Biken am Rathsberg verboten??

  1. Auf dem Pfad um die Pferdekoppeln sowie beim Kreuz in Rathsberg (zum Aussichtsturm) ist das Fahrradfahren verboten!
  2. Pfade, Rückegassen, Abfahrten, Trails, Lines etc. und auch die „Downhillstrecken“ am Rathsberg
    in Richtung Wohnstift dürfen NICHT befahren werden.

Auf welche Verordnung und Grundlage beziehen Sie sich denn darauf? Wäre schön wenn Sie das kurz erläutern konnten. Ansonsten Danke für die Ausführung bezüglich der Rechte von Forstschutzbeauftragten.
 
Im bereich vom Rathsberg haben leider ein paar uns allen sprichwörtlich das Grab geschaufelt.

Find es in keinster weise "lächerlich", eher sehr traurig.
Wenn man sich nur mal vor augen führt um was es im Kern eigentlich geht. Es geht jetzt nicht darum, dass hier jemand mit nem geländewagen im wald rum fährt, oder Bäume fällen will, oder sonst was der Natur destruktives treiben will.
Ich will doch nur mit meinem 2cm dicken Fahrradreifen in normaler Geschwindikeit mal abends von erlangen z.B. zum biergarten in Adlitz fahren.
Ich gefährde niemanden, hinter lasse keinen Müll oder andere Spuren und lauter als ein Spaziergänger bin ich dabei auch nicht.

jetzt darf ich auf der Straße fahren und muss aufpassen, dass mich kein Auto umfährt.
 
Es fand ein Treffen bei der Stadt Erlangen am 7. April 2014 statt. Anwesend waren die Stadt ER, diverse MTB-Vertreter, Landskreisamt ERH, Waldeigentümer, Stadtförsterei und der Leiter des Forstamtes.

Dort wurden insbesondere von Seiten der Forstbehörden, Landkreisamt und Eigentümer die 4 Punkte definiert.

Das können Ihnen die anwesenden Herren sicher bestätigen.
 
Ich war bei dem Treffen anwesen, kann mich aber nicht daran erinnern, dass eine entsprechende Gesetzespassage erwähnt wurde.
Ich denke es geht dem User "Ketchyp" genau um die entsprechende Passage.

Seitens der privaten Waldbesitzer wurde lediglich geäußert, dass der Zweck der Verbotschilder sei, dem Weg an dem sie angebracht sind die Definition eines "Weges" zu entziehen. Ob das rechtlich einwandfrei ist wird aus meiner Sicht im Zweifelsfall ein Gericht zu klären haben.

Am 07.04.14 wurde in jedem Fall klar gemacht, dass ein geschotterter, befestigter Weg angelegt ist, einem bestimmten Zweck zu genügen.
Diesen "Wegen" kann also ohne weiteres die Definition ohne Rückbau nicht entzogen werden.
Bei einem "Pfad" (ohne Wanderzeichen) sei die Sache nicht so einfach zu entscheiden.

@Andi: Weiters wurde erwähnt der Zweck der Verbote nicht der Schutz der Natur sei, sondern die Angst der Waldbesitzer bei Unfällen und Stürzen straftrechtlich haftbar gemacht werden zu können.

Weshalb hingegen auf einem befestigten Weg durch das NSG mit Fahrrad und Rollstühlen nicht gefahren werden darf, muss das zuständige Landratsamt noch ausführlich erklären.

Es gibt einige internationale Studien, die klar belegen, dass Mountainbikefahren keinen größeren Schaden als das Begehen verursacht!
 
Am 07.04.14 wurde in jedem Fall klar gemacht, dass ein geschotterter, befestigter Weg angelegt ist, einem bestimmten Zweck zu genügen.
Diesen "Wegen" kann also ohne weiteres die Definition ohne Rückbau nicht entzogen werden.
Bei einem "Pfad" (ohne Wanderzeichen) sei die Sache nicht so einfach zu entscheiden.
Insbesondere bei dem Weg um das Pferdegehege handelt es sich aber um einen markierten Weg. Desweiteren hatte ich da oben noch keine einzige kritische oder unfreundliche Begegnung mit anderen Wegnutzern.
Mir ist das Verbot an dieser Stelle völlig unklar.


Und zwecks Naturschutz: Das Argument ist insbesondere entlang des Pferdegehes lächerlich, da es sich hier um den alleräussersten Rand des Gebiets handelt.
 
  1. Auf dem Pfad um die Pferdekoppeln sowie beim Kreuz in Rathsberg (zum Aussichtsturm) ist das Fahrradfahren verboten!
Dazu hätte ich gern eine Begründung.

Pfade, Rückegassen, Abfahrten, Trails, Lines etc. und auch die „Downhillstrecken“ am Rathsberg

Insbesondere dazu hätte ich gern noch eine Begründung.


Ich gehe jetzt erstmal meinen unglaublichen Frust rausfahren.
Es ist unfassbar wie kleinkariert die Menschen sind, sobald ein kleiner Teil der Gemeinschaft Spaß an etwas findet.
 
Insbesondere die ganzen Trails in Tennenlohe, seit ich da unterwegs bin habe ich so gut wie nie Wanderer getroffen. Und wenn, dann war es komplett problemlos, weil man eh nicht schneller als ein Jogger unterwegs ist... Die Natur ist durch den massiven Harvestereinsatz ja wohl mehr gestört als durch Biker...
 
Ich gehe jetzt erstmal meinen unglaublichen Frust rausfahren.
Es ist unfassbar wie kleinkariert die Menschen sind, sobald ein kleiner Teil der Gemeinschaft Spaß an etwas findet.



Deswegen sollte man trotzdem nicht zu Beleidigungen neigen !!! Ich finde es gut, dass sich hier ein Verantwortlicher der Sache stellt. So besteht die Möglichkeit offene Fragen zu klären. Ein sachlicher und freundlicher Umgangston wäre dann sicherlich förderlich!

Zur Frage mit den Rückegassen hat die Bayerische Forstverwaltung auf ihrer Homepage folgendes veröffentlicht:

Wo darf man Rad fahren?

Im Wald darf nur auf Straßen und geeigneten Wegen sowie geeigneten Privatwegen Rad gefahren werden (Art. 25 Abs. 2 BayNatSchG, Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG, Art. 13 Abs. 3 BayWaldG), soweit dies nicht durch amtliche Verkehrszeichen nach der StVO untersagt ist. Bei Privatwegen ohne amtliche Verkehrszeichen kommt es auf die Eignung des Weges an. Diese hängt vom Einzelfall ab. Nur bei ausreichender Breite eines Weges können Fußgänger (Wanderer) den ihnen nach Art. 23 Absatz 1 Satz 2 BayNatSchG gebührenden Vorrang auch tatsächlich gefahrlos wahrnehmen. Die jeweils als geeignet anzusehende Breite der Wege richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, z.B. der Häufigkeit der Benutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger, Fahrbahnbelag, Steigung, Kurven, Übersichtlichkeit. Der weit überwiegende Teil der forstwirtschaftlichen Wege in Bayern erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für das Fahrradfahren und steht damit zur Benutzung frei. Ein mit Kies oder Schotter befestigter Waldweg weist in der Regel die nötige Eignung auf.
Wo darf man nicht Rad fahren?

Innerhalb des Waldbestandes, das heißt zwischen den Bäumen hindurch, ist das Radfahren generell nicht zulässig. Dies gilt auch für Mountainbiker.

Ungeeignet für das Radfahren sind ferner

  • Wege, wenn durch das Radfahren eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts nicht auszuschließen ist,
  • Wege, die auch häufig von Wanderern benutzt werden und keine ausreichende Breite aufweisen,
  • Wege, die wegen laufender Betriebsarbeiten (z.B. Holzfällung), umgestürzter Bäume oder Schäden am Wegekörper vorübergehend nicht befahren werden können,
  • Pfade, Steige oder ähnliche schmale Fußwege und Lehrpfade.
Auch auf den Rückegassen (in regelmäßigen Abständen angelegte Gassen zwischen den Bäumen) ist das Radfahren nicht zulässig, da sie nicht zu den Waldwegen, sondern zum Waldbestand zählen.

In besonderen Fällen kann das Radfahren auf Privatwegen in der freien Natur auch durch Einzelanordnungen und Rechtsverordnungen (Art. 26 Abs. 1 BayNatSchG) oder durch Schutzgebietsverordnungen (z.B. für Naturschutzgebiete, Wildschutzgebiete) auf bestimmte Wege beschränkt oder nur zu bestimmten Zeiten gestattet werden. Ob solche Vorschriften bestehen, kann man beim zuständigen Landratsamt erfahren.



Auch wenn es hier noch tausendmal und in allen Einzelheiten durchgekaut wird. Die Gesetzeslage ist für die Vertreter des LRA und die Waldeigentümer klar und hier auch deutlich kundgetan. Die IG MTB deutet Einzelheiten etwas anders (dafür gibt es die IG auch).

Zumal "erlässt" das LRA ERH beim ersten Verstoß nur eine gebührenfreie Verwarnung. Ich finde das fair, es würde auch anders gehen. Wie bereits erwähnt, steht es jedem frei, Einspruch einzulegen. Aber (!) bei einer Gerichtsentscheidung handelt es sich dann um ein Urteil zum jeweiligen Einzelfall und kein Generalurteil für alle MTB-Strecken in ER und ERH. Bei einer Verurteilung kann man ja ggf. wieder in Berufung gehen ... usw.
Ob es einem das Geld und die Nerven wert sind, oder ob man einfach die entsprechenden Wege meidet, muss der Biker selbst entscheiden. Aber am Schluss bitte nicht die anderen volljammern. Und mit "die anderen" meine ich die inzwischen wohl erkennbare Mehrheit der Biker.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Waldeigentuemer
3. Der gesamte Waldbereich westlich der Straße (ERH7) von Erlangen bis Bubenreuth/Rathsberg/Bräuningshof/Atzelsberg
darf nur auf GESCHOTTERTEN Wegen mit Fahrrädern befahren werden!
auf welcher grundlage?

Pfade, Rückegassen, Abfahrten, Trails, Lines etc. und auch die „Downhillstrecken“ am Rathsberg
dass man rückegassen nicht befahren darf, ist klar. ich gehe davon aus, dass im besprochenen gebiet keine rückegasse mehr entsteht bzw benutzt wird. die gegend ist ja offensichtlich so empfindlich, dass nicht mal mehr radgefahren werden darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte beachten:
Es handelt sich bei der Beantwortung der Frage seitens der Forstverwaltung wo gefahren werden darf und wo nicht eben um KEIN Gesetz, sondern um eine Richtlinie.

Würden die o.g. Richtlinien gesetzlich bindend sein, dann hätte Bayern schlagartig das strengste Wegegesetz in Deutschland.

Ziel muss es sein, eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung zu finden. Das ist aus meiner Sicht auch die Intention des Gesetzgebers. Dazu gehört natürlich auch die Argumente der anderen Seite zu verstehen. Mit Totschlagsargumenten kommt man dabei nicht weiter.
Es gibt ja etliche Möglichkeiten, z.B. Zeitenregelung für Befahrung, Vereinbarung von gemeinsamen Trailpflegemaßnahmen usw. womit alle Beteiligten gut leben könnten.

Problem sind wie schon geschrieben die schwarzen Schafe, denen wir die jetztige Situation zu verdanken haben.

Ich finde es im Moment unglaublich schade, dass seitens Landkreis und seitens der Privatwaldbesitzer im Moment auf einen weiteren Dialog verzichtet wird. Gerne lasse ich mich vom Gegenteil überzeugen.
 
Ersteinmal danke für die Klarstellung wer meine Personalien aufnehmen darf. Ich bin kein Jurist, aber eine kurze Nachfrage erbrachte, dass die Staatsangehörigkeit nur im begründeten Einzelfall und Beruf und Familienstand nicht zu nennen sind, aber das ist jetzt auch nur eine Spitzfindigkeit, wenn ich den Personalausweis mitführe ist das i.d.R. ausreichend auch wenn im 111 OWiG etwas anderes steht.
 
Deswegen sollte man trotzdem nicht zu Beleidigungen neigen !!! Ich finde es gut, dass sich hier ein Verantwortlicher der Sache stellt. So besteht die Möglichkeit offene Fragen zu klären. Ein sachlicher und freundlicher Umgangston wäre dann sicherlich förderlich!
"Kleinkariert" war nicht beleidigend gemeint, sondern lediglich eine Wertung dessen, wie traurig ich die jetztige "Regelung" empfinde.

Das Radfahren hat im Übrigen sehr gut getan. Ich würde mir wünschen das das mehr Leute tun würden um sich ihren Frust von der Seele zu fahren. Tut vielleicht dem einen oder anderen Waldeigentümer auch gut. ;)
 
allerdings frage ich mich langsam wirklich was wir Mountainbiker verbrochen haben um so am Pranger zu stehen, ich fahre seit 20 Jahren Mountainbike aber langsam kommt man sich als Verbrecher vor wenn man seiner Leidenschaft frönt. Sind das frustrierte Menschen die anderen keinen Spass gönnen, oder ist es wirklich die Angst verklagt zu werden wenn sich einer von uns den Hals bricht? Ich hatte in der ganzen Zeit ZWEI unangenehme Begegnungen mit anderen Freizeitaktivisten im Wald, in Worten ZWEI. Ich frage mich langsam wirklich ob ich nach der Zeit nicht meine Bikes verkaufe und solange klettern gehe bis ein paar missmutige Menschen auch diesen Sport entdecken und alle Felsen in der Fränkischen Sperren.
Ach ja, seit der Zeit ungefähr fahre ich auch schon in Kalchi und nun soll alles so schlimm sein.
 
Im bereich vom Rathsberg haben leider ein paar uns allen sprichwörtlich das Grab geschaufelt.

Find es in keinster weise "lächerlich", eher sehr traurig.
Wenn man sich nur mal vor augen führt um was es im Kern eigentlich geht. Es geht jetzt nicht darum, dass hier jemand mit nem geländewagen im wald rum fährt, oder Bäume fällen will, oder sonst was der Natur destruktives treiben will.
Ich will doch nur mit meinem 2cm dicken Fahrradreifen in normaler Geschwindikeit mal abends von erlangen z.B. zum biergarten in Adlitz fahren.
Ich gefährde niemanden, hinter lasse keinen Müll oder andere Spuren und lauter als ein Spaziergänger bin ich dabei auch nicht.

jetzt darf ich auf der Straße fahren und muss aufpassen, dass mich kein Auto umfährt.

Das treibt mich auch um. Ich bin mit dem Rad oft auf den Trails hinterm Rathsberg in Richtung Marloffstein unterwegs gewesen. Es gab nie Probleme oder Konflikte. Die ökologischen Schäden, die ich auf diesen Trails hinterlasse sind minimal und nicht größer als die von Fussgängern. Das Fahren auf diesen natürlichen Trails muss man von den in den Privatwald geschaufelten Downhillstrecken unterscheiden. Leider wird rechtlich und in der öffentlichen Darstellung (z.B. in den Erlanger Nachrichten) alles in einen Topf geworfen. Ich glaube schon, daß sich zum Fahren auf den Trails ein vernünftige Lösung finden liesse, wenn alle dazu bereit wären. Das Strecken-Schaufeln im Wald hingegen ist nicht ok. Das müssen alle verstehen! Daß die Sache so eskaliert ist, haben wir ein paar wenigen Unvernünftigen zu verdanken :(

Im Tennenloher Forst haben Panzer das Gelände jahrzehntelang vor der Verbuschung bewahrt und damit zur Bewahrung des einmaligen Sandökosystems beigetragen. Nach der Errichtung des Pferdegeheges sind Mountainbiker jetzt plötzlich die Feinde des Ökosystems.
Man stelle sich das mal bildlich vor: Panzer leisten einen wichtigen ökologischen Beitrag, Mountainbikes zerstören und werden deshalb verboten. Das will mir nicht in den Kopf!!!

@Waldeigentuemer
Hut ab, daß Sie sich der Diskussion hier im Forum stellen. Wie oben gesagt, ich glaube daß sich mit gutem Willen von allen Seiten auch vernünftige Regelungen finden lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Waldeigentuemer Wie von den anderen schon geschrieben freuen wir uns über den Beitrag zu dieser Diskussion.
@greenbull1 Auch hier danke noch einmal für den Beitrag und die Klärung. Wie @lowfat schon geschrieben hat, sollte es unseres Erachtens nach möglich sein für die vorhandenen Wege eine für alle Seiten gute Lösung zu finden. Weit über 80 % der Mountainbiker möchten einfach naturnahe Wege fahren und haben keinen Drang sich Strecken zu schaufeln oder nachhaltig in die Natur einzugreifen. Der Naturgenuss auf diesen naturnahen Wegen ist ein großer Bestandteil des Erholungsfaktors, bei Wanderern wie Mountainbikern.

Ungeeignet für das Radfahren sind ferner
  • Wege, wenn durch das Radfahren eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts nicht auszuschließen ist,
  • Wege, die auch häufig von Wanderern benutzt werden und keine ausreichende Breite aufweisen,
  • Wege, die wegen laufender Betriebsarbeiten (z.B. Holzfällung), umgestürzter Bäume oder Schäden am Wegekörper vorübergehend nicht befahren werden können,
  • Pfade, Steige oder ähnliche schmale Fußwege und Lehrpfade.

Die Natur- und Sozialverträglichkeit des Mountainbikens ist hinlänglich nachgewiesen. Die Auswirkungen auf die Natur sind auf Wegen nicht größer als die von Fußgängern, eine Gefährdung, vor allem auf naturnahen Wegen von maximal theoretischer Natur. Das Konfliktpotential insgesamt minimal.
Dazu der BUND Naturschutz in einer wegweisenden Studie: „Ein ökologisch begründetes Betretungsverbot nur für Mountainbiker, nicht aber für Wanderer, ist nicht haltbar und erzeugt Unverständnis.“
Für den Großteil von uns dürfte es kein Problem sein einen Weg zu meiden, wenn man durch das Befahren der Natur hohen Schaden zufügt. Das ist sehr leicht einzusehen. Bislang wird damit aber nicht argumentiert.
Punkt 1 und 2 dürften damit überhaupt kein Problem darstellen, vor allem da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es sozialverträglich zugehen muss. Von einer ausreichenden Breite ist dabei nicht die Rede. Sozialverträgliche Begegnungen auf naturnahen Wegen sind problemlos möglich, das erleben die meisten von uns bei jeder Tour.
Punkt 3 ist absolut diskussionslos anzuerkennen.
Punkt 4 erschließt sich mir leider nicht, da ich diese Unterscheidung in den Gesetzestexten nicht finden kann. Da wäre ich dankbar für eine Klärung.

Die Verbote in den Schutzverordnungen der NSG sind sehr allgemein verfasst und relativ alt. Es wird keine Unterscheidung zwischen motorisierten und nicht-motorisierten Fahrzeugen gemacht, was nur schwer verständlich ist. Auch aus dem Schutzgegenstand ergibt sich erst einmal keine hinreichende Argumentation. Wir erwarten gespannt die Antwort des LRA inwiefern das Radfahren auf Wegen im NSG nicht naturverträglich ist und die Natur stärker in Mitleidenschaft zieht, als das Wandern. Da wird es ja sicherlich ein ensprechendes Gutachten geben.

Darüber hinaus hoffen wir auf einen offenen Dialog, eine tragfähige und attraktive Lösung am Erlanger Rathsberg und Verständnis von beiden Seiten. Das Anlegen von Wegen und Bauten ist auf jeden Fall nicht hilfreich für eine gemeinsame Lösung und sollte unbedingt unterlassen werden. Fahrt auf vorhandenen Wegen, verhaltet euch freundlich, hinterlasst keine Spuren. Mit diesem Verhalten wird wie auch bisher konfliktfrei im Wald zugehen.
 
Ich darf mich bei all denjenigen bedanken, die sachlich und fair auf meine Beiträge antworten.

Bitte beachten Sie künftig die auf Seite 16 genannten Regelungen, damit Konflikte vermieden werden.

Soweit ich mitbekommen habe plant die Stadt ER zusammen mit der IG MTB zeitnah Ausgleich für die verlorenen Trails im Bubenreuther/Rathsberger/Atzelsberger Gebiet (ich betone hier nochmals, dass es sich ausschließlich um PRIVATWALD-Grundstücke handelt) anzubieten. Ich hoffe, Sie haben damit Erfolg!

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Privatwaldeigentümer ein Radfahren AUSSERHALB der BEFESTIGTEN und GESCHOTTERTEN Wege NICHT GESTATTEN.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Privatwaldeigentümer ein Radfahren AUSSERHALB der BEFESTIGTEN und GESCHOTTERTEN Wege NICHT GESTATTEN.

Verständnis kann ich dafür nach wie vor nicht aufbringen, respektieren werde ich es hingegen schon.
EDIT:
Verständnis kann ich nur für etwas aufbringen was mir erklärt wird. Bisher ist dies nicht geschehen. Es wurde aus Gesetzestexten zitiert die die Interpretation zulassen, dass das Vorgehen rechtmäßig sei. Erklärt warum Gebrauch von der Möglichkeit gemacht wird wurde mir nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich langsam wirklich ob ich nach der Zeit nicht meine Bikes verkaufe und solange klettern gehe bis ein paar missmutige Menschen auch diesen Sport entdecken und alle Felsen in der Fränkischen Sperren.
Um ehrlich zu sein, ist man da beim Klettern in der Fränkischen schon viel weiter: Die Zeit der "drohenden" Felssperrungen ist schon ein paar Jährchen her (jedenfalls so lange sich an die jetzt herrschenden Regelungen gehalten wird). Insgesamt erinnert mich die ganze Diskussion hier an das, was im Klettersport auch abging.
Inzwischen ist die komplette Fränkische zoniert in Felsen, an denen geklettert und ggf. neue Routen erschlossen werden dürfen, sowie in welche, an denen eben nicht geklettert werden darf. Zusätzlich gibt es (i.d.R.) zeitlich befristete Sperrungen wegen Vogelschutz. Der Weg dorthin hat ein paar Aktive viel Zeit und Arbeit gekostet, aber es hat sich gelohnt.
 
Um ehrlich zu sein, ist man da beim Klettern in der Fränkischen schon viel weiter: Die Zeit der "drohenden" Felssperrungen ist schon ein paar Jährchen her (jedenfalls so lange sich an die jetzt herrschenden Regelungen gehalten wird). Insgesamt erinnert mich die ganze Diskussion hier an das, was im Klettersport auch abging.
Inzwischen ist die komplette Fränkische zoniert in Felsen, an denen geklettert und ggf. neue Routen erschlossen werden dürfen, sowie in welche, an denen eben nicht geklettert werden darf. Zusätzlich gibt es (i.d.R.) zeitlich befristete Sperrungen wegen Vogelschutz. Der Weg dorthin hat ein paar Aktive viel Zeit und Arbeit gekostet, aber es hat sich gelohnt.
Stimmt, hat es ... Deshalb gehe ich morgen auch zum Wolfstein klettern und nicht nach Kalchi biken und hoffe, dass zukünftig auch für unsere schönste Sportart der Welt noch Platz bleibt, so langsam Zweifel ich aber in unserem Deutschland daran ...
P.S. Wenn eine Chance besteht gehe ich den Weg mit dem DIMB auch für unsere Sportart, ich will einfach nicht glauben, dass wir nur noch ein Land voller Egoisten sind
 
Ich darf mich bei all denjenigen bedanken, die sachlich und fair auf meine Beiträge antworten.

Bitte beachten Sie künftig die auf Seite 16 genannten Regelungen, damit Konflikte vermieden werden.

Soweit ich mitbekommen habe plant die Stadt ER zusammen mit der IG MTB zeitnah Ausgleich für die verlorenen Trails im Bubenreuther/Rathsberger/Atzelsberger Gebiet (ich betone hier nochmals, dass es sich ausschließlich um PRIVATWALD-Grundstücke handelt) anzubieten. Ich hoffe, Sie haben damit Erfolg!

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Privatwaldeigentümer ein Radfahren AUSSERHALB der BEFESTIGTEN und GESCHOTTERTEN Wege NICHT GESTATTEN.

Wenn Sie sich hier der Diskussion stelle wäre es doch sehr wünschenswert wenn Sie auf die hier gestellten Fragen Antworten geben würden und nicht nur Ihre "Verordnungen" online stellen!!!!
 
Es fand ein Treffen bei der Stadt Erlangen am 7. April 2014 statt. Anwesend waren die Stadt ER, diverse MTB-Vertreter, Landskreisamt ERH, Waldeigentümer, Stadtförsterei und der Leiter des Forstamtes.

Dort wurden insbesondere von Seiten der Forstbehörden, Landkreisamt und Eigentümer die 4 Punkte definiert.

Das können Ihnen die anwesenden Herren sicher bestätigen.

Das Treffen am 07. April war das zweite im Verlauf des Runden Tisches zum Thema Mountainbiken in und um Erlangen. Der Name "Runder Tisch" evozierte bei uns eine Gesprächsbereitschaft, die zur Sitzung am 07. April von Seiten der Waldbesitzer und dem LRA erst einmal negiert wurde. Es schien mehr darum zu gehen uns davon in Kenntnis zu setzen, dass die Landkreiswälder um Erlangen für das Mountainbiken gesperrt seien. Eine hinreichende Begründung gab es dafür leider nicht.
Auf die Begründungen aus dem LRA bzgl. der Naturschutzgebiete warten wir aktuell - wir hoffen, dass wir dahingehend nächste Woche ein entsprechendes Gutachten bzw. eine saubere Begründung erhalten.
Das der Waldbesitzer die Geeignetheit eines Weges definiert ergibt sich uns aus der Gesetzgebung nicht, ein geeigneter Weg darf auch im Privatwald unseres Erachtens erst einmal befahren werden. Der Art. 27 Abs. 3 Satz 1 BayNatSchG macht dies klar.
Das Betretungsrecht kann von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten nur unter den Voraussetzungen des Art. 33 verweigert werden.

Unabhängig von der Rechtslage ist es schwer nachzuvollziehen wieso ein nachweislich sozial- und naturverträglicher Sport, der keine größeren Auswirkungen als das Begehen hervorruft unbegründet verboten werden soll. Mit dem Verweis auf breite, graue Schotterwege, die sich ähnlich gut in das Waldbild einfügen wie Einkaufszentren in historische Altstädte, wird dem Mountainbiker der Naturgenuss abgesprochen. Denn der Erholungswert des Waldes kommt primär, wie Studien belegen, auf naturnahen Wegen zum Tragen.

Wir freuen uns das die Stadt Erlangen den offenen Dialog sucht und wir mit dieser gemeinsam an einer hoffentlich tragfähigen Lösung arbeiten können. Als Ausgleich möchten wir das keinesfalls verstanden wissen. Denn die Gebiete um Tennenlohe und Bubenreuth sind in ihrer Natur durchaus einzigartig und im Erholungswert und dem Naturgenuss erst einmal nicht zu ersetzen. Das sind einfach schlecht quantifizierbare Wahrnehmungen.

Wir von der IG werden weiterhin das offene Gespräch suchen und hoffen auch mit LRA und Waldbesitzern einen Dialog führen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
da muss ich mich @mistertom52070 und auch @Yankee Doodle anschließen. Es ist schlichtweg für uns, und da spreche ich wohl auch im Namen aller anwesenden, einfach nicht nachvollziehbar, WARUM das befahren der Wege seitens der Privatgrundbesitzer nicht erlaubt ist / bleibt.
Rein aus Interesse war ich heute am Rathsberg um mir ein Bild zu machen. Eine Gruppe Jugendlicher verbrachte dort ihren freien Samstag Nachmittag auf dem Bike. Vorbeigehende Passanten wurden von denen nett gegrüßt (ja, das gibts auch heute noch)!
Keine Schaufel, kein Müll, keine Zigaretten oder andere Utensilien, die im Wald nicht zu suchen haben, konnte ich dort entdecken.
Meine Eltern wären damals stolz auf mich gewesen, hätte ich meine Freizeit so verbracht - und das, wollen Sie @Waldeigentuemer denen nehmen? Ja?
Gut, dann bitte ich Sie hiermit um eine --> NACHVOLLZIEHBARE BEGRÜNDUNG <-- (keine Auszüge aus den Gesetzestexten).

DANKE!
 
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