Bremsbeläge stark abgefahren dadurch Kolben defekt?

Ich habe gestern beide Bremsen entlüftet. Am VR wäre es nicht nötig gewesen. Aber was beim HR für eine Drecksbrühe rausgekommen ist, sie war fast schwarz. Ich war lange Lkw Mechaniker und so eine Brühe kam noch nie aus einer Bremsleitung.

Am HR ist jetzt alles neu.

Heute bremse ich sie ein. Das habe ich nach dem Radkauf gar nicht gemacht gehabt.

Ich werde auch nur noch organische Beläge nehmen. Da die Scheiben nicht billig sind.
 
Könnte mir denken das am Kolben irgendwas anhaftet was da nicht hingehört und wenn man den Kolben relativ weit rausdrückt, wird es dann undicht.
 
Und das heißt jetzt im Detail?

Das die 0,5mm über die die Rede war nichts mit dem Ölaustritt zu tun haben sondern tatsächlich in einer Shimanobetriebsanleitung zu finden sind . Und wenn jetzt ein vermeintlicher Garantiefall eintritt und die Beläge weniger als die ominösen 0,5 mm haben kann Shimano bei schlechter Laune den Garantiefall aberkennen . Wobei die 0,5mm eine willkürlich angenommene Zahl ist den welcher nichtschraubende User u. in hat schon die Möglichkeit und das Können die Belagstärke mit einem Messschieber od Mikrometer festzustellen .
 
Ist doch ganz klar und auch berechtigt: Die 0,5 mm werden gefordert, damit die Feder nicht in Kontakt mit der Scheibe kommt und ggf. sogar in die Löcher hineingezogen wird. Das Blech der Feder ist 0,4 mm dick.
 
Ich habe gestern beide Bremsen entlüftet. Am VR wäre es nicht nötig gewesen. Aber was beim HR für eine Drecksbrühe rausgekommen ist, sie war fast schwarz. Ich war lange Lkw Mechaniker und so eine Brühe kam noch nie aus einer Bremsleitung.
Kann gut sein dass das die Reste von irgendeiner Dichtung sind die da mit drin rumgeschwommen sind und deren Defekt deinen Ölverlust zur Folge hatte. Insofern wirste den demnächst bald wieder haben. Vom Bremsbelag runterfahren kommt das 100%ig nicht. Wenn du nicht damit leben kannst dass die Bremse sicher innerhalb von ein paar Sekunden an jeder beliebigen Stelle wieder verabschieden kann solltest du den Bremssattel gleich tauschen.
 
Ja, ich habe beim Wechsel gesehen, dass die Feder so dick wie der Belag, oder dass der Belag nur noch so dick, wie die Feder war. :eek:

Beläge sind gut eingebremst. Es ölt auch nix mehr.

Ich bin der Meinung, dass die Bremse besser bremst als mit den Sintermetallbelägen.
 
Und die 0,5 mm stehen auch nur aus Haftungsgründen im Handbuch. Gibt ja genug Spezialisten die bis auf den Träger runterbremsen.
Und das heißt im Detail jetzt was? Der Hersteller garantiert keinerlei Funktion für derart runtergerockte Bremsbeläge. Wenn da jetzt die Scheibe dünn ist (runtergebremst), die Beläge auf der Feder laufen (runtergebremst) und auch noch die Bremsanlage nicht ordentlich eingestellt ist (bspw. Kolbenklemmer auf einer Seite), dann kann ein Kolben schonmal zu weit raus stehen und das ganze undicht werden.
Würdest du dich wirklich trauen, einen Defekt durch mangelhafte Wartung als "Gewährleistungsanspruch" zu bezeichnen? Da braucht man keinen Elefanten aus einer Mücke zu machen, Anwenderfehler kann der Hersteller nur in einem gewissen Rahmen ausgleichen.

mfg
 
Jetzt mal ehrlich: was glaubst du, wie weit die Kolben im Nehmer stecken? Warum sollten die 5mm zu lang sein?

Mfg
 
Sicher das die Kolben 1 cm Lang 7 Hoch sind? Was ich bis Dato an Ersatzkolben im Netz sah entsprach zumindest Optisch nicht ca. Höhe = halber Durchmesser. Das mag natürlich auch täuschen - aber als ich z. Bspl. mal die Kolben an zweier meiner Bremsen mobilisiert hatte und die Kolben jeweils ohne Beläge Mittig an eine dazwischen gehaltene Bremsscheibe pumpte wackelten Die doch schon bedenklich (Dabei kam jeder Kolben ca. 4,3 mm Raus aus der Bohrung).

Mal schauen - ich müsste im Keller noch eine defekten Bremssattel einer "Auriga Pro Sub" zu liegen haben - Den werde ich beim Auffinden mal zerlegen und nachmessen; inwieweit Das dann aber zu übertragen ist auf andere Modelle / Hersteller ist natürlich Fraglich.

MfG

Andreas
 
Die stecken ca. 1cm drin. Tief genug damit man beide Kolben nicht gleichzeitig entfernen kann.
Ja, aber wenn du dir das Bild von Schildbürger auf der vorigen Seite ansiehst, dann wird klar, dass da kaum Spiel ist: Der Quadring sitzt auch schon ein paar Millimeter tief im Gehäuse. Außerdem haben die Kolben an der Rückseite üblicherweise eine Fase, und sobald die Fase die erste Dichtlippe des Quadrings erreicht suppt es bei der Dichtung raus (die außen liegende Lippe ist nicht druckfest!). Der Effektive Hub, den der Kolben also machen kann, wird im Bereich 3-4mm liegen (Plus der Verformungsweg der Quadringe, ca. 0,5mm). Geht es darüber hinaus, dann suppt es - und das geht sich bei komplett abgefahrenen Belägen und einer außermittig laufenden, abgefahrenen Scheibe halt schon mal aus.

mfg
 
Stimmt, die 1cm bezogen sich nur auf den Kolben. Etwas kurzsichtig gedacht.

Hier mal ein paar Zahlen einer Elixir:
Kolbenhöhe 9mm
Maximale Ausfahrhöhe Kolben von Oberkante Gehäuse, so das noch vollständig von Dichtung bedeckt: 3.3mm
Kolben liegend auf Dichtung: 5.5mm (-2.2 = 3.3mm)
Höhe Dichtung: 2.2mm
Abstand Oberkante Gehäuse bis Dichtung: ~1.5mm

Bei neuem Belag gehen die Kolben ca. 0.5mm weit raus, und der Belag wurde 1.5mm weit abgenutzt. Bleibt eine Reserve von 1.3mm (3.3 - 2mm) wenn der Sattel mittig ist.
Jetzt wäre noch interessant wie der Sattel denn ausgerichtet war.

P.S. es ist ein ganz normaler Vierkantdichtring, Quadring ist nur Umgangssprachlich und was ganz anderes
 
Ich lese das mal so, das er bisher nichts an der Bremse gemacht hat, entsprechend ist er Verkäufer in der Pflicht hat nichts mit Kulanz zu tun. Und die Beläge haben noch Fleisch, also auch von daher auch nichts was der Käufer zu verantworten hätte. Pfuscht er jetzt selber rum handelt er sich nicht nur ein Sicherheitsproblem ein, sondern tritt seine Ansprüche in die Tonne.

MFG, bergbua

Richtig ist daran, daß der Händler mit der Gewährleistung zwei Jahre lang verpflichtet ist, einen beim Kauf vorhandenen Mangel zu beheben. Dummerweise entsteht nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr: Der Kunde muß beweisen, daß das Rad bereits bei Übergabe den Fehler hatte. Das wird hier nicht möglich sein, wenn es sich wirklich um eine falsch eingestellte Bremse handelt. Selbst bei einer gerissenen Dichtung ist das schwierig. Weswegen er tatsächlich auf die Kulanz des Händlers angewiesen ist.
 
Der Kunde muß beweisen, daß das Rad bereits bei Übergabe den Fehler hatte.[...] Selbst bei einer gerissenen Dichtung ist das schwierig.
das wird in der tat schwierig. wie kann man zwei jahre lang mit gerissener dichtung rumfahren, ohne es zu merken? da muss das rad ja praktisch die gesamte zeit gestanden haben.
 
Die Dichtung müßte nicht bereits beim Kauf gerissen sein. Es würde reichen, wenn sie durch einen Material-, Fertigungs- oder Konstruktionsfehler nicht den zu erwartenden Belastungen genügt. Es ist aber kaum möglich, diese Grenze zu ziehen und das zweifelsfrei zu beweisen. Ein Materialgutachten kostet viele hundert bis mehrere tausend Euro.
 
Kurze, halbwegs relevante Zwischenfrage.
Was passiert wenn die Feder anfängt mit an der Scheibe zu schleifen? Habe bisher noch keine Erfahrung damit, die jetzigen Beläge haben allerdings nicht mehr allzu viel Fleisch.
Kann man, vorrausgesetzt man merkt es rechtzeitig, ohne Feder weiterfahren? Wird vermutlich klappern und klingeln ohne Ende, aber sollte zumindest bremsen?
 
Hallo @tombrider,

gehn wir mal von ein paar Sachen aus. Radl nicht ganz 1 Jahr alt, nicht selber rumgemurkst, Beläge noch ein bischen drauf, bis zur Feder oder von mir aus lasse es noch weniger sein, kein Crash.

Eins möchte ich noch vorausschicken. Jeder Händler der selbst am letzten Tag der Gewährleistung das nicht problemlos beseitigt, sollte vieleicht besser ....

Zudem bin ich keiner dieser Spitzbuben und der Rest meine einfache Meinung.

Das mit dem halben Jahr, das der Verkäufer nachweisen soll, das der Schaden nicht schon Bestand, ist eine Besonderheit des Verbrauchsgüterkauf, um den Kunden vor unnötigem Aufwand zu schützen. Sehr erfreulich für den Kunden.

So jetzt die Annahme der Verkäufer stellt sich quer und sagt: Beweise das der Mangel schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand, dann ist das recht einfach: (mal abgesehnen das auf hoher See und vor Gericht du in Gottes Hand bist) Das Ding ist undicht und ich habe nicht dran rumgemurkst. Das es kaputt ist, ist ja daran zu erkennen das es undicht ist. Die Mängelhaftung gilt 2 Jahre. Du kannst von einer mindestens 2 jährigen Nutzungsdauer, solange es sich nicht um normalen, dem Stand der Technik entsprechenden Abnutzung handelt, ausgehen und die vieleicht geplante Obsoleszenz liegt irgendwo später.

Also bleibt die Frage, ob der Te den Schaden irgendwie zu vertreten hat. Bringt der Te das vor Gericht glaubwürdig rüber, das er nicht gemurkst hat, dann ist der Verkäufer in der Pflicht das zu widerlegen. Es gibt da entsprechende Rechtsbegriffe, möchte aber aus der Hüfte nicht vieleicht einen falschen in die Runde werfen. Du brauchst da keine Gutachten ala CSI, oder detektivische Ermittlungen ala Colombo, Bones oder was das TV sonst so zu bieten hat. Da sind Richter bei sowas ziemlich schmerzfrei.

Eine Aspekt betraf z.b. Wartung und Pflege. Welche Wartung oder Pflege, die vom Te für das einwandfreie funktionieren hätte durchgeführt werden müssen, hätte die Undichtigkeit verhindert? Mir fällt keine ein.

Der Te hat das selber in die Hand genommen, seine Ansprüche bleiben weiterhin bestehen, aber es wird für ihn schwieriger glaubhaft zu machen, das nicht sein basteln etc. für den Schaden etc. nicht mitverantwortlich ist.

Das ungünstige Toleranzen, abgefahrene Beläge etc. eine Undichtigkeit des Hydrauliksystems verursachen würden, wäre imho kein Fall der Mängelhaftung, sondern der Produkthaftung, aber dann würde es für irgendjemand aber sehr, sehr bitter werden.

Mfg, bergbua

PS: Cloudflare nervt gewaltig
 
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