Als Mountainbiker im Deutschen Alpenverein (DAV) - austreten oder drinbleiben?

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1. Fahre und gehe nur auf Wegen

Dies führt automtisch zu mehr "Gleichheit".
 
Keine Sorge, fühlte mich nicht angegriffen. Wollte nur Missverständnissen vorbeugen.

daher mein Vorschlag eindeutige, allgemeingültige Regeln im Umgang miteinander zu definieren
Deine gute Absicht in Ehren, aber dieser Vorschlag ist mMn (zumindest in Bayern, in BW kenn ich mich nicht so gut aus) überflüssig, denn es gibt bereits recht eindeutige, allgemeine Regeln im Umgang miteinander… und diese Regeln gelten auch auf Wegen.
 
Ich bin voll bei dir, dass die Lenkung nur über ein attraktives Angebot funktionieren wird. Der Projektleiter versucht, die Wege, die zur Diskussion stehen, nicht vorab zu kommunizieren. Ich kann das gut verstehen, es torpediert unter Umständen eventuelle Gespräche und Verhandlungen. Die wenigen Wege, die aber durchgesickert sind, sind sehr wohl attraktiv. Insofern sehe ich da gute Chancen, dass der Lenkungseffekt kommt.

Dass mehr Frequentierung kommt, fürchten auch die Betroffenen wie Almbauern, Waldbesitzer usw. . Deshalb ist das Projekt auch ohne Werbung konzipiert, es verbreitet sich sowieso. Dass jemand gezielt anstelle von anderen Regionen nach Miesbach kommt, kann ich mir nach dem jetzigen Kenntnisstand auch nicht wirklich vorstellen. Es ist ein Projekt für die erweiterten Einheimischen (da gehört auch eine größere Stadt im Norden vom Landkreis mit dazu).

Sehr interessant war ein Vortrag von zwei Wochen über den Wienerwald. Der Wienerwald hat ähnliche Probleme wie das Alpenvorland bei MB, TÖL, GAP (großer Einzugsbereich, große geschützte Flächen). Die haben dort sehr viele Trails gebaut (mit Bagger), um ein legales Angebot zu schaffen. Interessant war für viele Anwesende, dass das auch im Natura2000-Gebiet möglich ist. Insofern können wir da sehr viel von denen lernen. Ebenso war dort das Ziel, möglichst viele Biker anzusprechen. Beziffert wurde das mit etwa 80%, die sie damit abholen können, für mich ein eindrucksvolles Ergebnis. Als "Messwerkzeug" über die Wirksamkeit hatten (haben) sie die Anzahl an illegalen Trailbauaktivitäten. Diese sind wohl nach Inbetriebnahme der Trailparks massiv zurückgegangen. Jetzt steigert das sich wohl langsam wieder, ein Grund für die Verantwortlichen, das Angebot zu erweitern. Ich sehe beim Wienerwald einen zeitlichen Vorsprung gegenüber MB von etwa 7 bis 10 Jahren. Wenn in MB das erfolgreich wird (wovon ich ausgehe), wird das auch andere Landkreise motivieren, vergleichbare Projekte zu starten. Bis dahin werden wohl auch einige Liftbesitzer mehr auf die Idee kommen, MTBler gezielt anzulocken.
 
Deswegen vermeidet man in der Kommunikation tunlichst die Begriffe "Wanderweg" und "Trail" und sagt einfach "Weg", es sei denn es handelt sich tatsächlich um explizit gewidmete Wege.
Bis dahin werden wohl auch einige Liftbesitzer mehr auf die Idee kommen, MTBler gezielt anzulocken.
Naja, dann kommen die erstmal berghoch. Das Radfahren auf dem Skihang ist selten attraktiv.
 
Nun ja, die Trail-Rules sind Vorgaben für Mountainbiker.
Empfehlungen. Auch wenn das Wort Rules nach mehr klingt
Nicht für alle Naturnutzer generell. Von daher dürfte das "gehen" in diesem Zusammenhang weniger bedeutend sein.
=> *1
Und tatsächlich dürfen gehende Naturnutzer das ja auch abseits der Wege tun.
Es ist für mich als Moutainbiker nicht expliziter verboten.

Das Bild und der Text darunter weist auf ein Miteinander und impliziert gleiche Rechte und gleiche Pflichten. Somit wären Formulierungen die beide Seiten einbeziehen durchaus im Sinne.

*1 dass Plize suchen auf dem Weg nicht funktioniert, ist klar. Ansonsten haben Waldbesucher zu Fuß auch wenig bis nix abseits der Wege zu suchen, oder?
 
Warum sollte eine Interessenvertretung für Mountainbiker sich anmaßen, Regeln für andere Interessengruppen aufzustellen?
Dann hängt gleich das Schild des XY-Verbandes daneben, der auch alles für alle aus seiner Sicht regeln will.
Der DIMB kann/sollte daher nur für seine Mitglieder und im besten Fall für alle anderen Mountainbiker auch Verhaltensregeln formulieren. Und genau das tut dieses Schild.

Und wenn Du vom Rad absteigst bzw. selbiges über der Schulter o.ä. hängen hast, darfst Du tatsächlich den Weg verlassen und in den Wald reinlatschen, wenn Du das willst. So wie jeder Wanderer auch. Fahren sollst Du da halt nicht.

Eigentlich passt also auf dem Schild alles gut.
Zudem ja unter Punkt 4 klar wird, dass das Schild sich an eine bestimmte Gruppe richtet, die alle anderen Naturnutzer und deren Rechte respektieren soll. Und dies mit der Zielsetzung eines gleichberechtigten Miteinanders.
 
Ansonsten haben Waldbesucher zu Fuß auch wenig bis nix abseits der Wege zu suchen, oder?
In Bayern darfst du zu Fuß durch die Wälder gehen, wie es dir beliebt (Ausnahmen in Nationalparks und etwaigen anderen Schutz- oder Sperrgebieten). Auf dem Rad nur auf Wegen. Mit Rad auf dem Buckel dann wieder überall. Ob man das machen muss, weglos durch den Wald zu laufen, ist eine andere Frage, zumal mit Rad am Buckel (lässt sich aber manchmal nicht vermeiden). Ohne Weg durch den Wald (oder Wiesen oder sonstwo) mit dem Rad zu fahren, darf man nicht und soll man auch ganz klar nicht. Mag in BW anders sein. In Österreich ist es ganz sicher anders, da darfst eigentlich nur mit dem Gewehr in den Wald
 
der 3m weiter in Österreich dann bejagt wird
 
Das trifft es ziemlich genau - leider...
Wie man es auch dreht und wendet - das Wörtchen "geeignet" ist und bleibt ein unbestimmter Begriff und bringt in der Sache und in der Praxis letztendlich niemand weiter. Und was mit dem ursprünglichen Wort "geeignet" eigentlich einmal gemeint war, hat @Sun on Tour ja schon mehrfach ausführlich erläutert. Moment... eines bringt er doch... Arbeit ;-) Würde man diese Zeit bei den Behörden in sinnvolle und rechtskonforme Lösungsfindung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden und den Aktiven vor Ort stecken, wäre schon viel gewonnen.
 
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Was mir inzwischen in ein paar Gesprächen aufgefallen ist, ist dass Leute, die die Diskussionen, und Verlautbarungen u.a. des DAV nur am Rande mitbekommen, denken dass die Definition bzgl. geeigneter Wege aus dem Gesetz kommt.
Ich bin erst am Wochenende bei der Mittagspause auf der Hütte mit einem Biker ins Gespräch gekommen. Dabei ging es dann auch um das befahren des ein oder anderen Trails in der Gegend. Und da kam dann wieder die Aussage " naja eigentlich dürfen wir da überall ja eh nicht fahren, das seien ja keine geeigneten Wege". Auf meine Frage wie er da drauf kommt, kam dann die Antwort das stehe so im Gesetz.
Da kann man sehen, wie sich manches verselbstständigt.
 
Auf meine Frage wie er da drauf kommt, kam dann die Antwort das stehe so im Gesetz.
Es steht auch genauso genau im Gesetz, wie so vieles andere.

Z.B.: ... muß zeitnah ..., wenn über einen längeren Zeitraum ...
Wieviele Stunden bzw. Tage ist zeitnah? Wie lang ist ein längerer Zeitraum?

Genau über solche Dinge entscheidet erstmal der Beamte, der mit genau dem Fall zu tun hat. Großzügigerweise darf man in einem Rechtsstaat klagen, wenn einem die Entscheidung nicht gefällt. Kostenpflichtig und auf eigenes Risiko selbstverständlich. Dann kommen die Richter dran ... ...
 
Wenn er meint, dass der Weg für ihn nicht geeignet ist, darf er da nicht fahren. Wenn du dagegen meinst, dass der Weg für dich geeignet ist, darfst du da fahren.

Wenn er meint, dass der Weg nicht geeignet sei, dann hat das für dich keinerlei Auswirkungen, es ist einfach seine Meinung. Auswirkungen für dich hat lediglich deine Meinung bzw. Einschätzung. Wenn du meinst, der Weg sei geeignet, dann kannst du auch gegenüber niemandem Ansprüche stellen, falls etwas schief geht, denn du kamst ja zu dem Schluss, der Weg sei geeignet. So einfach ist das.
 
Wenn er meint, dass der Weg für ihn nicht geeignet ist, darf kann er da nicht fahren. Wenn du dagegen meinst, dass der Weg für dich geeignet ist, darfst kannst du da fahren.
...

So einfach ist das.

Jetzt passt`s.
Für das Können ja, aber nicht für das Dürfen.

Ich hatte das auch in einem anderen Beitrag im Sommer 2020 schon einmal klargestellt:
 
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Die DAV MTB Gruppe Nürnberg setzt sich kaum für die rechtlichen Belange von Mountainbikern ein nimmt aber gerne Mitgliedsbeiträge. Der DAV Sektion Nürnberg Geschäftsführer Tobias Schone schreibt zur Problematik der Befahrung von Trails nur folgendes: „ Die von ihnen angesprochene Rechtsunsicherheit kann ich nicht teilen. Unsere Übungsleiter und Guides sind durch die entsprechenden Fachverbände geschult und treffen entsprechend ihrer Ausbildung eine adäquate Tourenwahl auf geeigneten Wegen.“ Was auch immer der geeignete Weg ist

ICH BIN AUS DIESEM VEREIN AUSGETRETEN nach ca. 25 Jahren Zugehörigkeit.
 
Aber sind die "geeigneten Wege" nicht genau die, die durch die bayr. Landesverfassung freigegeben sind? (Eignung gemäß Einschätzung des jeweiligen Bikers).
Da nimmt der DAV dann doch keine Einschränkung vor.
 
Nein, es ist nicht klar was der geeignete Weg ist!! Es heisst einfach der geeignete Weg. Sonst nichts.

Wenn doch bitte ich um rechtlich verbindliche Definition durch dich. Gerne mit § .
Das würde mir und vielen anderen helfen.

Derzeit steht geeignete Wege zu nutzen z. Teil unter Strafen bis zu €1.000,-.
Zudem sind die Übergänge im Wald oft als MTB nicht immer zu erkennen.
Betretungsverbot, BNatSchG Schutzkategorien, Forst, Privat, usw.
 
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Von Strafen in Bayern ist mir nichts bekannt.

Wenn Du Dich hier durchgearbeitet hast, sollte die Rechtslage klar sein

https://www.mtb-news.de/forum/t/rechtslage-in-bayern.739850/
Zu den geeigneten Wegen gibt es viele Posts, z.B. diesen hier
Darüber hinaus kann Dir @Sun on Tour sicher weiterhelfen.
 
Aber sind die "geeigneten Wege" nicht genau die, die durch die bayr. Landesverfassung freigegeben sind? (Eignung gemäß Einschätzung des jeweiligen Bikers).
Da nimmt der DAV dann doch keine Einschränkung vor.
Die Regelung in Bayern ist laut Gesetz eigentlich klar. Dazu gibt es das sehr ausführliche Urteil aus Ansbach.
Nur hat der DAV eine eigen Interpretation dazu (ab PDF Seite 18 bzw. Präsentation Seite 7). Diese schräge Rechtsauffassung ist übrigens inhaltlich identisch mit der Verwaltungsverordnung, wobei der Text vom DAV der ältere ist.

Nein, es ist nicht klar was der geeignete Weg ist!! Es heisst einfach der geeignete Weg. Sonst nichts.
Die Eignung wird im Gerichtsurteil sehr ausführlich erklärt, insbesondere die Herleitung. Sie ist also eindeutig, vor allem die Intention ist eindeutig. Da sind auch Paragraphen und die Begleitliteratur genannt.

Der DAV hat auch seine Meinung über die Eignung um 180° geändert, vorher war das Fahrkönnen entscheidend, plötzlich auf keinen Fall das Fahrkönnen. Wer die gesamte Entwicklung, wann der DAV umgeschwenkt ist, mit welchen Argumenten und Formulierungen, das DAV-Pilotprojekt, die neue Verwaltungsverordnung, die Verbindungen zum Verein zum Schutz der Bergwelt usw., kann da sehr gut das Muster bzw. die Intention des DAV erkennen. Die Antwort, die @activist1000 bekommen hat, ist symptomatisch für den DAV. Ich kann seine Entscheidung sehr gut empfehlen. (Habe ich übrigens ganz ähnlich auch so gemacht.)

Das Ganze ist hier im Forum schon sehr ausführlich drin, aber halt verteilt über viele Seiten.
 

Anhänge

  • AG Aichach-101C153-17-TE.pdf
    1,6 MB · Aufrufe: 51
  • Präsentationen Weber Reich MTB und Wegeeignung.pdf
    2,2 MB · Aufrufe: 52
"Sonstige Beschaffenheit: ungeeignet ist ein treppenartig gestufter Weg von 80cm Breite (BayVGH U
v 03.07.2015)"
Das steht dort so überhaupt nicht im Urteil. Es wird dort auf einen gezielt benannten Weg hingewiesen. Nicht das ein treppenartigiger Weg grundsätzlich ungeeignet ist.

Da kann man schon die Intention des DAV erkennen.....
 
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