Biker verunglückt

die frage ist doch - stand der lkw da einfach nur rum, oder ist einer gefahren? dann würde mich nämlich mal interessieren, ob es bremsspuren gab. bei dem aggressiven klima, was derzeit in den wäldern herrscht, weiß man ja nie... ;)
 
Ich fahre seit Jahren jeden Tag mindestens 2 Mal durch eine Großstadt und habe bis auf einige Male die ich an einer Hand abzählen kann nie eine durch Autos verursachte Gefahrensituation erlebt.

Ein Bekannter von mir hat regelmäßig Unfälle. Nachdem ich ein Mal mit ihm mitfuhr wusste ich auch weshalb.

Wer sich an der Ampel zwischen 40cm aneinanderstehenden Autos hindurchzwängen muss und meint, auch in Kurven einen LKW überholen zu können, hat einen Unfall auch verdient.

Vor allem Strumpfhosen tragende und Singlespeed-Räder fahrende Kuriere mit dämlichen Zetteln zwischen den Speichen und helmtragende Sonntagsfahrer mit Gerolsteiner-Trikot haben bei mir mit ihrem Asphaltcowboy-Gehabe den schlechtesten Eindruck hinterlassen.

Ich sage nicht dass jeder Kurier oder jeder Sonntagsfahrer so ist, oder dass man sich an jede lächerliche Vorschrift halten müsse, aber mit ein bisschen vorausschauendem Fahren und Schulterblick lassen sich die allermeisten Gefahren vermeiden.

Was den tödlich verunglückten Fahrer aus dem Topic angeht so kann man nur ohne Wissen über den Hergang spekulieren was meines Erachtens sinnlos ist. Allgemein kann man jedoch festhalten, dass man ohne Stöpsel im Ohr fahren und auch im Wald einen Gang zurückschalten sollte, wenn man das Brummen eines Automotors hört. Vor allem im Winter sind auch bei und nach Schneefall herunterfallende Äste oder auf die Fahrbahn einknickende Bäume eine Gefahr, sodass sich ein Blick nach oben lohnt.
 
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@Toyo: Als ich Deine Signatur gelesen habe, war mir klar, dass Dein Beitrag ebenso wenig lesenswert sein würde. Eine Ansammlung von dummen Pauschalisierungen und Annahmen ohne überhaupt die Umstände des im ersten Post geschilderten Unfalls zu kennen.
 
@Toyo: Als ich Deine Signatur gelesen habe, war mir klar, dass Dein Beitrag ebenso wenig lesenswert sein würde. Eine Ansammlung von dummen Pauschalisierungen und Annahmen ohne überhaupt die Umstände des im ersten Post geschilderten Unfalls zu kennen.

Warum antwortest du dann ohne meinen Post überhaupt zu lesen?

Wenn du fertiggelesen hättest, hättest du auch bemerkt dass ich mich garnicht auf den Verunfallten bezog sondern auf Radfahrer im Allgemeinen.

Zitat: Was den tödlich verunglückten Fahrer aus dem Topic angeht so kann man nur ohne Wissen über den Hergang spekulieren was meines Erachtens sinnlos ist. Allgemein kann man jedoch festhalten
 
Ich fahre seit Jahren jeden Tag mindestens 2 Mal durch eine Großstadt .................. Vor allem im Winter sind auch bei und nach Schneefall herunterfallende Äste oder auf die Fahrbahn einknickende Bäume eine Gefahr, sodass sich ein Blick nach oben lohnt.

Is ja kraas, welchen Gefahren du dich aussetzt! :eek:
 
Ähm falsch. Der Wald darf von jedem aufgesucht werden und es führen beschilderte Wanderrouten durch ihn, die je nach Region speziell angepriesen werden, wie bei uns auch.
Bei Fällarbeiten müssen deswegen Absperrungen angebracht werden, genauso wie bei Treibtjagten usw.
Wenn jetzt so ein LKW Braumstämme ladet, die zu 99% feucht sind und fast jeder 3. Baumstamm aus der Zange rutscht, dann besteht doch für Wanderer erhebliche Gefahr. Zwei bis drei Schilder aufstellen kann doch nicht so schwer sein ;)
Was das mit Polizei zu tun hat, verstehe ich nicht.
BULLSHIT. Rauch mal weniger schlechten Stoff, dann schnallst Du auch die Zusammenhänge in den Texten deiner Vorredner!
Und was ist ``ladet´´?????


@teufel781



das ist so nicht richtig.

(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten.


wald ist für alle da. das wird im lwg geregelt. das einzige was der besitzer/bewirtschafter tun kann/muss ist, wege oder bereiche sperren. hier musse er die "Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden beachten".
es gibt kein hausrecht im staatswald oder körperschaftswald.
im privatwald kann das anders aussehen, das ist hier aber nicht gefragt.
das ein laster der grade holz auflädt, nicht gekennzeichnet/abgesperrt wird ist klar. aber fällarbeiten, bei denen personen die sich im wald befinden zu schaden kommen können, werden immer gekennzeichnet. dazu ist der pächter/forstwirt/ oder wie auch immer der heisst, verpflichtet.

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

ich denke wir sollten die diskussion beenden. jeder hat ein bisschen recht, das bundeswald-oder landeswaldgesetz ist sehr umfangreich, das würde den rahmen hier sprengen.

also kommen wir lieber wieder zum eigentlichen thema dieses threads zurück.
Ist doch das, was ich sagen wollte. Dir wird das Betreten gestattet, es kann Dir aber genausogut verboten werden. Das meinte ich mit Hausrecht.

Das BWG bezieht sich aber ja nur auf Flächen, die auch dem Bund gehören, oder? Bei privatem oder gepachtetem Grund kann diese Reglung nicht greifen.
 
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@teufel: Direkt mit Floskeln wie " Rauch mal weniger Stoff " anzukommen zeugt noch von viel weniger geistiger Kompetenz als Kona Pepes Beitrag je beinhalten könnte.
Denk' mal darüber nach!
 
Ist doch das, was ich sagen wollte. Dir wird das Betreten gestattet, es kann Dir aber genausogut verboten werden. Das meinte ich mit Hausrecht.

Das BWG bezieht sich aber ja nur auf Flächen, die auch dem Bund gehören, oder? Bei privatem oder gepachtetem Grund kann diese Reglung nicht greifen.

Das Betreten und Befahren des Waldes regeln immer noch die einzelnen Bundesländer selbst.
So kann es passieren das die Bayern nur auf 2 m breiten Wegen fahren dürfen und wir in Niedersachsen auf allen Wegen. (wie gesagt zum Beispiel)
Die Verpachteten Wälder unterliegen ebenfalls dem Landeswaldgesetz, was das Betretungsrecht angeht.
Muß meinen Beitrag berichtigen!

1. Das was Wald ist und wofür das Gesetz da ist:

1.wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion),
2. wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere als Lebensraum für wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrarstruktur und die Infrastruktur (Schutzfunktion) und
3. wegen seiner Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung (Erholungsfunktion)
zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,
4. die Forstwirtschaft zu fördern,
5. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzenden herbeizuführen und
6. die Benutzung der freien Landschaft zu ordnen.

Dann nochmal ein Bzp. zur Begehung bzw. Befahrung:

(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§2 Abs.1) betreten und sich dort erholen.

(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des §25 Abs.1 und das Reiten.

§ 25
Fahren

(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37)
(Auszüge aus dem Niedersächsischen Waldgesetz)
Also darf man in NDS jeden Weg befahren der als Weg auch ausgeschildert ist.
Der Beitrag war zwar offtopic, ich finde er gibt aber einen Überblick was man darf und nicht darf, zumindest in NDS.
Ansonsten kann so ein Unfall jeden von uns passieren. Das ist zwar traurig aber, wie schon von jemand anderen gesagt, es sterben jeden Tag Kinder an Hunger und Krankheiten und die können rein gar nicht dafür.
 
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Jetzt mal anderrum, ich fahr im Auto und da kommt einer um die Ecke, ausweiche zweklos kein Platz oder nicht schnellgenug reagiert, und der Typ steckt euch in der Scheibe.
Der ist jetz in den ewigen Jagdgründen und du bist nicht mal Schuld, aber du hast ein Leben zerstört.
 
ich habe mich bereits mehrfach über geradezu gemeingefährlich operierende holzrückefahrzeuge wundern müssen. einmal wurde ich sogar willentlich durch einen großen traktor vom weg gedrängt und übelst beschimpft - und das vor zeugen! diese waldjungs sind manchmal wohl auch etwas überfordert.

dein text lässt zu viele fragen offen und diese betroffenheitsoffensive der anderen schreiber langweilt.

Am besten sollte man solche Leute gleich vom Bock runterziehen (auch mit Zeugen). Und mit dem Welthe-Truck gleich ein paar mal übers Rad fahren :daumen:
Schon mal drangedacht, dass bei Waldarbeiten und Holzrückeaktionen die Zufahrten und Wege drumherum abgesperrt werden/sind. :rolleyes:

Manche fordern es buchstäblich heraus und verdienen es auch nicht anders :daumen:
 
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