Ansprüche?

Soweit ist der letzte Beitrag schon ganz richtig. Trenne sauber zwischen dem, was der Hersteller oder der Händler freiwillig verspricht (Garantie) und dem, was er von Gesetzes wegen sowieso geben muß (Gewährleistung, heißt jetzt aber "Sachmängelhaftung", weiß aber kaum einer).

Wegen der Beweislast würde ich mir an Deiner Stelle keine allzu großen Sorgen machen. Dies bedeutet nämlich nicht, dass der Verbraucher völlig hilflos ist, sondern in der Regel nachweisen muß, dass in der Ware der Mangel, der zum Schaden geführt hat, schon im Keim vorhanden war.

Außerdem: Was soll man denn bitte mit einem MTB falsch oder unzulässig tun? Okay, die übermäßigen Sprünge von 5 oder mehr Metern muß woll kein Rad aus dem Laden aushalten. Aber schon die Vorgabe: "Keine Gewährleistung bei Teilnahme an Rennen" ist der blanke Witz.

Nee, laß Dich nicht beirren. Geh zum Anwalt. Wenn ich richitg mitgekriegt habe, bist du noch jung, damit vermutlich nicht sonderlich reich, dann bekommst Du Beratungshilfe oder später Prozeßkostenhilfe. Ich rate zum selbständigen Beweisverfahren. Immer fleißig zum Arzt gehen und Schmerzen dokumentieren. :-)

Das mit dem Spezialisten für "Vertragsrecht" kannst Du besser gleich vergessen, den gibt es gar nicht. Was Du brauchst ist ein Anwalt mit Erfahrung in der Schadensanwicklung mit Körperschäden u.a.. Fachanwälte für Produkthaftung gibt es auch nicht. Er muß sich halt reinknien. Falls du keinen anderen findest, nimm einen Verkehrsrechtler.

Wo wohnst Du denn jetzt?


Haardtfahrer, RA
 
Erstmal danke für die vielen nützlichen ratschläge und besserungswünsche! Hand schmerz zwar immer noch aber egal...

Ich habe inzwischen auch mit einigen befreundeten Rechtsverdrehern gesprochen und deren Meinung decken sich im wesentlichen mit den geposteten. Auch hab ich es inzwischen geschafft meinem Händler das Rad vorbei zu bringen. Sehr lustig wenn alle Kunden ihre potenziellen Räder auf einmal skeptisch betrachten, während ich mit meinem Gips und den einzelnen Radteilen schnell nach hinten in die Werkstatt durchgewunken werde :D
Naja, der Händler kann eigentlich wirklich nix dafür...

Die einzelnen Meinungen:
Händler: Die Jungs vor Ort waren auch mächtig beeindruckt von dem Bruch und fürs erste sehr verständnisvoll. Sie vermuten, dass sich Cube da nicht lang lumpen lässt und den Schaden so schnell wie möglich (auch wg Image) regulieren will.
Anwälte: Deren Meinung passt ganz gut zu der Einschätzung des Händlers. Sie haben mir empfohlen, zunächst meine Ansprüche schriftlich geltend zu machen und darauf zu hoffen, dass Cube sich kulant zeigt. Problematisch bleibt halt die Schmerzensgeldhöhe. Es gibt zwar Tabellen, die geben aber nur unverbindliche Anhaltswerte wieder, der tatsächliche Anspruch ist individuell zu begründen.

Mein Vorgehen also: Habe ein Schreiben aufgesetzt in dem ich darlege, dass ich sowohl Ersatz für das Rad als auch Schmerzensgeld verlange.Die Höhe orientiert sich trotz aller Vorbehalte an so ner Tabelle. Jetzt hoffe ich, dass Cube sich nicht lang ziert und ich um das Anwaltsgedöhnse rumkomme. Eigentlich sollte Cube gegen sowas auch versichert sein.

Ich wohne übrigens in Darmstadt und komme ursprünglich aus Krefeld, bin allerdings auch oft in Aachen anzutreffen. Da ich ab Januar nach kurzem Spanienaufenthalt im Nov. für ein halbes Jahr nach Malaysia gehe, wäre ich halt besonders froh, wenn die Sache so unkompliziert wie möglich abläuft, nicht zuletzt weil meine Dipl-Arbeit bis dahin noch irgendwie fertig werden muss. :confused:

Sorry auch, dass ich mich lange nicht geäußert habe,

Grüße

Dirk
 
Haardtfahrer schrieb:
Wegen der Beweislast würde ich mir an Deiner Stelle keine allzu großen Sorgen machen. Dies bedeutet nämlich nicht, dass der Verbraucher völlig hilflos ist, sondern in der Regel nachweisen muß, dass in der Ware der Mangel, der zum Schaden geführt hat, schon im Keim vorhanden war.
war das aber nicht so, daß es als verbraucher schon ausreicht wenn man sagt daß man einen gegenstand nicht unsachgemäß verwendet hat? vorallem wenn man zugrunde legt, daß man als fahradfahrer gar kein interesse an einer unsachgemäßen benutzung hat.

wegen den folgeschäden (arm, etc): wenn ich mich recht erinnere, dann war das im produkthaftungsgesetz ganz eindeutig geregelt. siehe hierzu produkthaftungsgesetz §1.

und zu den in den AGBs immer stehenden klauseln etc: zwischen einen kaufmann und einem verbraucher können dinge die durch das bgb eindeutig geregelt sind nicht abbedingt werden. das geht nur zwischen zwei kaufleuten.

addi
 
Ich weiß ja nicht wer Dich berät, aber vergib nicht vorschnell Rechte.

Cube wird versuchen, Dir eine Abfindungserklärung abzuquetschen, Du weißt aber noch nicht wie es dir später mit dem Bruch gehen wird. Was ist mit dem Haushaltsführungsschaden. Mir scheint, Deine Beratung durch Rechtsverdreher ist bislang durch Studenten erfolgt und unvollständig. Sei sorgsam, damit Du Dich nicht später Jahrzehnte lang grämen mußt. :heul:
 
Ach du Schei... sieht echt nicht gut aus.
Gute Besserung und viel Erfolg!!!

Hab mir vor ein paar Wochen auch einen 2005 Ltd. Rahmen gekauft,
na hoffentlich hält meiner.
Schweißnähte sind auf alle Fälle dran! :D
 
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