Soweit ist der letzte Beitrag schon ganz richtig. Trenne sauber zwischen dem, was der Hersteller oder der Händler freiwillig verspricht (Garantie) und dem, was er von Gesetzes wegen sowieso geben muß (Gewährleistung, heißt jetzt aber "Sachmängelhaftung", weiß aber kaum einer).
Wegen der Beweislast würde ich mir an Deiner Stelle keine allzu großen Sorgen machen. Dies bedeutet nämlich nicht, dass der Verbraucher völlig hilflos ist, sondern in der Regel nachweisen muß, dass in der Ware der Mangel, der zum Schaden geführt hat, schon im Keim vorhanden war.
Außerdem: Was soll man denn bitte mit einem MTB falsch oder unzulässig tun? Okay, die übermäßigen Sprünge von 5 oder mehr Metern muß woll kein Rad aus dem Laden aushalten. Aber schon die Vorgabe: "Keine Gewährleistung bei Teilnahme an Rennen" ist der blanke Witz.
Nee, laß Dich nicht beirren. Geh zum Anwalt. Wenn ich richitg mitgekriegt habe, bist du noch jung, damit vermutlich nicht sonderlich reich, dann bekommst Du Beratungshilfe oder später Prozeßkostenhilfe. Ich rate zum selbständigen Beweisverfahren. Immer fleißig zum Arzt gehen und Schmerzen dokumentieren.
Das mit dem Spezialisten für "Vertragsrecht" kannst Du besser gleich vergessen, den gibt es gar nicht. Was Du brauchst ist ein Anwalt mit Erfahrung in der Schadensanwicklung mit Körperschäden u.a.. Fachanwälte für Produkthaftung gibt es auch nicht. Er muß sich halt reinknien. Falls du keinen anderen findest, nimm einen Verkehrsrechtler.
Wo wohnst Du denn jetzt?
Haardtfahrer, RA
Wegen der Beweislast würde ich mir an Deiner Stelle keine allzu großen Sorgen machen. Dies bedeutet nämlich nicht, dass der Verbraucher völlig hilflos ist, sondern in der Regel nachweisen muß, dass in der Ware der Mangel, der zum Schaden geführt hat, schon im Keim vorhanden war.
Außerdem: Was soll man denn bitte mit einem MTB falsch oder unzulässig tun? Okay, die übermäßigen Sprünge von 5 oder mehr Metern muß woll kein Rad aus dem Laden aushalten. Aber schon die Vorgabe: "Keine Gewährleistung bei Teilnahme an Rennen" ist der blanke Witz.
Nee, laß Dich nicht beirren. Geh zum Anwalt. Wenn ich richitg mitgekriegt habe, bist du noch jung, damit vermutlich nicht sonderlich reich, dann bekommst Du Beratungshilfe oder später Prozeßkostenhilfe. Ich rate zum selbständigen Beweisverfahren. Immer fleißig zum Arzt gehen und Schmerzen dokumentieren.

Das mit dem Spezialisten für "Vertragsrecht" kannst Du besser gleich vergessen, den gibt es gar nicht. Was Du brauchst ist ein Anwalt mit Erfahrung in der Schadensanwicklung mit Körperschäden u.a.. Fachanwälte für Produkthaftung gibt es auch nicht. Er muß sich halt reinknien. Falls du keinen anderen findest, nimm einen Verkehrsrechtler.
Wo wohnst Du denn jetzt?
Haardtfahrer, RA