Crash auf dem Weg zur Arbeit

Unfälle, die einen Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit ereilen, sind grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt - doch nur, wenn die direkte bzw. kürzeste oder schnellste Route ohne Umweg gewählt wird. (...) (LSG, Az.: L3 U 195/7).

Darf man mal fragen, um welches Landessozialgericht es sich handelt und wo dieses Urteil veröffentlich wurde? Handelt es sich vielleicht um das Hessische Landessozialgericht (LSG Hessen) und sein Urteil vom 20.05.2008 mit dem Aktenzeichen L3 U 195/07 in dem sich das Gericht insbesondere mit der Frage beschäftigte, wann Umwege zulässig sind und weiterhin Versicherungsschutz besteht, auch wenn es sich nicht um die direkte bzw. kürzeste oder schnellste Route handelt?

Auf die Gefahr hin oberlehrerhaft zu klingen, aber auf Urteile sollte schon unter der korrekten Bezeichnung des Gerichts und des Aktenzeichens verwiesen werden. Darüber hinaus ist die hier getroffene Aussage falsch bzw. zumindest irreführend, da selbst das Bundessozialgereicht (und ihm folgend auch das zitierte Urteil) auch bei Umwegen einen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht kategorisch ausschließen, auch wenn im Fall des LSG Hessen, in dem es um den Umweg eines Autofahrers zum Zwecke des Tankens ging, der Unfallversicherungsschutz im Ergebnis abgelehnt wurde.
 
Darf man mal fragen, um welches Landessozialgericht es sich handelt und wo dieses Urteil veröffentlich wurde? Handelt es sich vielleicht um das Hessische Landessozialgericht (LSG Hessen) und sein Urteil vom 20.05.2008 mit dem Aktenzeichen L3 U 195/07 in dem sich das Gericht insbesondere mit der Frage beschäftigte, wann Umwege zulässig sind und weiterhin Versicherungsschutz besteht, auch wenn es sich nicht um die direkte bzw. kürzeste oder schnellste Route handelt?

Auf die Gefahr hin oberlehrerhaft zu klingen, aber auf Urteile sollte schon unter der korrekten Bezeichnung des Gerichts und des Aktenzeichens verwiesen werden. Darüber hinaus ist die hier getroffene Aussage falsch bzw. zumindest irreführend, da selbst das Bundessozialgereicht (und ihm folgend auch das zitierte Urteil) auch bei Umwegen einen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht kategorisch ausschließen, auch wenn im Fall des LSG Hessen, in dem es um den Umweg eines Autofahrers zum Zwecke des Tankens ging, der Unfallversicherungsschutz im Ergebnis abgelehnt wurde.

Richtig. Danke für die Belehrung.
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Thema und benötige möglichst schnell eine Antwort.

Letzte Woche ist mir auf dem Weg zur Arbeit ein Autofahrer in mein Fahrrad gerutscht. Ich bin daraufhin über die Motorhaube gegangen.
Mir geht es nun wieder ganz gut, jedoch ist mein Rad Schrott. Der Rahmen ist um 3cm verzogen, VR, Gabel, Lenker ist defekt.

Mein Unfallgegner will jetzt den Schaden bei seiner Versicherung einreichen. Ich habe daraufhin ein Gutachten im Radladen machen lassen, wo mit Neuteilpreisen gerechnet wird. Was zahlt die Versicherung eigentlich? Zahlt die die auf dem Gutachten aufgeführten Neuteile oder einen Zeitwert des Rades? Wer legt den Zeitwert dann fest?


Danke
Matthias
 
Die gegnerische Versicherung wird ggf. ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben - das "Gutachten" Deines Händlers wird sie kaum als unabhängig gelten lassen (was es de facto natürlich auch nicht ist). Andererseits vielleicht aber doch, um weitere Kosten zu vermeiden, wenn ihr der Schaden bzw. die Regulierung nachvollziebar erscheint. Warte bitte ab, was die VS unternimmt, sonst bleibst Du auf den Kosten sitzen. Melde den Schaden ruhig selbst auch (Du hast ja wohl die Daten?!), Unfallgegner lassen sich ganz gern etwas Zeit...
 
Ich habe gerade mal bei google reingeschaut.Es gibt Sachverständiger für Fahrräder.Denke mal das die dir weiterhelfen können.Da du der Geschädigte bist,kannste nen Sachverständiger nach Wahl holen.Der wird dann entscheiden was dir die Versicherung zahlen muß.Nur kannste dich evt. drauf gefasst machen, das die Versicherung alles dran setzt sich am Bezahlen vorbei zu drücken.
Gib bei google mal ein Sachverständiger für Fahrräder.
Viel Erfolg
 
Bekanntlich ist ja Rechtsberatung in einem Forum immer problematisch. Man kann sich aber auch von einem Rechtsanwalt beraten und gegenüber dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung vertreten lassen, z. B. von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt helfen die Gelben Seiten, das Internet sowie auch die örtlichen Anwaltskammern.
 
Danke für die Antworten, ich werde erstmal abwarten, was die Versicherung antwortet. Ich bin halt nicht der Typ der gleich zum Anwalt geht. Bei eventuellen Problemen werde ich mir natürlich Rat suchen.

Danke Euch
 
Versicherungen zaheln am liebsten nur nen Großflächigen Unterwasserbrand.Ich würde dir empfehlen,dich möglichst schnell bei denen zu melden.Denn die Gegner sind im Allgemeinen nicht drauf erpischt überhaupt zu zahlen.
 
Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, die generische Versicherung also nur auf Zeit spielt, hilft folgende Argumentation:
Das Rad brauchst du um zur Arbeit zu kommen, also brauchst du ein adäquates Leihrad oder mußt die Beschaffung eines Ersatzrades zwischenfinanzieren. Das sind Zusatzkosten die die Versicherung gern meidet - und lieber sofort den Schaden reguliert.
Bei Totalschaden geht der kaputte Rahmen / das Rad durch die Regulierung in das Eigentum der Versicherung über, idR wird dann der Restwert = Marktwert abgezogen.
 
Ich werde mal sehen, was die Versicherung mir antwortet. Mein Unfallgegner ist einsichtig und hat die Versicherung informiert. Was die bei dem Rad an Zeitwert ansetzen, weiß ich nicht. Der Rahmen ist nun 10Jahre alt.. Jedoch brauche ich wieder ein RAdl um zur Arbeit zu fahren und das bekommt man ja nicht für 200Euro.

Werde berichten, wenn Antwort kommt.
 
Na es sieht nun so aus, dass mein Unfallgegner/Verursacher sich versucht herrauszuwinden.

Seine Rechnung:

Ich zahle Ihnen privat 200 EUR für Ihr Fahrrad.

Nachfolgend kurz die Erläuterung zur Höhe des Angebotes:

-Fahrrad Hercules 28" Baujahr 1998 ( 11 Jahre alt) Typ unbekannt;
wahrscheinlicher Kaufpreis (300-700) EUR
-Wirtschaftlicher Totalschaden lt. Gutachten, Wertverlust pro Jahr 10% bei
einem Kaufpreis von 500 EUR entspricht dies nach 11 Jahren 350 EUR

Wertverlust, so dass Zeitwert 150 EUR
-Pflege und Austausch Ersatzteile 50 EUR

=geschätzter Zeitwert 200 EUR

Super und nun hab ich wieder aus der Sache gelernt, dass man sofort die Polizei rufen sollte. Jedoch ist das mit Schock immer so eine Sache.
Und das ich einen Tag arbeitsausfall sowie einen dicken Knöchel sowie leichte Kopfverletzung hatte geht nun auch unter. Naja bin leider selber dran schuld...

Werde nochmal einen Rechtssprecher zu der Sache befragen müssen.
 
Du mußt ja nicht auf das Angebot eingehen.
Nimm Dir nen Anwalt, der was kann halt und schups sind die Gesprächspartner einsichtiger.
 
So ists.Selbst wenn du nicht schuld an nem Unfall bist weigern sich Versicherungen oft am Zahlen,selbst dann wenn sie vom Gericht dazu verdonnert werden.
Mir ist vor nem 1/2 Jahr jemand auf nem Parkplatz ins Auto gefahren.War so dumm keine Polizei zu holen,(obwohl sie bei Bagatellschäden eh nicht kommen )aber der Schaden ist immer noch nicht ganz abgewickelt.
 
obwohl sie bei Bagatellschäden eh nicht kommen

Wer will beurteilen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt? Weder Du kannst das, noch der Unfallgegner. Und auch der Polizeibeamte nicht, der sich vielleicht aus dem Sessel bequemen muss und lästigen Schreibkram hat. Und noch nicht einmal ein Kfz-Sachverständiger auf die Schnelle und vor Ort. Also: Polizei verständigen. In jedem Fall, wenn Personenschaden gegeben ist - und sei es nur ein auf den ersten Blick harmloser blauer Fleck. Wie willst Du später beweisen, dass diese (vielleicht doch nicht so harmlose) Verletzung vom Unfall stammt, wenn der Unfall nicht aufgenommen wurde? Nur mal so erwähnt...
 
Ich bin ja einer der Grünen Zunft, also mal was Allgemeines dazu: Es ist bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden IMMER notwendig, die Polizei zu verständigen. Da bei Unfällen zwischen PKW und Radler ein sehr großes Kräfteungleichgewicht herrscht, ist es sehr sinnvoll, da auch die Polizei zu holen, auch, wenn man sich im ersten Moment als unverletzt empfindet. Es können sich Schäden oder Verletzungen erst später ergeben, und da man bei der Unfallaufnahme vor Ort ein Aktenzeichen bekommt, kann man später noch Verletzungen oder Schäden nachmelden, auch Schäden, die sich am Bike erst später feststellen lassen. Es gibt vor Ort eine Unfallaufnahme, die zumindest hier in Berlin auch eine Beurteilung der Schäden umfaßt.(Über die Sinnigkeit oder Genauigkeit dieser Beurteilung kann man durchaus streiten, aber ein Totalschaden am Bike ist manchmal auch sofort zu sehen...)
Es ist außerdem bei Polizei am Ort manchmal auch die feststellung zu treffen, daß sich einer der beiden Fahrer in einem Zustand der Fahruntüchtigkeit befindet, vulgo--er entweder angetrunken ist oder Drogen genommen hat. Solch ein Anfangsverdacht kann durchaus vorkommen.
Deswegen--HOLT DIE POLIZEI---
 
Ich habe schon viele Verkehrsunfälle aufgenommen, und ich habe keinen Verkehrsunfall erlebt zwischen PKW/LKW und Fahrrad, der ohne Personenschaden ablief. Selbst eine kleine Prellung oder eine kleine Schürfwunde qualifizieren einen VU vor Ort zum VU MIT Personenschaden. Es geht nämlich bei dieser gesamten Unfallaufnehmerei mitnichten nur um die Arbeit für Versicherungen, wie gerne mal kolportiert wird. Hier in Berlin gelangt nämlich ein anonymisierter Durchschlag des Unfallvordruckes zu einer Auswertungsstelle, die Unfälle statistisch auswertet, um örtliche Unfallschwerpunkte festzustellen etcetcetc.
Aus ebendiesen statistischen Gründen werden auch Blechschäden bei VUs zwischen Autos an sich erfaßt, daraus können Änderungen bestimmter Verkehrsregelungen hergeleitet werden.
 
Altes Topix>wollte aber kein Neues aufmachen, den ich habe dieses Topic unter dem Stichwort"Betriebessportgruppe" gefunden.
Dazu hätte ich Fragen:

Ist man in eine BSG über die BG versichert?Oder Arbeitgeber?Oder nur Privat?

Wie sieht es da mit der Haftung des "Gruppenführers" aus?

Danke schon mal für Eure Infos.

Grüße
Tom
 
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