Hallo
@tombrider,
gehn wir mal von ein paar Sachen aus. Radl nicht ganz 1 Jahr alt, nicht selber rumgemurkst, Beläge noch ein bischen drauf, bis zur Feder oder von mir aus lasse es noch weniger sein, kein Crash.
Eins möchte ich noch vorausschicken. Jeder Händler der selbst am letzten Tag der Gewährleistung das nicht problemlos beseitigt, sollte vieleicht besser ....
Zudem bin ich keiner dieser Spitzbuben und der Rest meine einfache Meinung.
Das mit dem halben Jahr, das der Verkäufer nachweisen soll, das der Schaden nicht schon Bestand, ist eine Besonderheit des Verbrauchsgüterkauf, um den Kunden vor unnötigem Aufwand zu schützen. Sehr erfreulich für den Kunden.
So jetzt die Annahme der Verkäufer stellt sich quer und sagt: Beweise das der Mangel schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand, dann ist das recht einfach: (mal abgesehnen das auf hoher See und vor Gericht du in Gottes Hand bist) Das Ding ist undicht und ich habe nicht dran rumgemurkst. Das es kaputt ist, ist ja daran zu erkennen das es undicht ist. Die Mängelhaftung gilt 2 Jahre. Du kannst von einer mindestens 2 jährigen Nutzungsdauer, solange es sich nicht um normalen, dem Stand der Technik entsprechenden Abnutzung handelt, ausgehen und die vieleicht geplante Obsoleszenz liegt irgendwo später.
Also bleibt die Frage, ob der Te den Schaden irgendwie zu vertreten hat. Bringt der Te das vor Gericht glaubwürdig rüber, das er nicht gemurkst hat, dann ist der Verkäufer in der Pflicht das zu widerlegen. Es gibt da entsprechende Rechtsbegriffe, möchte aber aus der Hüfte nicht vieleicht einen falschen in die Runde werfen. Du brauchst da keine Gutachten ala CSI, oder detektivische Ermittlungen ala Colombo, Bones oder was das TV sonst so zu bieten hat. Da sind Richter bei sowas ziemlich schmerzfrei.
Eine Aspekt betraf z.b. Wartung und Pflege. Welche Wartung oder Pflege, die vom Te für das einwandfreie funktionieren hätte durchgeführt werden müssen, hätte die Undichtigkeit verhindert? Mir fällt keine ein.
Der Te hat das selber in die Hand genommen, seine Ansprüche bleiben weiterhin bestehen, aber es wird für ihn schwieriger glaubhaft zu machen, das nicht sein basteln etc. für den Schaden etc. nicht mitverantwortlich ist.
Das ungünstige Toleranzen, abgefahrene Beläge etc. eine Undichtigkeit des Hydrauliksystems verursachen würden, wäre imho kein Fall der Mängelhaftung, sondern der Produkthaftung, aber dann würde es für irgendjemand aber sehr, sehr bitter werden.
Mfg, bergbua
PS: Cloudflare nervt gewaltig