Starke Worte, aber hier nicht anwendbar. Diese Verordnung müsste dann schon ein Gesetz sein und Bundesrecht kann nur Landesrecht brechen, wo beide einen identischen Sachverhalt regeln. Das tun sie hier nicht. Aber ich bin kein Jurist. Falls doch, bitte den genauen Widerspruch darlegen.
Hier ist die Sachlage nochmal einfach und verständlich erklärt:
https://www.bussgeld-info.de/befahren-von-waldwegen/
Gerne nochmal: die StVO ist hier kein Argument, egal wieviele Worte darüber verloren werden. Scheuklappen entfernen und Bestätigungsfehler eliminieren. Die StVO definiert Regeln für den Straßenverkehr, die Waldgesetze die Betretungs- und Befahrungsrechte im Wald. So einfach kann es manchmal sein.
Jetzt mal Hand auf's Herz Freunde. Angenommen in der StVO wäre das Radfahren überall im Wald verboten und das LWaldG würde es erlauben. Würdet ihr nicht genau anders herum argumentieren?
Bitte, es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt. 2500 € Bußgeld, 10000 € bei Gefährdung. Bitte im Bewusstsein halten.