Biken am Rathsberg verboten??

Um was gings? Bzw. was ist da genau passiert?
Laut Aussage des Waldbesitzers hat seine Frau zwei Mountainbiker beobachtet wie sie Wegsperren aus dem Weg räumen wollten. Daraufhin sprach sie die beiden an, worauf ihr persönlich verbal gedroht wurde. Ich denke dass wir uns hier einig sind, dass dies eine Grenze idt die keinesfalls zu überschreiten ist. Auch wenn es zwischen den Parteien Meinungverschiedenenheit gibt und die Frustration auf Grund der aktuellen Situation groß ist, so sollte die Form normaler und freundlicher Kommunikation gewahrt bleiben. Eine Eskalation in dieser Richtung bringt niemanden weiter. Von unserer Seite sollte ein redoektvolles Miteinander oberstes Gebot bleiben. Ein Dokument welches ihr mit Informationen zur Rechtslage bei eventuellen Kontrollen im Privatwald den Besitzern wie auch anderen kontrollierenden Personen geben könnt sollte morgen folgen.
 
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das ihm seine Frau erzählt hat.
Das ist Hörensagen hoch drei.
Da gibt ich nicht viel drauf. Wer weis, was die Frau zu den Fahrradfahrern genau gesagt hat und was die wirklich darauf geantwortet haben.
Sollte es dennoch richtig sein, dann sind wir uns einig, dass das so nicht geht.


Prince wasn los? versuchst du hier nen bike kollegen reinzureiten in dem du nach der rechtlichen grundlage für mtb fahrschulen fragst ... auch wenn ich davon kein fan bin is das kein feiner zug. und wie gesagt wir sollten mit dem waldbesitzer versuchen nen kompromiss zu finden glaube nicht das der son schlechter mensch ist. Jede seiner aussagen als halbwarheit hinzustellen ist da bestimmt nicht der richtige weg.
 
Der Waldbesitzer hat bestimmte Interessen. Darum können seine Aussage sehr wohl in seinem Interesse "gefärbt" sein, das ist doch ganz normal. Schließlich hat er einen Weg versperrt, auch wenn er nicht son schlechter mensch ist.
 
Der Waldbesitzer hat bestimmte Interessen. Darum können seine Aussage sehr wohl in seinem Interesse "gefärbt" sein, das ist doch ganz normal. Schließlich hat er einen Weg versperrt, auch wenn er nicht son schlechter mensch ist.
Einige, die hier den beteffenden Waldbesitzer "verteidigen" kennen ihn persönlich. Die können sehr wohl unterscheiden, ob das ein durchgeknallter Fanatiker ist oder ein im Grunde doch vernünftiger Mensch (der natürlich auch seine Interessen hat und von seinen Lebensumständen getrieben ist).
Ihr solltet euch auch bewusst werden, dass es hier nicht um einen einzigen Waldeigentümer geht, sondern um eine ganze Gruppe. Nimmt man die Abfahrt zum Waldkrankenhaus runter, kreuzt man den Besitz einer Hand voll verschiedener Eigentümer, von denen jeder anders drauf ist.
 
Gibt es eigentlich für den Rathsberg auch eine vom LRA veröffentlichte offizielle Karte mit grünen (erlaubten) und schwarzen (verbotenen) Wegen? Ich kann nichts finden.
 
Gibt es nicht! Westlich der Straße (ist ERH) ist nach Ansicht von Waldbesitzern und Forstdirektion so ziemlich alles verboten (ich rede von Trails, geschotterte Waldschutzautobahnen interessieren nicht). Östlich der Straße (ist dann ER) wird der Begriff "geeigneter Weg" von der Forstdirektion recht eng ausgelegt. Das Definieren von MTB-Trails (unter Einbeziehung von Mountainbikern) ist versprochen worden. Ob da was Akzeptables rauskommt wird man sehen.
 
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Nachdem aktuell leider kein konstruktiver Dialog zur MTB Situation um Erlangen möglich ist, wollen wir versuchen den Schritt der politischen Willensbildung zu gehen und die neuen Amtsträger im LRA und Bürgermeisteramt auf die Situation hinzuweisen. Knapp 1.300 Leute haben sich an der Umfrage der IG beteiligt und unterstützen das Mountainbiken auf vorhandenen, schmalen Wegen. Wenn nur die Hälfte davon je einen Brief an LR und OB schickt ist das eine ziemliche Menge, die hoffentlich nicht ignoriert werden kann. Die Inhalte des Briefes sind ein Vorschlag und können sehr gern persönlich gefärbt angepasst werden. Die Argumentation ist für uns stimmig, aber wie gesagt bleibt der exakte Inhalt natürlich jedem selbst überlassen. Die Datei ist fertig formatiert, die Anschriften von LR und OB finden sich ebenso darin. Wir würden uns freuen, wenn sich mögichst viele an der Aktion beteiligen würden. Natürlich eignet sich der Brief auch um ihn an andere politische Interessensvertreter, die ihr vielleicht kennt zu senden.

Hier geht es zum Musterbrief:
 
Da der Beitrag von Waldeigentuemer bezüglich des in Bayern bestehenden Betretungsrechts der freien Natur und des Waldes von einer gewissen Interessenlage geprägt ist, nehme ich hierzu mal kurz Stellung:

Zu den Fragen von @Ketchup(#401) und @Fabse86(# 406 und # 407):

Diese Verbote können Sie auch gerne beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachlesen unter:

http://www.stmelf.bayern.de/wald/waldfunktionen/erholung/
---------
Die Abhandlungen des Ministeriums auf der oben verlinken Seite sind nicht geeignet jemanden über das Betretungsrecht in Bayern korrekt zu informieren. Nur ein Beispiel: Welcher Radfahrer kann schon einen Weg beurteilen, ob "durch das Radfahren eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts nicht auszuschließen ist"? Das zeigt schon, dass man mit der Seite nichts anfangen kann, weil sie die Systematik des Gesetzes nicht berücksichtigt.

Zur Definition „Weg“:

Das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth und das Landratsamt Erlangen-Höchstadt definieren übereinstimmend:

Unbefestigte Erdwege, Pfade, Fahrspuren etc., die ohne Einverständnis des Eigentümers angelegt wurden, sind keine Wege im Sinne des Naturschutzrechtes. Hier ist das Radfahren –unabhängig von einer „Geeignetheit“- nicht erlaubt.

Durchgängig geschotterte Waldwege sind dagegen sicher Wege im obigen Sinne, weiterhin sind sie in aller Regel auch „geeignet“. Hier ist das Radfahren erlaubt, falls nicht eine Schutzgebietsverordnung (wie z.B. im Naturschutzgebiet „Wildnis am Rathsberg“) das Radfahren generell verbietet.

Um ein Befahren zu begründen muss ein Weg vorhanden sein. Das Recht zum Anlegen eines Weges steht nur dem Eigentümer zu.

Das heißt, der Eigentümer muss den Weg selber angelegt haben oder das Anlegen zumindest geduldet haben.

Hat der Eigentümer jedoch den Trampelpfad oder Erdweg nicht angelegt, so kann es sich um keinen legalen Weg handeln.

Dies gilt analog, wenn der Grundstückseigentümer für einen bestimmten Zweck eine Fahrspur vorübergehend (zum Beispiel eine Rückegasse zur Durchforstung) angelegt hat.

Auch hier handelt es sich um keinen „Weg“ im Sinne des Naturschutzrechtes bzw. der Bayerischen Verfassung.

Für einen Erholungssuchenden im Wald ist dieser Aspekt weniger entscheidend, da er ja in der Regel das Recht hat, den gesamten Wald zu betreten. Für die rechtliche Situation eines Radfahrers dagegen ist es entscheidend, ob es sich um einen legalen Weg oder um eine „illegale“ Fahrspur handelt.

Auf dem Weg ist das Fahren erlaubt, auf der Fahrspur nicht.


Dabei wird vom Grundstückseigentümer nicht verlangt, alle „legalen Wege“ entsprechend zu markieren. Vielmehr muss der „Nutznießer“ sich aktiv informieren, wo er unentgeltlich auf fremden Grund seinem Hobby nachgehen kann.

Im Gegenzug bedeutet das aber auch, dass es sich bei (legal) markierten Wanderwegen, Radwegen, Forststraßen stets um Wege handelt.

Auszug aus dem Kommentar zum BayNatSchG:

Die Beurteilung, ob sich ein Privatweg zum Befahren eignet, ist zunächst Sache des Waldeigentümers, anders als bei öffentlichen Wegen gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 StVO. … Ist der Weg ungeeignet, so darf kraft Gesetzes nicht gefahren werden.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Behörden.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verweist darauf, dass der Gesetzgeber in Bayern zwar die Geeignetheit von Wegen nicht explizit definiert hat, aber die in BW geltende Regelung mit kleinen Einschränkungen im Großen und Ganzen auch für Bayern herangezogen werden soll.

Das bedeutet:

„Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg bestimmt zum Radfahren im Wald: Radfahren ist nur auf befestigten Wegen und Straßen erlaubt (Mindestbreite 2 m). Auf unbefestigten Trassen im Wald, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der befestigten Wege ist Radfahren verboten und wird mit Bußgeld bedroht. Das Radfahren auf befestigten Wegen muss so erfolgen, dass Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden. Beim Begegnungsverkehr hat der Fußgänger Vorrang.“

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Zum Beitrag @static (#447):

Die Beschilderungen sollen den ausdrücklichen Willen der Waldeigentümer ausdrücken, dass die Pfade, Trails, Lines etc. keine legalen Wege im Sinne des Naturschutzgesetzes sind.

Sie bedeuten keine Einschränkung des Betretungsrechtes von Fußgänger gem. Art 27 (3) S.3 BayNatSchG, sondern verbieten unrechtmäßiges Befahren. Das ergibt sich schon aus dem verwendeten Verkehrszeichen.

Gem. Art. 33, 1. BayWaldG könnten Eigentümer sogar das Betreten verwehren, wenn „… das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch … in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.“

Auch hier verweise ich auf den Kommentar zum BayNatSchG, in dem steht, dass Schilder oder andere Sperren, die das Befahren unterbinden sollen, keine Einschränkung eines an sich bestehenden Betretungsrechts sind. Es gilt hierbei auch nicht Art. 22 Abs. 3 Satz 3 BayNatSchG (Hinweis auf den gesetzlichen Grund der Beschränkung).
Bezüglich des Betretungsrechts ist der komplette Teil Wunschdenken.
Dass man Wege nicht ohne Einverständnis des Eigentümers anlegen darf, sollte dabei aber klar sein.

Man kann sich natürlich alles so zurecht suchen und auslegen, wie es einem als Waldeigentümer genehm ist. Mit der Rechtslage in Bayern hat das aber alles nicht viel zu tun. Vielmehr wird sie in dem zitierten Beitrag bis zur Unkenntlichkeit verfälscht.

Aus dem Kommentar Engelhard zum Naturschutzrecht in Bayern (übrigens der selbe, der oben zitiert wird):
Auf den Zustand des Wegs kommt es nicht an. Ein Weg muss nicht unbedingt ein
Durchgangsweg sein, auch eine „Sackgasse“ fällt darunter' Wege sind auch Pfade,
Steige, Alpenvereinswege und dgl. Hinsichtlich der Eigenschaft als Weg oder Pfad
kommt es lediglich auf das Betreten an, mehr als dass er begehbar ist, braucht es
nicht. Wie der Weg historisch entstanden ist und aufgrund welcher Umstände, ist
irrelevant, ebenso ob der Weg von vornherein ununterbrochen angelegt worden ist
oder eher zufällig entstanden ist.


Aus dem Kommentar Friedlein:
Nach den Grundsätzen der Gemeinvertraglichkeıt und der Eigentümerverträglichkeit ist das Reiten und Fahren nur auf geeigneten Wegen zulässig. Die Eignung fehlt vor allem dann, wenn der Weg so beschädigt werden kann, dass er für das Wandern unbrauchbar wird.
(Hier kann man schon ablesen, dass das für Kutschen und Schlitten aber nicht für Fahrräder interessant ist.)
...
Satz 2 gibt im Rahmen der Gemeinverträglichkeitsklausel dem Fußgänger den
Vorrang vor anderen Benutzern. Radfahrer und vor allem Reiter haben also
grundsätzlich auf den Fußgängerverkehr Rücksicht zu nehmen und müssen ggf.
auf die Benutzung enger belebter Wege verzichten; Radfahrer müssen ggf. abstei-
gen. Auf der anderen Seite sind auch die Fußgänger an die Gemeinverträglichkeits-
klausel gebunden und dürfen Radfahrer und Reiter nicht unnötig behindern.
(Damit ist eigentlich auch klar, dass das gemeinverträgliche Radfahren so gut wie überall möglich ist.)

Art. 33
Zulässigkeit von Sperren

Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren: ...

Dem Grundeigentümer ist es nur gestattet der Allgemeinheit, nicht aber einzelnen Nutzergruppen, das Betreten zu verwehren. Die von Waldeigentuemer zitierte Passage aus dem Kommentar widerspricht dabei ganz klar dem Wortlaut des Gesetzes - nicht der einzige Kommentar, der meint das Gesetz nicht ernst nehmen zu müssen...


Im privatrechtlichen Bereich könnte der größte Teil des vorhandenen Haftungsrisikos vertraglich auf einen Verein etc. abgewälzt werden. Damit würde aber der Eigentümer offensichtlich dulden evtl. sogar fördern, dass auf seinem Grundstück erhöhte Risiken bestehen. Damit könnten bei einem strafrechtlichen Verfahren (z.B. bei einem Todesfall oder einer schweren Körperverletzung) nicht nur auf den Vorsitzenden des Vereins, sondern auch auf den Waldbesitzer Ermittlungen mit entsprechendem Haftungsrisiko zukommen. Dieses Risiko ist keiner der Grundstückseigentümer bereit zu tragen.

Da auch bezüglich der Haftung und Verkehrssicherungspflicht immer wieder sehr abenteuerliche Versionen in Umlauf gebracht werden, ist natürlich die Verunsicherung bei den Waldbesitzern entsprechend groß. Aufklärung täte hier Not. Stattdessen wird die Verunsicherung der Waldbesitzer sogar noch weiter geschürt.

Eine privatrechtliche Haftung ist für eine Vielzahl von Fällen ohnehin bereits gesetzlich ausgeschlossen. Für den Fall, dass es tatsächlich beim Radfahren zu einer fremden Haftung kommen könnte, müssten vorher bereits große Fehler gemacht worden sein. Die lassen sich aber im Vorfeld leicht vermeiden, so dass das Haftungsrisiko für den Grundstücksnutzer kontrollierbar und niedrig gehalten (, falls überhaupt erforderlich auch versichert) und für den Eigentümer von vornherein ausgeschlossen werden kann.

Wo bitte soll der Waldeigentümer strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben, wenn er jemandem erlaubt sein Grundstück in dessen Interesse zum Radfahren zu nutzen. Lieber Waldeigentuemer, zitieren Sie doch bitte hier den entsprechenden Tatbestand, so dass wir uns eine Vorstellung machen können.

Schöne Grüße
 
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Ich war heute mal vor Ort und habe mir ein aktuelles Bild der Lage zur Beweisaufnahme gemacht.
Oben am Kreuz (d.h. am Ende der Straße "Zum Aussichtsturm") sieht es so aus:

Ein Durchkommen ist hier für Kinderwagen oder Leute, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, nicht mehr möglich:

Der Weg am Pferdegehege entlang wurde auch zugelegt (Blick Richtung Norden):

Weiter unten am Pferdegehege, wo der Weg wieder auf den geschotterten Teil trifft liegen große Baumstämme. Der Durchlass ist ca 50cm breit. Ein Durchkommen mit Kinderwagen ist hier ebenfalls nicht möglich. Nur zum Vergleich: Parken auf dem Gehweh mit 50cm Restbreite würde zu einem Strafzettel führen.

50m weiter nördlich auf dem Schotterweg: Das Schild "Naturschutzgebiet" und "Durchfahrt für Radfahrer verboten" Schilder wurden kürzlich in einer offenbar zwischen Waldbesitzern und Behörden abgestimmten Aktion NEU angebracht. Dies ist das einzige Schild, das ich entdecken konnte, daß auf das Naturschutzgebiet hinweist. Ich verstehe nicht, daß man uns Mountainbikern Fahren im Natuschutzgebiet vorwirft, obwohl das Schutzgebiet jahrzehntelang nicht als solches zu erkennen war.

Man beachte die Torx-Schrauben im Baum. Geht so Naturschutz im Natuschutzgebiet?

An einem Baum auf der gegenüberliegenden Wegseite dieses Schild. Solche Schilder sind in der Gegend großflächig verteilt. Nach den Ausführungen von Waldbesitzer dürfen solche Schilder nur in Abstimmung mit den Behörden angebracht werden. Hier ist also davon auszugehen, daß das Anbringen in Abstimmung geschehen ist und Waldbesitzer insofern auch die Meinung der Behörden vertritt. Ohne Einverständnis der Behörden wäre das Anbringen dieser laminierten Schilder illegal.

Auf der anderen Seite des Naturschutzgebietes (Blick Richtung Süden):

Es ist mehr als unglücklich, daß diese Schritte in einer Zeit durchgeführt wurden, als es noch laufende Gespräche zwischen allen Seiten gab. Ich kann nur zum Ausdruck bringen, daß das aus meiner Sicht recht ungeschickt war und vor allem wenig dazu geeignet ist, eine von allen Seiten akzeptierte Lösung herbeizuführen.

Und zu guter Letzt: neben dem Weg an der Pferdekoppel sind einige solcher Felsen. Dort klettern offensichtlich Fussgänger abseits der Wege herum und zerstören den Wald. Nach Ausführungen des Waldbesitzers ist das Betreten des Waldes abseits der Wege nicht erlaubt.

Es wäre für die Glaubwürdigkeit der Argumente der Waldbesitzer sehr hilfreich, wenn mit der selben Konsequenz gegen diejenigen Fussgänger vorgegangen würde, die diese Ordnungswidrigkeiten begehen!
 
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Ob unser neuer OB jetzt eine Anzeige wegen Anstiftung zur Straftat bekommt? Immerhin hat er gestern als Hauptpreis der Rädli ein MTB überreicht...
 
lowfat schrieb:
Und zu guter Letzt: neben dem Weg an der Pferdekoppel sind einige solcher Felsen. Dort klettern offensichtlich Fussgänger abseits der Wege herum und zerstören den Wald. Nach Ausführungen des Waldbesitzers ist das Betreten des Waldes abseits der Wege nicht erlaubt.
in diese region hinweisend lag eine weile ein schild rum mit aufschrift "super kids". da waren also kindergarten- oder andere spielgruppen unterwegs. womit ich keineswegs ausdrücken möchte, dass ich das schlecht finde...
An einem Baum auf der gegenüberliegenden Wegseite dieses Schild. Solche Schilder sind in der Gegend großflächig verteilt. Nach den Ausführungen von Waldbesitzer dürfen solche Schilder nur in Abstimmung mit den Behörden angebracht werden. Hier ist also davon auszugehen, daß das Anbringen in Abstimmung geschehen ist und Waldbesitzer insofern auch die Meinung der Behörden vertritt. Ohne Einverständnis der Behörden wäre das Anbringen dieser laminierten Schilder illegal.
nach meinung des LRA gibt es in der gegend keinen weg, weil in der digitalen flurkarte nix drin ist. der besitzer hängt also quasi in freier natur paar schilder auf, und das ist dem LRA egal ("Eine Genehmigung durch das LRA ist nicht erfolgt und auch nicht notwendig.").
 
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Es gibt doch noch ein weiteres ebenfall neu aufgehängtes Hinweisschild auf das Naturschutzgebiet. Pikanterweise fuhr eben um ca. 12:50 ein Waldbesitzer genau unter dem Schild "Natuschutzgebiet" und dem darunter neue angebrachten Schild "Radfahren verboten" mit seinem Subaru in den Wald :daumen:
Ich war zufällig hinter ihm mit dem Auto auf der Straße nach Atzelsberg unterwegs und hatte leider meine Kamera nicht griffbereit. Es wäre ein wirklich interessantes Bild gewesen.
 
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Nach meinem Verständnis sind solche "Schilder" allein nicht bindent
micro_P1000485.JPG

Entweder müssen sie der STVO entsprechen oder
den Grund der Sperrung enthalten und den Hinweis, wer sie genehmigt hat, z.B. LRA Erlangen.
 
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Auch auf die Gefahr hin, wieder mal als 'Klugschaiszer' gedisst zu werden ...

Ich arbeite mich grade da durch und entdecke doch kleinere Fehlerchen ...
Ganz am Ende bei den Adressen: Es heisst nicht 'Hoechststadt', sondern nur 'Hoechstadt' mit einmal 'st'
Disclaimer bevor wieder einer weint: In Print nehme ich auch das Umlaut-oe, nur halt nicht im Internet ...

Ende der ersten Seite: 'Sie werden aber sicher verstehen, dass' - Bei Dir hat das das nur ein s, es muss hier aber die Konjunktion dass sein, nicht der Artikel das.
Edit: Kurz davor dasselbe: 'Dass es leider einige schwarze Schafe gibt'

Ich aendere das bei mir auch noch auf Blocksatz und mache ein paar Silbentrennungen rein damit sich der Text besser verteilt. Sieht IMHO besser aus ;)

Kein Anspruch auf Vollstaendigkeit :lol:

LG .... Wolfi :D
 
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Ich bin mal so frei und teile einen Beitrag aus der Facebookgruppe "Mountainbikegruppe Erlangen", hoffe das geht in Ordnung


"Hi Leute,

ich war am 1. Mai in Kalchreuth bei der Winterleite fahren und wurde dort von einem Handlanger des Bayerischen Forstamts angehalten, der mir dann erzählt hat, dass es wohl seit 1. Mai generell verboten ist im Großraum Nürnberg (also Nünrberg, Fürth und Erlangen) auf nicht geschotterten Wegen zu fahren. Bei Zuwiderhandlung würde das mit einem Bußgeld von 80€ und einer Anzeige geahndet werden. Ich hab dann gut 20 Minuten mit ihm diskutiert von wem das denn ausgehe und wieso dieses Gesetz einfach erlassen wurde, ohne vorher mit jemanden in den Dialog zu treten. Er meinte darauf nur, dass es wohl kein Problem wäre, wenn die Fahrer nur auf den bereits existierenden Trails blieben, aber da ständig neue gebaut werden, kämen sie mit der Aufforstung nicht mehr nach und verhängen daher dieses Verbot.
Ich meinte nur zu ihm, dass ich sehr enttäuscht von dem Bayerischen Forstamt bin, da wir im 21. jh leben und es meiner Meinung nach ein erbärmliches Verhalten ist, lediglich ein Verbot zu verhängen anstatt mit den Mountainbikern in Kontakt zu treten. Außerdem fahre ich schon seit 9 Jahren in diesen Wäldern und kann daher denke ich bestätigen, dass in diesem gesamten Zeitraum wahrscheinlich insgesamt 3-4 neue Wege dazugekommen sind und das einzige was ich an Aufforstung miterlebt habe, sind tote Baumstämme die einem in den Weg gelegt wurden.
Ich bin davon überzeugt, dass wenn eine Aufforderung gekommen wäre, man solle nur die bereits existierenden Trails nutzen, hätte man sich darauf mit Sicherheit einigen können. Alles was dieses Verbot jetzt jedoch bewirkt, ist weiterer Unmut, Trotzhandlungen und Konfrontation!
Noch eine weitere Warnung: Jeder der irgendwelche Trails hochgeladen hat oder Seiten betreibt, welche eingezeichnete Trails zum Download oder sonst etwas zur Verfügung stellen, sollten sehr vorsichtig sein, da das Forstamt nun gezielt die Besitzer der Webseiten versucht zur Kasse bittet und das kann, laut des Forstmenschen, enorm teuer werden. Also falls ihr jemanden kennt oder eventuell selber so etwas betreibt, gebt es weiter und seid vorsichtig.

Ich meine es ist notwendig, in dieser Situation alle Betroffenen in ein Boot zu holen. Damit meine ich nicht nur die Mountainbiker, sonder auch die Radsportläden und den Deutscher Alpenverein. Sie sind schließlich ebenfalls zu nicht unerheblichem Maße mitbetroffen.Daher schlage ich vor, zusätzlich zu dem Brief, zu versuchen, alle Nürnberger, Erlanger und Fürther Radläden für diese Problematik zu gewinnen. Denn wenn es ums Geld geht, hören die Leute immer schneller mal zu, als wenn es sich "nur" um das Wohlbefinden handlet..."
 
"Hi Leute,

ich war am 1. Mai in Kalchreuth bei der Winterleite fahren und wurde dort von einem Handlanger des Bayerischen Forstamts angehalten, der mir dann erzählt hat, dass es wohl seit 1. Mai generell verboten ist im Großraum Nürnberg (also Nünrberg, Fürth und Erlangen) auf nicht geschotterten Wegen zu fahren. Bei Zuwiderhandlung würde das mit einem Bußgeld von 80€ und einer Anzeige geahndet werden. Ich hab dann gut 20 Minuten mit ihm diskutiert von wem das denn ausgehe und wieso dieses Gesetz einfach erlassen wurde, ohne vorher mit jemanden in den Dialog zu treten. Er meinte darauf nur, dass es wohl kein Problem wäre, wenn die Fahrer nur auf den bereits existierenden Trails blieben, aber da ständig neue gebaut werden, kämen sie mit der Aufforstung nicht mehr nach und verhängen daher dieses Verbot.
Ich meinte nur zu ihm, dass ich sehr enttäuscht von dem Bayerischen Forstamt bin, da wir im 21. jh leben und es meiner Meinung nach ein erbärmliches Verhalten ist, lediglich ein Verbot zu verhängen anstatt mit den Mountainbikern in Kontakt zu treten. Außerdem fahre ich schon seit 9 Jahren in diesen Wäldern und kann daher denke ich bestätigen, dass in diesem gesamten Zeitraum wahrscheinlich insgesamt 3-4 neue Wege dazugekommen sind und das einzige was ich an Aufforstung miterlebt habe, sind tote Baumstämme die einem in den Weg gelegt wurden.
Ich bin davon überzeugt, dass wenn eine Aufforderung gekommen wäre, man solle nur die bereits existierenden Trails nutzen, hätte man sich darauf mit Sicherheit einigen können. Alles was dieses Verbot jetzt jedoch bewirkt, ist weiterer Unmut, Trotzhandlungen und Konfrontation!
Noch eine weitere Warnung: Jeder der irgendwelche Trails hochgeladen hat oder Seiten betreibt, welche eingezeichnete Trails zum Download oder sonst etwas zur Verfügung stellen, sollten sehr vorsichtig sein, da das Forstamt nun gezielt die Besitzer der Webseiten versucht zur Kasse bittet und das kann, laut des Forstmenschen, enorm teuer werden. Also falls ihr jemanden kennt oder eventuell selber so etwas betreibt, gebt es weiter und seid vorsichtig...

Ich weiß nicht, warum sich z.B. @Sun on Tour so eine Mühe macht, die rechtliche Grundlagen zu erläutern, wenn ihr im Wald dann doch jeden Unsinn glaubt... :confused:

Im Falle einer Begegnung würde ich nach Namen und Ausweis fragen und nach einer Quelle, die solche Aussagen belegen kann. Aber vermutlich war nicht nur kein Geld für Sperrschilder da, sondern auch keines, um eine solchen Schwachsinn auf Papier zu drucken.
 
Ich bin mal so frei und teile einen Beitrag aus der Facebookgruppe "Mountainbikegruppe Erlangen", hoffe das geht in Ordnung


"Hi Leute,

ich war am 1. Mai in Kalchreuth bei der Winterleite fahren und wurde dort von einem Handlanger des Bayerischen Forstamts angehalten, der mir dann erzählt hat, dass es wohl seit 1. Mai generell verboten ist im Großraum Nürnberg (also Nünrberg, Fürth und Erlangen) auf nicht geschotterten Wegen zu fahren. Bei Zuwiderhandlung würde das mit einem Bußgeld von 80€ und einer Anzeige geahndet werden. Ich hab dann gut 20 Minuten mit ihm diskutiert von wem das denn ausgehe und wieso dieses Gesetz einfach erlassen wurde, ohne vorher mit jemanden in den Dialog zu treten. Er meinte darauf nur, dass es wohl kein Problem wäre, wenn die Fahrer nur auf den bereits existierenden Trails blieben, aber da ständig neue gebaut werden, kämen sie mit der Aufforstung nicht mehr nach und verhängen daher dieses Verbot.
Ich meinte nur zu ihm, dass ich sehr enttäuscht von dem Bayerischen Forstamt bin, da wir im 21. jh leben und es meiner Meinung nach ein erbärmliches Verhalten ist, lediglich ein Verbot zu verhängen anstatt mit den Mountainbikern in Kontakt zu treten. Außerdem fahre ich schon seit 9 Jahren in diesen Wäldern und kann daher denke ich bestätigen, dass in diesem gesamten Zeitraum wahrscheinlich insgesamt 3-4 neue Wege dazugekommen sind und das einzige was ich an Aufforstung miterlebt habe, sind tote Baumstämme die einem in den Weg gelegt wurden.
Ich bin davon überzeugt, dass wenn eine Aufforderung gekommen wäre, man solle nur die bereits existierenden Trails nutzen, hätte man sich darauf mit Sicherheit einigen können. Alles was dieses Verbot jetzt jedoch bewirkt, ist weiterer Unmut, Trotzhandlungen und Konfrontation!
Noch eine weitere Warnung: Jeder der irgendwelche Trails hochgeladen hat oder Seiten betreibt, welche eingezeichnete Trails zum Download oder sonst etwas zur Verfügung stellen, sollten sehr vorsichtig sein, da das Forstamt nun gezielt die Besitzer der Webseiten versucht zur Kasse bittet und das kann, laut des Forstmenschen, enorm teuer werden. Also falls ihr jemanden kennt oder eventuell selber so etwas betreibt, gebt es weiter und seid vorsichtig.

Ich meine es ist notwendig, in dieser Situation alle Betroffenen in ein Boot zu holen. Damit meine ich nicht nur die Mountainbiker, sonder auch die Radsportläden und den Deutscher Alpenverein. Sie sind schließlich ebenfalls zu nicht unerheblichem Maße mitbetroffen.Daher schlage ich vor, zusätzlich zu dem Brief, zu versuchen, alle Nürnberger, Erlanger und Fürther Radläden für diese Problematik zu gewinnen. Denn wenn es ums Geld geht, hören die Leute immer schneller mal zu, als wenn es sich "nur" um das Wohlbefinden handlet..."

Das Ganze wurde im Amtsblatt 11 des Landkreises Erlangen Höchstadt veröffentlicht. Dort ist die Begründung aber "Gefahr für Leben und Gesundheit" durch Munitionsaltlasten. Diese Regelung wurde erlassen, während es laufenden Gespräche zwischen den Forstamtsverantwortlichen und Erlanger Mountainbikern und Vereinen gab. Die Situation an der Winterleite war in den Gesprächen nie Thema. Ich stimme Deiner Einschätzung zu: Das Forstamt verhält sich hier m.E. sehr ungeschickt. In den letzten Tagen wurde 100m oberhalb der Felsenabfahrt ein neuer Jägerstand errichtet und in diesem Zug ein paar trails mit Ästen zugelegt.

Ich fahre seit 25 Jahren an der Winterleite und habe dort noch nie Probleme gehabt. Allerdings stimmt es, daß in dieser Zeit einige trails entstanden sind. Ich baue ab und an Chickenways wieder zurück, die nur noch mehr Leute anziehen. Und ich musste auch schon mal Kids dazu nötigen, ihren frisch geschaufelten Kicker wieder rückzubauen. Ich glaube, daß man hier sehr einfach Löungen finden kann, wenn alle Seiten miteinander reden. Ich habe trotz der Vorgehsweisen am Rathsberg meine Hoffnung in die Weisheit der Verantwortlichen in Landrats- und Forstamt noch nicht vollständig verloren :ka:

Zu dieser webseite: http://geoportal.bayern.de/bayernatlas/default?lon=4439247.0&lat=5487657.0&zoom=8&base=910
Die Seite ist vom "Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat". Die Wege sind nicht alle geschottert und viele sind sogar vom oben genannten Betretungsverbot betroffen. Danke für den link! Eine weitere kleine Absurdität :D
 
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