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Die 2-Meter-Regel muss bleiben....
schreibt der Schwäbische Albverein (SAV) in einer Pressemitteilung am 12.11.2013. Unsere Initiative zur Abschaffung der 2-Meter-Regel hält der SAV für unangebracht und generiert sich als Anwalt aller Erholungssuchenden, die schmale Waldwege und Pfade zum ruhigen Wandern nutzen wollen. Das wirft dann aber mal ein paar Fragen auf und wir sind gespannt, wie der SAV darauf reagiert.
Wenn unser Vorstoß, so der SAV, unangebracht ist, hält dann der SAV auch unsere Forderung nach Stärkung der persönlichen Verantwortung der Waldbesucher und nach gegenseitiger Rücksichtnahme für unangebracht? Wenn unser Vorstoß, so der SAV, unangebracht ist, hält dann der SAV auch unsere Forderung nach einem Runden Tisch aller Betroffenen für unangebracht? Anders ausgedrückt, lieber SAV, lehnen Sie persönliche Verantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme ab? Verweigern Sie sich einem Runden Tisch mit allen Betroffenen? Setzen Sie lieber auf Konfrontation, statt auf Dialog?
Vielleicht finden Sie jetzt, lieber SAV, dass wir sehr hart mit Ihnen ins Gericht gehen und das tun wir in der Tat. Man könnte auch sagen, wir fordern Sie heraus (dazu später mehr). Wir stellen in Baden-Württemberg regelmäßig fest, dass man sich dem konstruktiven Dialog mit den Verbänden der Radfahrer und Mountainbiker verweigert. Es werden "Kompromisse" zum Mountainbiken in geheimen Zirkeln zwischen Forst, Tourismus und Wanderverbänden formuliert und die Verbände der Betroffenen werden dazu noch nicht einmal eingeladen. Geht es da um Dialog oder nur darum, mit Alibiaktionen den status quo zu zementieren?
Was ist denn daran so schlimm, dem Beispiel Hessens zu folgen und mit allen Betroffenen gemeinsam eine Lösung zu finden und dann in Gesetzesform zu gießen. Finden Sie, lieber SAV, es wirklich falsch, dass z. B. die Naturschutzverbände BUND und NABU in Hessen mit uns gemeinsam eine Lösung erarbeitet und verabschiedet haben? Finden Sie, lieber SAV, es wirklich falsch, dass z. B. der Wanderverband Hessen und die Deutsche Wanderjugend im Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine mit uns gemeinsam eine Lösung erarbeitet und verabschiedet haben? Haben all diese Verbände die Interessen ihrer Mitglieder nicht wahrgenommen und waren schlechte Anwälte? Haben Sie sich überhaupt einmal angeschaut, wer alles an der in Hessen gefundenen Lösung beteiligt war und einmal darüber nachgedacht, warum in Hessen über 25 Organisationen und Verbände gemeinsam zu dem Schluss gekommen sind, dass es überhaupt keiner Wegbreitenregelung oder sonstiger allgemeiner Verbote bedarf, sondern vor allem auf ein Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme ankommt?
Wenn wir die Pressemitteilung des SAV weiter lesen, so finden wir wieder nur Behauptungen und Scheinwissen. "Vor allem ältere Menschen und Kinder werden durch Mountainbiker verunsichert und leicht in Gefahr gebracht." wird Dr. Hans-Ulrich Rauchfuß zitiert; so macht man Stimmung. Angebliche Berichte über "nicht ungefährliche Begegnungen" werden nebulös angeführt und ein erhöhtes Gefährdungspotential beschworen; das wirkt doch wohl einleuchtend. Was soll man da noch sagen? Wir finden, dass man dazu eine ganze Menge sagen kann.
Lieber SAV, Behauptungen müssen auch bewiesen werden. Das gilt erst recht, wenn man allgemeingültige Behauptungen aufstellen so eine Angst vor Radfahrern und Mountainbikern in den Köpfen verankern will. Aber wie kann es sein, dass andere Bundesländer ohne 2-Meter-Regel auskommen? Wie kann es sein, dass in Hessen über 25 Organisationen und Verbände, darunter auch die Wanderverbände, zu dem Ergebnis kommen, dass Wanderer und Radfahrer/Mountainbiker auch auf schmalen Wegen ein rücksichtsvolles Miteinander pflegen können? Wie kann es sein, dass alle sozialwissenschaftlichen Untersuchungen unisono zu dem Ergebnis kommen, dass es kaum Konflikte zwischen Wanderern und Radfahrern/Mountainbikern im Wald kommt? Im Gegenteil - eine Studie der Uni Freiburg belegt sogar, dass Konflikte eher auf breiten Wegen entstehen. Was ist hier Vorurteil und was ist hier Wirklichkeit?
Lieber SAV, mit solchen Pressemitteilungen wie der hier von uns kommentierten nähren Sie den Verdacht, dass Sie lieber Vorurteile pflegen, statt konstruktiv an Lösungen mitzuarbeiten. Gerade wenn Sie sich auch als Anwalt betrachten, dann sollten Sie nicht nur behaupten, sondern auch nachprüfbare Belege für Ihre Behauptungen liefern. Haben Sie irgendwelche nachprüfbaren Erkenntnisse darüber, dass die Abschaffung der 2-Meter-Regel in Thüringen in den letzten 10 Jahren zu irgendwelchen unhaltbaren Zuständen geführt hat, die ein landesweites Verbot rechtfertigen würden? Haben Sie irgendwelche nachprüfbaren Erkenntnisse darüber, dass der seit über 13 Jahren in Bayern vereinbarte Verzicht auf Wegbreitenregelungen zu irgendwelchen unhaltbaren Zuständen geführt hat, die ein landesweites Verbot rechtfertigen würden? Sollen wir noch weitere Beispiele anführen?
Oder haben Sie, lieber SAV, einfach nur Angst, sich den Realitäten der Gegenwart zu stellen und für die Zukunft fit zu machen? Radfahrer und Mountainbiker sind nicht nur in den 15 anderen Bundesländern ohne 2-Meter-Regel auf schmalen Wegen unterwegs, sondern auch in Baden-Württemberg halten wir uns nicht an diese Regel. Warum? Die 2-Meter-Regel ist unsinnig und diskriminierend und deshalb üben wir kollektiv zivilen Ungehorsam. Polizei-, Forst- und Naturschutzbehörden tolerieren unseren zivilen Ungehorsam, denn sie wissen schon längst, dass Radfahren und Moutainbiken auf Wegen keine Schäden anrichtet und auch zu keinerlei Gefährdungen und erst recht nicht zu Unfällen führt. In anderen Verbänden wie z. B. dem Deutschen Alpenverein (immerhin rund eine Million Mitglieder) hat das Radfahren und Mountainbiken schon längst seinen gleichberechtigten Platz zum Nutzen Aller gefunden. Darüber sollte man auch und gerade als Wanderverband ruhig mal nachdenken.
Wir kennen das aus Hessen - unsere Forderungen und Positionen werden gerne verkürzt oder verdreht dargestellt. Da wird aus unserer Forderung Open Trails ganz schnell mal die Behauptung entwickelt, wir wollten kreuz und quer - also querfeldein - durch den Wald fahren, dabei sagen wir ganz klar "Fahre nur auf Wegen! Fahre nie querfeldein, Du schädigst sonst die Natur!" (DIMB TrailRules Nr. 1). Da wird uns vorgeworfen, wir würden egoistisch nur uns sehen und auf niemanden Rücksicht nehmen wollen, dabei sagen wir ganz klar "Halte Dein Mountainbike unter Kontrolle! ... Du musst in Sichtweite anhalten können! Zu Deiner eigenen Sicherheit und derer anderer Menschen!" (DIMB TrailRules Nr. 3) oder "Respektiere andere Naturnutzer! Kündige deine Vorbeifahrt frühzeitig an. Erschrecke keine anderen Wegenutzer! Vermindere deine Geschwindigkeit beim Passieren auf Schrittgeschwindigkeit oder halte an. Bedenke, dass andere Wegenutzer dich zu spät wahrnehmen können. Fahre, wenn möglich, nur in kleinen Gruppen!" (DIMB TrailRules Nr. 4). Und wir waren der einzige Verband in Hessen, der nicht nur die gesetzliche Verankerung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots, sondern auch die Aufnahme eines klaren Vorrangs für Fußgänger und Fahrer von Krankenfahrstühlen ins hessische Waldgesetz gefordert hat. Was ist daran so falsch? Im Gegenteil - nach 18 Jahren 2-Meter-Regel sollte Baden-Württemberg endlich einen anderen Weg beschreiten.
An vielen Orten arbeiten wir mit vielen Verbänden und Organisationen an zukunftsträchtigen Projekten zusammen und sind anerkannte und geschätzte Partner. Warum geht das andernorts und nicht auch in Baden-Württemberg?
Ja, wir fordern Sie heraus, lieber SAV, und laden Sie herzlich ein, mit uns gemeinsam einen neuen, besseren Weg zu beschreiten. Der Weg ist nicht ungefährlich, denn Sie riskieren dabei, mit althergebrachten Vorurteilen über Radfahrer und Mountainbiker zu brechen. Der Weg ist im wahrsten Sinne des Wortes aber auch chancenreich, denn vielleicht lernen Sie so naturliebende und engagierte Menschen kennen, die eine Bereicherung und wertvolle Unterstützung für den SAV und seine Arbeit sein können. Vielleicht erklären wir Ihnen sogar einmal, wie man mit Internet und Social Media ein jüngeres Publikum begeistern und aktivieren kann ;-)
Ihre
DIMB
http://presse.albverein.net/2013/11/12/die-zwei-meter-regelung-muss-bleiben/