Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

hast ihn gefragt, ob er noch alles Tassen im Regal stehen hat und ihm empfohlen sich zu schleichen oder warst Du mit dem Power-E-Bike mit Kennzeichen unnerwegs ?
 
hast ihn gefragt, ob er noch alles Tassen im Regal stehen hat und ihm empfohlen sich zu schleichen oder warst Du mit dem Power-E-Bike mit Kennzeichen unnerwegs ?
Zunächst bin ich mal am friedlichen Austausch interessiert. Bei dem schönen Wetter heute, war mir auch mehr nach Biken als schimpfen.
Auf meine freundlich formulierte Frage, was meine Fahrerei da nun stört, meinte er nur, dass das eben das Gesetz sei und wenn ich das diskutieren möchte, kann er mir auch einen Bußgeldbescheid austellen, gegen den ich dann Einspruch einlegen kann. Dann würde das auf anderer Ebene entschieden.

Ich habe mich fürs Weiterfahren entschieden und den nachfolgenden Trail genossen.
 
Ich habe mich fürs Weiterfahren entschieden und den nachfolgenden Trail genossen.
Hört sich vernünftig an, zumal der Herr die Gesetze ja nicht erfunden hat (sondern nur ganz besonders pingel... äh... pflichtbewusst ist).

Am Rande: Rückegassen gelten nicht als Wege. Darauf mit dem Rad zu fahren, ist entsprechend kein Verstoß gegen die 2-Meter-Regel, sondern gegen das Wegegebot. Also dass man als Radfahrer auf Wegen zu fahren hat und nicht querfeldein fahren darf. Aber letztlich so oder so Quark, zumal wenn die Rückegassen von den Waldbesuchern wie Wege genutzt werden und nicht zwischen den Ernteeinsätzen jahrelang brach liegen (so wie es eigentlich gedacht ist).
 
Mal abgesehen vom Gesetzestext stellt sich für mich die Frage, wie man konkret diesen Weg als Rückegasse hätte erkennen sollen.

Normalerweise erkennt man die Dinger ja, weil sie im Abstand von 50 Meter rechtwinklig vom Weg abgehen und kerzengerade rauf/runter führen.
In dem Fall ist es einfach die "Fortsetzung" eines geschotterten Waldweges, der mit Kurven auf der Hochfläche zu einer kleinen Lichtung führt, an der zwei weitere Schotterwege aus der anderen Richtung sowie ein Wanderweg hinführen.
Optisch eher ein normaler Weg, nicht sonderlich "gepflegt", aber gut frequentiert, wie man an den Spuren sieht. Man muss sich nur zwischen den beiden tiefen Fahrrinnen halten, dann ist es ein normaler Wanderweg.

Auf der Karte ist er ohne Veränderung als "Hochbergweg" eingezeichnet, der Förster stand auf der Lichtung, wo die grüne Markierung ist. Ich kam von rechts den Weg entlang. :ka:

Screenshot_20230615_170224_Chrome~2.jpg
 
Wie und wann ein Weg entstanden ist, ist für die Einordnung als Weg unerheblich.

Wenn er regelmäßig benutzt wird (Spuren), kann man als Laie davon ausgehen, dass es ein Weg ist. Das hier ursprünglich die Funktion Rückegasse gegeben ist, spielt keine Rolle.

Mich hätte interessiert, wie ein Richter entschieden hätte-
 
Mich auch.
Ich vermute aber, dass auch ein Richter in BW da nicht so urteilen würde, wie es einige Lobbyarbeiter von Forst und Jagd gerne hätten.

War das eigentlich ein Forstschutzbeauftragter oder nur ein Förster der auf dicke Hose gemacht hat?
Es war, der Kleidung nach mit dem Wappen vom Forst BW usw. zumindest ein Mitarbeiter des Forstamtes. Der war da gerade mit zwei älteren Herren in einem Gespräch. Evtl. musste er durch die Aktion den beiden Herren seine Kompetenz beweisen (er war deutlich jünger).

Ich bin mir jedenfalls nicht sicher, ob das Wegstück tatsächlich eine Rückegasse ist. Alle Karten, die ich da angeschaut habe, zeigen einen unverändert markierten, durchgehenden Weg.

Selbstverständlich werde ich da auch weiterhin durchfahren. Wie soll ich sonst zu dem schönen (verbotenen) Singletrail kommen :D
 
Rückegasse-angezeichnet.jpg


Ich kenn das nur ohne R und dann wahlweise weiße oder gelbe Striche.
Rechts und links sollte je ein Baum den Beginn der Gasse markieren.
 
Ich kenn mich da nicht aus, aber ich bezweifle, dass erwartet werden kann, eine nicht markierte Rückegasse als solche zu erkennen.
Bei uns wird die Gasse markiert und dann bleibt diese Markierung auch bestehen.
 
Ich kenn mich da nicht aus, aber ich bezweifle, dass erwartet werden kann, eine nicht markierte Rückegasse als solche zu erkennen.
Bei uns wird die Gasse markiert und dann bleibt diese Markierung auch bestehen.
Und die einheitliche Markierung, damit auch jeder aus dem Bundesgebiet diese kennt, ist in welchem Gesetz festgelegt?
 
Anhang anzeigen 1715852

Ich kenn das nur ohne R und dann wahlweise weiße oder gelbe Striche.
Rechts und links sollte je ein Baum den Beginn der Gasse markieren.
Ein horizontaler Doppelstrich markiert Rückegassen, ein schräger Strich einen zu fällenden Baum. Wenn da noch zusätzlich ein horizontaler Strich vorhanden ist, dann ist das die Höhe, wo der Baum zu fällen ist.
Eventuelle Buchstaben oder Symbole sind dann eher zusätzliche Infos und nicht einheitlich. Ebenso die Farbe.

Hier bei uns werden "echte" Rückegassen in der Regel beim Einstieg zugeschmissen, bzw. die sehen so schlecht aus, dass da keiner freiwillig fahren möchte.
Es werden aber auch vorhandene (Wander-) Wege als Rückegassen verwendet, teilweise regelmäßig, die sehen halt danach dann immer wie Sau aus, werden aber auch (meistens) danach zumindest wieder freigeräumt von Geäst. Die entsprechende Markierung dort bleibt aber bestehen, die ist ja nur eine Info für die Harvester, wo sie reinfahren sollen und kein rechtlich bindendes Schild. Also daran kann man sich nicht orientieren. Am ehesten vielleicht noch an "offiziellen" Wanderkarten oder dem Geoportal Baden-Württemberg.

Die Harvester bezeichne ich übrigens auch als "Legalizer", weil danach der Weg garantiert breiter als 2 Meter ist...
 
Und dieses gekritzel soll man kennen und wissen was es zu bedeuten hat?
Nein, das ist Forstarbeiter-Code. Das muss man nicht (er)kennen. Für Normal-Bürger ist das je nach Zustand ein Weg oder eine Schneise und mehr oder weniger geeignet zum durchgehen/fahren. ✅
 
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wer darf eigentlich fahren, wenn so ein legalizer eine rückegasse in die sektion 6 der borderline hier in freiburg reingefräst hat?
OK, aber dort wird das immerhin in Absprache mit dem Mountainbike Freiburg e.V. stattfinden und danach wieder gerichtet und nicht wie es hier in Stuttgart üblich war, als Gelegenheit genutzt, um bestehende Trails plattzumachen, oder? (Tatsächlich kam das in den letzten Jahren kaum noch vor. Es wurden teils sogar Holzernte-Reste wieder von den Wegen geräumt.)
 
Mal wieder Zweischneidiges zum Thema Legalisierung:
https://www.stuttgarter-nachrichten...men.38b349c0-b6f7-44a1-9350-f8a21a326824.html
Mal abgesehen von der Frage, ob zwei Trails dort tatsächlich die von den Ämtern erwartete Lenkunsgwirkung liefern können, bin ich in dem Artikel u.a. über diese Formulierung gestoplpert:
"Die Stadt möchte mit diesen schmalen Wegen das Mountainbiken im Stettener Wald in geordnete Bahnen lenken, damit der Rest des Waldes wieder der Natur und seiner ursprünglichen Nutzung zur Verfügung steht."

Ich mein, was ist denn diese "ursprüngliche Nutzung" des Stettener Waldes?

Denn vom Mittelalter bis ins frühe 19. Jahrhundert wurden viele Wälder in Deutschland übernutzt und kahlgeschlagen. Danach wurde - oft mit Monokulturen - wieder aufgeforstet, nur um während und nach den beiden Weltkriegen zusätzlich zu den Kriegszerstörungen im Zuge von Reparationsleistungen und Wiederaufbau wieder Kahlschlag zu betreiben. Diese Formen der "ursprünglichen Nutzung" sind wahrscheinlich nicht gemeint, oder?

Seit dem 2. Weltkrieg soll der Wald in Deutschland - laut Gesetz gleichberechtigt - für die Holzwirtschaft, den Naturschutz und die Naherholung genutzt werden. Mountainbiken ist Teil der Naherholung und somit Teil der per Gesetz (gleich)berechtigten Nutzung. Inwiefern ist da eine "ursprüngliche Nutzung" relevant, wenn es eine berechtigte Nutzung gibt? Wir leben ja nicht im Nostalgialand, oder?

Warum wird uns das gesetzlich zugesicherte Recht auf Naherholung nicht einfach zugestanden? Warum muss man es stattdessen so formulieren, als wären wir eigentlich unberechtigt, als wäre die Nutzung durch uns eine Zumutung, als müssten wir dringend auf zwei Ghetto-Trails beschränkt werden, damit der Rest aufatmen kann und wieder der "ursprünglichen Nutzung zur Verfügung steht", von der gar nicht klar ist, was damit eigentlich gemeint sein könnte.

Wahrscheinlich eine moralisch-romantisch angehauchte "früher war alles besser"-Besitzstandswahrung.

Und das alles ohne einen einzigen haltbaren Hinweis oder gar Beweis, dass das Radfahren im Wald schädlicher für die Natur ist, als andere Nutzungsformen, wie z.B. das Spazierengehen. Oder das Joggen. Das Gassigehen. Die Grillfeste. Und in der Tat das Holz machen.
 
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Ich mein, was ist denn diese "ursprüngliche Nutzung" des Stettener Waldes?
Die Freiheit für die Bürger wurd zzt. noch kontinuierlich kleiner. Vielleicht kommen die bald mit: Früher hat's keine e-bikes gegeben - was ihr da macht ist nicht die "ursprüngliche" Nutzung. ;-)

Warum wird uns das gesetzlich zugesicherte Recht auf Naherholung nicht einfach zugestanden?
Was Du meinst, ist ein Privileg für BRD-Sklaven. Solange die Leute "BRD" machen, nehmen sie sich gegenseitig sukzessiv die Freiheit weg. Insofern ist das weitere zusammenschnipseln der Privilegien nur folgerichtig.

Warum muss man es stattdessen so formulieren, als wären wir eigentlich unberechtigt,
Ein freier Mensch braucht nicht deren Privilegien. Allerdings: ein freier Mensch muss auch verantwortlich agieren.

... damit der Rest aufatmen kann und wieder der "ursprünglichen Nutzung zur Verfügung steht" ...
"die" "können" erst dann "aufatmen", wenn die Sklaven alle in der Kapsel (den 4 Wänden) sind und nicht mehr vorhaben, nach draußen zu gehen.

Und das alles ohne einen einzigen haltbaren Hinweis oder gar Beweis, dass das Radfahren im Wald schädlicher für die Natur ist,
Die brauchen keinen Nachweis dafür, denn das was die zu regeln scheinen, hat nichts mit Substanz zu tun.
Beim Gewaltkonstrukt ging es nie darum, Menschen zu schützen oder etwas sinnvolles zu bieten.
 
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