Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Was mich an der ganzen 2m-Diskussion immer wieder ärgert ist die Tatsache, dass man häufig die Sicherheit von Fußgängern vorschiebt. Die Gefährdung gibt es aber anscheinend nur auf schmaleren Wegen im Wald. Wenn ich berücksichtige, dass manche Rad-/Gehwege deutlich schmaler als 2m sind fehlt mir für diese Argumentation jegliches Verständnis.

Beispielhaft ist der Rad-/Gehweg zwischen Stein am Rhein und Radolfzell auf der Höri. Dieser ist an manchen Stellen sicher kein 1,50m breit und ist für Radfahrer und Fußgänger für beide Richtungen gedacht (durch das blaue Schild würde Benutzungspflicht für Radfahrer bestehen). Dieser Weg wird von vielen Radtouristen und Spaziergängern genutzt. Da treffen sich an schönen Sommertagen Jogger, Kinder, Hunde, Spaziergänger und Radler zu hunderten auf engstem Raum. Der ohnehin schon enge Weg wird dann gerne noch als Parkplatz genutzt, weil man beim Bauer Obst und Gemüse kaufen will.

Wenn doch immer wieder die Sicherheit von Fußgängern vorgeschoben wird, wieso werden dann solche Wege zugelassen. Müssen diese nicht auch mindesten 2m breit sein. In solchen Fällen besteht aus meiner Sicht viel mehr Handlungsbedarf. Es soll doch zuerst einmal darüber nachgedacht werden solche Wege für alle sicherer zu machen, die an schönen Sommertagen von Vielen genutzt wird und nicht die Wege im Wald sperren wo sich vereinzelt Wanderer und Biker begegnen.

Ich sehe bei uns immer mehr Bikeverbotsschilder. Selbst Wege die über 2m sind bekommen so ein Schild. Im Bodanrück wurde ein Weg nach Liggeringen für Biker gesperrt, obwohl dieser bestimmt mehr als 2m Breit ist und mir nie ein Fußgänger begegnet ist.

So, das musste einfach mal raus ;).
 
@ Wollmi-T

Der von dir genannte Weg unterliegt eben der Ausnahmeregelung weil er nicht stark genug frequentiert genug ist:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Sei doch froh, das du auf diesem Weg fahren darfst und dich nicht mit Wanderern rum schlagen musst :D


In Freidrichshafen gibt es auch so tolle Wege und die sind als Radwege bzw Radrouten ausgezeichnet!
Ca einen Meter breit aber dann noch X Meter Wiese daneben.
Und da stellt sich für mich dann auch wieder die Frage: Wie wird die verdammte Breite von diesem verdammten sch.... Weg gemessen?!?

Spinnen wir mal eine lustige Geschichte daraus:
Man fährt auf einem Weg, der als Fahrradroute ausgeschrieben ist, dieser Weg wird aber irgendwann schmaler als 2Meter....
Darf man ihn dann noch befahren oder nicht?
Was ist wenn nun genau auf diesem Weg einem ein Wanderer vorsätzlich vors Rad springt, weil er den Radler am fahren hindern will, weil dieser ja die 2-Meter-Regel nicht einhält???
Wo ist hier nun die Rechtssicheheit?
 
Und jetzt hat der gute Mann anscheinend die Nase voll von uns "Beharrlich-nicht-Forstautobahn-Fahrern" :D und hat wohl über die Moderatoren weitere Fragen zu diesem Thema abblocken lassen: :mad:

Guten Tag XY,

zur Zeit besteht ein reges Interesse an der von Ihnen beschriebenen
Problematik, besonders auch auf abgeordnetenwatch.de. Daher bitten wir Sie
um Verständnis dafür, dass wir vorerst keine weiteren Fragen an Herrn
Jürgen Filius zum Thema zulassen. Antworten zu bereits gestellten,
unbeantworteten Fragen können Sie im Profil von Herrn Jürgen Filius
abonnieren, indem Sie auf den Link "Benachrichtigen, wenn eine Antwort zu
dieser Frage vorliegt" klicken. Sobald die Antwort eingetroffen ist, werden
Sie per eMail benachrichtigt.

Wir werden Herrn Jürgen Filius Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme
weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass Sie abgeordnetenwatch.de
weiterhin nutzen.

Wenn Sie Fragen zur Moderationsentscheidung haben, dann bitten wir um eine
kurze Rückmeldung an [email protected]. Bitte verändern Sie
dabei NICHT den Betreff und Ursprungstext der eMail, damit eine zeitnahe
Bearbeitung Ihrer Anfrage stattfinden kann.

Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex

Mit freundlichen Grüßen
Lisa Etzoldt
(abgeordnetenwatch.de)

--

Unsere Kontaktdaten:
www.abgeordnetenwatch.de/impressum

-------- Original-Nachricht --------

Thema: Demokratie und Bürgerrechte

Sehr geehrter Herr Filius,

zu den Fragen von Herrn Maier und Herrn Schrod zum Thema 2-Meter-Regel
für Fahrradfahrer im Wald haben Sie geantwort: \"Die ersteren (-> Waldwege
mit mehr als 2 Meter Breite) gibt es in nahezu jedem Wald, somit ist auch
überflüssig, den Schwarzwald anzufahren, um den Wald-Mountain-Bike-Sport
auszuüben, das geht überall dort, wo es Berge und Wälder gibt.\"

Heißt das im Klartext, daß Sie Fahrradfahrer / Mountainbiker in
Baden-Württemberg / im Schwarzwald als Touristen nicht haben möchten und
Ihnen daher nahe legen, doch zu bleiben wo sie her sind? Ist das mit den
Schwarzwälder Tourismusverbänden so abgesprochen?

Eine weitere interessante Frage: wieviele der statistisch erfaßten
Unfälle zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern ereignen sich auf
Waldwegen, speziell auf Waldwegen, die keine 2-Meter breit sind? Wieviele
davon sind schwere oder gar tödliche Unfälle? Bekannter- und
nachgewiesenermaßen wird ja gerade auf den breiten, gut ausgebauten Wegen
viel schneller gefahren, so daß hier das Risiko für schwere/re
Verletzungen deutlich größer ist!

Und wenn sich aber der Großteil der (schweren/tödlichen) Unfälle
zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern im innerörtlichen Bereich
ereignet (wovon stark ausgegangen werden kann - es sei denn, Sie können
das durch belastbare Zahlen widerlegen), wo sehen Sie dann die
Notwendigkeit dieser (Über-)regulierung der Waldwegnutzung?

MfG
XX
 
Und jetzt hat der gute Mann anscheinend die Nase voll von uns "Beharrlich-nicht-Forstautobahn-Fahrern" :D und hat wohl über die Moderatoren weitere Fragen zu diesem Thema abblocken lassen: :mad:

Das ist ja mal ein ganz mieser (Politik-)Stil. Zuerst schließt er seine letzte Antwort mit einer Frage ab, um so bei den weiteren Lesern den Eindruck erwecken zu wollen, dass er an einer weiteren Diskussion interessiert wäre ...

Ich möchte zum Schluss meine Frage an Sie und Ihre Mitstreiter wiederholen: wieso empfinden Sie das Netz an forstwirtschaftlichen Wegen als nicht ausreichend und fordern so beharrlich die Freigabe aller Wege?
... und dann lässt er die Diskussion insgeheim abwürgen. Das zeigt ja nur, dass man an einer sachlichen Diskussion nicht wirklich interessiert ist.
 
Ich möchte zum Schluss meine Frage an Sie und Ihre Mitstreiter wiederholen: wieso empfinden Sie das Netz an forstwirtschaftlichen Wegen als nicht ausreichend und fordern so beharrlich die Freigabe aller Wege?
Der Herr hat noch nicht verstanden wie Demokratie funktioniert.
 
Der Herr hat vor allem noch nicht verstanden, dass Mountainbiken nicht gleichbedeutend ist mit Forststraßen-Surfing.

Da fällt mir gerade ein: Ich habe mal gesehen, dass der Kollege Filius eine Bürgersprechstunde in Ulm hat, jeden dritten Do im Monat von 15-19 Uhr im Grünen Haus (http://juergen-filius.de/).
Da könnten wir natürlich mal aufschlagen und ihm den Sachverhalt erklären.
 
Spinnen wir mal eine lustige Geschichte daraus:
Man fährt auf einem Weg, der als Fahrradroute ausgeschrieben ist, dieser Weg wird aber irgendwann schmaler als 2Meter....
Darf man ihn dann noch befahren oder nicht?
Was ist wenn nun genau auf diesem Weg einem ein Wanderer vorsätzlich vors Rad springt, weil er den Radler am fahren hindern will, weil dieser ja die 2-Meter-Regel nicht einhält???
Wo ist hier nun die Rechtssicheheit?

Gibt es tatsächlich.

Der SW Radwanderweg hat Abschnitte unter 2m.

Der X-Crossing SW Weg (laut Beschreibung "mehr" für den MTB'ler) gedacht verläuft noch etwas mehr (aber immer noch sehr sehr wenig) auf schmaleren Wegen.

http://www.schwarzwald-tourismus.info/Entdecken/Rad-und-MTB/Mountainbike/bike-crossing-schwarzwald
 
so, die 20.000 sind geschafft: Petition bei >20.260

Knapp 30.000 fehlen noch, aber die knacken wir auch noch.
Denkt daran, es können auch Partner, Tanten und sonstige Anverwandte unterzeichnen! :-)
Und zwar vollkommen egal, ob sie aus BaWü, dem Kongo oder Uruguay kommen. Alle Unterschriften zählen!
 
Zuletzt bearbeitet:
so, die 20.000 sind geschafft: Petition bei >20.260

Knapp 30.000 fehlen noch, aber die knacken wir auch noch.
Denkt daran, es können auch Partner, Tanten und sonstige Anverwandte unterzeichnen! :-)
Und zwar vollkommen egal, ob sie aus BaWü oder dem Kongo kommen. Alle Unterschriften zählen!

Au ja, ich flieg' mit Unterschriftenlisten in den Kongo!
 
An anderer Stelle wurde behauptet, es seien nur Stimmen aus Baden Württemberg für die Petition von Bedeutung. Das ist rechtlich wie politisch Unsinn.

Art. 2 Abs. 1 der Verfassung von B-W bezieht sich iVm Art. 35a Abs. 1 unmittelbar auf das Grundgesetz und dort liest man in Art. 17

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.



Das heißt entgegen kirchturmpolitischer Gerüchte:
  • Wer lesen kann, ist enorm im Vorteil...
  • Art. 17 GG findet lt. Verfassung B-W in B-W unmittelbar Anwendung. ..
  • Das Recht, Petitionen einzureichen, gilt also für jedermann, und komme er von werweißwoher.
 
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