Biken im pfälzer Wald erlaubt oder nicht?

@Bremse7 : schreib dem Bürgermeister doch mal ne Mail und Frag Ihm wo das mit "einem Fahrzeug" steht...

So oder in ähnlicher Form wird das immer wieder angeführt, steht aber nirgends...

Anhang anzeigen 1285337

Tante Edit: aber natürlich ist auch ein Fahrrad ein Fahrzeug...
Hab ich schon.
Normalerweise wollen die dann immer telefonieren. Schriftlich wollen die meisten nicht Antworten. Ich weiss gar nicht warum :).
 
Nehmen wir mal an, eine beschriftete Tafel, wie oben auf dem Foto, würde im Bereich der StVO irgend eine Wirkung auf den Verkehr entfalten.
Dann gilt:
Ein Verkehrszeichen stellt, sofern es ein Gebot oder Verbot beinhaltet, von seiner Rechtsnatur her einen Verwaltungsakt (VA) in der Form der Allgemeinverfügung dar, § 35 S. 2 Alt. 3 VwVfG. Geregelt i.S.d. VA wird die Benutzung der öffentlichen Sache "Straße", "Weg" oder "Platz".
(nachzulesen hier)
Dann braucht der Bürgermeister ja gar keine schriftliche Antwort zu formulieren. Eine pauschale Musterantwort mit dem Angebot zur Akteneinsicht in den zum Schild gehörenden VA sollte ja reichen. 😁
 
Wie definiert wer, was "Fußwege und -pfade" sind?

Im Prinzip ist es völlig egal, was ein Fußweg ist und was der Fahrradhändler-Lobby-Verein dazu schreibt. Entscheidend für die Auslegung des Gesetzes ist die Definition des Waldweges, denn alle anderen Wegeformen sind für das Befahren gesperrt.

Es macht mich wirklich traurig diese Antworten hier zu lesen. Genau diese Einstellung wird es irgendwann sein, die dazu führen wird, daß das Radfahren im Wald immer mehr eingeschränkt werden wird.

Hört bitte auf damit zu versuchen einfache und klare Regeln von hinten durchs Auge umzudeuten, nur weil euch der Inhalt nicht gefällt. Das Miteinander funktioniert nur, wenn sich alle an die Regeln halten. Die 3% zusätzlicher Weg sind es nicht wert, viel mehr Wege im Nachhinein zu verlieren.

Die Hoheit über die Nutzung des Waldes haben die Forstämter. Wenn wir es nicht freiwillig kapieren, wird man uns irgendwann eben dazu zwingen. So weit muss es nicht kommen.
 
Hört bitte auf damit zu versuchen einfache und klare Regeln von hinten durchs Auge umzudeuten, nur weil euch der Inhalt nicht gefällt. Das Miteinander funktioniert nur, wenn sich alle an die Regeln halten. Die 3% zusätzlicher Weg sind es nicht wert, viel mehr Wege im Nachhinein zu verlieren.

Die Hoheit über die Nutzung des Waldes haben die Forstämter. Wenn wir es nicht freiwillig kapieren, wird man uns irgendwann eben dazu zwingen. So weit muss es nicht kommen.

Wie bereits ausgeführt sind die Regeln nicht eindeutig...

Das Miteinander funktioniert seit 30 Jahren...es wird nur von 2 großen Lobbygruppen angezweifelt...

Und beim letzten Satz bin ich nicht sicher, ob ich den Verstehe:

Die Forstämter haben nicht die Hoheit über die Nutzung, die sind "nur" Executive. In der Verordnung zum Biosphärenreservat ist das klar geregelt, auch wenn zB dem Forst nicht gefällt.

IdR hat auch der Forst kein Problem mit Bikern, es sind im Hintergrund 2 große Lobbygruppen, die Druck auf das Land RLP aus üben, weil Sie "Ihren Wald" nicht mit einer weiteren Gruppen teilen wollen.

Tante Edit: die Träger des Biospärenreservats ist der Bezirkverband Pfalz

Noch zur Verordnung:

§ 4
Schutzzweck​

(1) Schutzzweck des Biosphärenreservats Pfälzerwald ist es, das Gebiet einheitlich so zu entwickeln und zu schützen, dass die biologische Vielfalt erhalten oder wiederhergestellt und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet wird. Dabei sind die ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte zu berücksichtigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Hoheit über die Nutzung des Waldes haben die Forstämter. Wenn wir es nicht freiwillig kapieren, wird man uns irgendwann eben dazu zwingen. So weit muss es nicht kommen.
Nein, haben sie nicht, das geben sie nur vor.

Und es wird bestimmt ein Gericht geben, welches den Forstämtern aufzeigt das sie sich nach dem kompletten § 1 (1) des Bundeswaldgesetzes zu richten haben und nicht nur nach den Abschnitten die einflussreichen Lobbyisten in den Kram passen.
 
Es ist dann immer noch ein Wirtschaftsweg im Sinne des Gesetzes und darf befahren werden, auch wenn er schmaler ist als dein Lenker. Niemand hat hier etwas anderes behauptet.

Ich geh jetzt nur noch auf den Satz ein, Du hast in diesem Satz:
Nochmal, die Wege sind so angelegt daß man jeden Bereich des Waldes mit den aktuell vorhandenen Bewirtschaftungsmitteln prinzipiell erreichen kann. Reicht ein Weg nicht mehr, wird er vergrößert.

Genau das hast Du ausgedrückt, was die MUEEF sagt und auf den Schildern aufgeführt ist, aber nirgends steht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es macht mich wirklich traurig diese Antworten hier zu lesen. Genau diese Einstellung wird es irgendwann sein, die dazu führen wird, daß das Radfahren im Wald immer mehr eingeschränkt werden wird.

Hört bitte auf damit zu versuchen einfache und klare Regeln von hinten durchs Auge umzudeuten, nur weil euch der Inhalt nicht gefällt. Das Miteinander funktioniert nur, wenn sich alle an die Regeln halten. Die 3% zusätzlicher Weg sind es nicht wert, viel mehr Wege im Nachhinein zu verlieren.

Die Hoheit über die Nutzung des Waldes haben die Forstämter. Wenn wir es nicht freiwillig kapieren, wird man uns irgendwann eben dazu zwingen. So weit muss es nicht kommen.
Du hast es nicht kapiert. Die Regeln die die versuchen aufzustellen sind blanker Blödsinn und das hab ich schon versucht begreiflich zu machen.
Offenbar kannst du es aber nicht Nachvollziehen.
Ich versuchs mal an einem Beispiel was verständlicher ist.
Sind wir uns einig, dass die Todesstrafe in der hessischen Verfassung von 1946 bis 2018 drinstand?
Hier ist der entsprechende Text:

Art. 21 [Freiheitsstrafe; Todesstrafe]
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

Ist ja klar formuliert und lässt kaum Spielraum, richtig?
 
Es macht mich wirklich traurig diese Antworten hier zu lesen. Genau diese Einstellung wird es irgendwann sein, die dazu führen wird, daß das Radfahren im Wald immer mehr eingeschränkt werden wird.
Mist, eine interessante Diskussion verpasst. Das hier ist - mit Verlaub - totaler Nonsens. Deiner Meinung nach ist doch eh alles verboten?

Dabei ist die Sache relativ simpel; die Regelung im LWaldG ist verfassungswidrig und nichtig, da Bundes- Landesrecht bricht. Vor allem auch dann, wenn irgendwelche Knallchargen mit allen möglichen Arten von Schildern und Zetteln den Wald verschmutzen, aber damit gleichzeitig belegen, dass sie hier öffentlichen Verkehr regeln (einschränken) wollen.

Ich hab das in anderen Beiträgen genauer ausgeführt; da ich hier dauernd zensiert werde, weil ich das böse C-Wort benutze, bin ich zu faul, das noch einmal gesondert rauszusuchen. Schau in die VwV zu § 1 StVO, die ständige Rechtsprechung zum Thema "öffentlicher Verkehrsraum" und in den Artikel 31 GG. Die Forstbehörde ist auch nicht für Verkehrsregelungen zuständig. Das ist allein die (bei den VGen oder kreisfreien Städten bzw. Kreisen ansässige) Straßenverkehrsbehörde. Nur die kann eindeutig per verkehrsbehördlicher Anordnung feststellen, dass irgendein Weg (im öffentlichen Verkehrsraum - und der Wald ist ein Solcher) ein "Geh-" oder "Fußweg" im Sinne der StVO ist. Und - beim Vorliegen einer besonderen örtlichen Gefahrenlage - ein Z 239 hinstellen. Dann aber eröffnen sie u. U. die Frage einer haftungsrechtlich relevanten Verkehrssicherungspflicht.

Das LWaldG verstößt nebendrein mit seiner schwammigen Definition, was für Wege man überhaupt benutzen dürfen soll, sowieso gegen das Bestimmtheitsgebot.
 
die Regelung im LWaldG ist verfassungswidrig und nichtig, da Bundes- Landesrecht bricht.
Starke Worte, aber hier nicht anwendbar. Diese Verordnung müsste dann schon ein Gesetz sein und Bundesrecht kann nur Landesrecht brechen, wo beide einen identischen Sachverhalt regeln. Das tun sie hier nicht. Aber ich bin kein Jurist. Falls doch, bitte den genauen Widerspruch darlegen.

Hier ist die Sachlage nochmal einfach und verständlich erklärt:
https://www.bussgeld-info.de/befahren-von-waldwegen/
Gerne nochmal: die StVO ist hier kein Argument, egal wieviele Worte darüber verloren werden. Scheuklappen entfernen und Bestätigungsfehler eliminieren. Die StVO definiert Regeln für den Straßenverkehr, die Waldgesetze die Betretungs- und Befahrungsrechte im Wald. So einfach kann es manchmal sein.

Jetzt mal Hand auf's Herz Freunde. Angenommen in der StVO wäre das Radfahren überall im Wald verboten und das LWaldG würde es erlauben. Würdet ihr nicht genau anders herum argumentieren?

Bitte, es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt. 2500 € Bußgeld, 10000 € bei Gefährdung. Bitte im Bewusstsein halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe deine Motivation nicht, Waldgeist. Wenn du gerne zweispurige Straßen (im Wald fährst), dann mach das doch. Hält dich keiner von ab, auch in Zukunft nicht. Ich finde das aber komplett langweilig, mache ich schon täglich auf dem Weg zur Arbeit.
Du schreibst, dass es sich nicht lohnt, für die 3% "Wanderwege", das Risiko einzugehen, in ein paar Jahren ganz aus dem Wald ausgeschlossen zu werden (sinngemäß zitiert). Für gerade diese Wege nehme ich mit Freude jede (eventuelle) Owi in Kauf, jeden Tag aufs Neue. Dass aufgrund dieser "Verstöße" gegen das Waldgesetz irgendwann ein generelles "Betretungsverbot" des Waldes für MTBer erwirkt wird, ist ja wohl komplett abwegig, wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit und die Durchsetzbarkeit?
Es ist mir ehrlich gesagt vollkommen egal, was hier im Wald bezgl. Befahrung von Wegen gilt und was nicht. Tatsache ist, dass es die meiste Zeit einwandfrei funktioniert, egal wo ich mich bewege. Ein paar Wutbürger gibt es immer (und in allen Lagern), aber da kommt eh nur heiße Luft raus, also werden die ignoriert.
Ich habe im Wald noch nie Kontakt zur Exekutiven gehabt, die da irgendwas meint regeln zu müssen. Vermutlich weil es einfach nicht nötig ist.
Also fahr doch einfach Fahrrad, da wo du willst. So mache ich das auch.
 
Dass aufgrund dieser "Verstöße" gegen das Waldgesetz irgendwann ein generelles "Betretungsverbot" des Waldes für MTBer erwirkt wird, ist ja wohl komplett abwegig, wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit und die Durchsetzbarkeit?
Nein, das glaube ich auch nicht.
Ich habe im Wald noch nie Kontakt zur Exekutiven gehabt, die da irgendwas meint regeln zu müssen.
Und genau das wird sich auf absehbare Zeit ändern, wenn sich in unseren Köpfen nicht bald etwas bewegt.
Es ist mir ehrlich gesagt vollkommen egal, was hier im Wald bezgl. Befahrung von Wegen gilt und was nicht. Tatsache ist, dass es die meiste Zeit einwandfrei funktioniert, egal wo ich mich bewege.
Das meine ich damit. Und...
Ich finde das aber komplett langweilig,
... Langweile kann doch keine Rechtfertigung für Gesetzesbruch und Gefährdung anderer sein.

Also fahr doch einfach Fahrrad, da wo du willst. So mache ich das auch.
Wo ich will, es rechtens ist und niemanden in Gefahr bringe, ja.

Glaubt ihr das dieses Gesetz eingeführt wurde, nur um euch zu drangsalieren? Oder könnte es noch andere Hintergedanken gegeben haben? Womöglich Umwelt- und Naturschutz? Oder Schutz der Interessen anderer Waldnutzer? Nein, bitte nicht die üblichen Sprüche: "Hatte noch nie Probleme...", oder "Ich bass' immer uff!" ? Mal ernsthaft Gedanken machen.
 
Glaubt ihr das dieses Gesetz eingeführt wurde, nur um euch zu drangsalieren? Oder könnte es noch andere Hintergedanken gegeben haben? Womöglich Umwelt- und Naturschutz? Oder Schutz der Interessen anderer Waldnutzer?
Selbst wenn die Gesetzlage so eindeutig wäre wie du es hier darstellst, sollte ein Gesetzt auch immer noch faktisch begründbar und nachvollziehbar sein. Für Umwelt- und Naturschutz sind aus meiner Sicht nur neu erschlossene Wege (durch Wanderer oder Biker ist dabei wurscht) relevant, da nur diese den Istzustand maßgeblich verändern. Bei bestehenden Wegen und Pfaden ist es nach allen verfügbaren Studien egal, ob ich sie per pedes oder per MTB nutze. So lässt sich deine Auslegung des Gesetzes also schonmal nicht stichhaltig begründen.
Was die anderen Waldnutzer betrifft, gilt doch für alle das gleiche. Man sollte sich rücksichts- und respektvoll begegnen. Ich kann potenziell auch als Wanderer einen anderen Wanderer gefährden, indem ich ihn z.B. mit drei RiScho im Kopf an einer steilen Stelle vom Pfad rämple. Eine Nutzergruppe aufgrund des Fehlverhaltens einzelner pauschal von der Wegenutzung auszuschließen ist unsinnig, da es bei allen Nutzergruppen schwarze Schafe gibt und man dann konsequenterweise ALLEN die Nutzung untersagen müsste. So ist also deine Auslegung des Gesetzes ebenfalls nicht sinnvoll zu begründen.
Aber wie dann? Bisher habe ich von den Kritikern des Bikens auf bestehenden Pfaden im Pfälzerwald noch kein für mich stichhaltiges und sachlich begründbares Argument gehört, warum Biker gegenüber anderen Nutzern zurückstehen sollten. Was ist also der Grund?
 
Glaubt ihr das dieses Gesetz eingeführt wurde, nur um euch zu drangsalieren? Oder könnte es noch andere Hintergedanken gegeben haben? Womöglich Umwelt- und Naturschutz?

Ja, darum geht es...das aktuelle Landeswaldgesetz wurde 2000 in Kraft gesetzt von min. einer Lobbygruppe die den relativ neuen Sport MTB nicht im Wald haben wollte und nicht organisiert war.

Mir dem "euch" ist Deine Position klar...

Es gibt bis heute keine stichhaltigen Punkte oder Studien, die zeigen dass:
  • Natur und Umwelt durch MTB stärker in Mitleidenschaft gezogen wird wie zB durch Wanderer
  • es kein erhöhtes "Gefährdungspotential" gibt
  • Wild gestört wird

Wenn Zahlen/Studien vorliegen, bitte Quellen angeben!

Wenn es wirklich um Naturschutz ginge hätte man Radfahrer ganz ausgesperrt, da es ja nach deiner Aussage nur um 3 % Wege geht...für mich ist das ein Widerspruch...


Oder Schutz der Interessen anderer Waldnutzer?
Genau...die Interessen der "bisherigen" Waldnutzer im Jahr 2000...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es war alles gut bis sich ein paar MTBer organisiert haben und Interessen vertreten wollten die ihre eigenen waren. Sie haben sich schlimmer benommen wie Sauen im Wald, im Interesse aller natürlich. Beim Speicher aufräumen habe ich noch einen alten Heiligenschein gefunden, müsste nur noch ein wenig poliert werden.
 
Es war alles gut bis sich ein paar MTBer organisiert haben und Interessen vertreten wollten die ihre eigenen waren. Sie haben sich schlimmer benommen wie Sauen im Wald, im Interesse aller natürlich. Beim Speicher aufräumen habe ich noch einen alten Heiligenschein gefunden, müsste nur noch ein wenig poliert werden.
Da bin ich ganz bei dir, insbesondere wenn man weiß wer wo gebaut hat und jetzt, ich verwende deinen Heiligenschein, sich in Vereinen für dortige Interessen engagiert.
 
Starke Worte, aber hier nicht anwendbar. Diese Verordnung müsste dann schon ein Gesetz sein und Bundesrecht kann nur Landesrecht brechen, wo beide einen identischen Sachverhalt regeln. Das tun sie hier nicht. Aber ich bin kein Jurist. Falls doch, bitte den genauen Widerspruch darlegen.

Hier ist die Sachlage nochmal einfach und verständlich erklärt:
https://www.bussgeld-info.de/befahren-von-waldwegen/
Gerne nochmal: die StVO ist hier kein Argument, egal wieviele Worte darüber verloren werden. Scheuklappen entfernen und Bestätigungsfehler eliminieren. Die StVO definiert Regeln für den Straßenverkehr, die Waldgesetze die Betretungs- und Befahrungsrechte im Wald. So einfach kann es manchmal sein.

Jetzt mal Hand auf's Herz Freunde. Angenommen in der StVO wäre das Radfahren überall im Wald verboten und das LWaldG würde es erlauben. Würdet ihr nicht genau anders herum argumentieren?

Bitte, es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt. 2500 € Bußgeld, 10000 € bei Gefährdung. Bitte im Bewusstsein halten.
Mir kommen echt bald die Tränen. Du willst dem Staat also unterstellen, dass er seiner hoheitlichen Aufgabe massenhaft nicht nachkommt, indem er massenhaft Owis nicht ahndet?
Ich bin gespannt wie das Urteil aussehen wird, wenn ein Radfahrer sich entweder selbst anzeigt, oder gegen seine Owi klagt, wenn hier Massenhaft dagegen versossen wird.
Ich versuch das mal zu übersetzen. Wenn ich in einer Stadt wohne und alle Autofahrer falsch parken und nur ein einziger Parksünder wird angeklagt und die restlichen nicht, dann bin ich gespannt was im Gerichtssaal los sein wird.
Im Wald würde das mit ziemlicher Sicherheit ähnlich ausgehen. Denn dann dürfte man keinen einzigen Radfahrer mehr in den Wald lassen. Ob die sich im Enstfall den Schuh anziehen werden, wage ich stark zu bezweifeln. Bis dahin interessiert mich das Thema nicht mehr und ess weiter Würmer.
(auf eine private Homepage zu verweisen mit halbseidenen "Rechtsinterpretationen" ist sicherlich auch nicht hilfreich)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es war alles gut bis sich ein paar MTBer organisiert haben und Interessen vertreten wollten die ihre eigenen waren. Sie haben sich schlimmer benommen wie Sauen im Wald, im Interesse aller natürlich. Beim Speicher aufräumen habe ich noch einen alten Heiligenschein gefunden, müsste nur noch ein wenig poliert werden.

Da bin ich ganz bei dir, insbesondere wenn man weiß wer wo gebaut hat und jetzt, ich verwende deinen Heiligenschein, sich in Vereinen für dortige Interessen engagiert.
@Quente @4season
Hi Ihr Beiden
Das müsst (natürlich müsst Ihr gar nix, würde mich aber ehrlich interessieren) Ihr mir genauer erklären... Inwiefern seht Ihr die Gründung eines Vereins als ursächlich für die aktuelle Diskussion ums Radfahren auf "Päddelcher" und die resultierenden Probleme an. Ich nehme an Ihr bezieht Euch hierbei auf die Pfalz Biker e.V.? Ich bin hier im CH-Exil und nicht ganz so nah an den aktuellen Ereignissen dran, daher fehlt mir vielleicht Eure Einsicht... Trotzdem bin ich Vereinsmitglied (auch hier in CH), da ich glaube, dass es wichtig ist eine Interessenvertretung zu haben und vielleicht auch "politisch sichtbarer" zu werden. An der ein oder anderen Pfalzbiker Veranstaltung hab´ ich auch schon teilgenommen und konnte mit ein paar Leuten aus dem Vorstand n bissl quatschen. Nach meiner Wahrnehmung sind das alles recht vernünftige Leute, keine "Sauen im Wald". Was sind denn Eure Vorwürfe an den Verein? Soweit ich mich erinnere gab´es in den vergangenen Jahren (schon vor Vereinsgründung!) immer mal wieder Stunk im Wald, das lässt sich ja teilweisse auch am Erstellungsdatum dieses Threads (& Zukunft des Bikens im PW) ablesen. Die aktuelle Situation - Achtung Spekulation! - mag eher durch Corona-bedingtes Gedränge im Wald und der Popularität der Region als Bikerevier verursacht sein. Ich glaube ohne Interessenvertretung wäre es deutlich schwieriger auf den aktuellen Wiederstand zu reagieren...
Sicher spielt das Thema (illegaler) Trailbau bei Eurer Analyse eine Rolle und sollte diskutiert werden. Das Buddeln im Wald wird aber mit Abschaffung des Vereins nicht aufhören, denke ich. Ich sehe es ebenso kritisch und ich glaube dass es eine Lösung dafür braucht. Allerdings sollte die Lösung über Angebote und nicht über Verbote herbeigeführt werden. Dass Bedarf an abfahrtslasten Bikestrecken besteht, ist glaube ich offensichtlich. Auch dafür soll sich der Verein einsetzten! Der Hinweis auf die wenigen legalen Angebote in einiger Entfernung (Stromberg etc.) ist glaub´ich unfair, die wenigsten (Ihr auch?) werden sich mit den offiziellen MTB-Park Strecken alleine zufrieden geben wollen.
Ein Grossteil des (geringen) Konflikts und der (wenigen) Diskussionen die ich im PW erlebe dreht sich um radeln auf "Päddelcher", die meissten Fussgänger ahnen gar nix von den "Trails" (wenn´s nicht grad in der Zeitung steht).
Ich habe den Eindruck Ihr bedauert dass es nicht mehr "wie früher" ist, als Ihr noch unbehelligt im Wald radeln konntet. Die Zeiten ändern sich. Nicht immer zum Besseren, aber beleidigt auf die zeigen die vermeintlich "Schuld" sind kommt mir nicht so richtig konstruktiv vor... Daher konkret: Wie würdet Ihr die aktuelle Situation handhaben, wenn nicht über Vereinsgründung? Habt Ihr Euch vielleicht selbst schon engagiert bzw. als Vereinsmitglied versucht Einfluss auf den Kurs zu nehmen?

So, war jetzt viel Text... Das ist nicht als Angriff auf Euch gedacht! Ich hoffe auf eine konstruktive Darlegung Eurer Sichtweisse. Ich denke es wird nur zusammen gehen, Spaltung untereinander schwächt uns gegenüber Aussen.

Viele Grüsse ausm Exil und happy trails!
 
Zuletzt bearbeitet:
Aufgrund dessen das hier zwei Parteien vertreten sind die beide Ihrerseits von ihrer eigenen Wahrheit überzeugt sind und diese Wahrheit der Wahrheit der anderen Partei widerspricht - wird diese Diskussion nie enden. Hinzu kommt noch das beide Parteien es lieben zu diskutieren.
 
Das hat nichts mit Wahrheit zu tun, sondern Prozesse die bereits geführt wurden und die Waldpartei sie aber nicht anerkennen will, bis sie selbst durch den Prozess durchgehen. Das wollen sie aber offenbar nicht, weil wenns ernst wird, ziehen sie den Schwanz ein. Dh sie sind schlau genug um keinen Prozess zu führen, aber dennoch dreist genug, um Schilder für Propagandazwecke auszuhängen.
So kommt es dass es Menschen gibt die dann Drähte im Wald spannen, Nagelbretter hinlegen und Stacheldraht auf Wege legen. Damit ist jedem geholfen! <= IRONIE!
Dort wo ich meistens unterwegs bin, hab ich mich dafür eingesetzt, dass Sperren auf "schmalen Wegen" vom Forst nicht mehr aufgebaut werden und dass Unrat welcher auf Wege gelegt wurde, mit einer Anzeige gegen Unbekannt endet. Hier hat man eine wichtige Lektion gelernt und voller Respekt ziehe ich den Hut und es war die "richtigste" Entscheidung die man hat treffen können. Es geht also auch! (Trotz medialem Interesse, völlig einseitiger Berichterstattung in der Rheinpfalz und das sah für MTBler überhaupt nicht gut aus!).
Es herrscht also wieder Frieden im Wald und das Stöckchenlegen hat auch weitestgehend in dem Ausmass wie es mal war aufgehört.
 
Zurück
Oben Unten