Biken am Rathsberg verboten??

Das ist doch Blödsinn.
Offenbar versucht da jetzt wer irgendwelche Gerüchte in die Welt zu setzen, um die Leute aus dem Wald fern zu halten.
Ziemlich erbärmlich...

Ich glaube, daß man hier sehr einfach Löungen finden kann, wenn alle Seiten miteinander reden.
Wenn's denn wenigstens ein >Problem< geben würde... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
So, hab mir grad endlich auch mal zu fuß ein bild von den Wegsperren am Rathsberg gemacht. Bin von untenkommend mal ums pferdegatter gelaufen.
auf halber strecke sind mir zwei ausfs übelste fluchende Damen im Alter von 70+ entgegengekommen. Die haben Ausdrücke gekannt, dagegen kommen selbst meine Schüler nicht an :lol:

Sie haben mich dann gewarnt, ich solle nicht weiterlaufen, da liegen nur noch Bäume. Die eine hatte sich an einem hochstehenden Ast ziehmlich gestoßen. Sie meinten dann auch, dass die da wohl am arbeiten sind und das bestimmt noch aufgeräumt würde. als ich ihnen erklärt hab, dass das jetzt so bleibt, wurde ihre Laune noch besser. Waren beides Anwohnerinnen aus Rathsberg, sah man auch schon rein optisch. Eher auf der finanziellen Sonnenseite des Lebens beheimatet. Ich hab sie dann auch über die Hintergründe aufgeklärt, und sie mal gefragt wie sie das finden. Ihre Antwort hat mich sehr erfreut. Sie haben mir beide versichert, dass sie auf diesem Weg noch nie einen Zwischenfall mit einem Radfahrer hatten. Und sie benutzen den Weg nach eigenen Angaben sehr häufig. Im momentanen Zustand, sei das aber ihrer meinung nach nicht weiter möglich.
"Mit meinen Enkelkindern, das ist ja lebensgefährlich."

Ich hab sie natrülich auch darauf hingewiesen, dass sie durchaus die Möglichkeit haben, sich beim Landratsamt mal zu beschweren. Eine hats mir quasi versprochen, dass auch zu tun. Auch mit dem Hinweis, dass sie hier noch nie Probleme mit Radfahrern hatte.
 
So, hab mir grad endlich auch mal zu fuß ein bild von den Wegsperren am Rathsberg gemacht. Bin von untenkommend mal ums pferdegatter gelaufen.
auf halber strecke sind mir zwei ausfs übelste fluchende Damen im Alter von 70+ entgegengekommen. Die haben Ausdrücke gekannt, dagegen kommen selbst meine Schüler nicht an :lol:

Sie haben mich dann gewarnt, ich solle nicht weiterlaufen, da liegen nur noch Bäume. Die eine hatte sich an einem hochstehenden Ast ziehmlich gestoßen. Sie meinten dann auch, dass die da wohl am arbeiten sind und das bestimmt noch aufgeräumt würde. als ich ihnen erklärt hab, dass das jetzt so bleibt, wurde ihre Laune noch besser. Waren beides Anwohnerinnen aus Rathsberg, sah man auch schon rein optisch. Eher auf der finanziellen Sonnenseite des Lebens beheimatet. Ich hab sie dann auch über die Hintergründe aufgeklärt, und sie mal gefragt wie sie das finden. Ihre Antwort hat mich sehr erfreut. Sie haben mir beide versichert, dass sie auf diesem Weg noch nie einen Zwischenfall mit einem Radfahrer hatten. Und sie benutzen den Weg nach eigenen Angaben sehr häufig. Im momentanen Zustand, sei das aber ihrer meinung nach nicht weiter möglich.
"Mit meinen Enkelkindern, das ist ja lebensgefährlich."

Ich hab sie natrülich auch darauf hingewiesen, dass sie durchaus die Möglichkeit haben, sich beim Landratsamt mal zu beschweren. Eine hats mir quasi versprochen, dass auch zu tun. Auch mit dem Hinweis, dass sie hier noch nie Probleme mit Radfahrern hatte.
Das kann ich 100% bestätigen. In welcher Art und Weise hier Bäume auf die Wege gelegt wurden, grenzt an versuchte Körperverletzung. Ich habe mir das gestern auch in Live angeschaut. Im Eingangsbereich zu den Wege westlich der Straße im Bereich der 180° Kurve ist kein einziger Weg mehr passierbar, weder mit dem Rad, noch zu Fuß. Ich frage mich, was die Waldeigentümer mit diesem Vorgehen bezwecken wollen. Dass für das Blockieren der Wege (laut Waldeigentürmer "zum Schutze der Natur") extra lebende, gesunde, über viele Jahre gewachsene Bäume GEFÄLLT wurden (am Schnitt und zugehörigem Stumpf deutlich zu erkennen), entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

In bin entsetzt.
 
Um was geht es eigentlich den Waldeigentümern wirklich?

Bisher habe ich nur immer zitierte Gesetzestexte und Vorschriften gelesen, aber noch keinerlei selbst formulierte Argumente, eine persönliche Stellungnahme oder dergleichen.
Um Naturschutz kann es ja offensichtlich nicht gehen.
Wie soll man da objektiv ein Verständnis für Sperrungen und Strafen erreichen?

Es ist einfach nur traurig.
 
Das Ganze wurde im Amtsblatt 11 des Landkreises Erlangen Höchstadt veröffentlicht. Dort ist die Begründung aber "Gefahr für Leben und Gesundheit" durch Munitionsaltlasten. Diese Regelung wurde erlassen, während es laufenden Gespräche zwischen den Forstamtsverantwortlichen und Erlanger Mountainbikern und Vereinen gab. ...

Das gilt für den ganzen "Großraum Nürnberg"?
Sollte es eine Gefahr durch Munition und Altlasten geben, ist es aber verständlich, das Sperrungen für die Allgemeinheit erlassen werden - auch unabhängig vom Ausgang von Gesprächen mit Vertretern einer Nutzergruppe.
 
Das gilt für den ganzen "Großraum Nürnberg"?
Sollte es eine Gefahr durch Munition und Altlasten geben, ist es aber verständlich, das Sperrungen für die Allgemeinheit erlassen werden - auch unabhängig vom Ausgang von Gesprächen mit Vertretern einer Nutzergruppe.
Es ist im Moment nicht klar, ob es diese Verodnung ist, auf die sie sich jetzt beziehen, oder irgendetwas Anderes der Auslöser der Eskalation war. Das müssen wir noch rausfinden.
ZUm Thema Sperrungen wegen Munition:
Ich halte es nicht für selbstverständlich, bei Munitionsfunden einen ganzen Wald zu sperren. Ich arbeite in der Medizinindustrie. Da hat jede Diagnose und Therapie ein Risiko. Deshalb gibt es strukturierte Methoden zur Risikoabschätzung. Die Risikoabschätzung stellt man dann dem Nutzen gegenüber und entscheidet, ob man z.B. eine risikominimierende Massnahme treffen muss oder eine Therapie gar nicht macht. Auf den Tennenloher Forst angewendet wäre so eine Massnahme z.B eine Sperrrung.
Wäre man im Tennenloher Forst durch die Munitionsbelastung dem gleichen Risiko ausgesetzt, wie im Erlanger Radverkehr durch den allgemeinen Verkehr, hätte es seit der Aufgabe des Truppenübungsplatzes durch die Amerikaner schon zwei munitionsbedingte Unfälle mit Radfahrern geben müssen. Hat es aber nicht. Die Verschärfung der Sperrungen von 1.4.2014 wäre also nicht nötig gewesen.
Ich wünschte mir, unsere Verwaltungsfachleute in ERH wären wie in der Medizinindustrie (die in Erlangen sehr erfolgreich ist!) evidenzbasiert vorgegangen, anstatt sich auf subjektive Einschätzungen wie "Gefahr für Leben und Gesundheit" zu berufen
 
"Großraum Nürnberg, also Fürth..." - warum sollte zB der Stadtwald Fürth, wo an mindestens einem großen Wanderparkplatz extra mit dem Schild geworben wird, dass Biker auf *allen* Wegen (rücksichtsvoll, versteht sich) fahren dürfen, von den Problemen am Rathsberg oder Tennenlohe betroffen sein? Die sollen mal halblang machen und die eigenen Gesetze, Vorderdnungen und insb. die mit der DIMB getroffenen Vereinbarungen nochmal lesen...
 
"Großraum Nürnberg, also Fürth..." - warum sollte zB der Stadtwald Fürth, wo an mindestens einem großen Wanderparkplatz extra mit dem Schild geworben wird, dass Biker auf *allen* Wegen (rücksichtsvoll, versteht sich) fahren dürfen, von den Problemen am Rathsberg oder Tennenlohe betroffen sein? Die sollen mal halblang machen und die eigenen Gesetze, Vorderdnungen und insb. die mit der DIMB getroffenen Vereinbarungen nochmal lesen...
apropo fürth: ich war am wochenende im fürther stadtwald unterwegs (war ich noch nie). sehr schön dort; offenbar keine harvester-turbo-holzwirtschaft; eine *menge* unterschiedlichster waldnutzer, die sich zumindest dem ersten eindruck nach nicht mit tiernamen belegen bei begegnungen :daumen:
 
Mein Stammrevier... Schon einiges an Harvestern unterwegs gewesen, aber die Sperrungen deswegen waren etwas cleverer und Hauptwege weniger betroffen. Zur Zeit sind wieder ein paar Baumleger unterwegs (die Matschlöcher blockieren, warum auch immer...), aber das sind Stämmchen für die man nicht mal einen Bunnyhop braucht. ;)
 
an der Alten Veste ist das ganze vor 11 Jahren schonmal durchgespielt worden:

http://fotos.mtb-news.de/s/65841

Anwohner beschwerten sich, es gab einen bösen Artikel in der Zeitung, irgendwann Schilder und ein paar Wochen später waren zig Bäume gefällt worden um gezielt alle Dirts etc. dort unbefahrbar zu machen (ja, kein Totholz sondern normale, gesunde Bäume).
 
Die Dirts an der Veste sind das eine, wenn es um Touren geht, gibt es wesentlich weniger Probleme... im Stadtwald gibt's ja jede Menge kleiner Trails, die auch alle komplett "unbebaut" sind.
 
Zu Beginn möchte ich mich erst mal bei allen bedanken, die sich für uns MTBler einsetzen!

Ich beziehe mich im Folgenden auf die Situation am Rathsberg.
Meiner Meinung nach haben da wenige Leute einfach nur die richtigen Knöpfe gedrückt um ihren Willen durchzusetzen.
Dabei geht es wohl weder um den Natur- oder Umweltschutz, noch um das Thema Haftung bei Unfällen.
Beim Thema Natur- und Umweltschutz möchte ich anmerken, dass es wohl nur eine (durch den Menschen verursachte) Gefahr für den Wald gibt und dies ist die intensive Bewirtschaftung des Waldes. An der einen Stelle fährt ein Harvester den halben Wald kaputt, wo anders fließen Öl, Diesel oder Kraftstoffgemisch in das Erdreich.
Jetzt kann man fragen, warum sich deswegen keiner beschwert? Ist doch ganz einfach, solang das Geld in die eigenen Taschen fließt ist alles in Ordnung. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Privatbesitzer, nein auch der Freistaat Bayern handelt nach diesem Prinzip.

Beim Argument Haftung muss ich mittlerweile etwas Schmunzeln. Man hat zwar Angst, dass man für den Unfall eines MTBlers haften muss, nimmt aber gleichzeitig billigend in Kauf, dass sich ein Fußgänger an den eigenwilligen Wegsperrungen verletzt.

Durch vernünftige Argumente wird sich in dieser Angelegenheit wohl (leider) keine Lösung finden lassen. Die "sauberste" Lösung wäre wohl die Entscheidung einer höheren Instanz. Diese Entscheidung wird wohl nicht alle glücklich machen, aber man hätte endlich seine Ruhe.

In diesem Zusammenhang bin ich auch etwas über das Vorgehen des Landratsamtes enttäuscht.
Bisher habe ich nicht verstanden, auf welcher Datengrundlage das Landratsamt seine Entscheidungen getroffen hat. Wurden am Rathsberg Zählungen der MTBler durchgeführt? Hat man sonstige Maßnahmen durchgeführt um seiner Entscheidung ein vernünftiges Fundament zu verpassen?
Würde ein außenstehender Sachverständiger zum selben Ergebnis kommen?

Für mich bleibt der fade Beigeschmack, dass hier Verwandtschaft und Freundschaft mehr zählt, als solide Daten.
 
Interessant wäre, was passiert, wenn sich ein Wanderer dort verletzt (wie die ältere Dame zB) und dann versucht, den Waldbesitzer haftbar zu machen...
 
ich werde mich heute am rathsberg auf den zugebaumten abschnitten ein wenig verletzten hab ich so im gefühl. muss dann leider die bergrettung anrufen weil ja kein normaler mensch zu mir und meinem verstauchten knöchel kommen kann ohne sich selbst zu verletzen.

mfg
ein mountainbiker



ich frage mich schon die ganze zeit wieso der weg um die koppel gesperrt ist. der trail ist doch offizieller wanderweg nachdem alles vor paar jahren zur waldautobahn umgebaut wurde und der kleine fluss in betonröhren verschwunden ist?
was is da jetzt sache?
 
Da der Beitrag von Waldeigentuemer bezüglich des in Bayern bestehenden Betretungsrechts der freien Natur und des Waldes von einer gewissen Interessenlage geprägt ist, nehme ich hierzu mal kurz Stellung:


Die Abhandlungen des Ministeriums auf der oben verlinken Seite sind nicht geeignet jemanden über das Betretungsrecht in Bayern korrekt zu informieren. Nur ein Beispiel: Welcher Radfahrer kann schon einen Weg beurteilen, ob "durch das Radfahren eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts nicht auszuschließen ist"? Das zeigt schon, dass man mit der Seite nichts anfangen kann, weil sie die Systematik des Gesetzes nicht berücksichtigt.


Bezüglich des Betretungsrechts ist der komplette Teil Wunschdenken.
Dass man Wege nicht ohne Einverständnis des Eigentümers anlegen darf, sollte dabei aber klar sein.

Man kann sich natürlich alles so zurecht suchen und auslegen, wie es einem als Waldeigentümer genehm ist. Mit der Rechtslage in Bayern hat das aber alles nicht viel zu tun. Vielmehr wird sie in dem zitierten Beitrag bis zur Unkenntlichkeit verfälscht.

Aus dem Kommentar Engelhard zum Naturschutzrecht in Bayern (übrigens der selbe, der oben zitiert wird):
Auf den Zustand des Wegs kommt es nicht an. Ein Weg muss nicht unbedingt ein
Durchgangsweg sein, auch eine „Sackgasse“ fällt darunter' Wege sind auch Pfade,
Steige, Alpenvereinswege und dgl. Hinsichtlich der Eigenschaft als Weg oder Pfad
kommt es lediglich auf das Betreten an, mehr als dass er begehbar ist, braucht es
nicht. Wie der Weg historisch entstanden ist und aufgrund welcher Umstände, ist
irrelevant, ebenso ob der Weg von vornherein ununterbrochen angelegt worden ist
oder eher zufällig entstanden ist.


Aus dem Kommentar Friedlein:
Nach den Grundsätzen der Gemeinvertraglichkeıt und der Eigentümerverträglichkeit ist das Reiten und Fahren nur auf geeigneten Wegen zulässig. Die Eignung fehlt vor allem dann, wenn der Weg so beschädigt werden kann, dass er für das Wandern unbrauchbar wird.
(Hier kann man schon ablesen, dass das für Kutschen und Schlitten aber nicht für Fahrräder interessant ist.)
...
Satz 2 gibt im Rahmen der Gemeinverträglichkeitsklausel dem Fußgänger den
Vorrang vor anderen Benutzern. Radfahrer und vor allem Reiter haben also
grundsätzlich auf den Fußgängerverkehr Rücksicht zu nehmen und müssen ggf.
auf die Benutzung enger belebter Wege verzichten; Radfahrer müssen ggf. abstei-
gen. Auf der anderen Seite sind auch die Fußgänger an die Gemeinverträglichkeits-
klausel gebunden und dürfen Radfahrer und Reiter nicht unnötig behindern.
(Damit ist eigentlich auch klar, dass das gemeinverträgliche Radfahren so gut wie überall möglich ist.)

Art. 33
Zulässigkeit von Sperren

Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren: ...

Dem Grundeigentümer ist es nur gestattet der Allgemeinheit, nicht aber einzelnen Nutzergruppen, das Betreten zu verwehren. Die von Waldeigentuemer zitierte Passage aus dem Kommentar widerspricht dabei ganz klar dem Wortlaut des Gesetzes - nicht der einzige Kommentar, der meint das Gesetz nicht ernst nehmen zu müssen...




Da auch bezüglich der Haftung und Verkehrssicherungspflicht immer wieder sehr abenteuerliche Versionen in Umlauf gebracht werden, ist natürlich die Verunsicherung bei den Waldbesitzern entsprechend groß. Aufklärung täte hier Not. Stattdessen wird die Verunsicherung der Waldbesitzer sogar noch weiter geschürt.

Eine privatrechtliche Haftung ist für eine Vielzahl von Fällen ohnehin bereits gesetzlich ausgeschlossen. Für den Fall, dass es tatsächlich beim Radfahren zu einer fremden Haftung kommen könnte, müssten vorher bereits große Fehler gemacht worden sein. Die lassen sich aber im Vorfeld leicht vermeiden, so dass das Haftungsrisiko für den Grundstücksnutzer kontrollierbar und niedrig gehalten (, falls überhaupt erforderlich auch versichert) und für den Eigentümer von vornherein ausgeschlossen werden kann.

Wo bitte soll der Waldeigentümer strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben, wenn er jemandem erlaubt sein Grundstück in dessen Interesse zum Radfahren zu nutzen. Lieber Waldeigentuemer, zitieren Sie doch bitte hier den entsprechenden Tatbestand, so dass wir uns eine Vorstellung machen können.

Schöne Grüße
Da der Beitrag von Waldeigentuemer bezüglich des in Bayern bestehenden Betretungsrechts der freien Natur und des Waldes von einer gewissen Interessenlage geprägt ist, nehme ich hierzu mal kurz Stellung:


Die Abhandlungen des Ministeriums auf der oben verlinken Seite sind nicht geeignet jemanden über das Betretungsrecht in Bayern korrekt zu informieren. Nur ein Beispiel: Welcher Radfahrer kann schon einen Weg beurteilen, ob "durch das Radfahren eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts nicht auszuschließen ist"? Das zeigt schon, dass man mit der Seite nichts anfangen kann, weil sie die Systematik des Gesetzes nicht berücksichtigt.


Bezüglich des Betretungsrechts ist der komplette Teil Wunschdenken.
Dass man Wege nicht ohne Einverständnis des Eigentümers anlegen darf, sollte dabei aber klar sein.

Man kann sich natürlich alles so zurecht suchen und auslegen, wie es einem als Waldeigentümer genehm ist. Mit der Rechtslage in Bayern hat das aber alles nicht viel zu tun. Vielmehr wird sie in dem zitierten Beitrag bis zur Unkenntlichkeit verfälscht.

Aus dem Kommentar Engelhard zum Naturschutzrecht in Bayern (übrigens der selbe, der oben zitiert wird):
Auf den Zustand des Wegs kommt es nicht an. Ein Weg muss nicht unbedingt ein
Durchgangsweg sein, auch eine „Sackgasse“ fällt darunter' Wege sind auch Pfade,
Steige, Alpenvereinswege und dgl. Hinsichtlich der Eigenschaft als Weg oder Pfad
kommt es lediglich auf das Betreten an, mehr als dass er begehbar ist, braucht es
nicht. Wie der Weg historisch entstanden ist und aufgrund welcher Umstände, ist
irrelevant, ebenso ob der Weg von vornherein ununterbrochen angelegt worden ist
oder eher zufällig entstanden ist.


Aus dem Kommentar Friedlein:
Nach den Grundsätzen der Gemeinvertraglichkeıt und der Eigentümerverträglichkeit ist das Reiten und Fahren nur auf geeigneten Wegen zulässig. Die Eignung fehlt vor allem dann, wenn der Weg so beschädigt werden kann, dass er für das Wandern unbrauchbar wird.
(Hier kann man schon ablesen, dass das für Kutschen und Schlitten aber nicht für Fahrräder interessant ist.)
...
Satz 2 gibt im Rahmen der Gemeinverträglichkeitsklausel dem Fußgänger den
Vorrang vor anderen Benutzern. Radfahrer und vor allem Reiter haben also
grundsätzlich auf den Fußgängerverkehr Rücksicht zu nehmen und müssen ggf.
auf die Benutzung enger belebter Wege verzichten; Radfahrer müssen ggf. abstei-
gen. Auf der anderen Seite sind auch die Fußgänger an die Gemeinverträglichkeits-
klausel gebunden und dürfen Radfahrer und Reiter nicht unnötig behindern.
(Damit ist eigentlich auch klar, dass das gemeinverträgliche Radfahren so gut wie überall möglich ist.)

Art. 33
Zulässigkeit von Sperren

Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren: ...

Dem Grundeigentümer ist es nur gestattet der Allgemeinheit, nicht aber einzelnen Nutzergruppen, das Betreten zu verwehren. Die von Waldeigentuemer zitierte Passage aus dem Kommentar widerspricht dabei ganz klar dem Wortlaut des Gesetzes - nicht der einzige Kommentar, der meint das Gesetz nicht ernst nehmen zu müssen...




Da auch bezüglich der Haftung und Verkehrssicherungspflicht immer wieder sehr abenteuerliche Versionen in Umlauf gebracht werden, ist natürlich die Verunsicherung bei den Waldbesitzern entsprechend groß. Aufklärung täte hier Not. Stattdessen wird die Verunsicherung der Waldbesitzer sogar noch weiter geschürt.

Eine privatrechtliche Haftung ist für eine Vielzahl von Fällen ohnehin bereits gesetzlich ausgeschlossen. Für den Fall, dass es tatsächlich beim Radfahren zu einer fremden Haftung kommen könnte, müssten vorher bereits große Fehler gemacht worden sein. Die lassen sich aber im Vorfeld leicht vermeiden, so dass das Haftungsrisiko für den Grundstücksnutzer kontrollierbar und niedrig gehalten (, falls überhaupt erforderlich auch versichert) und für den Eigentümer von vornherein ausgeschlossen werden kann.

Wo bitte soll der Waldeigentümer strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben, wenn er jemandem erlaubt sein Grundstück in dessen Interesse zum Radfahren zu nutzen. Lieber Waldeigentuemer, zitieren Sie doch bitte hier den entsprechenden Tatbestand, so dass wir uns eine Vorstellung machen können.

Schöne Grüße

@Waldeigentümer: ich würde mich über eine Stellungnahme zum Post von Sun on Tour freuen. Die anderen hier anwesenden Waldnutzer übrigens auch, denke ich... Vielen Dank schonmal!
 
Zum Stadtwald in Fürth: Hier ist die Situation sicher noch nicht so schlimm wie am Rathsberg oder in Kalchreuth aber ich weiß, dass die Stimmung auch hier nicht gerade gut ist. Die Stadt ist aber daran interessiert ein Angebot für die Mountainbiker zu schaffen, allerdings nur wenn nichts mehr wild gebaut wird.
Das gilt vor allem für den Bereich um den Felsenkeller. Dort gibt es einige (wenn auch kleine) Bereiche in denen kein Holz gemacht wird und auch nicht gejagt wird, einfach um hier mal die "Natur" Natur sein zu lassen. Der Stadtwald ist halt ein sehr kleiner Wald (gerade mal 500 ha) mit sehr vielen Nutzern unterschiedlichster Interessensgruppen, deswegen einfach immer freundlich bleiben.
Und er ist von sehr vielen Wegen durchzogen, da ist genug dabei zum bissl Trailfahren, auch wenns nicht wirklich spektakulär ist. Also falls hier jemand mitlesen sollte, der dort öfters mal buddelt: lasst das bitte sein, bringt eh nix, da es wieder kaputt gemacht wird und verärgert nur den Förster und damit wird jede Chance vertan vllt mal legal etwas bauen zu dürfen ;)
 
Außer an der Alten Veste habe ich im Stadtwald aber auch noch keine Buddelaktionen gesehen auf den natürlichen Trails. Am Felsenkeller bin ich seltener.

Angebote sind gut, aber die Masse interessieren Touren auf naturbelassenen Trails, keine gebauten Strecken. Und da insbesondere die mögliche Vielfalt und spontane Streckenwahl, die im dichten Wegenetz dort vorhanden ist. Wer Downhill fahren und üben will kann die halbe Stunde nach Osternohe fahren...
 
Von dieser Aufforderung, woanders hinzufahren, halte ich überhaupt nichts:
a) Radsport soll nicht Motorsport voraussetzen.
b) Osternohe ist eine Wochenend-Geschichte, und selbst da ist es für viele nicht mobile Jugendliche schwierig.
c) Genauso gut könnte man dich zum Befahren naturbelassener Trails in die Fränkische schicken, dort gibt es etablierte, markierte und völlig legale Wanderwege.
 
Der Streitpunkt sind aber die gebauten Sprünge etc. wie an der Veste. Wenn man sich mit den Trails zufrieden gibt wie sie vorhanden sind, ist alles in Ordnung - nur zeig mir mal den Downhiller, der sich mit damit begnügt. Dafür ist der Stadtwald nämlich komplett uninteressant. Sogar bei uns im Dorf ist jedes noch so kleine Wäldchen mit Kickern und Doubles komplett umgegraben, dass man zu Fuß schon nicht mehr durch kommt. Sorry, das muss nicht sein - 'nohe sind im Auto 30 Minuten und der nächste legale Dirtpark mit dem Bike auch in derselben Zeit erreichbar. Da sollten sich im Fall von Jugendlichen die Eltern vielleicht auch ein wenig verantwortungsvoller zeigen und ihre Kids dann halt auch in den Park fahren, wenn sie ihnen schon die entsprechenden Bikes spendieren.

Und das wird dann mit dem "Angebot legal gebauter Strecken" zum Problem, weil ich schon jetzt garantieren kann, dass die Biker, die eben Trailtouren fahren wollen und nicht Parkstrecken, plötzlich auf den gewohnten Trails Probleme bekommen. Gibt ja dann spezielle Strecken. Dass die unter Umständen ungeeignet sind weil nur für eine Teilgruppe gebaut, interessiert herzlich wenig.

Und ja, ich fahre auch gerne in die Fränkische für Touren, weil es dort anspruchsvoller und länger geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was wir brauchen, sind Lösungen für alle, nicht nur für Teilgruppen, das sind sowohl hüpfende Kids als auch alternde Trailsurfer :). Ich glaube nicht, dass gebaute Sprünge der eigentliche Streitpunkt sind, die sind Vorwand. Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass der Forst gegenüber MTB eine härtere Linie fahren will und uns von allen Trails runter haben will (außer eben von etablierten, markierten, in hochoffiziellen Karten verzeichneten Wanderwegen; da möchte er uns wahrscheinlich auch runter haben, kann er aber nicht).
 
Was wir brauchen, sind Lösungen für alle, nicht nur für Teilgruppen, das sind sowohl hüpfende Kids als auch alternde Trailsurfer.

Da sind wir uns ja einig. :)

Aber illegale Bauten sind halt definitiv nicht hilfreich, alleine weil sie "Argumente" liefern. Der Dirtpark Veitsbronn ist für die Hüpfer nun wirklich nicht weit und auch abseits der Straße mit dem Bike in Kürze zu erreichen. Ich war selber schon da und war erstaunt, dass es da tatsächlich verschieden harte Lines gibt und nicht nur eine einzige.

Wie man allerdings den Stadtwald mit seinem Spinnennetz an Trails regulieren will, würde mich interessieren. Das dürfte so ziemlich komplett unmöglich sein. Und auf den offiziellen Wanderwegen Biken kann keine Lösung sein, Wanderer, Geschwindigkeiten etc, haben wir ja alles durch. Im Gegensatz zu Tennenlohne (ehem Truppenübungsplatz) oder Rathsberg (Naturschutzgebiet?) wird es im Stadtwald hoffentlich schwerer, andere Gründe vorzuschieben.
 
Außer an der Alten Veste habe ich im Stadtwald aber auch noch keine Buddelaktionen gesehen auf den natürlichen Trails. Am Felsenkeller bin ich seltener.

Es sind in den letzten 2-3 Jahren am Hang Richtung Burgfarrnbach runter, d.h. oberhalb vom Felsenkeller einige neue Trails bewusst in den Wald gefahren/gebaut worden, was dort an Sprüngen reingebaut wurde ist mittlerweile schon alles weg, die Wege gibt's alle noch. Und das waren letztlich auch "Buddel-Aktionen", nicht so auffällig wie die big-line am Buck, aber halt durch bis dato unberührten Wald.

Was man so aus einschlägigen Quellen gehört hat *hust*: an der Bauschutt-Deponie ist ja im Gespräch dort einen wie auch immer gearteten MTB-"Park" anzulegen (in meiner Gallery ist ein Foto vom Zeitungsartikel darüber). Sprich wohl bisschen Bergab, bisschen Springen etc. Und die Hoffnung ist wohl, sobald das fertig ist die kleineren Trails zu sperren. (Ist am Ochsenkopf ja auch so, die offizielle Strecke ist da, am M-Weg + Winterwanderweg hängen Schilder "für Radfahrer gesperrt"). Ob das alles was wird und wann steht in den Sternen, zumindest die Planungen für das MTB-Gelände laufen.

Und im Stadtwald darf man nicht übersehen, das die Zuständigkeit zweigeteilt ist: Alte Veste, Waldspielplatz etc. sind Staatsforst, 2003 waren die Schilder von der Staatsforstverwaltung Erlangen, Wildschweingehege und alles Richtung Norden zur B8 ist unter der Verwaltung der Stadtförsterei der Stadt Fürth.
 
Was man so aus einschlägigen Quellen gehört hat *hust*: an der Bauschutt-Deponie ist ja im Gespräch dort einen wie auch immer gearteten MTB-"Park" anzulegen (in meiner Gallery ist ein Foto vom Zeitungsartikel darüber). Sprich wohl bisschen Bergab, bisschen Springen etc. Und die Hoffnung ist wohl, sobald das fertig ist die kleineren Trails zu sperren.

Und genau das ist doch sinnlos. Touren wollen auch auf Trails gefahren werden. Illegal bebaute Trails sperren / rückbauen - keine Diskussion, klar. Aber die restlichen Wege? Komplett kontraproduktiv.

Das meint ich mit: Wenn es ein offizielles "Angebot" gibt, orientiert es sich an einer Teilgruppe (Downhill, Dirt), und verbaut dann den anderen Gruppen (Trail, Tour) den Spaß am Wald.
 
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