Die 2-Meter-Regel findet sich auch heute wieder in der Presse.
Der Artikel
Biker sind des Wanderers Frust beschäftigt sich gleich mit den drei Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg.
Die Rechtslage wird natürlich nicht immer 100%ig korrekt wiedergegeben, aber sei es drum.
Aber noch bevor der Artikel richtig anfängt liegt der gröÃte Schnitzer schon in der Dachzeile:
Freizeit: Vor allem auf schmalen Pfaden kommt es in den Wäldern der Region immer wieder zu brenzligen Begegnungen
Nach zahlreichen Studien ereignen sich solche Situationen ausschliesslich auf Wegen, die zu schnellem Fahren verleiten (
breite und technisch einfach).
Im Ãbrigen widerspricht diese Aussage selbst den nachfolgenden Statements der Wandervereine:
Der Pfälzerwald-Verein beklagt sich über "Massen von Bikern", die "haufenweise unerlaubte Rampen aufschütten".
Dem Pflälzerwald-Verein geht es also gar nicht um die Radfaher, sondern viel mehr um die aufgeschütteten Rampen, so dass das Betretungsrecht überhaupt nicht betroffen ist.
Das bestätigt Axel Weber vom Schwarzwaldverein in Heidelberg: "Ich persönlich habe kein Problem mit den Bikern. Andere sagen hingegen, dass es schon lästig ist, wenn die in hohem Tempo an einem vorbeisausen." Sein Appell: Sportliche Radfahrer sollten schmale Pfade meiden. Dann gebe es noch weniger Probleme.
Der Schwarzwaldverein findet nur die sportlichen Radfahrer lästig und möchte diese lieber nicht auf schmalen Pfaden haben, um die kaum vorhandenen Probleme noch weiter zu minimieren.
Manfried Hering, der als Geschäftsstellenleiter des Odenwaldklub e.V. für die Wanderer in Südhessen spricht, sieht die Situation grundsätzlich entspannt. "Doch auf schmalen Wegen", so Hering, "kann es weiter zu Problemen kommen."
Dieser Hinweis, es
könne auf schmalen Wegen zu Problemen kommen, was sagt der aus?
Dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für Probleme bestünde?
Diese Einschätzung widerspricht der in Studien belegten Erfahrung, dass das Konfliktpotenzial insbesondere auf den technisch anspruchsvolleren Wegen äuÃerst gering ist, sich die anderen Erholungsuchenden vor allem auf den breiten ForststraÃen durch rasende Biker gefährdet fühlen.
Die neueste gesetzliche Regelung hat Hessen zu bieten: Radfahren - also auch Downhill und Mountainbiking - ist seit 2012 auf allen Wegen gestattet, die "offiziell angelegt" und "behördlich erlaubt" sind. Fast alle Waldbenutzer, vom Reiter über den Kutschenfahrer und Wanderer bis hin zum Downhill-Biker - hatten im Vorfeld an einem Runden Tisch gesessen. Eine groÃe Lösung, die Erfolg verspricht. Berthold Langenhorst vom Naturschutzbund (NABU) Hessen sieht das rundweg positiv: "Die aktuelle Gesetzeslage reicht aus."
Wie der Autor dann zu dem Schluss kommt:
Aus neutraler Sicht hingegen scheinen "getrennte Wege" das einzig probate Mittel, um die nachweislich bestehenden Konflikte zumindest einzudämmen.
wird sein Geheimnis bleiben.
Dem sei die Schlussbemerkung aus einer Studie entgegenzuhalten:
âWir können nicht immer nur Kanalisieren und Probleme durch Trennung von Menschengruppen lösen, denn ohne respektvolles Miteinander werden wir schon bald an die Grenzen der sozialen Einigkeit stossen.â
Die 2-Meter-Regel wird von Seiten der Planungsakteure als ein Minimalkonsens verstanden,
deren Wirkung, Konflikte zu reduzieren, fragwürdig ist und Konfliktpotenziale nicht entschärft,
sondern im Gegenteil, die Konflikte aufrecht erhält.