B+M vs. SON

Nabendynamo und Lampe sind immer fest am Rad und immer mit voller Helligkeit verfügbar, d.h. du musst beim verlassen des Hauses nie mehr drüber nachdenken, wann komme ich heim, ist da schon dunkel, soll ich die Lampe überhaupt mitnehmen, wie voll sind die Akkus noch......
Außerdem steigert ein reines Gewissen :cool: den Fahrspass immens.
Ich persönlich freue mich jeden Tag über den Nabendynamo :love:, war eine der sinnvollsten Anschaffungen der letzten Jahre.
 
Ja, stimmt schon. Ich hab auch gerade gelesen, daß es schon zwei Anläufe gab, batteriebetriebene Beleuchtung zuzulassen, zumindest bei mehr als nur bei Rennrädern bis 11kg. Das bringt die Politik aber nicht auf die Reihe, also bleib ich erstmal beim Dynamo.

Dafür kann ich jetzt Unternehmen besser nachvollziehen, die der Politik auf die Finger klopfen wollen, um Geld zu sparen.
 
War länger nicht hier, wollte Dir aber noch kurz antworten:
In mehreren Polizeikontrollen hat man nie etwas über meine Akkuleuchten gesagt, obwohl ich in Herbst und Winter mit einem Alltags-Hardtail um 14 kg mit Schutzblechen etc. und im Sommer mit einem XL-Fully mit 12 kg unterwegs bin.
In Hannover sieht es so aus:
Die Polizei freut sich über jeden der überhaupt Licht und Klingel am Rad hat, wenn man dann auch noch reflektierende Kleidung trägt jubeln sie schon fast. :D
Natürlich wird ein Polizist der Dich in der Fussgängerzone erwischt Dir zusätzlich 10 Euro abknöpfen wenn Du kein Licht dabei hast, und sei es auch hellichter Tag. Aber dann ist man selbst Schuld weil man quasi dazu eingeladen hat.
 
Natürlich wird ein Polizist der Dich in der Fussgängerzone erwischt Dir zusätzlich 10 Euro abknöpfen wenn Du kein Licht dabei hast, und sei es auch hellichter Tag. Aber dann ist man selbst Schuld weil man quasi dazu eingeladen hat.

Bei mehreren Ordnungswidrigkeiten in Tateinheit wird nur die teuerste OWI "in Rechnung gestellt".

Bei: Fahren in Fußgängerzone ohne Licht ... bleibt also nur eines von Beidem, wahrscheinlich das Fahren in der Fußgängerzone.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cool, das wusste ich gar nicht.
Ich wollte damit eigentlich ausdrücken: Wenn ein Polizist was finden will findet er was. Gibt man dazu keinen Anlass kann man mit den bemützten Jungs eigentlich super klar kommen.
 
Jup ... § 19 OWiG ist der Paragraph der das regelt.

Gut das mit der Rennleitung in Grün ist immer so ne Sache. Bisher hab ich mit denen ausschließlich schlechte Erfahrungen, wann immer es drum ging mal die Rechte der Radfahrer zu schützen ... hat es sie keinen feuchten Furz interessiert.
Wenns als Autofahrer aber um nen Blechschaden geht dann sind se sofort da und schreiben Bußgeldbescheide ... ne saubere Unfallaufnahme?. Fehlanzeige, lieber vorschnell urteilen und wahrscheinlich wichtige Einzelheiten gekonnt ignorieren. Schließlich besteht die Gefahr, dass der Feierabend gefährdet wird weil man ein paar Sätze mehr schreiben müsste, weil der Unfallhergang nicht so klar ist wie man es gerne hätte.

mfg Kopftuch
 
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