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Hab ich schon.@Bremse7 : schreib dem Bürgermeister doch mal ne Mail und Frag Ihm wo das mit "einem Fahrzeug" steht...
So oder in ähnlicher Form wird das immer wieder angeführt, steht aber nirgends...
Anhang anzeigen 1285337
Tante Edit: aber natürlich ist auch ein Fahrrad ein Fahrzeug...
(nachzulesen hier)Ein Verkehrszeichen stellt, sofern es ein Gebot oder Verbot beinhaltet, von seiner Rechtsnatur her einen Verwaltungsakt (VA) in der Form der Allgemeinverfügung dar, § 35 S. 2 Alt. 3 VwVfG. Geregelt i.S.d. VA wird die Benutzung der öffentlichen Sache "Straße", "Weg" oder "Platz".
…Was ist gesunder Menschenverstand?…
Wie definiert wer, was "Fußwege und -pfade" sind?
Im Prinzip ist es völlig egal, was ein Fußweg ist und was der Fahrradhändler-Lobby-Verein dazu schreibt. Entscheidend für die Auslegung des Gesetzes ist die Definition des Waldweges, denn alle anderen Wegeformen sind für das Befahren gesperrt.
Hört bitte auf damit zu versuchen einfache und klare Regeln von hinten durchs Auge umzudeuten, nur weil euch der Inhalt nicht gefällt. Das Miteinander funktioniert nur, wenn sich alle an die Regeln halten. Die 3% zusätzlicher Weg sind es nicht wert, viel mehr Wege im Nachhinein zu verlieren.
Die Hoheit über die Nutzung des Waldes haben die Forstämter. Wenn wir es nicht freiwillig kapieren, wird man uns irgendwann eben dazu zwingen. So weit muss es nicht kommen.
§ 4
(1) Schutzzweck des Biosphärenreservats Pfälzerwald ist es, das Gebiet einheitlich so zu entwickeln und zu schützen, dass die biologische Vielfalt erhalten oder wiederhergestellt und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet wird. Dabei sind die ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte zu berücksichtigen.
Schutzzweck
Nein, haben sie nicht, das geben sie nur vor.Die Hoheit über die Nutzung des Waldes haben die Forstämter. Wenn wir es nicht freiwillig kapieren, wird man uns irgendwann eben dazu zwingen. So weit muss es nicht kommen.
Es ist dann immer noch ein Wirtschaftsweg im Sinne des Gesetzes und darf befahren werden, auch wenn er schmaler ist als dein Lenker. Niemand hat hier etwas anderes behauptet.
Nochmal, die Wege sind so angelegt daß man jeden Bereich des Waldes mit den aktuell vorhandenen Bewirtschaftungsmitteln prinzipiell erreichen kann. Reicht ein Weg nicht mehr, wird er vergrößert.
Du hast es nicht kapiert. Die Regeln die die versuchen aufzustellen sind blanker Blödsinn und das hab ich schon versucht begreiflich zu machen.Es macht mich wirklich traurig diese Antworten hier zu lesen. Genau diese Einstellung wird es irgendwann sein, die dazu führen wird, daß das Radfahren im Wald immer mehr eingeschränkt werden wird.
Hört bitte auf damit zu versuchen einfache und klare Regeln von hinten durchs Auge umzudeuten, nur weil euch der Inhalt nicht gefällt. Das Miteinander funktioniert nur, wenn sich alle an die Regeln halten. Die 3% zusätzlicher Weg sind es nicht wert, viel mehr Wege im Nachhinein zu verlieren.
Die Hoheit über die Nutzung des Waldes haben die Forstämter. Wenn wir es nicht freiwillig kapieren, wird man uns irgendwann eben dazu zwingen. So weit muss es nicht kommen.
Mist, eine interessante Diskussion verpasst. Das hier ist - mit Verlaub - totaler Nonsens. Deiner Meinung nach ist doch eh alles verboten?Es macht mich wirklich traurig diese Antworten hier zu lesen. Genau diese Einstellung wird es irgendwann sein, die dazu führen wird, daß das Radfahren im Wald immer mehr eingeschränkt werden wird.
Starke Worte, aber hier nicht anwendbar. Diese Verordnung müsste dann schon ein Gesetz sein und Bundesrecht kann nur Landesrecht brechen, wo beide einen identischen Sachverhalt regeln. Das tun sie hier nicht. Aber ich bin kein Jurist. Falls doch, bitte den genauen Widerspruch darlegen.die Regelung im LWaldG ist verfassungswidrig und nichtig, da Bundes- Landesrecht bricht.
Nein, das glaube ich auch nicht.Dass aufgrund dieser "Verstöße" gegen das Waldgesetz irgendwann ein generelles "Betretungsverbot" des Waldes für MTBer erwirkt wird, ist ja wohl komplett abwegig, wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit und die Durchsetzbarkeit?
Und genau das wird sich auf absehbare Zeit ändern, wenn sich in unseren Köpfen nicht bald etwas bewegt.Ich habe im Wald noch nie Kontakt zur Exekutiven gehabt, die da irgendwas meint regeln zu müssen.
Das meine ich damit. Und...Es ist mir ehrlich gesagt vollkommen egal, was hier im Wald bezgl. Befahrung von Wegen gilt und was nicht. Tatsache ist, dass es die meiste Zeit einwandfrei funktioniert, egal wo ich mich bewege.
... Langweile kann doch keine Rechtfertigung für Gesetzesbruch und Gefährdung anderer sein.Ich finde das aber komplett langweilig,
Wo ich will, es rechtens ist und niemanden in Gefahr bringe, ja.Also fahr doch einfach Fahrrad, da wo du willst. So mache ich das auch.
Selbst wenn die Gesetzlage so eindeutig wäre wie du es hier darstellst, sollte ein Gesetzt auch immer noch faktisch begründbar und nachvollziehbar sein. Für Umwelt- und Naturschutz sind aus meiner Sicht nur neu erschlossene Wege (durch Wanderer oder Biker ist dabei wurscht) relevant, da nur diese den Istzustand maßgeblich verändern. Bei bestehenden Wegen und Pfaden ist es nach allen verfügbaren Studien egal, ob ich sie per pedes oder per MTB nutze. So lässt sich deine Auslegung des Gesetzes also schonmal nicht stichhaltig begründen.Glaubt ihr das dieses Gesetz eingeführt wurde, nur um euch zu drangsalieren? Oder könnte es noch andere Hintergedanken gegeben haben? Womöglich Umwelt- und Naturschutz? Oder Schutz der Interessen anderer Waldnutzer?
Glaubt ihr das dieses Gesetz eingeführt wurde, nur um euch zu drangsalieren? Oder könnte es noch andere Hintergedanken gegeben haben? Womöglich Umwelt- und Naturschutz?
Genau...die Interessen der "bisherigen" Waldnutzer im Jahr 2000...Oder Schutz der Interessen anderer Waldnutzer?
Da bin ich ganz bei dir, insbesondere wenn man weiß wer wo gebaut hat und jetzt, ich verwende deinen Heiligenschein, sich in Vereinen für dortige Interessen engagiert.Es war alles gut bis sich ein paar MTBer organisiert haben und Interessen vertreten wollten die ihre eigenen waren. Sie haben sich schlimmer benommen wie Sauen im Wald, im Interesse aller natürlich. Beim Speicher aufräumen habe ich noch einen alten Heiligenschein gefunden, müsste nur noch ein wenig poliert werden.
Mir kommen echt bald die Tränen. Du willst dem Staat also unterstellen, dass er seiner hoheitlichen Aufgabe massenhaft nicht nachkommt, indem er massenhaft Owis nicht ahndet?Starke Worte, aber hier nicht anwendbar. Diese Verordnung müsste dann schon ein Gesetz sein und Bundesrecht kann nur Landesrecht brechen, wo beide einen identischen Sachverhalt regeln. Das tun sie hier nicht. Aber ich bin kein Jurist. Falls doch, bitte den genauen Widerspruch darlegen.
Hier ist die Sachlage nochmal einfach und verständlich erklärt:
https://www.bussgeld-info.de/befahren-von-waldwegen/
Gerne nochmal: die StVO ist hier kein Argument, egal wieviele Worte darüber verloren werden. Scheuklappen entfernen und Bestätigungsfehler eliminieren. Die StVO definiert Regeln für den Straßenverkehr, die Waldgesetze die Betretungs- und Befahrungsrechte im Wald. So einfach kann es manchmal sein.
Jetzt mal Hand auf's Herz Freunde. Angenommen in der StVO wäre das Radfahren überall im Wald verboten und das LWaldG würde es erlauben. Würdet ihr nicht genau anders herum argumentieren?
Bitte, es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt. 2500 € Bußgeld, 10000 € bei Gefährdung. Bitte im Bewusstsein halten.
Es war alles gut bis sich ein paar MTBer organisiert haben und Interessen vertreten wollten die ihre eigenen waren. Sie haben sich schlimmer benommen wie Sauen im Wald, im Interesse aller natürlich. Beim Speicher aufräumen habe ich noch einen alten Heiligenschein gefunden, müsste nur noch ein wenig poliert werden.
@Quente @4seasonDa bin ich ganz bei dir, insbesondere wenn man weiß wer wo gebaut hat und jetzt, ich verwende deinen Heiligenschein, sich in Vereinen für dortige Interessen engagiert.
Ja, danke! Jetzt kann ich das besser einordnen.
"die Waldpartei"