Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Neue Anwort auf Abgeorndetenwatch von Reinhold Pix /Grüne

http://www.abgeordnetenwatch.de/reinhold_pix-597-44460--f393723.html#q393723

Das übliche faktenlose drumherumgerede....

Des regt mich auf!
Habe mit neuen Fragen nachgelegt und werden hier den Link reinstellen, sobald es online ist! Aber wenigstens kommt die Wiederholung der tödlichen Unfälle nicht mehr und es wird zugegeben, daß sie nichts belastbares haben!
Mich würde mal interessieren, wie das Thema dort auf Fraktionssitzungen aufgegriffen wird und wie die mit der Petition umgegen. Daß sie das Thema beschäftigt, davon gehe ist auf jeden Fall aus!

Aber zumind. wird durch das geeiere klar, daß bei einer evtl. Klage nicht viel Substanz da ist, um Bundesrecht derart einzuschränken!
 
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Zu der Pferdediskussion habe ich eine Frage an die Juristen unter uns:

Würde es nicht letzlich darauf hinauslaufen, daß Pferde nur befestigte und keine naturfesten Wege benutzen dürften, es sei denn sie sind speziell dafür ausgewiesen?
Wer einmal einen naturfesten Weg gesehen hat, der durch Reiter benutzt wird weiß, daß dieser Weg für andere Nutzer eigentlich nicht mehr nutzbar ist.
Wenn dem so ist, würde ich das Argument auch auf die Debatte zur Petition aufnehmen. Vorher hätte ich das aber gerne hier diskutiert und durch unsere Juristen geprüft.
 
Zu der Pferdediskussion habe ich eine Frage an die Juristen unter uns:

Würde es nicht letzlich darauf hinauslaufen, daß Pferde nur befestigte und keine naturfesten Wege benutzen dürften, es sei denn sie sind speziell dafür ausgewiesen?
Wer einmal einen naturfesten Weg gesehen hat, der durch Reiter benutzt wird weiß, daß dieser Weg für andere Nutzer eigentlich nicht mehr nutzbar ist.
Wenn dem so ist, würde ich das Argument auch auf die Debatte zur Petition aufnehmen. Vorher hätte ich das aber gerne hier diskutiert und durch unsere Juristen geprüft.

Ich würde das alles gerne gesondert bearbeiten. Die Petition ist gegen eine überflüssige Regel. Es gilt der Grundsatz einer politischen Partei, der vor 18 Jahren noch nicht so formuliert war: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.

Für bessere Regeln hingegen ist das rechtliche Instrumentarium vorhanden, so daß es da nicht nur der Pferde wegen keiner Erörterung dem Grunde nach bedarf, sondern einer fachspezifischen Erörterung. Ich habe die Petition extra nicht mit derlei Sachen überfrachtet, sondern bin eng am Thema "Rechtliche Unhaltbarkeit von Mindestwegebreitenregelungen" geblieben.

Darum sollte das in diesem Thread nicht diskutiert werden, wir würden uns verzetteln.

Es sollte besser ein neuer Thread z.B. "Vermeidung von Wegeoberflächenüberlastungen, rechtliche Konsequenzen" installiert werden.
 
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Sehr gut,

habe kleine Änderungen eingebaut. Einmal geht es in einem solchen Posting mit "Sie" besser, es gibt auch noch Händler der "alten Schule". Dann geht es um alle Radfahrer, nicht nur um Biker. Und die 50.000 sind ein "Dummy", je mehr, umso besser.

Hallo Bike-Shop XY,

wie Sie vielleicht bemerkt haben, regt sich in Baden-Württemberg Widerstand gegen die 2-Meter-Regel, die es Radfahrern verbietet, auf Waldwegen unter 2-Meter-Breite zu fahren.

V.a. gibt es eine Petition, die von der DIMB, dem ADFC und den Radsportverbänden getragen wird und von jedem - auch außerhalb von Baden-Württemberg - ganz leicht online unterzeichnet werden kann. 25.000 Unterschriften haben wir schon, 50.000 brauchen wir, gerne auch mehr. Zusammen schaffen wir das!

Bitte unterstützen Sie uns bei dieser Aktion!

Das geht ganz einfach:
- bitte den Hinweis auf die Petition auf Ihrer Facebook-Seite posten:
https://www.openpetition.de/petitio...ldbestimmung-im-waldgesetz-baden-wuerttemberg
- gerne zusätzlich die Initiative "Open Trails" liken:
https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails

Es gibt bereits viele Unterstützer, auch seitens der Bike-Branche und -Presse.

Herzlichen Gruß und vielen Dank!
DEIN NAME


Perfekt, :daumen: ich werde mal die mir bekannten lokalen Fachgeschäfte anschreiben und den ein oder anderen Radreiseveranstalter/Fahrtechnikanbieter, die müssten ja auch großes Interesse haben.
 
Ich würde das alles gerne gesondert bearbeiten. Die Petition ist gegen eine überflüssige Regel. Es gilt der Grundsatz einer politischen Partei, der vor 18 Jahren noch nicht so formuliert war: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.

Für bessere Regeln hingegen ist das rechtliche Instrumentarium vorhanden, so daß es da nicht nur der Pferde wegen keiner Erörterung dem Grunde nach bedarf, sondern einer fachspezifischen Erörterung. Ich habe die Petition extra nicht mit derlei Sachen überfrachtet, sondern bin eng am Thema "Rechtliche Unhaltbarkeit von Mindestwegebreitenregelungen" geblieben.

Darum sollte das in diesem Thread nicht diskutiert werden, wir würden uns verzetteln.

Es sollte besser ein neuer Thread z.B. "Vermeidung von Wegeoberflächenüberlastungen, rechtliche Konsequenzen" installiert werden.

Ich finde nur, man sollte den Leuten sagen, ob sie zukünftig befürchten müssen, daß Ihnen auf schmalen unbefestigten Wegen Reiter entgegenkommen. Denn das ist wirklich ein Thema, allein deswegen, weil es bei der Debatte als Argument gegen die Petition aufgeführt wird und das Gegenargument mit der höchsten Bewertung ist!
 
Ich finde das mit den Pferden ok. Wenn dann alle! So schlimm sind Pferde auch nicht und auf schmalen Pfaden sind sowieso nicht viele unterwegs (im Gegensatz zu Bikern ;) ). Die einzigen Reiter auf schmalen Pfaden, die ich getroffen habe, waren Wanderreiter, die haben extrem gemütliche Pferde.
 
In dieser Aussage steckt aber Sprengstoff:

"Die meisten Bundesländer arbeiten mit mehr oder weniger unbestimmten Rechtsbegriffen. In der Folge ist bei jedem Unfall unklar, ob auf dem Weg Radfahren erlaubt war oder nicht. Dies ist aber stets ausschlaggebend für die Haftungsfrage, da der Unfallhergang selbst meist nicht präzise rekonstruierbar ist. "
.

Auch diese Aussage hält einer Überprüfung nicht stand, also eher Nebelkerze denn Sprengstoff. Lohnt aber die Nachfrage nach konkreten Fällen. Oder: Mal gucken, wieviele Unfälle zwischen Bikern und Wanderen es denn überhaupt in den letzten 25 Jahren auf schmalen Wegen im Schwarzwald so gegeben hat.
 
...dazu mal die Frage, wer ist Schuld an einem Unfall? Doch derjenige, der ihn verursacht hat? Oder sitze ich da mal wieder meinem (un)gesunden Menschenverstand auf?

Ich verstehe das Thema Rechtssicherheit sowieso nicht, wer benötigt welche Sicherheit?
 
Und was macht man bei einem Unfall auf einem Weg >2m?
Oder auf einen kombinierten Rad-/Gehweg?
Ist die Breite ausschlaggebend, ob man den Unfall präzise rekonstruieren kann oder nicht?

EDIT: IMHO ist die ganze STVO voll mit unbestimmten Rechtsbegriffen. So steht da z.B.
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren,
dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
Die Geschwindigkeit ist insbesondere den
Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen
sowie den persönlichen Fähigkeiten
und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen;
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern,
sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei allen Verständnis dafür, dass wir unser aller Zusammenleben durch gemeinsam erstellte Regeln (Gesetze) verbindlicher und sicherer machen, so etwas, wie die 2m Regel im Wald ist schlicht und einfach Willkür und entspringt der gleichen Gesinnung, wie Rassengesetze oder anderen menschenfeindliche Regeln, die allesamt nur den Sinn haben, Teile der Bevölkerung auszugrenzen (oder schlimmeres)!
Solange Personen sich mit eigener Muskelkraft bewegen, solange sollte es keine Rolle spielen, ob sie nun mit oder ohne Bike die Waldwege benutzen.

Ich empfehle jeden sich einmal die Mühe zu machen, eine Liste mit pro und contra 2m Regel zusammen zustellen.
Es bedarf bei mir schon großer Mühe, eine nicht an den Haaren herbeigezogene Begründung pro 2m Regel zu finden.
 
...dazu mal die Frage, wer ist Schuld an einem Unfall? Doch derjenige, der ihn verursacht hat? Oder sitze ich da mal wieder meinem (un)gesunden Menschenverstand auf?

Ich verstehe das Thema Rechtssicherheit sowieso nicht, wer benötigt welche Sicherheit?

Rechtssicherheit heißt, laienhaft ausgedrückt, daß Konfliktbetroffene zumndest dem Grunde nach auch ohne Anwalt erahnen können, nach welchen anwendbaren rechtlichen Normen sie mit vss. welchen rechtlichen Konsequenzen zu ihren Gunsten und/oder zu ihren Nachteilen incl. Strafen oder Bußgeldern zu rechnen haben.

Was das mit nicht meßbaren Wegebreiten zu tun haben soll, ist mir nicht zugänglich. Die "2m-Regel" stellt auch den Konflikt-/Unfollverursachernachweis nicht klarer als es ohne Wegebreitenregelung ginge.

Die Politik stellt diesen Zusammenhang zwischen Wegebreitenregelung und rechtssicherheit dennoch gerne her, weil es gut klingt, aber mehr ist nicht dahinter.
 
Es bedarf bei mir schon großer Mühe, eine nicht an den Haaren herbeigezogene Begründung pro 2m Regel zu finden.

Pro: Der Beschluß der "2m-Regel" erweckte vor 18 Jahren bei allen Mitgliedern der Legislative, die keine Ahnung hatten, ein befriedigendes Gefühl, sie hätten etwas Wirksames zur Minderung von Begegnungskonflkten im Wald getan". Auch Einbildung ist eine Bildung!
 
Damals wars wohl schlicht der Schwarzwaldverein, der Herr auf seinen Wegen bleiben wollte. Dumm gelaufen: Der SWV bekam ein Gesetz an das sich keiner hält und dafür keine neuen Mitglieder aus den Reihen der vielen neuen Wegenutzer. Schönes Beispiel für: Sich durchsetzen und verlieren in einem Zug.
 
Hatte heute mittag ein lustiges Telefonat mit dem Herrn vom Forstamt....

Durch den Sturm am Wochenende hat es einige Bäume umgelegt und viele Äste sind runter gekommen.....
Das hab ich dem netten Herrn mitgeteilt... als Antwort erhilt ich: " Ja das ist schön.... aber der Weg wird vom Kraftwerk Rheinau betreut und instandgehalten...."

AHA... Der selbe Weg, den ich nicht befahren darf, weil er a) zu schmal ist und b) die Instandhaltung Geld kostet, das aber nicht das Forstamt oder der Staat trägt sondern ein schweizer Kraftwerk!!!!
Auf meine Reaktion reagierte der nette Herr dann mit AUFLEGEN
Ich wollte dann nur wissen, warum man mir die Kosten als Argument für eine Ablenung einer Sonderregelung genannt hat....

Tolles Verhalten und soviel zu den SONDERREGELUNGEN
 
Ich kenn ja die Meinung den NETTEN Herrn

Meine E-Mail auf seine Ablehnung der Ausnahmeregelung wurde gelesen und gelöscht
Jetzt das Telefonat....

Das ist wie mit der Politik.... Man hat keine Ahnung, wirft mit Argumenten um sich und kennt die Hintergründe nicht....

Ich hab meine Feierabendrunde jetzt einfach etwas Ausgeweitet und fahr den Weg nicht mehr.... sollen doch die unzähligen Wanderer und Jogger das nächstemal die umgestürzten Bäume melden....:anbet:

Ich fahr jetzt einfach den Grenz-Trail nach Neuhausen, dann runter zum Rheinfall, etwas unterhalb des Rheinfalls über die Brücke und dann alles am Rhein entlang bis nach Rheinau :daumen:
Die Schweizer sind eh freundlicher wie die Wanderer aus BA-WÜ
 
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