Ist doch das, was ich sagen wollte. Dir wird das Betreten gestattet, es kann Dir aber genausogut verboten werden. Das meinte ich mit Hausrecht.
Das BWG bezieht sich aber ja nur auf Flächen, die auch dem Bund gehören, oder? Bei privatem oder gepachtetem Grund kann diese Reglung nicht greifen.
Das Betreten und Befahren des Waldes regeln immer noch die einzelnen Bundesländer selbst.
So kann es passieren das die Bayern nur auf 2 m breiten Wegen fahren dürfen und wir in Niedersachsen auf allen Wegen. (wie gesagt zum Beispiel)
Die Verpachteten Wälder unterliegen ebenfalls dem Landeswaldgesetz, was das Betretungsrecht angeht.
Muß meinen Beitrag berichtigen!
1. Das was Wald ist und wofür das Gesetz da ist:
1.
wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion),
2. wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere als Lebensraum für wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrarstruktur und die Infrastruktur (Schutzfunktion) und
3. wegen seiner Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung (Erholungsfunktion)
zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,
4.
die Forstwirtschaft zu fördern,
5. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzenden herbeizuführen und
6. die Benutzung der freien Landschaft zu ordnen.
Dann nochmal ein Bzp. zur Begehung bzw. Befahrung:
(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§2 Abs.1) betreten und sich dort erholen.
(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des §25 Abs.1 und das Reiten.
§ 25
Fahren
(1)
Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet.
Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören
Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37)
(Auszüge aus dem Niedersächsischen Waldgesetz)
Also darf man in NDS jeden Weg befahren der als Weg auch ausgeschildert ist.
Der Beitrag war zwar offtopic, ich finde er gibt aber einen Überblick was man darf und nicht darf, zumindest in NDS.
Ansonsten kann so ein Unfall jeden von uns passieren. Das ist zwar traurig aber, wie schon von jemand anderen gesagt, es sterben jeden Tag Kinder an Hunger und Krankheiten und die können rein gar nicht dafür.