Biken am Rathsberg verboten??

nein, die schilder sind privat aufgestellt -- ich denke, da hat weder amt noch gemeinde was mit zu tun.
es sind fahrradverbotsschilder vom "waldeigentümer" mit androhung einer anzeige. also ähnlich wie die schilder, die schon eine ganze zeit bei den DH-strecken rumhängen.
 
Danke für die Klarstellung. Privat ausgedruckte Schilder hängen schon lange da. Die Situation hat sich also nicht geändert.
 
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Samstag vor acht Tagen waren am Singletrail Rathsberg Richtung Atzelsberg zwei Herren (glaube Waldbesitzerverteter und ein Herr in Uniform von der Naturschutzwacht), die gezählt haben, wieviele Biker vorbei kommen und jedem (auch uns) gesagt haben, man solle diesen Trail hier bitte vergessen, da er im Naturschutzgebiet sei. Warum dann aber keine Schilder da sind und auch trotzdem Wanderer da lang laufen dürfen, erschließt sich mir nicht..
 
Samstag vor acht Tagen waren am Singletrail Rathsberg Richtung Atzelsberg zwei Herren (glaube Waldbesitzerverteter und ein Herr in Uniform von der Naturschutzwacht), die gezählt haben, wieviele Biker vorbei kommen und jedem (auch uns) gesagt haben, man solle diesen Trail hier bitte vergessen, da er im Naturschutzgebiet sei. Warum dann aber keine Schilder da sind und auch trotzdem Wanderer da lang laufen dürfen, erschließt sich mir nicht..
Hätteste gefragt, hättense Dir bestimmt auch keine Antwort geben können ... :/
 
nein, die schilder sind privat aufgestellt -- ich denke, da hat weder amt noch gemeinde was mit zu tun.
es sind fahrradverbotsschilder vom "waldeigentümer" mit androhung einer anzeige. also ähnlich wie die schilder, die schon eine ganze zeit bei den DH-strecken rumhängen.

Sind diese Schilder dann überhaupt rechtens bzw. müssen sie dann beachtet werden?
 
Naja, wenn das Privatgrund ist dann schauts schlecht aus.

Warum? Selbst wenn ein Wald im Privateigentum ist, darf nicht ohne erkennbaren Grund (z.B. Baumfällarbeiten) der Zutritt auf Dauer verwehrt werden. Und wenn es Wanderern erlaubt sein sollte, warum dann nicht auch Bikern?
Zumindest ist bisher so mein Wissensstand, welchen ich mir die letzten Monate so angelesen habe (kann mich natürlich auch irren). Oder geht es hier gar nicht um einen Wald?

Aber ich bin kein Jurist oder dergleichen, deswegen die Nachfrage.
 
Naja der Besitzer braucht nur mit Schäden an Jungpflanzen, Bodenverdichtung etc. Argumentieren und hat damit nen Grund, um einen Zaun o.ä zu ziehen. Da haben es die Offiziellen im Staatsforst schon schwerer. Ich radl dort weiterhin und geh einfach jeder Konfrontation ausm Weg.
 
So einfach ist es natürlich nicht mit dem Sperren von Wegen im Privatwald. Die Wege müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine Sportart, die an sich das Recht darauf hat dort ausgeübt zu werden, kann ebenfalls nicht einfach verboten werden.
Es gibt bislang keine Studie die belegt, dass Mountainbiken einen größeren Einfluss auf die Natur hat als Wandern/Spazierengehen. Somit ist eine einseitige Sperrung im Naturschutzgebiet rechtlich nur schwer zu halten.
 
... Somit ist eine einseitige Sperrung im Naturschutzgebiet rechtlich nur schwer zu halten.

Was nichts daran ändert, das in vielen NSG das Radfahren entweder pauschal verboten oder nur auf dafür ausgewiesenen Wegen erlaubt ist. Warum schaut ihr nicht einfach mal in die entsprechende Schutzgebietsverordnung?
 
@mw.dd Danke für den Hinweis. Es handelt sich dort um einen schützenswerten Laubwald ohne besondere Schutzvorkehrungen die Naturnutzer betreffend (ausgenommen der Forstwirtschaft). Darüber hinaus kann das privat aufgehängte Schild maximal als Signalwirkung verstanden werden, die Einschätzung ob das Radfahren erlaubt ist obliegt dort dem zuständigen Amt, welches im Normalfall das auch kennzeichnen muss. Von einem normalen Radfahrer kann nicht verlangt werden, dass er dies einschätzen kann.
 
Gestern Nachmittag waren die 2 Herren auch am Rathsberg unterwegs und wollten Personalien feststellen bzw. die Polizei rufen da man dort nicht Rad fahren darf und eine Ordnungswidrigkeit begeht!
 
Zur Rechtslage: soweit ich weiß, gibt es im Bayer. Naturnutzungsgesetz (oder wie das heißt, weiß den Namen grad nicht) die Einschränkung, dass Radfahren nur auf geeigneten Wegen erlaubt.

@mistertom52070 Das Radfahren ist aber nicht am gesamten Rathsberg verboten, oder? Sondern nur vom Pferdegehege nordwärts, wo auch diese ominösen Verbotsschilder stehen, oder?
 
Ob und wo das Fahren dort verboten ist weiß ich nicht da die ganze Sache zur Zeit ungeklärt ist. Ob diese an jeden 2. Baum getackerten Verbotsschilder einen rechtlichen Hintergrund haben kann ich nicht beurteilen.
 
Abgesehen von all den Gesetzestexten und Sammlungen regelt das
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und Waldgesetz für Bayern (BayWaldG)
die verschiedenen Interessen.

Schilder kommen vom Landratsamt und haben normalerweise eine Art Siegel auf der Rückseite.
Selbst gemachte Schilder in freier Wildbahn oder unbegründete Ge- und Verbote sind unverbindlich.

Gegenüber einen Polizisten oder Staatsförster müssen die (eigenen) Personalien genannt werden.
 
Was nichts daran ändert, das in vielen NSG das Radfahren entweder pauschal verboten oder nur auf dafür ausgewiesenen Wegen erlaubt ist. Warum schaut ihr nicht einfach mal in die entsprechende Schutzgebietsverordnung?

Das wurde hiermit gemacht: In der Verordnung zum NSG "Wildnis am Rathsberg" ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art im NSG definitiv verboten!
Schieben des Bikes auf den öffentlich zugänglichen Wegen (also die offiziell beschilderten, u.a. entlang der Straße nach Atzelsberg) dürfte kein Problem darstellen.
 
Auch auf die Gefahr hin, das ich bei nächster Gelegenheit gesteinigt werde...

...es sollte doch möglich sein diese 25 ha (rote Umrandung in der Karte)
einfach zu meiden und nicht zu befahren :ka:

um sich am restlichen Rathsberg "Umwelt-und-freundlich" die Kante zu geben.

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Auch auf die Gefahr hin, das ich bei nächster Gelegenheit gesteinigt werde...

...es sollte doch möglich sein diese 25 ha (rote Umrandung in der Karte)
einfach zu meiden und nicht zu befahren :ka:

um sich am restlichen Rathsberg "Umwelt-und-freundlich" die Kante zu geben.

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Man kann wirklich nur appelieren im Moment das Gebiet zu meiden, um nicht noch mehr Öl ins Feuer zu gießen.
Verordnung ist Verordnung. Da helfen im Moment leider überhaupt keine Argumente. :ka:
 
Das wurde hiermit gemacht: In der Verordnung zum NSG "Wildnis am Rathsberg" ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art im NSG definitiv verboten!
Schieben des Bikes auf den öffentlich zugänglichen Wegen (also die offiziell beschilderten, u.a. entlang der Straße nach Atzelsberg) dürfte kein Problem darstellen.

Wo finde ich die Schutzgebietsverordnung? Verlinkt hast Du nur das Infoblatt...
 
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