet um seine Oldschool XTR Trigger und div. Kleinteile verkauft wo deien Augen aufleuchten und sich spukke in deinem Mund bildet vor begierde.
Du bist doch der, der total freude hat an der Schnäppchenjagt, darum ist deine Beführwortung für den Käse falsch.
Hauptsache der Napalm kann seinem sicher nicht gewerblichen Handel hier weiter fortsetzen.
Sry, das ich so persönlich werden musste, aber ich muss hier mal mit der Brechstange deine Augen öffnen, da du normal der letzte wäre der sich für sowas aussprechen würde, ich weià das du noch nie mit betrug zutun hattest, obwohl du gerne im Bikemarkt einkaufst und verkaufst, weil du schlau genug bist vorsichtig zu agieren und es dir eig. niemals passiert wäre, dh. hast du null komma garnix davon ausser das du vllt. an der entstehung iwi mitgewirkt hast, das ist und bleibt deine einzige Motivation dahinter.
Nehms mir nicht krumm, wie gesagt, will da mit der Brechstange an deine Augen ran!