JensDey
Flach Hill Philosoph
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Ich hatte ihm erzählt, dass Kurpfälzer einfach nettere Menschen sind.
Das Bußgeld liegt m.W. bei maximal 50 Euro.Die Frage wurde sicher schonmal beantwortet, aber was passiert denn schlimmstenfalls, wenn mich jemand von Forst erwischt und tatsächlich festsetzen kann? Vermutlich Owi und Bußgeld oder? Wie hoch ist so ein Bußgeld?
Bin neu in BW was das angeht. In meiner alten Heimat, hab ich mir darüber aber ehrlich gesagt nie Gedanken gemacht.
2.1.1 | Radfahren | § 83 Abs. 2 Nr. 1 § 37 Abs. 3 | 10-25 EUR | 25-40 EUR | Im Regelfall Verwarnung ohne Verwarnungsgeld | |
– auf Wegen unter 2 m Breite | ||||||
– auf Sport- und Lehrpfaden | ||||||
– außerhalb von Straßen und Wegen |
Wer darf das und wie muss oder kann er sich eindeutig legitimieren?, wenn mich jemand von Forst erwischt und tatsächlich festsetzen kann?
Wo?Bin neu in BW was das angeht.
Hier steht einiges zu den Befugnissen von ForstbeamtenWer darf das und wie muss oder kann er sich eindeutig legitimieren?
Wo?
Dann kann dir ein Local das Risiko erläutern.
Ich gehe davon aus, dass der Förster oder andere Personen der Forstverwaltung, die für die Umsetzung des Waldgesetzes zuständig sind, auch die Befugnis haben das Waldgesetz durchzusetzen. In der Regel sind das Mitarbeiter des jeweiligen Landratsamtes, die sich dann auch über einen Dienstausweis ausweisen können.Wer darf das und wie muss oder kann er sich eindeutig legitimieren?
Biberach. Hab auch schon am ein oder anderen Waldrand/ Trailzufahrt nicht zu übersehende Hinweisschilder gesehen, die auf die 2m Regel hinweisen und das Befahren eindeutig untersagen.Wo?
Dann kann dir ein Local das Risiko erläutern.
Anderswo sind die begehrte SammlerstückeBiberach. Hab auch schon am ein oder anderen Waldrand/ Trailzufahrt nicht zu übersehende Hinweisschilder gesehen, die auf die 2m Regel hinweisen und das Befahren eindeutig untersagen.
War krankheitsbedingt dieses Jahr noch nicht so oft unterwegs und habe nur einmal den Förster in seinem Jeep auf einem Waldweg getroffen. Ansonsten ist es bei uns in der Gegend eher ruhig, was ich sagen kann.Biberach. Hab auch schon am ein oder anderen Waldrand/ Trailzufahrt nicht zu übersehende Hinweisschilder gesehen, die auf die 2m Regel hinweisen und das Befahren eindeutig untersagen.
Der Bußgeldkatalog zum Waldgesetz BW:
....bissl gekürzt
https://www.landesrecht-bw.de/jport...-VVBW000035878&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Zu beachten ist, dass dies die Regelsätze sind. In besonderen Fällen kann davon abgewichen werden.
In der von mir wahrgenommenen Praxis kommen Bußgeldbescheide so gut wie nicht vor. Insbesondere wenn es sich lediglich um das persönliche Befahren vorhandener schmaler Wege handelt.
Das ist einer der Knackpunkte.Entschuldigung, wenn ich hier so reingrätsche. Mich würde interessieren, wie die 2m denn überprüft werden. Auf den "singletrails" gibt es keine "Linien", die die Begrenzung festlegen. Bestimmt hier die Breite der Harvesterspuren, die Wegesbreite? Waldwege haben auch keine "genormten" Randstreifenmarkierungen, wie auf den regulären Straßen nach StVO. Ist wohl alles subjektiv einzuordnen. Hat das jemand schon mal mit nem Anwalt abgeklärt und die Lücken im System gesucht?
Die DIMB macht dies seit vielen Jahren. Hier unsere Projektseite zum Thema:Entschuldigung, wenn ich hier so reingrätsche. Mich würde interessieren, wie die 2m denn überprüft werden. Auf den "singletrails" gibt es keine "Linien", die die Begrenzung festlegen. Bestimmt hier die Breite der Harvesterspuren, die Wegesbreite? Waldwege haben auch keine "genormten" Randstreifenmarkierungen, wie auf den regulären Straßen nach StVO. Ist wohl alles subjektiv einzuordnen. Hat das jemand schon mal mit nem Anwalt abgeklärt und die Lücken im System gesucht?
Man muss den Eindruck haben, dass so ein Fall auch bewusst vermieden wird. Insgesamt ist die 2-Meter-Regel ein weißer Elefant in Baden-Württemberg:Ein Problem einer juristischen Klärung ist aber auch, dass wir einen Fall bräuchten, welchem man nachgehen könnte.
mittlerweile 1x Verstoß 3m Regel am Bärensee bei Nightride und einmal 2m Regel im Schwarzwald.Entschuldigung, wenn ich hier so reingrätsche. Mich würde interessieren, wie die 2m denn überprüft werden. Auf den "singletrails" gibt es keine "Linien", die die Begrenzung festlegen. Bestimmt hier die Breite der Harvesterspuren, die Wegesbreite? Waldwege haben auch keine "genormten" Randstreifenmarkierungen, wie auf den regulären Straßen nach StVO. Ist wohl alles subjektiv einzuordnen. Hat das jemand schon mal mit nem Anwalt abgeklärt und die Lücken im System gesucht?
Danke für das Angebot. Melde mich bei Gelegenheit Mal. Bin jetzt erstmal paar Tage im UrlaubWar krankheitsbedingt dieses Jahr noch nicht so oft unterwegs und habe nur einmal den Förster in seinem Jeep auf einem Waldweg getroffen. Ansonsten ist es bei uns in der Gegend eher ruhig, was ich sagen kann.
Wir können auch mal eine gemeinsame Runde drehen. Gerne per PN
Die 2m Regel ist allen Anscheins auch nicht grundgesetzkonform - siehe Stellungnahme des DIMB zu Art 2GG:bundesrechtskonform
Die Frage, die ich mir stelle: Ist die DIMB berechtigt, als Verband im Interesse ihrer Mitglieder gegen die 2m-Beschränkung zu klagen oder nicht? Wenn nein, warum nicht? Und wenn ja, warum tut sie es nicht?Die 2m Regel ist allen Anscheins auch nicht grundgesetzkonform - siehe Stellungnahme des DIMB zu Art 2GG:
https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2019/02/Wegbreitenregelungen_im_Lichte_des_Grundgesetz.pdfIch wiederhole mich: Biker aller Länder vereinigt euch - wahrscheinlich ist derzeit die DIMB dazu die beste Wahl und je mehr beitreten, umso besser (Weil auch Biker sind Wähler).
Es gibt ein Deutschland das Verbandsklagerecht nur beim Naturschutzrecht. D.h. die dt. Umwelthilfe kann z.B. als Verband gegen zu hohe Feinstaubbelastung klagen.Die Frage, die ich mir stelle: Ist die DIMB berechtigt, als Verband im Interesse ihrer Mitglieder gegen die 2m-Beschränkung zu klagen oder nicht? Wenn nein, warum nicht? Und wenn ja, warum tut sie es nicht?
Frage: Wenn auf Grund des Naturschutzes in Baden-Württemberg (oder auch anderswo in Deutschland) weiter gehende Regelungen als im jeweiligen Waldgesetz getroffen wurden oder werden, darf die DIMB dann klagen?Das Betretungsrecht fällt hier leider nicht darunter.