bald kommt eine 100 LUX Lampe

Jetzt ist´s klar, dankeschön!

Der Dialog in meinem posting war aber nur rein fiktiv und sollte eigentlich nur verdeutlichen, wie solch eine Kontrolle garantiert nicht verläuft und das der Schutzmann in der Regel ein Licht am Rad sehen will und nicht die Konformität zur Zulassungsordnung prüft.

Ich würde die BUMM gerne mal in Aktion sehen und feststellen, was das StVZO konforme "Lichtbild" im Vergleich zu den Lampen kann, deren Lichtbild anders aussieht.
 
@ fatboy:

generell würde ich Dir, rein vom gesunden Menschenverstand 100% Recht geben.
Die Spezies "grün-weiß" ist allerdings zum Teil genauso primitiv gestrickt und voreingenommern wie viele andere in unserer (leider) Neidgesellschaft!!!!

Wenn Dir eine gelangweilte Cop Besatzung entgegenkommt und eineHID Beleuchtung am Bike sieht kommst Du Dir recht schnell vor wie in Brösels Werner Filmen ICh hoffe Du kennst die 2 knalltütigen Bullen in den Comicstreifen.

Viele Mitmenschen kennen übrigens noch keine Xenon Beleuchtung für Bikes (das trifft auch für die Polizei zu!!!)

Mich hat erst letztens eine rüstige Rentnerin angesprochen und wollte wissen was das für´n tolles Licht ist.
Sie fahe ja mit Ihrem Mann auch oft und Sie stört die Dunkelheit so).

Dann kann es Dir durchaus passieren das Du an Polizeivertreter der Sorte "lieberirgendeinefunzelambikealskeine" gerätst oder aber Du hast das Vergnügen mit den Beamten die keine Kompromisse eingehen, die Fackel einkassieren und Dir eine Anzeige schreibt.

Also so alleinig ausreichend ist dann die gesunde Portion Selbstvertrauen auch nicht die man als Edi Besitzer angeblich haben soll.

Versuch mal mit einem Cop auszudiskutieren was die unter Rennrad verstehen (grad im Bezug auf die 11 kg Regel. Es ist nämlich nirgends definiert wie ein Rennrad aussieht!!!).

Ich für meinen Teil ziehe es vor auf dem Weg zur Arbeit wenig genutzte Seitenstraßen, Feld- und Waldwege zu nutzen.
Dann lohnt sich die HID Beleuchtung wirklich und man spart sich den Streß mit der Trachtengruppe.

Mein Nachbar der ebenfalls MTB´ler und Polizist ist hat mir mal aus polizeilicher Sicht den Standpunkt der Polizei geschildert.
Und das ist zum Teil wirklich nachvollziehbar.
Andereseits sind die Jungs in einigen Belangen schon PINGELIG!

Aber bedenkt mal eins, würdet Ihr Euch nicht auch Ärgern wenn Ihr z. B. Streß mit einem Autofahrer bekommt der sich einen Dreck um die Verkehrstüchtigkeit seines PKW´s schert???

Letztendlich zieht man als Verkehrsteilnehmer in einer Dikussion mit der Polizei
bezüglich nicht Straßenzugelassener Bauteile an Rad, Auto, Trekker, etc. immer den kürzeren wenn die Jungs in grün einen über die Klinge springen lassen wollen.

Und das kann schon sein wenn ein Beamter einfach nur einen Hals auf einen Edi Besitzer hat weil er sich evtl selbst keine leisten kann!!!

Arme Neidgesellschaft!!!

Gruß
Laderboesi
 
... eigentlich gehört das nicht zum Thema. Ich kann es mir jedoch nicht verkneifen:

Egal ob die Polizei irgendwelche Lampen akzeptiert oder nicht: Im Rahmen eines Rechtsstreites (z.B. nach einem Unfall bei Dunkelheit unter Beteiligung anderer Personen) zieht ein Radfahrer mit nicht zugelassener Beleuchtung auf jeden Fall den kürzeren.

Das Recht gilt so wie es geschrieben ist und ist wenig interpretationsfähig.
Richter handeln so ...

Gruß Ralf, :) der auch nicht immer mit zugelassener Beleuchtung herumfährt, sich des Restrisikos allerdings bewußt ist. :cool:

... nun aber schnell zurück zu Bumm! :o
 
Malso aus Interesse:
... eigentlich gehört das nicht zum Thema. Ich kann es mir jedoch nicht verkneifen:
... zieht ein Radfahrer mit nicht zugelassener Beleuchtung auf jeden Fall den kürzeren...
Bitte eine allgemeingültige ("in jedem Fall") Quelle:)

Und da das hier so oft und vehement vorkommt:
...die Fackel einkassieren und Dir eine Anzeige schreibt...
Auf welcher Grundlage kann die Polizei eine Lampe einkassieren:confused: Bitte auch eine Quelle:)
Danke!

Der Nikolauzi
 
@ Laderboesi

Kann Dein Statement in keinster Weise bestätigen. Das was Du erzählst, hört sich für mich nach Vorurteilen an.


@ ralf


"Das Recht gilt so wie es geschrieben ist und ist wenig interpretationsfähig."


Genauso ist es! Es gibt nunmal ne StVZO. Wenn ich nicht zugelassene Teile spazieren fahre, muß ich nun mal damit rechnen, das ich im Falle einer Kontrolle Pech habe.
Wenn ich den Cop überzeugen kann, umso besser. Wenn nicht, habe ich halt Pech.

Mit Neid hat das wohl eher wenig zu tun...
 
Hallo,

die Eingriffsbefugnis zur Sicherstellung gibt es in den Polizeigesetzen der jeweiligen Bundesländer. Danach ist es möglich, Gegenstände "die zur Begehung einer mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe bedrohten Handlung benutzt werden" der Einziehung unterliegen. Die Geldbuße ist dabei nicht an eine bestimmte Höhe gehalten. Es reicht auch eine gebührenpflichtige Verwarnung als Buße.
Wichtiger als eine Sicherstellung sollte ein Aufklärungsgespräch sein, warum z. B. eine Lupine Edison nicht für den Straßenverkehr geeignet ist.

Gruß Frank
 
@ nikolauzi:

WilderWatz hat es mir vorweggenommen.

@ ralf:
100%ige Zustimmung!!!

@ fatboy:

Mir ging es in keinster Weise um die Verureilung der Polizei.
Was aber im Bezug auf die Polizei immer fruchtet ist ein freundliches, zuvorkommendes Auftreten. Und wenn man dann neben seinen Argumenten auch noch ein wenig Einsicht zeigt das so eine starke Lampe andere Verkehrsteilnehmer blendet und man das ding direkt noch weiter auf den Boden richtet als es ohnehin schon der Fall ist und, wenn möglich dimmt, wird man ohne irgendwelche Strafen davonkommen.

Ich meine es ist klar das dei Polizei nicht mit sich reden lässt wenn man angehalten wird und im ausrollen schon die Cops anpöbelt. Dann hat man GRUNDSÄTZLICH SCHLECHTE Karten.

Das Miteinander ist entscheidend!!!

Und nun back to topic.
Das hat hat nix mehr mit der BUMM Lampe zu tun.

Sorry für den OT Beitrag.

Gruß
Laderboesi
 
Hallo,

die Eingriffsbefugnis zur Sicherstellung gibt es in den Polizeigesetzen der jeweiligen Bundesländer. Danach ist es möglich, Gegenstände "die zur Begehung einer mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe bedrohten Handlung benutzt werden" der Einziehung unterliegen. Die Geldbuße ist dabei nicht an eine bestimmte Höhe gehalten. Es reicht auch eine gebührenpflichtige Verwarnung als Buße.
Wichtiger als eine Sicherstellung sollte ein Aufklärungsgespräch sein, warum z. B. eine Lupine Edison nicht für den Straßenverkehr geeignet ist.

Gruß Frank
Einmal kurz noch OT:)
Ohne eine Grundsatzdiskussion starten zu wollen (welche jedoch ev. auch interessant wäre, denn wer hat hier schon Dynamolicht:lol: ) steht meines Wissens nach in den Polizeigesetzen folgendes zur Eingriffsbefugnis:
1. Die Sicherstellung zur Gefahrenabwehr
Die Ordnungsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen,
a. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren, (unbegründet, da die Lampe abschaltbar ist, damit ist die "Gefahr" abgewendet.)
b. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen. (vorausgesetzt die Lampe ist nicht geklaut;))

und

2. Die Sicherstellung von Fahrzeugen zur Beweissicherung
Dies gilt aber nur für bauliche Veränderungen an Fahrzeugen. Eine Lampe kann an oder aus sein, solange sie nicht fest am Rad montiert (also z.B. geschraubt) ist, ist sie kein Teil des Fahrzeugs, damit keine bauliche Veränderung. (Du kannst z.B. auf dem Gepäckträger eine nicht zugelassene, aber funktionsfähige Hupe transportieren, oder am Lenker eine Lampe, die zum Transport angeklemmt(!) ist;))

Wenn einer bessere Quellen hat, her damit, eine Klärung wäre sehr interessant:)

Der Nikolauzi
 
<OT>
Danach ist es möglich, Gegenstände "die zur Begehung einer mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe bedrohten Handlung benutzt werden" der Einziehung unterliegen.

Erscheint mir nicht sehr sinnvoll.
Es sei denn, er kassiert nach der Fackel auch noch das ganze Fahrrad ein.
Ansonsten besteht ja die Gefahr, dass ich ganz ohne Beleuchtung weiterfahre. Und das ist auch ein Vergehen.

Das Recht gilt so wie es geschrieben ist und ist wenig interpretationsfähig.

Wichtiger als eine Sicherstellung sollte ein Aufklärungsgespräch sein, warum z. B. eine Lupine Edison nicht für den Straßenverkehr geeignet ist.

So ist das wohl.
Ich bin aber gespannt, wie mich der Polizist _schlüssig_ darüber aufklären will, dass meine "StVZO-zugelassene" 5W-Evo straßenverkehrstauglich ist wenn sie an einem 11-Kilo Rennrad montiert ist, aber plötzlich völlig ungeeignet ist, wenn das Rad ein MTB ist und 13 Kilo wiegt.

</OT>
 
<OT>


Erscheint mir nicht sehr sinnvoll.
Es sei denn, er kassiert nach der Fackel auch noch das ganze Fahrrad ein.
Ansonsten besteht ja die Gefahr, dass ich ganz ohne Beleuchtung weiterfahre. Und das ist auch ein Vergehen.





So ist das wohl.
Ich bin aber gespannt, wie mich der Polizist _schlüssig_ darüber aufklären will, dass meine "StVZO-zugelassene" 5W-Evo straßenverkehrstauglich ist wenn sie an einem 11-Kilo Rennrad montiert ist, aber plötzlich völlig ungeeignet ist, wenn das Rad ein MTB ist und 13 Kilo wiegt.

</OT>

OT an:

Es ist, auch im Sinne der eigenen Sicherheit, immer wichtig bei Dunkelheit Licht zu haben. So wird das auch die Polizei sehen und bewußt mindestens ein Auge zudrücken.
Meine Pänz haben an ihren Jugendfahrrädern auch mit Batteriebeleuchtung die begehrte Prüfplakette der Polizei bekommen. ;)

Nun stellen wir uns aber mal einen Unfall mit Personenschaden vor: Hier kommt es zu einem Rechtsstreit. Da geht es um Geld und Schadenersatz. Ein gewiefter Anwalt weist nach, daß das Fahrrad nicht StvZO-gerecht beleuchtet war. Wie wird hier wohl ein Verkehrsrichter urteilen? Wie bereits weiter oben erwähnt: Das Recht ist geschrieben und nicht interpretationsfähig. Der Auslegungsrahmen ist sehr gering.
Hat der Radfahrer eine nicht zugelassene Beleuchtung am Rad, wird er im Zeifelsfalle nicht beweisen können, daß der Unfallgegner z.B. nicht geblendet wurde. Bei StvZO-gerechter Beleuchtung würde das allerdings unterstellt ...

Hätte ich als Autofahrer oder Fußgänger eine Havarie mit einem nicht STvZO-gerecht beleuchtetem Radfahrer, würde ich auf diesem Klavier spielen! :D

Wer kennt den Spruch?: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei ...


Gruß Ralf :)

OT aus.
 
OT an:

Es ist, auch im Sinne der eigenen Sicherheit, immer wichtig bei Dunkelheit Licht zu haben. So wird das auch die Polizei sehen und bewußt mindestens ein Auge zudrücken.
Meine Pänz haben an ihren Jugendfahrrädern auch mit Batteriebeleuchtung die begehrte Prüfplakette der Polizei bekommen. ;)

Nun stellen wir uns aber mal einen Unfall mit Personenschaden vor: Hier kommt es zu einem Rechtsstreit. Da geht es um Geld und Schadenersatz. Ein gewiefter Anwalt weist nach, daß das Fahrrad nicht StvZO-gerecht beleuchtet war. Wie wird hier wohl ein Verkehrsrichter urteilen? Wie bereits weiter oben erwähnt: Das Recht ist geschrieben und nicht interpretationsfähig. Der Auslegungsrahmen ist sehr gering.
Hat der Radfahrer eine nicht zugelassene Beleuchtung am Rad, wird er im Zeifelsfalle nicht beweisen können, daß der Unfallgegner z.B. nicht geblendet wurde. Bei StvZO-gerechter Beleuchtung würde das allerdings unterstellt ...

Hätte ich als Autofahrer oder Fußgänger eine Havarie mit einem nicht STvZO-gerecht beleuchtetem Radfahrer, würde ich auf diesem Klavier spielen! :D

Wer kennt den Spruch?: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei ...


Gruß Ralf :)

OT aus.
Gehen wir erstmal vom Regelfall aus: Ein Radfahrer hat Vorfahrt und wird von einem nicht vorfahrtsberechtigten Autofahrer angefahren, Argument: Ich habe den Radfahrer nicht gesehen, der hatte keine vorschriftsmäßige Beleuchtung am Rad.
Da hat der Richter schon eine Menge Handlungsspielraum, wenn der Radfahrer HID am Rad hat und man hat selber wenig Probleme mit dem Nachweis der "Unübersehbarkeit";)

Und bei Blendung sieht das ganze ein wenig anders aus: Ich werde geblendet, also muß ich meine Fahrweise anpassen, notfalls sogar anhalten! Ansonsten war das nicht angemessene Fahrweise und ich bekomme eine nicht unerhebliche Teilschuld. Ist auch so mit Fernlicht und Radfahrern:mad:

Also ganz so düster sind die Pfade nicht, auf denen wir uns bewegen, außer im Wald, aber da gibt es ja selten genug Licht:lol:

Aber ich überlasse jetzt das Feld wieder der BUMM;)

Der Nikolauzi
 
Meine Pänz haben an ihren Jugendfahrrädern auch mit Batteriebeleuchtung die begehrte Prüfplakette der Polizei bekommen. ;)

Hier liegt die Lösung: Irgendjemand muss einfach mal eine ordentliche Xenon ans Jugendbike des Sohnemanns schrauben und das ganze von der Polizeit durch die Prüfplakette absichern lassen. :daumen:

Michael
 
1. Die Sicherstellung zur Gefahrenabwehr
Die Ordnungsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen,
a. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren, (unbegründet, da die Lampe abschaltbar ist, damit ist die "Gefahr" abgewendet.)



Die Bumm kann noch nicht mit Neuigkeiten aufwarten?? Na, dann noch mal schnell OT:D :

@ Nikolauzi

Nein, ist nicht unbegründet. Eine Sache kann auch sichergestellt werden, um die Fortbegehung einer OWI zu verhindern. Der Cop ist um die Ecke, die HID wird wieder angeknipst...
Also kann (zumindest nach den Bestimmungen des Schleswig-Holsteinischen Landesverwaltungsgesetzes) der Schutzmann theoretisch auch ein unbeleuchtetes bike sicherstellen, um das Fortsetzen der Fahrt ohne Licht zu verhindern.
Das läuft unter dem Begriff "Gefahrenabwehr".

Aber das wird keiner machen. Das bike muß schließlich zum Revier verbracht und asserviert werden etc...
 
Gehen wir mal von dem fall aus, dass ein radfahrer nachts von einem polizisten angehalten wird, dann kann dies aus verschiedenen gründen geschehen:

1.der radfahrer hat kein licht -> OWI und richtig so

2.der radfahrer hat sein vorhandenes nach stvz gültiges licht zum himmel ausgerichtet -> mündlich verwarnung, wenn der polizist einen schlechten tag hat dann kanns dafür auch ne OWI geben (thema Willkür, sympathie)

3.der radfahrer hat irgendein licht, aber es ist blendet extrem -> mündliche verwarnung bzw. OWI, je nach dem ob sich ein polizist dafür begeistern kann, dass es leute gibt, die sich gedanken um fahrradbeleuchtung machen

4.der radfahrer hat eine funzel am bike oder seine lampen funktionieren nicht einwandfrei (flackern) -> sollte ne OWI geben

5.der radfahrer wird unabhängig von der beschaffenheit seiner beleuchtung angehalten, routinekontrollen von radfahrern, hierbei wird die gesamte funktionstüchtigkeit der bikes geprüft (bremsen und reflektoren und licht genießen dabei die aufmerksamkeit, die lackierung ist also egal :lol:)

Meine erfahrungen im STADTVERKEHR haben gezeigt, dass die polizei in der regel nur die radfahrer anhält, die kein licht oder ein blendendes haben bzw. wie chaoten fahren. die meisten sind in der regel froh, wenn überhaupt irgendein licht dran ist (natürlich ist man hier wieder der willkür und laune des polizisten ausgeliefert).

wenn man einen mängelschein bekommen hat, muss man nach hause schieben und innerhalb einer bestimmten frist das reparierte bike vorzeigen.

Das waren jetzt mal die betrachtungen ohne böse folgen.
kommt es zu einem unfall, bei dem ein radfahrer beteiligt ist...

ohne licht als ursache geht neagtiv für den radfahrer aus.

mit licht spielt der genaue unfallhergang eine wichtige rolle -> lässt sich schwer verallgemeinern, kommt es zu einer verhandlung, hat der radfahrer die möglichkeit seine selbstbaulampe zu verteidigen -> er kann sein persönliches sicherheitsbedürfniss nach mehr sichtbarkeit durch mehr licht verteidigen (natürlich, darf er nicht wie ein weihnachtsbaum rumgefahren sein)

was ich empfehlen kann, was immer gut vorm richter aussieht, ist wenn man alle von der vorschrift vorgeschriebenen reflektoren am rad hat (katzenaugen, pedale, weißer front- und roter rückreflektor).

wenn man dazu noch immer schön bei grün und immer auf der richten strassenseite fährt, vermindert man das risiko vor der polizei aufzufallen.



PS: vielleicht sollte man für diese thema einen eigenen fred starten bzw. einen vorhandenen (mit diesem thema) fortführen.
 
Hallo,

die Regelungen in der StVZO sind einmal da. Eine Änderung für die MTBs bis 13 kg wurde Anfang 2006 abgelehnt! Daher gelten die alten Bestimmungen weiter. Also Batterieleuchte nur für Rennräder bis 11 kg. Andere nur als Zusatzausrüstung zur Dynamoanlage.
Bei mir in der Jugendverkehrsschule werden zugelassene Batterieleuchten an den Rädern der Kinder akzeptiert. Allerdings bleiben die Räder im Unterricht stehen, wenn die Kontrollleuchte Batteriewechsel/Laden anzeigt und die Lichtverhältnisse eine Beleuchtung erfordern.
In diesem Zusammenhang hatte ich letzte Woche auch ein Gespräch mit einem örtlichen Händler. Es sind nicht nur Polizisten ahnungslos was die Rechtslage und die Ausrüstungsvorschriften angeht.

Macht euch "sichtbar" beim Biken, ohne andere zu blenden oder zu gefährden, dann sollte es doch recht sein. Schlimmer sind die "Schwarzfahrer" die plötzlich ohne eigene Lichter und Reflektoren auftauchen und andere in Gefahr bringen.

Lasst die Big Bang mal auf dem Markt sein und die Erfahrungen abwarten die damit gemacht werden. Die Lampe lässt nach den technischen Daten eine deutliche Steigerung der Leuchtwerte im Straßenverkehr erwarten.
Sie wird auch an meinem Ausbilderbike der Jugendverkehrsschule eingesetzt werden.

Gruß Frank
 
Es gibt nur eine, die Löcher in den Asphalt brennt: Die LUPINE Edison 10. Alles andere sind nur Notfackeln!! Sie ist eine Konkurenz zu Autoscheinwerfern mit Abblendfunktion. Näheres unter www.Lupine.de Bin Kunde und kein PM-Manager dieser super Firma. 'Made in Germany'. Allerdings wirst Du Dich sponsern lassen müssen von der Oma, dem Papa, dem Onkel, der Tante, Nachbarn, dem Bruder usw.........
Fazit:
Das Beste kann nicht das Billigste sein! Sie hat 900 Lux!
 
Meinst Du mich?

Meine Maglight hat nen 20 W Halogenbrenner drin und läuft auf 12 V, ist also nur das Maglightgehäuse.

Nix für ungut Zino, aber Du hast glaube ich die (zugegebenermaßen OT) Diskussion nicht verstanden. Und Lupine kennen wir hier alle, trotzdem danke für den Link...:lol:
 
Du meinst wohl eher Lumen!
Die Edison hat lediglich ca. 160 Lux.

Der Unterscheid ist enorm!

Ne Funzel mit 900 Lux wäre aber zur Polizistenvernichtung (zerfallen im Lichtkegel zu Staub) ganz gut geeignet :D :D :D

Gruß
Laderboesi

Habe so eine Lampe, über 900 Lux (aber dummerweise sehr gebündelt...Laserpointer halt;))
Und die 900Lumen halte ich immer noch für einen Marketingverrechner...
Die 16Watt sind ja immer noch die Eingangsleistung, und mit 12Watt am Brenner kommt man nimmer auf 900Lm;)
Außerdem kann jede WA mit der Lupine an Helligkeit mithalten... Bis auf ein paar % mehr, wer's braucht...:rolleyes:

Ach ja, IRC mit LiIon bringt mehr, als die EDI;)

Der Nikolauzi
 
Ich finde es eigentlich irrelevant wieviel Lumen oder Lux ne Lampe hat.
Finde eine vernünftige Ausleuchtung und eine gute Handhabung mind. genauso wichtig wie die evtl. vom Hersteller gepimpten Leistungswert.

Wieviel Laserpointer muß man sich eigentlich auf den Lenker stapeln bis man eine vernünftige Ausleuchtung hat ? :D :D :D

***duckundweg***
 
Und damit wären wir wieder back to topic.:daumen:

Mich würde ebenenfalls interessieren ob die BUMM mit dem Straßenaufsatz wirklich die eierlegende Wollmilchsau in Sachen STVO-konformer HID-Radbeleuchtung ist.
Sprich, im Straßenverkehr nicht blendend, mit guter Ausleuchtung + brauchbar für den gepflegten Nightride im Wald.

Warten wir die ersten Erfahrungsberichte ab.

Gruß
Laderboesi
 
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