Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Ist glaub schon ne Woche her, dass es ein Bikekollege in unsere Whatsappgruppe eingestellt hat, aber es ist schon widerwärtig, was Zeitungen so alles abdrucken.
Wir sind regelmäßig in Blaubeuren und Geislingen unterwegs gewesen, aber nie hat sich ein Wanderer an uns (4-10 Leute) daran gestört.
 

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Der Bericht ist eine Frechheit. Vielleicht sollten die lokalen Biker den Schreiber samt Mitschreiberin mal persönlich interviewen. Adresse lässt sich ja ganz leicht googlen.
Er scheint wohl öfters Leserbriefe zu verfassen.
 
Strafbar macht man sich weder durch das befahren, noch durch das erzählen davon.
Beim Adresse ergoogeln und "persönlich Interviewen" kann das schon anders aussehen.
 
Wenn man die Namen recherchiert, weiß man auch woher der Hass kommt und warum er/sie unbedingt dieses Verbot durchsetzen will. Würde es kein Verbot geben, müsste heute noch eins her, wenn es nach deren Willen geschehen soll.
Angenommen, ein Wanderer hält einen Mountainbiker auf, fotografiert ihn und fordert ihn auf seinen Personalausweis zu zeigen oder seine Personalien zu nennen, macht er sich nicht wegen Nötigung strafbar? Meines Wissens nach darf man nur wegen einer strafbaren Handlung oder um eine strafbare Handlung zu verhindern, festgehalten werden. Befahren von Wegen <2m Breite ist ja nur eine Ordnungswidrigkeit. Spinnt man das Ganze jetzt weiter, machen sich die Wanderer der Nötigung strafbar.
Kennt sich jemand damit aus?
 
Nichts gegen Raketenrucksäcke! Das sind die E-Bikes von morgen :D
Die Idee finde ich echt klasse, auch wenn man das Label quasi auf jedes Kleidungsstück drucken müsste. Oder eine Art Armbinde, Aufkleber auf den Rucksack, damit das immer an Bord ist.
Oder man baut sich gleich Aluschilder und bestückt damit den Trail/Wanderweg.
 
Im Reutlinger Generalanzeiger gab es heute eine ganze Seite zum Thema 2-Meter-Regel und Mountainbiken. Der Redakteur ist selber Mountainbiker und hat den Text sehr ausgewogen geschrieben. In einem Kommentar bezieht er dann persönlich Stellung zur 2-Meter-Regelung, eine Kollegin kommentiert das Contra.
Auf facebook unter GEA
https://www.facebook.com/pg/gea.reutlingen/posts/?ref=page_internal wird fleißig kommentiert.

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Ich habe mal eine Email geschrieben (Andres GEAim CC):
"Guten Tag Frau Sämann
ich möchte ihnen ein Feedback zu ihrem Kommentar zur 2m-Regel-in-BW geben.
1. Diese Regel gibt es so nur in BW. Halten sich die Regierenden in BW für viel klüger, als der Rest von DE.
2. Diese Regel hat zu keinem Zeitpunkt die Bedürfnisse der Mountainbiker auch nur ansatzweise berücksichtigt. Es gäbe endlose Beispiele aus anderen Bereichen, die diese Unsinnigkeit und Ungerechtigkeit aufzeigen würden.
3. Wir Mountainbiker mögen eben genau die gleichen Wege, wie die Wanderer. Warum verlegen wir die Wanderer nicht einfach komplett auf die 2m-Schotterautobahnen?
4. Womit rechtfertigen sie diese Alle-Macht-Dem-Wanderer-Previleg?
5. Es gibt keine belastbare Studie, dass der MTB-Sport in der Summe aller Faktoren umweltbelastender ist, als wandern.
6. Ja, es gibt die schwarzen Schafe unter den Bikern. Diese rechtfertigen aber in keinster Weise diese Kollektivstrafe für alle Biker ohne jegliche Alternative.

Der Ruf nach dem Erhalt der 2m-Regel dient einzig und allein der Aufrechterhaltung der aktuellen komfortablen Machtsituation pro Wanderer, Förster und Wanderer. Beim Wegfall müsste man sich auf eine Diskussion auf Augenhöhe einlassen und es würden auf einmal richtige Argumente zählen.
Ich werde seit über 20y kriminalisiert und es schert mich nicht. Ich schädige mit meinem Fahrstil nix, ich bin stets bemüht mich rücksichtsvoll zu verhalten und entschuldige mich immer, wenn es mir nicht ausreichend gelungen ist. Trotzdem werde ich kriminalisiert für ein gesundes naturschonendes Hobby. Pauschal, weil es für ausgewogene faire Lösungen keine Notwendigkeit gibt.
Sie dürfen sich nicht wundern, dass sich hier eine Gesellschaft entwickelt, die anfängt sich die nützlichen Regeln auszusuchen. Mit allen Konsequenzen. Während mein illegales Treiben nicht weiter auffällt, nehmen sich jüngere einfach noch mehr Freiheiten und bauen sich illegal, was sie brauchen.
Dem könnte man entgegenwirken:
1. mit 2m-Regel
a) Verpflichtung der Gemeinden 50% der <2m-Wege in Absprache mit lokalen Vereinen und DIMB für MTB freizugeben
b) entsprechende Beschilderung für reine Wanderwege und reine MTB-Touren und Mischwege
c) Freigabe für bestimmte Bereiche, wo begrenzte bauliche Maßnahmen erlaubt sind, so dass es lokal auch anspruchsvolle Abfahrten gibt
d) versicherungsrechtliche Regelungen, welche die Grundbesitzer absichern

2. ohne 2m-Regel
es gibt ja Biker, die meinen, diese Regel muss unbedingt weg. Ich kann mir, wie oben zu sehen auch einen anderen Weg vorstellen
außer a) gelten b), c) und d)
Der Unterschied wäre, dass die Forstbesitzer weiterhin am längeren Hebel sitzen.

Aktuell sehe ich nur eine Seite, die sich Gedanken macht, weil sie es muss. Stimmt aber gar nicht. Wir müssen uns gar keine Gedanken machen. Denn viele von uns haben es sich in der Illegalität gut eingerichtet.

Es grüsst"

Müsst ihr so nicht toll finden, ist aber mein Standpunkt.
 
Ich habe mal eine Email geschrieben
Das finde ich prinzipiell gut, bis auf:
1. mit 2m-Regel
a) Verpflichtung der Gemeinden 50% der <2m-Wege in Absprache mit lokalen Vereinen und DIMB für MTB freizugeben
Ich wüsste nicht warum Vereine da gefragt werden müssen. Sorry, aber das gibt nur durcheinander - und ich wüsste nicht warum ich mich an die Absprachen von Vereinen halten soll in denen ich nichtmal Mitglied bin.
b) entsprechende Beschilderung für reine Wanderwege und reine MTB-Touren und Mischwege
Keiner will einen solchen Schilderwald mit dem entsprechenden Aufwand - außer ein paar Tourismus-/MTB-Konzeptheinis.
c) Freigabe für bestimmte Bereiche, wo begrenzte bauliche Maßnahmen erlaubt sind, so dass es lokal auch anspruchsvolle Abfahrten gibt
Definiere "begrenzte bauliche Maßnahmen".
Außerdem hat das mit der 2mR nix zu tun.
d) versicherungsrechtliche Regelungen, welche die Grundbesitzer absichern
Unnötig, da erstens vorhanden und zweitens kaum ein Haftungsrisiko. Außerdem hat es nix mit der 2mR zu tun.
 
Das finde ich prinzipiell gut, bis auf:
Das ist ja mal eine angenehme Neuigkeit. :p
Ich wüsste nicht warum Vereine da gefragt werden müssen. Sorry, aber das gibt nur durcheinander - und ich wüsste nicht warum ich mich an die Absprachen von Vereinen halten soll in denen ich nichtmal Mitglied bin.
Irgendwer müsste auf Seiten der mtb an der Wegauswahl beteiligt sein. Mein Konzept sieht ja eine Begrenzung in beide Richtungen vor. ->
Keiner will einen solchen Schilderwald mit dem entsprechenden Aufwand - außer ein paar Tourismus-/MTB-Konzeptheinis.
Wieder ein Beispiel deiner Kommunikations(un)fähigkeiten. Ich wäre ein solcher Heini.
Doch, wenn man Wege schaffen möchte auf der der Biker Vorrang hat und nicht sich ständig um Wandererwechsel machen muss wäre das notwendig.
Schild1: Wanderer only
Schild2; Biker only
Alles, was kein Schild gilt rücksichtsvoll für beide (und weitere Parteien)

Definiere "begrenzte bauliche Maßnahmen".
man könnte die Höhe der baulichen Maßnahmen im Zuge von Gefährlichkeit und optische veränderung begrenzen.
Außerdem hat das mit der 2mR nix zu tun.
In meinem Konzept ja. Es geht auch gar nicht um die Umsetzung, sondern darum, dass es auch andere Möglichkeiten als die 2m-Regel gibt.
Für dich gibt es nur die vollständige Abschaffung. Ich sehe auch andere Varianten.

Unnötig, da erstens vorhanden und zweitens kaum ein Haftungsrisiko. Außerdem hat es nix mit der 2mR zu tun.
Im Zuge eines Konzeptes könnte dies noch einmal deutlich klargestellt werden.

Es wäre auch durchaus sinnvoll, dass es für ausgewiesen gefährliche Strecken ohne bauliche Begrenzungen immer einer Trägerverein geben muss. Beispiel HD Königsstuhl.
 
Ich wäre ein solcher Heini.
:ka:
Doch, wenn man Wege schaffen möchte auf der der Biker Vorrang hat und nicht sich ständig um Wandererwechsel machen muss wäre das notwendig.
Schild1: Wanderer only
Schild2; Biker only
Erstens ist es ausnehmend schwierig, den Fußgängern ihr Betretungsrecht zu nehmen (da landet man beim Einzäunen - ein Aufwand den niemand leisten kann) und zweitens sind wir dann immer noch bei "das ist mein Weg, hier hast Du nichts zu suchen" - diesmal von beiden Seiten. Damit ist nichts gewonnen und der Konflikt um Regelungen geht weiter.
Für dich gibt es nur die vollständige Abschaffung.
Ja. Danach kann man über den Rest reden.
Es wäre auch durchaus sinnvoll, dass es für ausgewiesen gefährliche Strecken ohne bauliche Begrenzungen immer einer Trägerverein geben muss.
Nein, das funktioniert schließlich anderswo (z.B. in GB) auch ohne. Und die "Wanderwege" werden ja auch keineswegs überall ehrenamtlich und kostenlos von Vereinen betreut; im Gegenteil, das wird DE-weit gesehen eher die Ausnahme sein.
Man muss halt die politischen Vorgaben für die Waldbewirtschaftung ändern (für den Wald der eh im "öffentlichen" Besitz ist).

Ich möchte auch noch daran erinnern, das man keineswegs "das Kind mit dem Bade ausschütten" darf und Bedingungen schafft, welche die Situation in BaWü vielleicht marginal verbessern, in anderen Bundesländern aber vielleicht Begehrlichkeiten der Grundbesitzer in Richtung einer Einschränkung des Betretungsrechts wecken. Der Sachsenforst beispielsweise sprach eine zeitlang durchaus davon, das sich auch in Sachsen aus dem entsprechenden Text im Waldgesetz faktisch eine 2mR ableiten ließe.
 
Du argumentierst gezielt an mir vorbei. Dein Standpunkt. Kannst gerne dabei bleiben.
Ich sehe nicht, wie du mit deiner Haltung eine Veränderung/ Verbesserung herbeizaubern möchtest.
Du trägst genausoviel bei, wie die Wanderer. Nur, die müssen ja nicht.

Mein Konzept/ Idee geht in Richtung Machbarkeit.
 
und jetzt? passiert da noch was oder bleibts bei der aussage?
Emails werde ich nicht veröffentlichen. Ich erwarte nicht, dass Frau Sämann auf einmal auf meine Position umschwenkt.
Sie hat mir eine höfliche Antwort mit ein wenig Verständnis für meine Position geschickt, beharrt aber auf der Richtigkeit ihrer Position.
 
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