Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Neues von Rainer Brombach :

23. November 2013 - 16:31 Uhr

@Hendrik Ock, Tim Trabandt
Vorrang bedeutet, dass der Spaziergänger oder Wanderer frei entscheiden darf, ob er den Radfahrer vorbei lässt oder nicht. Wenn er nicht mag, lässt er ihn nicht vorbei. Wenn der Radfahrer hingegen nett und zuvorkommend ist, wird er sicherlich ebenso rücksichtsvoll behandelt werden. Allerdings bräuchten wir bei dieser Idealform von Zusammenleben keinerlei Regeln. Regeln sind immer nur dann nötig, wenn sich zwei nicht freiwillig auf eine Vorgehensweise einigen können.

@GASgagler DIMB
Ihre Erläuterungen zum Haftungsrecht des BGB sind falsch. Der Bund regelt zwar das Zivilrecht und damit auch privatrechtliche Haftungsfragen. In dieser Regelung hat er allerdings in § 823 Absatz 2 BGB bestimmt, dass jeder einem anderen für den entstandenen Schaden haftet, wenn er ein Gesetz übertritt, das zum Schutz des anderen erlassen wurde. Die Benutzung des Waldes wird durch die Länder geregelt. Sie stellen daher auch die notwendigen Schutzgesetze auf, um die verschiedenen Waldbenutzer vor Gefahren von anderen zu schützen. Die 2m-Regel ist ein solches Schutzgesetz. Wird es vom Radfahrer übertreten, reicht das im Schadensfall dem Spaziergänger aus, um das Verschulden des Radfahrers beweisen zu können.

Übrigens wird im Rahmen der Petition darauf hingewiesen, dass die 2m-Regel gar nicht kontrolliert wird. Dann handelt es sich in der Praxis doch tatsächlich nur um eine Beweislastumkehr, mit der im Schadensfall der Radfahrer die Allein- oder Mitschuld des Fußgängers an dem Schaden beweisen muss. Der Fußgänger hingegen muss nur die Wegbreite nachweisen. Was ihm sehr leicht möglich sein dürfte. Die 2m-Regel ist somit genau das, was Sie selbst als ausreichend ansehen, um die Interessen der Fußgänger zu schützen.

Und wenn ich solche Einstellungen lese, fragt man sich, ob man die Vorrangregelung nicht lieber doch raus läßt:



Kommentar von Rainer Brombach: http://www.badische-zeitung.de/mountainbiker-wollen-sogenannte-zwei-meter-regelung-kippen

Wenn es eine Vorrangregelung für Fußgänger gibt, dann muß man in der Praxis auch sicherstellen, daß der Radfahrer auf keinen Fall vorbeigelassen werden kann! Mann, Mann, Mann...
 
:daumen:

Der Kommentar ist Übrigens echt stark - so deutlich hat bisher noch niemand in der Presse gesagt, was er von der Verweigerungshaltung des Ministeriums hält :daumen:


Der Kommmentator ist Christoph Reisinger der Chefredakteur der Stuttgarter Nachrichten und Sonntag aktuell, welcher MP Kretschann die Fragen gestellt hat.
http://www.stuttgarter-nachrichten....hef.5e4c687d-c99c-401d-88fe-507b153bbb46.html

Hier gibt es das Video:
Die Landesregierung vor Ort/ Die Landesregierung im Gespräch:
http://www.baden-wuerttemberg.de/de...ung-vor-ort/die-landesregierung-im-gespraech/

Ab 1:41 meine Fragen,
Meine Frage war: Warum wir in BaWü als einziges aller Bundesländer eine solche Regel (2 Meteregel) brauchen.

Christoph Reisinger ist der Herr welcher zu Kretschmann in Beisein aller in Stuttgart anwesenden gesagt:
Der Verdacht bei dennen die mich kennen, diese Frage sein von mir so bestellt worden…

Hier ab 1:43h zu sehen:
http://www.baden-wuerttemberg.de/de...ung-vor-ort/die-landesregierung-im-gespraech/
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=whBIZ5k8hY8

Beachtet auch mal die Antworten vom MP Kretschmann
 
"Die Politik ist ein Versuch der Politiker, zusammen mit dem Volk mit den Problemen fertig zu werden, die das Volk ohne die Politiker niemals gehabt hätte."

(Dieter Hildebrandt)

Über dieses Zitat bin ich gerade anderswo gestolpert und es erscheint mir hier so schön passend.

;)
 
Meines Wissens hat sich H. Reisinger nach dieser Kretschmann-Werbeveranstaltung weitere Informationen geholt und ist nun offensichtlich aufgrund seiner Recherchen zu einem vernichtenden Urteil über unsere Landesregierung gekommen.
Ich wußte gar nicht, daß es noch Journalisten gibt, die sich eingehend mit einem Thema beschäftigen (konnen). Hut ab!
Sein Urteil trifft den Kern des Problems: Nicht daß die 2m-Regel gut oder schlecht wäre, sondern daß speziell die Außendarstellung der Grünen (Politik der Bürgernähe und des Gehörtwerdens) verlogener nicht sein könnte!
 
Meines Wissens hat sich H. Reisinger nach dieser Kretschmann-Werbeveranstaltung weitere Informationen geholt und ist nun offensichtlich aufgrund seiner Recherchen zu einem vernichtenden Urteil über unsere Landesregierung gekommen.
Ich wußte gar nicht, daß es noch Journalisten gibt, die sich eingehend mit einem Thema beschäftigen (konnen). Hut ab!
Sein Urteil trifft den Kern des Problems: Nicht daß die 2m-Regel gut oder schlecht wäre, sondern daß speziell die Außendarstellung der Grünen (Politik der Bürgernähe und des Gehörtwerdens) verlogener nicht sein könnte!

Reisinger hatte schon im August eine sehr klare Meinung zu dem Thema:
-> https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails/posts/436462576475391

Was schreibt eigentlich die Heilbronner Stimme aktuell?
Deren Redakteur Simon Gajer hat sich auch schon früh und klar geäußert:
-> https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails/posts/436462576475391
 
Die Statistik / das Diagramm ist auch geil! Noch fast 1.200 Stimmen am letzten Tag und auch zwischendurch kaum mal einen Schwächeanfall. Das erweckt den Eindruck, als ob wir das Ergebnis noch beliebig hätten steigern können, wenn wir noch länger hätten sammeln können. Im Vergleich zu der Hessen-Aktion haben wir übrigens einen deutlich höheren Einheimischen-Anteil.
Also summa summarum denke ich nicht, daß man uns noch länger wird ignorieren oder abspeisen können.

Sehr schön! ;)

(und ich brauch jetzt 'ne neue Signatur)
 
Der Kommmentator ist Christoph Reisinger der Chefredakteur der Stuttgarter Nachrichten und Sonntag aktuell, welcher MP Kretschann die Fragen gestellt hat.
http://www.stuttgarter-nachrichten....hef.5e4c687d-c99c-401d-88fe-507b153bbb46.html

Hier gibt es das Video:
Die Landesregierung vor Ort/ Die Landesregierung im Gespräch:
http://www.baden-wuerttemberg.de/de...ung-vor-ort/die-landesregierung-im-gespraech/

Ab 1:41 meine Fragen,
Meine Frage war: Warum wir in BaWü als einziges aller Bundesländer eine solche Regel (2 Meteregel) brauchen.

Christoph Reisinger ist der Herr welcher zu Kretschmann in Beisein aller in Stuttgart anwesenden gesagt:
Der Verdacht bei dennen die mich kennen, diese Frage sein von mir so bestellt worden…

Hier ab 1:43h zu sehen:
http://www.baden-wuerttemberg.de/de...ung-vor-ort/die-landesregierung-im-gespraech/
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=whBIZ5k8hY8

Beachtet auch mal die Antworten vom MP Kretschmann

Wow da war der Herr Kretschmann
Aber mal ehrlich !
 
Ja eben.

Ich finde es schon ziemlich dreist so zu tun, als ob er nie etwas vom Thema gehört hat. Mir war gar nicht klar was für Dimensionen die Zwei-Meter-Kampagne annehmen könnte, wenn nun ganz offen gelogen und betrogen wird, nur um sich das Thema vom Hals zu halten. Offenbar gehen da die Argumente rasant zur Neige und man steht mit dem Rücken an der Wand. Es ist an uns, dass die Zwei-Meter-Regel auch weiterhin im Gespräch zu halten, bzw Kretschmann und Co klar zu machen, wir bleiben dran auch wenn die versuchen es weiterhin auszusitzen.

Als "kleiner" Nebeneffekt ist mir auch der restliche Glaube, Politik nimmt die Bürger ernst, abhanden gekommen. Ob ich auch weiterhin verbindlich und sachlich bleiben kann, wenn man permanent nur aufläuft, glaube ich auch nicht...:heul:
 
Als "kleiner" Nebeneffekt ist mir auch der restliche Glaube, Politik nimmt die Bürger ernst, abhanden gekommen.

Wir wäre es dann mit einer tröstenden Erkenntnis:

Wir müssen heute nicht mehr passiv schlucken, was Politiker gegenüber den Medien und auf ihren eigenen Plattformen von sich geben. Wir haben heute über Internetforen, Facebook, Online-Leserkommentare und viele andere Medien die Möglichkeit, unsere Anliegen an die Öffentlichkeit zu bringen. Wir können unsere Argumente, unsere Fakten und unsere Beweise selbst unter die Leute bringen und wir können "dumme" Sprüche und "hohle" Behauptungen" als das enttarnen, was sie sind.

Die Politik hat sich über Jahrzehnte daran gewöhnt, dass nur alle 4/5 Jahre gewählt wird und sie ansonsten Ruhe vor dem ach so unbequemen Wähler hat. Sie musste sich allenfalls vor der Kritik der klassischen Medien fürchten und dann auch nur, wenn das zu Wahlkampfzeiten irgendwie aktuell in den Medien stattfand.

Das ist heute anders und wir können jederzeit der Politik sagen, was uns nicht gefällt und warum das so ist. Das haben wir in Hessen erfolgreich demonstriert und in Baden-Württemberg haben wir erneut gezeigt, dass wir für unsere Anliegen und Argumente eine Öffentlichkeit schaffen können und uns nicht einfach so abbügeln lassen. Vielleicht haben das noch nicht alle Politiker verstanden, aber sie werden es lernen müssen, wenn sie (neu oder wieder) gewählt werden wollen.
 
Im Gegenteil, er lügt, denn er hat zu dem Thema bereits am 23.10. auf Abgeordnetenwatch Stellung bezogen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/winfried_kretschmann-597-44443--f389699.html#q389699

Ihr glaubt doch nicht im ernst, dass der MP in abgeordnetenwatch selbst antwortet? Für solche Themen hat der vermutlich einen ganzen Stamm von Schreiberlingen und Textblockschubser, die entscheiden, in welchem Fall seine persönliche Meinung notwendig ist und wo die stellvertretende Meinung eines Regierungssprechers reicht. Wer mal einen tiefen Einblick erhalten möchte, wie so was abläuft, dem kann ich den autobiografischen Roman des ehem. Regierungssprechers von Lothar Spät - Manfred Zach ([ame="http://www.amazon.de/gp/product/3499221799/ref=dp_bookdescription?ie=UTF8&n=299956"]"Monrepos oder Die Kälte der Macht"[/ame]) ans Herz legen. Nach der Lektüre weiß man wie es läuft.
 
Danke an alle, die sich engagiert haben. Das war eine tolle Aktion. Jetzt heißt es dranbleiben und das Ganze weiter vorantreiben. Es hat richtig Spaß gemacht die Stimmen zu sammeln und die Leute zu überzeugen, wobei meist keine große Überzeugungskraft notwendig war. Die Hirnrissigkeit dieses Gesetzes ist zu offensichtlich!
 
Und Gleich noch einen Lerserbrif hinterher ;) :

Eine „Politik des Gehörtwerdens“ sieht anders aus!

Man kann ja über die 2-Meter Regel denken wie man will. Sie ist vielleicht auch nur eine Lappalie in der „Großen Landespolitik“. Fakt ist aber, dass die Grün-Rote Landesregierung damit angetreten ist, eine„Politik des Gehörtwerdens“ umzusetzen. „Bürgerbeteiligung statt Durchregieren“ sollte das Motto sein.

Wie wenig davon heute übrig ist, zeigt die Haltung der Regierung angesichts 58.210 Unterschriften gegen die 2-Meter Regel. „Das Gesetzt stehe nicht zu Verhandlung“ ist der Tenor aus den Regierungskreisen. Als gemeiner Bürger fragt man sich dann doch, wer hier die Fäden im Hintergrund spinnt und welche nicht öffentlichen Absprachen getroffen wurden, da sich aktuell kein Grün-Roter Landespolitiker aus der Deckung wagt. Auch die in der Debatte benutzen immer-gleichen, Argument-freien Textbausteine der Grün-Roten Politiker werden durch die „gebetsmühlenartigen“ Wiederholungen nicht besser.

Eine „Politik des Gehörtwerdens“ sieht sicher anders aus. Da wird das Leitbild der Grün-Roten Koalition schnell zu einem leeren Wahlversprechen.

Das ist Enttäuschend!
 
Das ist ja schlimmer als im Mittelalter. :D Da konnte man noch selbst beim König vorsprechen - und mit etwas Glück hat er einem Gehör geschenkt. Obs dann umgesetzt wurde, war natürlich die andere Frage....

Und wenn ich diesen Rainer Brombach in den Kommentaren lese, dann krieg ich wirklich langsam ne Wut. Ich bin ja auch für gegenseitige Rücksichtnahme, Dialog und Gemeinsamkeit - aber an dem Typen würde ich wirklich gerne mal haarscharf vorbeibrettern. :D
Wenn genug Platz ist natürlich - es soll ja niemand ernsthaft gefährdet werden! Aber wer partout keinen Dialog will, sondern lieber auf Konfrontation geht - bitte.
 
Die Brombachs dieser Welt berufen sich auf einen Vorrang, den das LWaldG gar nicht kennt.
Dort heißt es in § 37 Abs. 3 Satz 2 lediglich, dass auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen sei.

§ 37 Abs. 1 Satz 4 LWaldG bestimmt, dass wer den Wald betritt, sich so zu verhalten hat, dass die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird. Genau das tun aber Fußgänger, die meinen Radfahrern die Vorbeifahrt unnötig erschweren zu müssen.
Sie begehen dabei eine Ordnungswidrigkeit nach § 83 Abs. 2 Nr. 2 LWaldG.

Soweit sich das LWaldG in § 37 Abs. 1 Satz 1 auf "geeignete Wege" bezieht, dürfte es in ganz Baden-Württemberg niemanden geben, der rechtlich korrekt erklären kann, was der Gesetzgeber damit gemeint haben könnte.
Wenn man mit "Copy and Paste" nicht umgehen kann, ... kommt sowas raus.
 
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