Im Wald darf man gehen und reiten auf 'nen Pferd - aber nicht radeln. Im Wald befindet man sich wenn man abseits der befestigten Wege oder ausgewiesenen Pfade unterwegs ist. So ist es im allgemeinen in Bayern - geregelt durch diverse Gesetze und Verordnungen - mit gewissen "Unschärfen" bzw. einen Interpretationsspielraum der je nach Meinung ausgelegt wird.
Öffentlich zugängliche "Bauten" sollte der Eigentümer bei Kenntnisnahme zurückbauen um Schadensersatz Ansprüchen zu entgehen...
Öffentlich zugängliche "Bauten" sollte der Eigentümer bei Kenntnisnahme zurückbauen um Schadensersatz Ansprüchen zu entgehen...
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