Ich habe mal eine Email geschrieben (Andres GEAim CC):
"Guten Tag Frau Sämann
ich möchte ihnen ein Feedback zu ihrem Kommentar zur 2m-Regel-in-BW geben.
1. Diese Regel gibt es so nur in BW. Halten sich die Regierenden in BW für viel klüger, als der Rest von DE.
2. Diese Regel hat zu keinem Zeitpunkt die Bedürfnisse der Mountainbiker auch nur ansatzweise berücksichtigt. Es gäbe endlose Beispiele aus anderen Bereichen, die diese Unsinnigkeit und Ungerechtigkeit aufzeigen würden.
3. Wir Mountainbiker mögen eben genau die gleichen Wege, wie die Wanderer. Warum verlegen wir die Wanderer nicht einfach komplett auf die 2m-Schotterautobahnen?
4. Womit rechtfertigen sie diese Alle-Macht-Dem-Wanderer-Previleg?
5. Es gibt keine belastbare Studie, dass der MTB-Sport in der Summe aller Faktoren umweltbelastender ist, als wandern.
6. Ja, es gibt die schwarzen Schafe unter den Bikern. Diese rechtfertigen aber in keinster Weise diese Kollektivstrafe für alle Biker ohne jegliche Alternative.
Der Ruf nach dem Erhalt der 2m-Regel dient einzig und allein der Aufrechterhaltung der aktuellen komfortablen Machtsituation pro Wanderer, Förster und Wanderer. Beim Wegfall müsste man sich auf eine Diskussion auf Augenhöhe einlassen und es würden auf einmal richtige Argumente zählen.
Ich werde seit über 20y kriminalisiert und es schert mich nicht. Ich schädige mit meinem Fahrstil nix, ich bin stets bemüht mich rücksichtsvoll zu verhalten und entschuldige mich immer, wenn es mir nicht ausreichend gelungen ist. Trotzdem werde ich kriminalisiert für ein gesundes naturschonendes Hobby. Pauschal, weil es für ausgewogene faire Lösungen keine Notwendigkeit gibt.
Sie dürfen sich nicht wundern, dass sich hier eine Gesellschaft entwickelt, die anfängt sich die nützlichen Regeln auszusuchen. Mit allen Konsequenzen. Während mein illegales Treiben nicht weiter auffällt, nehmen sich jüngere einfach noch mehr Freiheiten und bauen sich illegal, was sie brauchen.
Dem könnte man entgegenwirken:
1. mit 2m-Regel
a) Verpflichtung der Gemeinden 50% der <2m-Wege in Absprache mit lokalen Vereinen und DIMB für MTB freizugeben
b) entsprechende Beschilderung für reine Wanderwege und reine MTB-Touren und Mischwege
c) Freigabe für bestimmte Bereiche, wo begrenzte bauliche Maßnahmen erlaubt sind, so dass es lokal auch anspruchsvolle Abfahrten gibt
d) versicherungsrechtliche Regelungen, welche die Grundbesitzer absichern
2. ohne 2m-Regel
es gibt ja Biker, die meinen, diese Regel muss unbedingt weg. Ich kann mir, wie oben zu sehen auch einen anderen Weg vorstellen
außer a) gelten b), c) und d)
Der Unterschied wäre, dass die Forstbesitzer weiterhin am längeren Hebel sitzen.
Aktuell sehe ich nur eine Seite, die sich Gedanken macht, weil sie es muss. Stimmt aber gar nicht. Wir müssen uns gar keine Gedanken machen. Denn viele von uns haben es sich in der Illegalität gut eingerichtet.
Es grüsst"
Müsst ihr so nicht toll finden, ist aber mein Standpunkt.