Beschlagnahmte Fahrräder

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Ich hatte ein Fahrrad von einer Freundin bekommen. hat sich herausgestellt, das Fahrrad wurde 2003 geklaut. Die Polizei haben das Fahrrad deswegen beschlagnahmt. Was passiert, wenn sie den Besitzer nicht mehr erreichen können, an wen gehen solche Fahrräder?
 
Entscheidet die Staatsanwaltschaft....
Entweder als Fundsache an die Kommune (-> Zielrichtung öffentliche Versteigerung) oder an eine caritative Einrichtung - in den seltesten Fällen an den neuen Besitzer, da dieser an gestohlenen Dingen kein Eigentum erwerben kann, weder durch Kauf noch durch Schenkung.
 
Kannst einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen. Nach Nr. 75 RiStBV wird an den letzten Gewahrsamsinhaber herausgegeben, wenn nicht irgendein vorrangiger Berechtigter besteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na was wohl?

z. B. sowas in der Art:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am soundsovielten wurde in meinem Anwesen (Adresse einfügen; oder wo auch immer) folgendes Fahrrad aufgrund richterlichen Beschlagnahmebeschlusses - Aktenzeichen einfügen - durch die Polizei beschlagnahmt:

Beschreibung Rad

Ich hatte wie folgt Besitz erlangt:

Beschreibung, wo Du es gekauft hast (Wenn die Story jetzt lautet "von einem Unbekannten am Bahnhof für 30 € gekauft", dann kannst Du es gleich sein lassen, dann greift Abs. 4)

Ich beantrage hiermit höflich, mir das Fahrrad nach Abschluss der Ermittlungen wieder zu überlassen, sofern eine Herausgabe an den Eigentümer nicht möglich sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen,
chagai95


Kann klappen, aber stell Dich mal lieber nicht darauf ein.
 
Ganz falsch!
So:
Gehste zur Staatsanwaltschaft, sachste du bist Anal-phabett und die sollen dir nen Beamten stellen, dem du dein Anliegen diktieren kannst und der das dann ordentlich verschriftlicht.
Nachdem du dein Anliegen vorab vortrefflich formuliert hast, gibst du was in der Art zu Protokoll: Ich Man, Frarratt, meins, von Freindin, geschänkt und blablabla, brauch Ratt, fier Arbeit, dringend, viel Arbeit, viel fahren Pizza Schbezial aus, nur 5,-- € fier Grahm.

Derdiedas Beamt* macht dann einen schönen Dreiseiter mit §§ und allem Pipapo draus, dann noch unterzeichnen (drei Kreuzchen oder Kringel, je nach Konfession) und bald darauf haste das Ratt wieder.
 
Ich hatte ein Fahrrad von einer Freundin bekommen. hat sich herausgestellt, das Fahrrad wurde 2003 geklaut. Die Polizei haben das Fahrrad deswegen beschlagnahmt. Was passiert, wenn sie den Besitzer nicht mehr erreichen können, an wen gehen solche Fahrräder?

Vor 14 Jahren geklaut und dann bei einer Polizeikontrolle (die so alte Diebstahllisten mit sich führt) aufgeflogen ? Was ist das denn für eine Geschichte ?
 
Aha, und um was für ein Luxusrad ging es denn ?
 
Keine Ahnung, ich kenne mich mit Fahrrädern gar nicht aus. Komm aus Israel, da ist es eher nicht so üblich, Fahrrad zu fahren. Die Freundin, die es mir geschenkt ist eine sehr große Person, von daher war das Rad auch riesig Groß. Würde das nicht reichen, um das Rad zu beschreiben?
 
naja, ich konnte sie natürlich nach allem fragen. Wonach soll man denn alles fragen? wozu braucht man das?
 
Ich hatte ein Fahrrad von einer Freundin bekommen. hat sich herausgestellt, das Fahrrad wurde 2003 geklaut. Die Polizei haben das Fahrrad deswegen beschlagnahmt. Was passiert, wenn sie den Besitzer nicht mehr erreichen können, an wen gehen solche Fahrräder?
Man stellt dich an die nächstbeste Wand und bohrt dir mit Kleinkalibergewehren Löcher in den Schädel. Falls die Beamten des fliegenden Fahrradgerichts nichts getrunken haben, sonst geht mal was daneben. Nooch Fragen? und keine Angst: es tut nur ganz schrecklich weh!
 
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