Verwechselst Du da Garantie mit Gewährleistung?eufjan schrieb:Ich glaube nicht, dass das rechtlich so haltbar ist.
Während die Gewährleistungspflicht gesetzlich geregelt ist, ist die Garantie eine freiwillige und vor allem frei gestaltbare Vereinbarung seitens des Herstellers. Wenn also Canyon meint, dass sie die Garantie nur für den Erstkäufer als Dienstleistung anbieten möchte, dann hat das IMO auch vor Gericht Bestand.
Ciao
Falk