Brenner Grenzkammstraße und böser Bauer

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Ich bin eher für Klärung!
Offizielle Anfrage an die Gemeindeverwaltung und an die Tourismusorganisation des betreffenden Gebietes, welche Rechte und Pflichten der Grundeigentümer eigentlich hat und inwieweit Passieren des Grunds mit der bestehenden Gesetzeslage vereinbar ist oder auch nicht.
Je nach Sachverhalt könnte man die o.g. Institutionen auffordern, Strafanzeige zu stellen, schließlich ist es in deren Interesse, dass geldbringende Touristen unverprügelt bis in die Unterkünfte und Gasthäuser von Sterzing gelangen.

Eine virtuelle Diskussion in diesem Forum bringt nicht viel.
Man muss die Behörden direkt angehen.

Sehe ich auch so.

Ich kenne hier ein Beispiel aus dem Tiroler Unterland an der Grenze zum gelobten Land (sorry für den kleinen Seitenhieb).
Hier hat auch eine Bauer bei einem Rechtsstreit mit einem Biker (den er offensichtlich per Gewalt von seinem Grund und Boden verjagt hat) Recht bekommen.
Daraufhin hat sich die Tourismusbehörde eingemischt und siehe da die allgemein bekannte Tour wurde eine offizielle Bikeroute.
Ob und wie der der Agrarökonom dazu gebracht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber vielleicht brauchte er ja Unterstützung bei einem seiner "Projekte", die ihm die Gemeinde dann vielleicht gewähren konnte. Wir Amigos kennen uns doch aus, oder....?

Servus,
bobo
 
Ich glaube, der Fall am Brenner ist ein bisserl kniffliger. Immerhin tritt der Junior in Papas Fußstapfen. ... und nicht jeder ist abschmierbar.
 
Wir waren am 17.08. auf der Sattelbergalm. Der Wirt sagte uns, das der Sohn des Bauern seit 2 Wochen auf der Alm Urlaub mache und wieder etwas "blöd tut". Wenn er nicht auf der Alm ist, sei es kein Problem.
 
Der Wirt sagte uns, das der Sohn des Bauern seit 2 Wochen auf der Alm Urlaub mache und wieder etwas "blöd tut". Wenn er nicht auf der Alm ist, sei es kein Problem.
Gefällt mir als Lösung des Problems nicht wirklich, dass der Grundpächter auch mal arbeiten geht... :rolleyes:
Ausserdem tut es nichts zur Sache, was der Wirt der Sattelbergalm sagt.
Du weißt nie, ob sich da zwei nicht riechen können, oder sonst was im Verborgenen steckt, so dass sie übereinander übel nachreden.
 
na der wirt von der sattelbergalm hat zwar ein interesse daran, dass seine gaeste da ungehindert
durchkoennen, aber dafuer schien er mir vor 2 jahren relativ relaxt, was die ganze sache anging.
und es ist auch ok, wenn er infos zu einem wie auch immer gearteten "workaround" um das problem
gibt, auch wenn das das ganze nicht loest.
 
Nachdem das Problem wieder aufgetaucht habe ich mal mit dem Katasteramt verbunden (Digitalisierung sei dank) und mir die Besitzverhältnisse angeschaut. Dabei ist interessantes herausgekommen.
Die Strasse bis ganz hinauf zum Sattelberg (Parzelle Nr. 900 Gem. Brenner) gehört der Aut. Provinz Bozen und auf welcher Grundlage er dem Durchgang verwehren will ist mir schleierhaft.
Aber es kommt noch besser. Der größte Teil des Weges inklusive der Wiesen kurz nach der Grenze bis zur ersten Kreuzung (Parzelle Nr. 891/2 Gem. Brenner) ist ebenfalls im Besitz der Provinz Bozen. Nur ein 37 m breiter Streifen zwischen Grenze und dem Grundstück der Provinz gehört wirklich dem Bauer.
Da scheint dem Bauer wohl nicht ganz bewusst zu sein wie die wirklichen Besitzverhältnisse liegen, aber das kommt schon öfters vor.

Jedenfalls bevor der nochmals das Maul aufreißt, soll er vorher in das Katasteramt von Sterzing gehen und sich über seine Besitzverhältisse aufklären lassen
 
Nachdem das Problem wieder aufgetaucht habe ich mal mit dem Katasteramt verbunden (Digitalisierung sei dank) und mir die Besitzverhältnisse angeschaut. Dabei ist interessantes herausgekommen.
Die Strasse bis ganz hinauf zum Sattelberg (Parzelle Nr. 900 Gem. Brenner) gehört der Aut. Provinz Bozen und auf welcher Grundlage er dem Durchgang verwehren will ist mir schleierhaft.
Aber es kommt noch besser. Der größte Teil des Weges inklusive der Wiesen kurz nach der Grenze bis zur ersten Kreuzung (Parzelle Nr. 891/2 Gem. Brenner) ist ebenfalls im Besitz der Provinz Bozen. Nur ein 37 m breiter Streifen zwischen Grenze und dem Grundstück der Provinz gehört wirklich dem Bauer.
Da scheint dem Bauer wohl nicht ganz bewusst zu sein wie die wirklichen Besitzverhältnisse liegen, aber das kommt schon öfters vor.

Jedenfalls bevor der nochmals das Maul aufreißt, soll er vorher in das Katasteramt von Sterzing gehen und sich über seine Besitzverhältisse aufklären lassen

Super, echt Super von dir. Du hast dich gleich 100% der Sache angenommen und erläutert. Somit muß die Behörde dem Bauer genau erklären was Sache ist!
 
vielleicht ist der Bauer ja Pächter der Grundstücke? Also nicht zu früh freuen! Ist nicht der ganze Konflikt dadurch entstanden, daß die Transalb-Challenge ungefragt durch sein(??) Grundstück gegangen ist?


Gruß
Horst
 
Ich glaube nicht, dass der selbsternannte Transalp-Guru und Transalp-Challenge-Papst Herr Stanciu sich seiner Verantwortung bewusst ist.
Aber egal, was lorenzp dankenswerterweise recherchiert hat, sollte ausreichen, um im Zweifel den Spieß (vielleicht sogar im Wortsinne) umzudrehen.
Meine nächste Transalp geht definitiv genau dort lang.

Albi
 
wir sind mitte juli dort lang, das letzte davor mal war ich 2004 oder 2005 dort.

die neue schotterpiste kannte ich demnach noch nicht, dachte also, gut, gehst also den bekannten weg, kurz den hang runter und über den offiziellen grenzübergang mit schild, über den ich auch damals drüber bin, dann kurz über die wiese und alles wird passen. naja, nach schieben über die wiese kam man dann direkt wieder auf die neue schotterpiste ...

also haben wir dann kurz weitergeschoben und sind dann den steilen weg rauf zum grenzkamm gefahren (die letzten 50 hm schieben ...). es stand zwar ein auto an dem haus, aber es war keiner zu sehen.

ach ja, wir sind dann weiter noch zum portjoch über einen schönen trail am hang, fand ich sehr lohnend und auch der 32er runter ist durchaus interessant, aber nur für versierte biker, die auch auf dem stellenweise losen geröll sicher fahren können und im ernstfall nicht scheuen mal ein paar meter zu schieben.
 
37 Meter sind 37 Meter.

37 Meter tragen sind allemal besser wie die ganze Strecke rauf zum Kamm. Müsste man nur noch klären, ob der Bauernsohn die restlichen Parzellen nicht vielleicht wirklich gepachtet hat, bevor man ihm auf vermeintlich öffentlichem Grund den Hintern versohlt, wenn er mit der Mistgabel droht :).
 
Bitte korrigiert mich, wenn ich Blödsinn schreibe.
Zumindest in Deutschland, so ist mir bekannt, sind Auskünfte aus dem Kataster über Grundbesitzverhältnisse an unbeteiligte Dritte nicht möglich.
Die Daten sind zurecht geschützt.
Es wäre ja auch noch schöner, wenn sich jeder über die Grundbesitzverhältnisse eines Jeden ungehindert informieren könnte.
Daraus folgere ich, dass gegenüber dem Grundeigentümer oder in diesem Fall Pächter, nur die Kommune selbst aktiv werden kann, weil die die einzige Instanz ist, welche das Kataster einsehen darf. (Außer dem Grundbesitzer selbst)

Klar weiß in Sterzing und Umgebung wahrscheinlich jeder Bauer, wem welche Parzelle gehört oder an wen sie verpachtet ist.
Aber Druck auf besagte Person kann nur von der lokalen Behörde ausgehen.
Auf die wiederum müssen betroffene Biker und Wanderer über den Tourismusverein Druck ausüben.
Eventuell gehört mal die Presse dazugeschaltet, damit der Druck, etwas zu tun, erhöht wird.
 
vielleicht ist der Bauer ja Pächter der Grundstücke? Also nicht zu früh freuen! Ist nicht der ganze Konflikt dadurch entstanden, daß die Transalb-Challenge ungefragt durch sein(??) Grundstück gegangen ist?

Gruß
Horst
Wäre eine logische Schlussfolgerung. Allerdings würde mich da das italienische Wegerecht interessieren. Wie ist das in Italien geregelt, wer darf welchen Weg für wen sperren?

Ansonsten: Es ist halt immer das gleiche. Warum soll der Bauer jemanden auf sein Grundstück lassen wenn er nichts dafür bekommt?
Wir müssen nur vor der eigenen Haustüre schauen. Ob "Liftkrieg am Wendelstein" oder "Olympia in Garmisch", viele tolle Projekte scheitern einfach daran das irgendwelche Bauern sich nicht fürstlich genug entlohnt sehen oder einfach auf persönlichen Eitelkeiten rumreiten.

Sehe ich auch so.

Ich kenne hier ein Beispiel aus dem Tiroler Unterland an der Grenze zum gelobten Land (sorry für den kleinen Seitenhieb).
Hier hat auch eine Bauer bei einem Rechtsstreit mit einem Biker (den er offensichtlich per Gewalt von seinem Grund und Boden verjagt hat) Recht bekommen.
Daraufhin hat sich die Tourismusbehörde eingemischt und siehe da die allgemein bekannte Tour wurde eine offizielle Bikeroute.
Ob und wie der der Agrarökonom dazu gebracht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber vielleicht brauchte er ja Unterstützung bei einem seiner "Projekte", die ihm die Gemeinde dann vielleicht gewähren konnte. Wir Amigos kennen uns doch aus, oder....?

Servus,
bobo
Gewaltsam sich mit irgend wem anzulegen ist immer dumm...vor allem würde ich um Locals mit Mistgabeln nen sehr großen Bogen machen. Wenn du so einem eine einschenkst schaut es vor Gericht nie gut aus, da du der böse, fremde Mountainbiker bist...

Ich glaube nicht, dass der selbsternannte Transalp-Guru und Transalp-Challenge-Papst Herr Stanciu sich seiner Verantwortung bewusst ist.
Dessen letztes Interview in der Bike fand ich auch völlig daneben...

Bitte korrigiert mich, wenn ich Blödsinn schreibe.
Zumindest in Deutschland, so ist mir bekannt, sind Auskünfte aus dem Kataster über Grundbesitzverhältnisse an unbeteiligte Dritte nicht möglich.
Die Daten sind zurecht geschützt.
Wie soll ich dich korrigieren? Deinen Post kann ich ja nicht editieren ;)

Es wäre ja auch noch schöner, wenn sich jeder über die Grundbesitzverhältnisse eines Jeden ungehindert informieren könnte.
Daraus folgere ich, dass gegenüber dem Grundeigentümer oder in diesem Fall Pächter, nur die Kommune selbst aktiv werden kann, weil die die einzige Instanz ist, welche das Kataster einsehen darf. (Außer dem Grundbesitzer selbst)
Wir haben in Deutschland ein sehr undurchsichtiges System bei der Einsichtnahme ins Grundbuch. Eigentlich soll es aus den von dir genannten Gründen geschützt sein, aber in der Realität schaut es ganz anders aus.
Bei dem hier genannten Fall denke ich das man mit einem halbwegs seriösem Anschreiben an das Grundbuchamt eine Auskunft bekommt. Ist ja doch eine halbwegs berechtigte Anfrage wenn man wissen will, ob der Bursche der einem die Durchfahrt durch ein Grundstück verbieten möchte auch wirklich Eigentümer des Grundstücks ist.
Das das Grundbuch als öffentliches Register überhaupt geschützt ist ist eine spezielle Marotte. Das kann durchaus eine deutsche Marotte sein, in anderen Ländern nimmt man es nicht so ernst mit dem Verstecken des eigenen Besitzes.

Klar weiß in Sterzing und Umgebung wahrscheinlich jeder Bauer, wem welche Parzelle gehört oder an wen sie verpachtet ist.
Aber Druck auf besagte Person kann nur von der lokalen Behörde ausgehen.
Auf die wiederum müssen betroffene Biker und Wanderer über den Tourismusverein Druck ausüben.
Eventuell gehört mal die Presse dazugeschaltet, damit der Druck, etwas zu tun, erhöht wird.
Das wäre ne Möglichkeit. Aber da wird hoffentlich der Wirt der Sattelbergalm schon dahinter sein.
 
....

Gewaltsam sich mit irgend wem anzulegen ist immer dumm...vor allem würde ich um Locals mit Mistgabeln nen sehr großen Bogen machen. Wenn du so einem eine einschenkst schaut es vor Gericht nie gut aus, da du der böse, fremde Mountainbiker bist...


....

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Aber hier hat nach einer Diskussion der Landwirt den Biker "verdroschen". Die Verhandlung kam zu stande auf Anzeige des (bayerischen) Bikers. Bei dieser Verhandlung hat der Landwirt recht bekommen. O-Ton des Richters "Tirol den Tirolern".

Servus,
bobo
 
Bitte korrigiert mich, wenn ich Blödsinn schreibe.
Zumindest in Deutschland, so ist mir bekannt, sind Auskünfte aus dem Kataster über Grundbesitzverhältnisse an unbeteiligte Dritte nicht möglich.
Die Daten sind zurecht geschützt.
Es wäre ja auch noch schöner, wenn sich jeder über die Grundbesitzverhältnisse eines Jeden ungehindert informieren könnte.
Daraus folgere ich, dass gegenüber dem Grundeigentümer oder in diesem Fall Pächter, nur die Kommune selbst aktiv werden kann, weil die die einzige Instanz ist, welche das Kataster einsehen darf. (Außer dem Grundbesitzer selbst)

Klar weiß in Sterzing und Umgebung wahrscheinlich jeder Bauer, wem welche Parzelle gehört oder an wen sie verpachtet ist.
Aber Druck auf besagte Person kann nur von der lokalen Behörde ausgehen.
Auf die wiederum müssen betroffene Biker und Wanderer über den Tourismusverein Druck ausüben.
Eventuell gehört mal die Presse dazugeschaltet, damit der Druck, etwas zu tun, erhöht wird.

In Österreich kann ich am Bezirksgericht für ein paar müde Euros einen Grundbuchauszug ausdrucken lassen. Hat mich auch schon gestört.
 
In Italien ist das Kataster ein öffentliches Register und für ein paar euros an Gebühren kann sich jeder einen Auszug holen.
 
Kann ich mir nicht vorstellen, wenn es um Körperverletzung geht. Müsste man wissen, worum es wirklicb ging. Österreich ist eigentlich schon ein Rechtsstaat.

Ich muß natürlich dazu sagen, dass der O-Ton des Richters nicht die Urteilsbegründung war. Und da beim Prozess soviel ich weiß Aussage gegen Aussage stand, wurde der Landwirt freigesprochen.
Es wurde somit natürlich nicht "fir an Boafakn" Recht gebeugt.;)

Nigs fia unguad!!

Servus,
bobo
 
I glaab i nimm ma morgn Urlaub und fahr über dem Bauern sein Grund. I wui wissen was mir blüht.
I hob heia Glück ghob und bin ned bläd o gred worn.

Aba one eich war i heia a drüba gfahr. Dankscheen nomoi.
 
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