Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

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Mal'ne andere Frage: Radcross ist ja schwer im kommen (glaube ich). Hat da jemand Kontakte, kann in der "Crosser-Szene" für die Petition werben? bloggen? facebooken? twittern?

Auf Rennen Unterschriften sammeln und Flyer verteilen? Ist doch jetzt dann bald Saison, oder?

Gibt es sowas wie einen Crosser-Verband?

Herzlichen Dank und Gruß
Hockdrik

...Magstadt ist das Stichwort.

Das ist jetzt nicht der Verband, aber das traditionsreichste Rennen in Baden-Württemberg. Die Rennen sind aber eher auf der Wiese als im Wald. Und nur bei entstehenden Bäumen sieht man hier das mit den Pfaden so eng. Auf der Wiese kannst Du ja selbst schmälste Trampelpfade befahren...
 
Auf der Wiese kannst Du ja selbst schmälste Trampelpfade befahren...

Hm, OK, stimmt, aber die trainieren bestimmt auch mal im Wald, oder?
Also sollten sie dort auch trainieren dürfen wollen! :-)

(...) Es gibt wohl weitere Beispiele bei anderen Tour-Anbietern, bei denen ein "Vergleich" zur weiteren Durchführung von geführten Touren [auf Singletrails] geschlossen wurde, indem eine jährliche "Waldbenutzungsgebühr" vom Veranstalter entrichtet wurde.
(...) Fühlt sich irgendwie nach Ablasshandel an.

aber echt! Wenn die Regel angeblich die Wanderer schützen soll, aber zum Abkassieren missbraucht wird, wirft das natürlich noch mal einen anderen Schatten auf das Waldgesetz.


Nachtrag @martinos: kannst Du Kontakte/Infos zum Thema "weitere Beispiele bei anderen Tour-Anbietern, bei denen ein "Vergleich" zur weiteren Durchführung von geführten Touren geschlossen wurde" geben? Gerne per PM.
 
Zuletzt bearbeitet:
cx-sport , da kann man ja nur danken

frag aber mal einen Fachwart/Landestrainer vom BRV oder WRSV , die müssen schauen das die Kadernormen stimmen
 
Hier mal ein Beispiel zur konkreten Auslegung der 2-M-Regelung:
der Touren-Anbieter "Bergbiken" hat unter http://www.bergbiken.de/index.asp?id=10&spr= den mehr oder weniger klassischen X-Cross auf der Schwäbischen Alb ausgeschrieben.

Irgendwann erhielt der Anbieter Post vom Landratsamt Reutlingen - seitdem steht die Tour mit folgendem Hinweis online:
Wichtiger Hinweis: auf Wunsch des Kreisforstamtes des Lkr. Reutlingen müssen wir darauf hinweisen, dass alle oben und unten genannten Singletrails im Bereich des Lkr. Reutlingen, sofern sie zwei Meter Breite unterschreiten, im Rahmen dieser Tour geschoben und nicht gefahren werden (s.a. Fotos unten als kleinen Vorgeschmack dazu). Dies ist dem LWaldG Ba-Wü, §37 Abs. 3 geschuldet.

Es gibt wohl weitere Beispiele bei anderen Tour-Anbietern, bei denen ein "Vergleich" zur weiteren Durchführung von geführten Touren geschlossen wurde, indem eine jährliche "Waldbenutzungsgebühr" vom Veranstalter entrichtet wurde. Inwieweit sich dies dann rechtlich mit der 2-M-Regelung verträgt oder eine wirkliche Sonderregelung darstellt wage ich erst mal anzuzweifeln. Fühlt sich irgendwie nach Ablasshandel an.
Aber wenn das Schieben der Bikes auf schmalen Wegen erlaubt ist, dann wäre das für die örtlichen Biker doch auch mal ein Ansatz:
Wenn sich dreizig oder noch mehr Biker laufend (ist ja auch ein wichtiger Trainingsbereich) mit ihrem Bike -in Schiebehaltung- auf gut besuchten Trails bewegen, dann macht das den Bikern sicherlich keinen richtigen Spaß, den Fußgängern vermutlich aber noch weniger, denn diese müßten ja ständig stehen bleiben und ausweichen, was allerdings gesetzlich nicht anzugreifen wäre.
Protest hat halt viele Formen!
 
Aber wenn das Schieben der Bikes auf schmalen Wegen erlaubt ist, dann wäre das für die örtlichen Biker doch auch mal ein Ansatz:
Wenn sich dreizig oder noch mehr Biker laufend (ist ja auch ein wichtiger Trainingsbereich) mit ihrem Bike -in Schiebehaltung- auf gut besuchten Trails bewegen, dann macht das den Bikern sicherlich keinen richtigen Spaß, den Fußgängern vermutlich aber noch weniger, denn diese müßten ja ständig stehen bleiben und ausweichen, was allerdings gesetzlich nicht anzugreifen wäre.
Protest hat halt viele Formen!

Vor 'zig Jahren galt das Schieben von Fahrrädern nach der StVO in Österreich (!) ebenfalls noch als Radfahren.
 
Habe ich was verpasst? War heute Demo in Stuttgart oder warum ist es hier so still? :-)

Naja, dann gebe ich mal Futter:
in der SÜDWEST PRESSE ist heute ein Artikel erschienen, der Forst, Albverein, aber auch Biker zu Wort kommen lässt:
Biker-wollen-Zwei-Meter-Regelung-kippen


Vielleicht nimmt die Diskussion ja jetzt in der Öffentlichkeit langsam Formen an.
Vielleicht sogar etwas ausgewogenere Formen als bisher.
 
Noch zu dem Artikel oben:

Interessant finde ich, dass Bondes Ministerium jetzt nicht mehr tödliche Unfälle bemüht und von einer bewährten Regelungen spricht, sondern die Singletrail-Ausnahme-Aktion des AK-Rad als Möglichkeit beschreibt, Alternativen zur bestehenden Regel zu prüfen. :eek:

Zitat aus dem Artikel:
"Grundsätzlich dient die Zwei-Meter-Regelung dem Interessensausgleich zwischen Wanderern, Mountainbikern, Touristikern, Waldbesitzern, Naturschützern und Jägern. Über das Pilotprojekt im Schwarzwald prüfen wir mit allen Beteiligten Alternativen zur bestehenden Regelung."
Ministerium für ländlichen Raum
 

Biker-wollen-Zwei-Meter-Regelung-kippen


Vielleicht nimmt die Diskussion ja jetzt in der Öffentlichkeit langsam Formen an.

Der Artikel liest sich erstmal ganz ausgewogen. Das Killerargument kommt am Ende in dem suggeriert wird, wenn man den Bikern ein paar einzelne Strecken ausweist, dann funktioniere alles wunderbar. Am subtilsten ist dann noch das sowohl der Förster, der anonyme "Mountainbiker" und die Naturverbände das als gute Lösung sehen. Aha, da haben wir ja schon den breiten Konsens gefunden :confused: Und die die sich nicht daran halten sind "Idioten".

- Soll uns doch mal einer der Beteiligten erzählen wieviele Sitzungen und Engagement für diese minimal Lösung nötig war.

- Oder das es solche engagierte Personen nicht in jeder Ecke gibt und damit die örtlichen Biker in die Röhre schauen.

- Oder das einem möglicherweisen engagierten Biker von den lokalen Entscheidungsträger viel höhere Hürden in den Weg gelegt werden und er dagegen machtlos ist.

- Das ganze Forstämter und Gemeinderäte aufgrund des Aufwandes und der Kosten Ihre Mitarbeit von vorneherein ablehnen.

- Das solche Strecken dann gerne als Sportgelände gesehen werden, was dann den ganzen Wust von Vereinsgründung, Versicherung etc. nach sich zieht.


Leute. Diese einzeln ausgewiesenen Strecken und die berühmten 10% Singeltrail als Pilotprojekt sind das Killerargument, mit denen man jetzt versucht uns zufrieden zu stellen. Alles anderen Argumente haben wir ja schon recht erfolgreich aus dem Weg geräumt. Last euch jetzt nicht auf ein paar Vorzeigestrecken reduzieren.


ciao heiko
 
Zuletzt bearbeitet:
Lasst euch jetzt nicht auf ein paar Vorzeigestrecken reduzieren.

Ja, da müssen wir aufpassen, weil in der Öffentlichkeit nicht klar ist, dass es sich bei diesen Strecken (ähnlich wie am Rosskopf in Freiburg und in Stuttgart-Degerloch (sollte die jemals gebaut werden)) eher um Downhill-Strecken handelt, die für Otto-Normal-Biker weniger relevant sind.
 
Hat schon jemand herausgefunden, was denn einen Weg schmaler als 2 m, der in den Pilotprojekten möglicherweise von der Forstverwaltung in Abstimmung mit der Gemeinde willkürlich auch für Radfahrer freigegebenen werden soll, von anderen schmalen Wegen unterscheidet?
 
Hat schon jemand herausgefunden, was denn einen Weg schmaler als 2 m, der in den Pilotprojekten möglicherweise von der Forstverwaltung in Abstimmung mit der Gemeinde willkürlich auch für Radfahrer freigegebenen werden soll, von anderen schmalen Wegen unterscheidet?

...ungefähr das was den Osterhasen von einem Feldhasen unterscheidet.

Erster ist eine reine Erfindung und dient nur als PR.-Maßnahme um möglichst viele Süsigkeiten zu verkaufen. Der Feldhase dagegen ist wild und frei und bedroht durch die mechanisierte Landwirtschaft. Jeder freut sich, wenn er einen sieht, nur im eigenen Garten will ihn keiner...
 
Ich denke, dass die willkürliche Freigabe von schmalen Wegen die fehlenden Gründe für die 2-Meter-Regel offenbart.
Denn wenn das Radfahren auf schmalen Wegen doch die Fußgänger so gefährdet, dann dürfte es auch keine Ausnahmen geben.
Allenfalls unter ganz strengen Vorgaben. Aber solche Vorgaben hat der Gesetzgeber nicht ins Waldgesetz aufgenommen.
Folglich kann das mit der Gefährdung der Fußgänger nicht so wild sein.
 
Auf Facebook:

Unsere Petition ist in der Presse angekommen!

Es gibt auch gute Journalisten, die alle Seiten zu Wort kommen lassen und unser Mitglied Hendrik Ockenga hat dabei ein gute Figur abgegeben.

Jetzt seid Ihr dran - schreibt der SWP Leserbriefe und Online-Kommentare. Und nicht vergessen, nicht nur Liken, sondern auch Teilen :-)

http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_n...en-Zwei-Meter-Regelung-kippen;art4329,2219391

Und es wäre schön, wenn dem ersten Online-Kommentar viele weitere folgen würden ;) Die Angabe der Kundennummer bei der Registrierung ist übrigens nicht erforderlich.
 
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