Ansprüche?

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Moin zusammen!

ich hab mir vor 3-4 monaten ein neues bike (2005er cube ltd 2) gekauft und bis es seitdem regelmäßig in angemessenem gelände gefahren.
gestern wurde die sache dann besonders lustig, weil sich der rahmen bei zum glück gemächlichen 20 sachen und dem versuch über eine 10cm wurzel zu springen in seine einzelteile zerlegt hat. leider ist dabei nicht nur der rahmen gebrochen, sondern auch mein arm. das ganze ist auf einem lächerlichen waldweg passiert und ich bin daher mächtig angefressen. :mad:

die frage ist jetzt, was mir da für ansprüche gegen wen zustehen. denke da an schmerzensgeld, schadensersatz etc. kann zum beispiel nicht mehr autofahren, was beruflich für mich im moment sehr wichtig ist.

sollte sich jemand mit so etwas auskennen: ich bin für jeden ratschlag dankbar.

gruß

dirk
 

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zunächst: gute besserung! zumindest bezogen auf folgeschäden für andere, beschädigte teile haben die hersteller klauseln drin, um solche ansprüche zu verhindern. keine ahnung, wie's bei verletzungen aussieht, ich denke aber ähnlich. schau' doch mal in deine gewährleistungsunterlagen.
 
werd ich machen!
aber jetzt mal im ernst: das ist doch lebensgefährlich so ein rad zu verkaufen. wenn das an anderer stelle passiert gehen doch echt ganz schnell mal die lichter aus.
 
naja, es handelt sich aber auch nicht um mikado.
wenn du schon am nachschlagen bist, dann kannst du ja noch ein blick werfen ins produkthaftungsrecht.
 
wenn ich das richtig sehe, geht es grundsätzlich darum ob dem radl eine zugesicherte eigenschaft fehlt. da würd ich als laie glatt mal behaupten dass das so ist wenn einem der rahmen auseinander fällt...
 
Ich weiß nicht, obs dir weiterhilft, aber mir ist vor etlichen Jahren mal der Lenker weggebrochen, und ich bin gegen einen Baum gefahren (eine Woche Krankenhaus). Das Rad war rel. neu und wurde nur in der Stadt bewegt. Problem mit dem Lenker war wohl bekannt, Hersteller/Importeur hat sich trotzdem quergestellt, auch nur irgendwas zu ersetzen.

Das ganze ging dann vor Gericht. Letztendlich hat sich der Importeur dazu herabgelassen, das Rad zu ersetzen, ein kleines Schmerzensgeld und die beschädigten Dinge (Klamotten etc.) zu zahlen. War aber ein recht harter Kampf, mit Materialgutachten. Soweit ich mich erinnere (ich war damals 14 oder so), wars am Ende ne außergerichtliche Einigung.

Würde mir auf jeden Fall erstmal Rat von nem Rechtsanwalt einholen (rechtsschutzversichert?). Dann weitersehen.

Gute Besserung und viel Erfolg.
 
krass....

zumindest sollte man das von einem anwalt/gutachter prüfen lassen. so einfach, und vorallem dermaßen sollte ein rahmen dann doch nicht auseinander fallen. wo ist übrigens das unterrohr? liegt hoffentlich nciht mehr im wald!!


grüße und gute besserung

coffee

danke edit: seh das unterrohr solo auf bild 1 danke
 
Generell sieht es da mit Schadensersatzansprüchen schlecht aus. Denn sowas wird eigentlich in diversen Klauseln ausgeschlossen. Viel mehr als einen neuen Rahmen wirst du wohl nicht bekommen.
Wenn du mehr haben willst wirst du wohl dem Hersteller nachweisen müßen das du den Rahmen nicht überstrapaziert hast bzw. ein Konstruktionsfehler vorliegt. Aber bestimmt steht irgendwo das man das Rad nicht im Gelände nutzen darf und damit hast du es ja unsachgemäß benutzt.
Was ich aber besonders extrem finde ist das, das Unterrohr komplett rausgerissen ist, sowas hab ich noch nie gesehen. Das ein Steuerrohr mal wegreist kommt schon mal vor.
 
Etwas bessere Bilder - vor allem von den Bruchstellen - wären schon nicht schlecht. Aber so glatt, wie's anscheinend am Gusset abgerissen ist, kann man schon nen Verarbeitungsfehler vermuten.....hab haufenweise ähnliche Fälle miit ner anderen Firma c........ aus Süddeutschland.
 
So wie das aussieht sind die Schweißnähte weggebrochen, oder? Der Rahmen liegt so unschuldig da, wie wenn er erst gar nicht geschweißt worden wäre...

Wenn an einem Produkt innerhalb von 6 Monaten ein Mangel aufweist, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Die Beweislast, dass es nicht so war, liegt dann beim Hesteller. Nach 6 Monaten allerdings dreht sich die Beweislast um, dann muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bereits vorhanden war und nicht erst bei der Benutzung eingetreten ist.
An deiner Stelle würde ich schnellstens zum Anwalt und den mal Fragen, was der so davon hält. Wenn der einen gewonnenen Prozess wittert, wird er dir schon sowas wie KLage o.ä. empfehlen. Wenn er allerdings merkt, dass nix zu holen ist, wird er dir es entsprechend *blumig* mitteilen und dann zahlst du halt 50 EUR oder so für eine Stunde reden.
Aber das muss schnell gehen, wegen den 6 Monaten. Ich könnte mir aber vostellen, dass man davon ausgehen kann, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und von daher der Hersteller Schuld ist.
Allerdings wirst du nicht um ein Materialgutachten herumkommen. Daher: Anwalt. Die wissen, wie man sich das Geld holt- notfalls in den USA verklagen.. ;)

Gute Besserung!
 
Ich les' mich so ruhig durch's Forum und dann sowas - Ach Du DRE&$"§"§!

Gute Besserung!

Bei einem derartig auffällig "zerplatzten" Rahmen wäre es eine email mit besseren Fotos an die Sachversändigen Manfred Otto http://www.efbe.de/kontakt/index.php oder Ernst Brust http://www.velotech.de/ einen Versuch wert. Einzelgutachten sind teuer, also vorher mit Rechtschutzversicherung und Anwalt klären...

Baldige Genesung wünscht,

Der Schlappmacher
 
Eigentlich ein typischer Fall von Produkthaftung des Herstellers - in diesem Fall wohl des Importeurs in die EU.

Der kaufrechtliche Schadensersatz richtet sich gegen den Händler. Da der Händler aber wohl nicht wissen konnte was für einen Schrott er Dir da verkauft hat, wird dieser wohl nicht verantwortlich gemacht werden können.

Mglw. besteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller...

Aber da mußt Du schon den Anwalt bemühen....
 
Das ist ja ein Ding!!!!! :eek: :confused:

Daß so etwas möglich ist, hätte ich nicht gedacht. Die Bilder sind echt nicht gut aber es sieht wirklich so aus, als wäre nicht ordentlich geschweist worden. :mad: Wenn die Nähte sich so glatt lösen, gab es kein richtiges verschmelzen von Naht und Rohr. (Beim Schweißen von Stahl spricht man da von "kleben".)
Irgentwas ist da bei der Verarbeitung schief gelaufen. :mad:
Auf jeden Fall interessiert mich die Stellungnahme von Cube dazu. Ich fahre nämlich ein LTD1. Weiß nicht, ob es der selbe Rahmen ist aber ein gutes Gefühl habe ich jetzt nicht mehr. :(

Gute Besserung
 
mal die kurzfassung :

wenn es mein arm wäre würde mir mal ganz dezent die hutschur fortfliegen und mein händler wird mal einen verbalen einlauf erteilt bekommen. :mad:


- dukumentation geht über alles. bilder hast du ja gemacht. vielleicht auch mal von der strecke....

- gutachten über die schadensursache, bei uns macht sowas der TÜV

- dann zum hänler und dem mal die hölle heiß machen. bitte zunächst ist der händler dein gegener nicht der hersteller.

- wo und wie hast du das bike erworben ? wenn der kauf nicht länger her ist als 6 monate erleichtert das die sache doch ungemein. nach 476 I BGB greift dann die beweislastumkehr. auch sind vereinbarungen die zu deinen ungunsten ausfallen, was den ausschluß von mängelansprüchen angeht, nicht drin, 475 I 1 BGB.

- genaue auflistung der entstandenen schadenspositionen. klamotten etc.. am besten mit rechnung.

- ein neues bike zu bekommen (so eines würde mir nicht mehr ins haus kommen) ist das eine..... wichtiger wäre es mir aber die schadespositionen geltend zu machen die mit deinem armbruch einhergehen. !!!!!!!!!
hier hängt eine ganze menge dran, nicht nur das der arm schmerzen bereitet, sondern insbesondere die schäden die mit einen eventuellen arbeitsausfall im zusammenhang stehen.
stell dir vor, es wäre nicht nur der arm sondern die HWS, LWS oder BWS betroffen und mit bleibenden schäden zu rechnen die auch eine beeinträchtigung der erwerbstätigkeit mit sich bringen....... der rattenschwanz den man hier in rechnung zu stellen hätte ist lang...................

- wie bist du versichert ?

- die grädchen frage ist ganz einfach : was hast du mit dem bike angestellt, und ist das was du damit angestellt hast in dem rahmen für den der gegenstand konzipiert war.

und das kann ich dir aus eigener erfahrung berichten ist GANZGROßEANSICHTSSACHE.

fazit: jemanden fragen der sich damit auskennt, ab zum anwalt.

gute besserung
 
SatanicKing schrieb:
Generell sieht es da mit Schadensersatzansprüchen schlecht aus. Denn sowas wird eigentlich in diversen Klauseln ausgeschlossen. Viel mehr als einen neuen Rahmen wirst du wohl nicht bekommen.
ein neuer cube-rahmen? da wird er sich aber freuen ... :rolleyes: :D
 
Schade das der Thread - Eröfner nichts mehr sagt!!!!
@ steffenK Du hast es recht gut erklärt. Ergänzend dazu. Es gibt eine Gewährleistungspflicht und die dauert 2 Jahre. Da Dir das Rad als MTB-Rad verkauft wurde und Du es angemessen genutzt hast und Cube eigentlich gute Räder baut. Wirst Du einen fehlöerhaften Rahmen gehabt haben und damit solltest Du alle Agumente auf Deiner Seite haben. Hoffe für Dich das es Deinem Arm bald wieder gut geht und Du aufs Bike kommst. Gute Besserung und antworte mal.
 
also der rahmen sieht so aus, als ob da was vergessen wurde, was im volksmund im allgemeinen als "schweissnaht" bezeichnet wird..... und das macht nen rahmen ungemein stabiler...

gute besserung! :daumen:
 
Laß Dich von irgendwelchen Klauseln in irgendwelchen Bedingungen nicht gleich abschrecken. Genau das ist nämlich der vorrangigste Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Kämpfer von Hühnern zu trennen. Bei den Verbleibenden wird dann geprüft, ob die Klauseln überhaupt halten. Meistens nicht! :D

In welcher Gegend wohnst Du denn? Könnte vielleicht anwaltlichen Rat vermitteln.

Ach so: Gute Besserung und wenig Schmerzen! :daumen:
 
SatanicKing schrieb:
Generell sieht es da mit Schadensersatzansprüchen schlecht aus. Denn sowas wird eigentlich in diversen Klauseln ausgeschlossen. Viel mehr als einen neuen Rahmen wirst du wohl nicht bekommen.
Wenn du mehr haben willst wirst du wohl dem Hersteller nachweisen müßen das du den Rahmen nicht überstrapaziert hast bzw. ein Konstruktionsfehler vorliegt. Aber bestimmt steht irgendwo das man das Rad nicht im Gelände nutzen darf und damit hast du es ja unsachgemäß benutzt.
Was ich aber besonders extrem finde ist das, das Unterrohr komplett rausgerissen ist, sowas hab ich noch nie gesehen. Das ein Steuerrohr mal wegreist kommt schon mal vor.


genau dem ist nicht mehr so. es gibt einen unterchied zwischen der gewährleitung, gesetzlich und gilt 2 jahre und der garantie des händlers (z.b. 5 jahre auf den rahmen).
die gesetzliche gewährleistung hat der händler/hersteller zu gewährleisten, egal was er in seine handbücher schreibt. das wird AUSSCHLIESSLICH über das deutsch recht abgewickelt.
die herstller-/händlergarantie hingegen richtet sich auschließlich nach den bedingungen des händlers/herstellers. da kann dann drinstehen, das aber einer windstärke von 1 bf nicht mehr geradelt werden darf, bordsteinkanten für das topfully zu heftig sind u.s.w. :D . diese gilt aber erst nach 2 jahren!!!!
wurde das rad wirklich erst vor 3-4 monaten neu gekauft, stehen die chancen sogar sehr gut nicht nur den rahmen, sonder auch die körperlichen und sachschäden (schmerzensgeld, verdienstausfall, kleidung u.s.w.) ersetzt zu bekommen.
neu ist nämlich vor allem, dass in den ersten 6 monaten der händler/hersteller dem kunden nachweisen muss, das dieser falsch gehandelt/bedient/eingesetzt/gewartet hat. erst dann greift die beweislastumkehr und der kunde muss ab dem 7. monat dem hersteller einen fehler nachweisen (z.b. manitou mit seinen qualitätsproblemen. meine gabel war mehrfach defekt. nach dem 4 defekt wollte mann es nicht mehr auf garantie machen, ICH wäre fehlerhaft mit der gabel umgegangen. ein netter brief mit hinweis auf ein interview von manitou in der bike, wo die qualitätsfehler eingestanden wurden und ich war aus dem schneider, gabel wurde wieder gemacht. dies reichte als beweis aus).
also nicht gleich klein beigeben. den händler auf die gesetzeslage hinweisen. reicht dies nicht aus, einen rechtsanwalt für vertragsrecht suchen und den alles machen lassen.
onlytrek
 
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