Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

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Mülheim an der Ruhr
Nein - eine Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg steht uns nicht ins Haus. Politische Initiativen zur Abschaffung der 2-Meter-Regelung sind nicht erkennbar :(

Aber es gibt einen Anlass, dass wir das Thema aufnehmen:

Während in Hessen auf ein Miteinander, auf gegenseitige Rücksichtnahme und Dialog gesetzt wird, scheint man Baden-Württemberg Gefallen daran zu finden, Mountainbiker weiter mit stereotypen Vorurteilen zu diskreditieren. Während in Thüringen die 2-Meter-Regelung sang- und klanglos beerdigt wurde, scheint man die Baden-Württemberg weiter auf eine Ausgrenzung und Diskriminierung der Mountainbiker zu setzen. Es ist mal wieder an der Zeit, dass wir Stellung beziehen und uns zu Wort melden.

Fakten und Argumente findet Ihr in der Online-Bibliothek auf der DIMB Homepage. Schreibt Leserbriefe und Online-Kommentare, wendet Euch an Eure "Volksvertreter" - auch Mountainbiker sind Wähler. Last but not least: Teilt diesen Post in Eurem Freundeskreis und motiviert zum Mitmachen. Es geht um unseren Sport!

http://www.badische-zeitung.de/mountainbiker-vs-wanderer-ist-platz-fuer-alle-da
http://www.badische-zeitung.de/nach...ntainbiker-und-wanderer-gehoeren-getrennt-x1x
http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/suedwest/ein-sinnloses-gesetz
http://dimb.de/aktivitaeten/online-bibliothek

Wir werden über das Thema weiter hier und auf unseren Facebook-Seiten berichten.

http://www.facebook.com/pages/Open-Trails-Kein-Bikeverbot-in-Hessen/193326687455649
http://www.facebook.com/dimb.de?ref=hl

Was wir in Hessen gemeinsam auf den Weg gebracht haben, kann uns auch in Baden-Württemberg gelingen. Also - ab an die Arbeit ;)
 
Falls Unterschriftenaktionen oder vergleichbares geplant sind, bin ich sofort dabei.

Gibt es eine offizielle Position der Landesregierung und der Oppositionsparteien?

ray
 
Gibt es eine offizielle Position der Landesregierung und der Oppositionsparteien?

ray

Es gibt da einen Antrag einer früheren Oppositionspartei

"bis 31. Juli 2010 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Radlern Rechtssicherheit unterhalb der Zwei-Meter-Wegeregelung verschafft.


zu dem seinerzeit aus den Reihen einer früheren Regierungspartei folgendes ausgeführt wurde

"Unbestritten ist jedoch, dass neben dem vorhandenen Angebot von rund 80.000 Kilometern gut ausgebauter Forststraßen schmalere, fahrtechnisch anspruchsvollere Wege insbesondere für Mountainbiker besonders reizvoll sind. Aufgrund bestehender Interessenskonflikte, unter anderem mit den Wanderverbänden und ungelöster Fragen der Verkehrssicherungspflicht und den damit verbundenen Haftungsfragen sowie der Frage der Übernahme der Kosten für die Streckenunterhaltung ist die Vorlage eines Gesetzentwurfs bis 31. Juli 2010 nicht sinnvoll. Bei der Beurteilung ist auch zu berücksichtigen, dass jede Änderung der bestehenden Rechtslage zugunsten der Mountainbiker die Rechtsunsicherheit und die Haftungsrisiken von über 200 000 Waldbesitzern in Baden-Württemberg vergrößert."


http://dimb.de/images/stories/pdf/archiv/Abg._Hans_Martin_Haller.pdf

Dass sich die angeblich ungelösten "Fragen der Verkehrssicherungspflicht und den damit verbundenen Haftungsfragen" als vorgeschoben erwiesen haben, wissen wir spätestens seit dem sehr deutlichen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02. Oktober 2012:

http://www.dimb.de/images/stories/p...des_BGH_vom_02.10.2012_-_Az._VI_ZR_311_11.pdf

Was bleibt also?

"Interessenskonflikte mit Wanderverbänden" und "Übernahme der Kosten für die Streckenunterhaltung"

Da muss man sich schon einmal Fragen, ob Interessen von Wanderverbänden es rechtfertigen können, dass unzähligen Radfahrer und Mountainbiker in ihren Rechten beschränkt werden. Und bei der Frage der Kosten muss man sich die Frage stellen, warum eine "Kostenfrage" die 2-Meter-Regelung rechtfertigen soll.

Weder im Bundesnaturschutzgesetz noch im Bundeswaldgesetz haben wir dazu etwas gefunden. Aber wir haben gerade im Bundesnaturschutzgesetz sehr viel zur Stellung des Sports gefunden:

http://www.dimb.de/images/stories/p...ports_im_Bundesnaturschutzgesetz_12022012.pdf

und, last but not least, sagt auch die Verfassung des Landes Baden-Württemberg etwas zum Sport:

"Der Staat und die Gemeinden fördern das kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger."
 
Nein - eine Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg steht uns nicht ins Haus. Politische Initiativen zur Abschaffung der 2-Meter-Regelung sind nicht erkennbar (....)

Ich werde das Thema der rechtlichen und praktischen Tauglichkeit von 2m-Regeln auf dem Fahrrad Kongress in Bristol (Sep. 2013) aufgreifen (Suitability of a minimum trail width as the legal regulative; status 2013).
 
Super das Ihr das Thema mal angeht!
Nach meiner Erfahrung sind es ca. 10% der Wanderer die meckern, obwohl man anhält und sie vorbeilässt. Die Restlichen sind überwiegend neutral dem Biken gegenüber.
Leider muss auch in Bike-Kreisen eine Aufklärung stattfinden, in Geislingen z.B. gibt es einige die in den Kehren abkürzen, Bremsspuren ziehen, dicht auf ältere Leute auffahren und erst knapp vorher Bremsen. Das muss nicht sein!
Ich will mein Hobby LEGAL ausüben!
 
...wahrscheinlich sind die 10% sogar noch zu hoch gegriffen?

Hier, am Schurwald, trifft man auf den Pfaden fast keine Wanderer wenn man die Stoßzeiten am Wochenende etwas meidet - Konfliktpotential eher gering. Allerdings gibt es eine hartnäckige, motivierte Minderheit derer die sich wegen der 2 m - Regelung in der Pflicht sehen die jedem Mountainbiker nahezubringen und eine kleine aber feine rücksichtslose "Elite" auf unserer Seite.

Ansonsten sehe ich keinen Silberstreifen am Horizont der Legalisierung hier im Kernland der Wandervereine....
 
Aktuell auf Facebook:

Was läuft da schief in Baden-Württemberg? - Ein paar Gedanken und ein Offener Brief!

Baden-Württemberg hat sich vor vielen Jahren mit der 2-Meter-Regelung auf einen fatalen Irrweg begeben:

"Von Seiten der Planungsakteure wird die Regelung als Minimalkonsens verstanden, deren Wirkung, Konflikte zu reduzieren, fragwürdig ist. Ihre Umsetzung kann nicht kontrolliert werden und hat Konfliktpotentiale nicht entschärft. Im Gegenteil, der Konflikt wurde neu entfacht." (Prof. Dr. Karl-Reinhard Volz, Dr. Carsten Mann, Konfliktanalysen als Grundlage für die Entwicklung von umweltgerechten Managementstrategien in Erholungsgebieten - Eine Untersuchung zur sozialen Tragfähigkeit am Beispiel des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord, Forschungsbericht
der Universität Freiburg, 2006, Seite 193)

Das ist keine neue Erkenntnis, aber sie bestätigt uns jeden Tag in unserer Auffassung und Forderung, dass die 2-Meter-Regelung abgeschafft gehört. Leidtragende dieser verfehlten Gesetzgebung in Baden-Württemberg sind nicht nur unzählige Radfahrer und Mountainbiker, sondern auch die Bürger in Baden-Württemberg. Es muss daher endlich etwas geschehen, denn das Ergebnis der Wissenschaft ist eindeutig:

„Das Mountainbiken gehört zu den umweltfreundlichsten Sportarten. Der in der öffentlichen Diskussion vielfach erweckte Eindruck, die Mountainbikefahrer seien „Naturzerstörer“, entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage. Die relativ geringfügigen ökologischen Beeinträchtigungen, die aufgrund von Untersuchungen nachgewiesen werden konnten, lassen sich durch rücksichtsvolles Verhalten und durch die Beachtung des Wegegebots vermeiden. Die ökologisch unter Umständen gravierendsten Konflikte
mit dem Naturschutz - die Beunruhigung schützenswerter Tierarten - sind in erster Linie durch planerische Maßnahmen (im Verantwortungsbereich von Kommunen, Forst- und Naturschutzbehörden) zu lösen: durch die Verlagerung bzw. Sperrung von Wegen, die durch entsprechend sensible Gebiete führen. …. Der positive Beitrag des Radfahrens (auch des Mountainbikens) zur Erhaltung einer hohen Umweltqualität überwiegt bei weitem die möglichen Umweltkonflikte.“ (Hans-Joachim Schemel, Wilfried Erbguth, Handbuch Sport und Umwelt, 3. überarbeitete Auflage, Aachen 2000, Seite 342, 343)

„All of the existing scientific studies indicate that while mountain biking, like all forms of recreational activity, can result in measurable impacts to vegetation, soil, water resources, and wildlife, the environmental effects of well-managed mountain biking are minimal. Futhermore, while the impact mechanics and forces may be different from foot traffic, mountain biking impacts are little different from hiking, the most common and traditional form of trail-based recreational activity.“ (Jeff Marion, Jeremy Wimpey, Environmental Impacts of Mountainbiking: Science Review and Best Practices, published in Managing Mountainbiking: IMBAʻs Guide to Providing Great Riding, 2007)

Fangen also an, unsere Fragen deutlich zu stellen:

Warum sind bisher alle Initiativen zur Abschaffung der 2-Meter-Regelung in Baden-Württemberg gescheitet?

Warum hält man einer 2-Meter-Regel fest, die nur auf stereotypen, letztlich aber wissenschaftlich unhaltbaren Vorurteilen basiert?

Warum hat Thüringen schon vor Jahren die 2-Meter-Regelung abgeschafft und Baden-Württemberg nicht?

Warum setzt Deutschlands waldreichstes Bundesland - Hessen - auf ein modernes und diskriminierungsfreies Betretungsrecht auf der Basis gegenseitiger Anerkennung und Rücksicht?

Warum geht das nicht auch in Baden-Württemberg?

Warum?

Baden-Württemberg und die rot-grüne Landesregierung unter der Führung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann muss sich diesen Fragen stellen:

»Winfried Kretschmann hat einen neuen Politikstil der Offenheit und Beteiligung in die baden-württembergische Landespolitik gebracht.« lesen wir auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.

Aber wo bleibt diese Offenheit für uns Mountainbiker, Herr Kretschmann?

Deutschlands Mountainbiker und auch die in Baden-Württemberg stehen für ein unmwelt- und sozialverträgliches Mountainbiken. Wir engagieren uns für den Umweltschutz, damit wir auch in Zukunft die Natur genießen können. Wir haben uns allgemein anerkannte Verhaltensregeln - die DIMB Trailrules - gegeben, die von der ganz großen Mehrheit der Mountainbiker eingehalten werden. Gegenseitige Rücksichtnahme auf Natur und Mensch sind für uns keine hohlen Floskeln, sondern Selbstverständnis.

Aber wir erwarten auch, dass man uns und unseren Sport anerkennt und respektiert. Wir verwahren uns dagegen, dass wir immer wieder für das Verhalten einiger weniger schwarzer Schafe in Sippenhaft genommen werden und diese schwarzen Schafe dafür herangezogen werden, die große Mehrheit der Mountainbiker zu diskreditieren und zu diskriminieren.

Wir haben auf der DIMB Homepage umfassend dargelegt und nachgewiesen, dass es keinerlei wissenschaftlich haltbare Begründungen für uns als Mountainbiker diskriminierende Verbote und Einschränkungen gibt und dass die immer wieder gegen uns ins Feld geführten Argumente keinerlei wissenschaftlich belegte Basis haben und deswegen zu Recht als stereotype Vorurteile zu bezeichnen sind. In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat haben solche Stereotypen nichts zu suchen. In Hessen man uns, wenn vielleicht auch nicht von Anfang an, zugehört und verstanden. In der Konsequenz wird sich Hessen ein neues, modernes und freiheitlich-demokratisches Waldbetretungsrecht geben, das auf einem bundesweit einzigartigen Konsens aller (!) gesellschaftlich relevanten Gruppen basiert und schon jetzt von vielen Beteiligten als vorbildlich bezeichnet wird.

Liebe Landesregierung in Baden-Württemberg, lieber Herr Ministerpräsident Kretschmann:

Nehmen Sie sich ein Beispiel an Hessen und beginnen Sie mit der Arbeit für eine Novellierung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg. Hessen hat Ihnen dafür die Blaupause geliefert. Auch Baden-Württemberg muss sich endlich ein modernes und freiheitlich-demokratisches Betretungsrecht, das auf ein Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme setzt, geben. Machen Sie Schluss mit der Diskriminierung der Radfahrer und Mountainbiker in Baden-Württemberg. Schaffen Sie die konfliktverursachende und diskriminierende 2-Meter-Regelung ab.

Wir setzen auf Ihren neuen Politikstil der Offenheit. Es ist an der Zeit!

Ihre Deutsche Initiative Mountain Bike e.V.
 
Auszug Landeswaldgesetz

(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.

Erinnert an die Sozialgesetzbücher, recht schwammig.
Was ist ein geeigneter Weg?

Auch finde ich keine Urteile zu diesem Thema, kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Es muss ja wenigstens Richtersprüche dazu geben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi

gute Initiative!

wie läuft das eigentlich? Der Landtag ist nur dann verpflichtet, seinen Bürgern Gehör zu schenken bzw. bestimmte Themen zu diskutieren, wenn eine Petition dazu mit X Unterzeichnern erfolgreich durchgeführt wurde, oder?

Gibt es ansonsten Möglichkeiten zur Quantifizierung der einzelnen Anfragen bei den jeweiligen Abgeordneten?

Ich werde mal meinen Abgeordneten mit einem Brief beehren. :)
 
Was ist ein geeigneter Weg?
Auch finde ich keine Urteile zu diesem Thema, kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Es muss ja wenigstens Richtersprüche dazu geben.

Die Urteile gibt es vor allem zum Haftungsrecht. Im Hessischen WaldG soll künftig wie von der DIMB initiiert sinngem. stehen, daß ein Weg dann geeinget ist, wenn ein gefahrloses Begegnen möglich ist. Da sind dann die Nutzer höchstselbst (jeder ist seines eigenen Glückes Schmied) gefragt, die Bestimmung auch auf schmalen Wegen gesundheitsungefährdet mit begegnungsreichem rücksichtsvollen Leben zu erfüllen und damit chronische Bedenkenträger in ihre Schranken zu weisen
 
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Die Urteile gibt es vor allem zum Haftungsrecht. Im Hessischen WaldG soll künftig wie von der DIMB initiiert sinngem. stehen, daß ein Weg dann geeinget ist, wenn ein gefahrloses Begegnen möglich ist. Da sind dann die Nutzer höchstselbst (jeder ist seines eigenen Glückes Schmied) gefragt, die Bestimmung auch auf schmalen Wegen gesundheitsungefährdet mit begegnungsreichem rücksichtsvollen Leben zu erfüllen und damit chronische Bedenkenträger in ihre Schranken zu weisen

Genau, die Haftung, die interessiert mich und die kann ja bei dem Gesetzestext nur aus Richtersprüchen bestehen, die widerum sehr verschieden ausfallen können. Da werde ich mal nachhacken.

Der Initiative dies zu ändern, besonders im Kontext des Nationalparks, räume ich dagegen wenig Chancen ein.
 
Genau, die Haftung, die interessiert mich und die kann ja bei dem Gesetzestext nur aus Richtersprüchen bestehen, die widerum sehr verschieden ausfallen können. Da werde ich mal nachhacken.

Brauchst Du nicht. Zum einen waren die Urteile im Tenor ziemlich synchron und zum anderen ist seit 2010 der Haftungsumfang durch Übernahme des "Richter-Rechts" in §60 BNatSchG und in §24 BWaldG gesetzlich weitergehend geregelt
 
Brauchst Du nicht. Zum einen waren die Urteile im Tenor ziemlich synchron und zum anderen ist seit 2010 der Haftungsumfang durch Übernahme des "Richter-Rechts" in §60 BNatSchG und in §24 BWaldG gesetzlich weitergehend geregelt


Zum §60 Bundesnaturschutzgesetz lese ich immo gerade die aktuelle Rechtsprechung. Aber das Bezieht sich nur auf Schäden die durch Benutzung entstehen. Naja egal ich werde schon noch Schlau daraus.
 
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