Gehen wir mal von dem fall aus, dass ein radfahrer nachts von einem polizisten angehalten wird, dann kann dies aus verschiedenen gründen geschehen:
1.der radfahrer hat kein licht -> OWI und richtig so
2.der radfahrer hat sein vorhandenes nach stvz gültiges licht zum himmel ausgerichtet -> mündlich verwarnung, wenn der polizist einen schlechten tag hat dann kanns dafür auch ne OWI geben (thema Willkür, sympathie)
3.der radfahrer hat irgendein licht, aber es ist blendet extrem -> mündliche verwarnung bzw. OWI, je nach dem ob sich ein polizist dafür begeistern kann, dass es leute gibt, die sich gedanken um fahrradbeleuchtung machen
4.der radfahrer hat eine funzel am bike oder seine lampen funktionieren nicht einwandfrei (flackern) -> sollte ne OWI geben
5.der radfahrer wird unabhängig von der beschaffenheit seiner beleuchtung angehalten, routinekontrollen von radfahrern, hierbei wird die gesamte funktionstüchtigkeit der bikes geprüft (
bremsen und reflektoren und licht genießen dabei die aufmerksamkeit, die lackierung ist also egal

)
Meine erfahrungen im STADTVERKEHR haben gezeigt, dass die polizei in der regel nur die radfahrer anhält, die kein licht oder ein blendendes haben bzw. wie chaoten fahren. die meisten sind in der regel froh, wenn überhaupt irgendein licht dran ist (natürlich ist man hier wieder der willkür und laune des polizisten ausgeliefert).
wenn man einen mängelschein bekommen hat, muss man nach hause schieben und innerhalb einer bestimmten frist das reparierte bike vorzeigen.
Das waren jetzt mal die betrachtungen ohne böse folgen.
kommt es zu einem unfall, bei dem ein radfahrer beteiligt ist...
ohne licht als ursache geht neagtiv für den radfahrer aus.
mit licht spielt der genaue unfallhergang eine wichtige rolle -> lässt sich schwer verallgemeinern, kommt es zu einer verhandlung, hat der radfahrer die möglichkeit seine selbstbaulampe zu verteidigen -> er kann sein persönliches sicherheitsbedürfniss nach mehr sichtbarkeit durch mehr licht verteidigen (natürlich, darf er nicht wie ein weihnachtsbaum rumgefahren sein)
was ich empfehlen kann, was immer gut vorm richter aussieht, ist wenn man alle von der vorschrift vorgeschriebenen reflektoren am rad hat (katzenaugen, pedale, weißer front- und roter rückreflektor).
wenn man dazu noch immer schön bei grün und immer auf der richten strassenseite fährt, vermindert man das risiko vor der polizei aufzufallen.
PS: vielleicht sollte man für diese thema einen eigenen fred starten bzw. einen vorhandenen (mit diesem thema) fortführen.