Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Zitat Pix:
Gerade aufgrund der 2-m-Marke konnte seit Bestehen der Regelung in den letzten Jahren die Zahl der Unfälle verringert werden.

:mexican:

...wahrscheinlich aus dem Bioladen, im Ernst:

Nicht eine einzige gefüllte Zelle im excel und dann sowas raushauen: Alle Achtung.
 
Pix ist aber flexibel:

"Hinsichtlich der Unfallzahlen unter Beteiligung von Mountainbikern/-innen liegt für Baden-Württemberg keine Unfallstatistik vor, aus der diese spezifischen Informationen direkt entnommen werden könnten"

woher will er dann wissen das sich die Unfallzahlen verringert haben?



.
 
Pix ist aber flexibel:

"Hinsichtlich der Unfallzahlen unter Beteiligung von Mountainbikern/-innen liegt für Baden-Württemberg keine Unfallstatistik vor, aus der diese spezifischen Informationen direkt entnommen werden könnten"

woher will er dann wissen das sich die Unfallzahlen verringert haben?



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Genau das könntest Du ihn fragen.;)
 
Wenn man die anderen Antworten der Abgeordneten vergleicht, müsste Pix dann nun den Textbaustein: "bitte wenden Sie sich mit detaillierten Fragen direkt an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" aus dem Hut ziehen, woraufhin man ihn wieder hinweist, dass die Kontrollpflicht nicht beim Ministerium liegt und er somit die Frage beantworten soll. Und dann passiert wieder nix... :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

nur noch ein paar Gedanken für Aktionen...

- unter http://breitensport.rad-net.de/breitensportkalender/?titel=&startdate=27.09.2013&sortby=&enddate=31.12.2013&art=&lv=&umkreis=&plz=&updatet=&lstart=30 findet man eine Übersicht der in diesem Jahr noch stattfindenden CTF / RTF. Wäre es denkbar, das man dort über die veranstaltenden Vereine mit Plakaten und Flyern für Unterschriften wirbt bzw. Unterschriftenlisten auslegt ?

- besteht ein Kontakt zwischen den Mods der diversen Foren, um die Unterstützungsaufrufe zu pinnen, wie es mit diesem Thread ja auch der Fall ist ? Ansonsten geht der Aufruf im täglichen Traffic unter...

Gruss
Tofi
 

Anhänge

Hat zwar nichts direkt mit 2 Metern zu tun, aber trotzdem:

Oezdemir...... "Wir müssen unsere eigenen libertären Wurzeln wieder suchen, die Teil unserer Gründungsgeschichte waren."

Und ob das mit den 2 Metern zu tun hat.

"Libertäre Wurzeln" heißt, daß man die Leute selber darauf achten läßt, daß die Wurzeln im Wald unbeschädigt bleiben, anstatt das mit dem politischen Prügel (ähm Zollstock) regeln zu wollen!
 
Kretschmann hat auf dem Kleinen Parteitag der GRÜNEn gesagt, das "Hauptwort" solle künftig "Wir tun etwas, dass die Menschen sich einbringen können" heißen.

Zu lesen in der WELT im vorletzten Absatz des Artikels, den man auch etwa 3 Tage lang kommentieren kann (kein Registrieren nötig).

Im übrigen empfehle ich wärmstens einen Urlaub im Schwarzwald!
 
http://www.igsz.eu/2m/2m-SW.htm

Tilman wenn Du jetzt noch sämtliche Schwarzwald Google Tags auf deiner seite hast dann wird Schwarzwald Touristik aber böse:D

Ich würde einem bösen Touristik Verband folgendes erklären:

  • Der Genuss eines Schwarzwaldurlaubes findet dort seine Grenzen, wo ich es als Radfahrer zu befürchten habe, daß die Behörden ihren Pflichten nachkommen, die "2m-Regel" incl. Bußgeldregel (!) zu vollziehen.
    .
  • Denn tun die Behörden dies nicht, begehen sie eine Dienstpflichtverletzung. Das für den Gesetzesvollzug verantworliche Ministerium des Herrn Bonde begibt sich mit Ausführungen, man müsse die 2m ja gar nicht messen, insoweit auf rechtliches Glatteis, das glatter nicht sein kann. Nähme man diese Ausführungen also ernst, wäre das Anlass für in dienstaufsichtliches Verfahren im Hinblick darauf, daß der Gesetzgeber vor 18 Jahren die Einhaltung und Durchsetzung (!) des 2m-Limits und nicht etwas anderes im Sinne hatte (denn dann stünde im Gesetz seit 18 Jahren logischerweise etwas anderes...).
    .
  • Wenn das Ministerium in personam Bonde stattdessen meint, Radfahrer hätten im Wald zwischen Fahr- und Fußwegen zu unterscheiden, fehlt dem jegliche Rechtsgrundlage. Wenn die Radfahrer sich also um den besagten Unterschied einen feuchten K.... scheren, ist dies mangels Bestimmung in §83 WaldG BW nicht bußgeldbewehrt.
    .
  • Wo soll da der Genuß am Schwarzwaldurlaub liegen, wenn man mit dem Zollstock radfahren muß. Wo soll besagter Genuß umsomehr liegen, wenn man dann auch noch merkt, daß man trotz dieser Ausstattung in rechtliche Grauzonen fährt?
    .
  • Mich können daher als Normalo-Radfahrer diverse wie und von wem auch immer gestrickte Abweichungen von der "2m-Regel" getroffene Sonderregelungen nicht interessieren, denn diese Sonderegelungen haben auf rechtliche Folgen der "2m-Regel" für den individuell zuhause tourenplanenden Radfahrer keinerlei Einfluß.
 
Mal 'ne andere Frage: Wie bekommen wir denn in den nächsten 57 Tagen die fehlenden 17.700 Stimmen zusammen ???
.... indem alle Beteiligten weiter die Petition und ihren Sinn bzw. Informatonen über den Un-Sinn der "2m-Regel" streuen. Das findet in vielen Bereichen seitens vieler engagierter Menschen statt. Und jeder, der dabei (vor allem zusätzlich) mitmacht, sorgt umsomehr dafür, daß die o.g. Frage letztendlich überflüssig gewesen sein wird.

Da das Thema viele Facetten aufweist (Juristerei, Waldökologie, sportfachliche Aspekte, Politik, Tourismus,...) ist Platz für ebenso vielfältige Argumente, so daß eigentlich jeder sein spezielles Wissen gegen die "2m-Regel" einsetzen kann.
 
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