das Zoll und Import Tutorial - weils hier oft gefragt wird

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Re: das Zoll und Import Tutorial - weils hier oft gefragt wird
habs nur kurz überflogen, aber der tenor scheint mir komisch. bzw hier gehts ja um was ganz anderes. DHL als beauftragter paketdienst von USPS beispielsweise gibt das paket beim zoll ab, dh dass du entweder auslöst oder das paket eben gar nichtbekommst. ähnlich siehts meines wissens nach im Paketkuriergeschäft aus. + dazu kommt das es in dem Artikel wohl darum ging dass zuviel gezahlte abgaben zurückerstattet werden müssen, die generelle PFLICHT zur abgabe wird hier ja wohl kaum bestritten.
 
moin!
brauche echt dringend einen günstigen transport von canada nach deutschland. mein kontakt dort sagte mit, knapp 200,-CAD und USPS in USA scheint ja viel günstiger zu sein. Aber die sind eben in USA und nicht Canada. Also wenn jemand mal aus Canada hat liefern lassen, bitte schnell posten, sonst gibt der mein neues Bike doch noch an einen anderen und das wäre echt verdammt ärgerlich für mich!

Danke für die Infos!!!
 
will mir vielleicht demnächst ne gabel inen usa bestellen.
was kostet das nun genau? komm ich da nich irgendwie um die 16% märchensteuer rum?
die gabel soll 885$ kosten.
 
Online Shops in USA verweisen mittlerweile ausdrücklich, dass sie nur unter Einhaltung der Regeln verschicken und die Ware anständig verzollen.

Also plus 16 % EuSt und 4,7 % Zoll

Außerdem werden weder Fox noch Rock Shox Gabeln außerhalb der USA verschickt. Also wenns keine Avalanche ist, wirds wohl eh nich klappen.
 
felixthewolf schrieb:
........
aber er hats mir zum schluss auch noch plausible erklären können: alles geld, was aus deutschland herausfliesst, geht ja dem deutschen markt quasi verloren.
da ich die 74€ nun in die USA geschickt habe, und nicht hier verbraten habe, muss ich dafür steueren zahlen, wie hier schon steueren im kaufpreis enthalten sind.

trotzdem ne sauerei! ;)

felix

Das ist keine plausible Erklärung, sondern ein dummer Spruch.

Grundsätzlicher Sinn und Zweck der Zollabgabe ist, die inländische (EU-) Wirtschaft zu schützen. Wer günstig im Ausland kauft, schädigt die einheimische Wirtschaft, da dieser das Geschäft verloren geht. Um den Anreiz, im Ausland zu kaufen, zu veringern, wird über die Zollabgabe versucht, den Preis auf inländisches Niveau anzuheben, um zumindest diesen Anreiz auszuhebeln.

Ganz anders die EUSt (Einfuhrumsatzsteuer. Die entspricht ganz einfach der inl. MWSt (Mehrwertsteuer). Umsätze im Inland werden beim Endkunden mit MWSt belastet. Um importierte Ware nicht besser zu stellen, wird dort eben auch die MWSt erhoben, nennt sich nur anders.
Jede andere Erklärung ist Müll.

Ebenso sind relativ viele andere Beiträge in diesem Fred hart an der Müll-Grenze. Ich kann mir diese Ansicht erlauben, da ich selbst bei der Firma ZOLL arbeite.
Es gibt je nach Sachverhalt nur eine richtige Vorgehensweise bei der Zollbehandlung. Alle anderen persönlichen Meinungen und Erfahrungen sind eher in strafrechtlicher Hinsicht von Belang.
Der Einführer, also derjenige, auf dessen Willen die Einfuhr erfolgt, ist für die korrekte Zollbehandlung verantwortlich. Somit ist das weder UPS oder DHL oder sonst ein Frachtführer.
Dass an manchen Zollstellen die Beamten ein - vorsichtig ausgedrückt - etwas desinteressiertes Verhalten an den Tag legen, hat keine strafbefreiende Wirkung für den Einführer. Da wird im Ernstfall noch der Beamte zusätzlich belangt, da er dem rechtswidrigen Verhalten noch Vorschub geleistet hat.

Ich habe es hier im Forum glaube ich schonmal erwähnt: Solche Foren wie dieses werden auch von Beamten der Fahndung und Strafsachenstellen mitgelesen. Und bei berechtigtem Verdacht auf eine Straftat (Steuerhinterziehung §370 AO) ist die Adresse des Users relativ einfach über den Forenbetreiber zu ermitteln. Und da gibt es Beamte, die ihren Job unangenehmerweise sehr ernst nehmen.

Also bitte etwas weniger mit dem Betrug prahlen, und vor allem: keine Namen, Dienststellen etc.. Das erleichtert die Ermittlungen nämlich ungemein.

Gruß

Sesselpupser
 
Mail vom Zoll:
---------------------------
Subject: Re: Einfuhr Fahrradrahmen aus China



Sehr geehrter Herr *******,


hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.


Fahrradrahmen werden der HS-Position 8714 zugewiesen und unterliegen einem
Drittlandszollsatz von 4,7%.


Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16% erhoben.


Die Einfuhrabgaben werden, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer


Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.


Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Postverkehr sind
Artikel 27 bis 31 der Verordnung/EWG Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die
Einfuhrabgabenfreiheit von Waren in Sendungen von Privatpersonen an
Privatpersonen vom 11.01.1979 (BGBl. I S. 73) *mehrfach geändert-.
Erfolgt die Einfuhr der Waren im Postverkehr, kommen nachstehende Bestimmungen
(und Freibetragsgrenzen) zur Anwendung:


1.)
Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro sind von der „Beförderungspflicht“
befreit. Wenn keine Verbote und Beschränkungen zu beachten sind, darf das
Päckchen durch die Post oder durch den Kurierdienst direkt zugestellt werden.
Einfuhrabgaben werden dann nicht erhoben.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle
Postsendungen (auch kommerzielle Sendungen) mit Waren, deren Gesamtwert nicht
höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei.
Lediglich bestimmte Waren (Alkoholische Erzeugnisse, Parfums, Toilettewasser,
Tabak und Tabakwaren) sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen.
Für die Feststellung, ob Frei- bzw. Wertgrenzen (22 Euro) eingehalten worden
sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend.
Hinzurechnungen und Abzüge (z.B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer)
erfolgen nicht.


2.)
gewerbliche Sendungen Unabhängig vom Wert der Sendung sind solche Waren, die
zur gewerblichen Verwendung oder zum Handel bestimmt sind bzw. gegen Entgelt
geliefert werden, immer anzumelden. Es wird ebenfalls keine Abgabenfreiheit
gewährt, wenn die Menge der eingeführten Ware Anlass zur Vermutung gibt, dass
die Einfuhr aus gewerblichen Gründen erfolgt.
Beim Kauf der Ware von einem Händler (gleiches gilt beim Kauf von einer
Privatperson), auch per Internet - handelt es sich um eine gewerbliche Sendung
(2), da die Lieferung gegen Entrichtung eines Entgeltes erfolgt. Es ist daher
bei der Einfuhr der Ware Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten
(Ausnahme 1.) Wertgrenze 22,-- Euro!).



Nachstehend habe ich den Ablauf der Einfuhrabfertigung einer Postsendung für
Sie skizziert:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr
außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der
gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie
der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und
der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die
Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen
Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main *
Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der
Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien
Verkehr überführt.
Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem
Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2
Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt
sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben
verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die
für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post
benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung
selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach
dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen
benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen
die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
Kurierdienst abgewickelt.
Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt,
bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.
Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen bietet.


Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.


Mit freundlichen Grüßen


Im Auftrag


********
-------------------------------------------------------------
Zoll*Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Telefon: +49(0)69 469976-00
Telefax: +49(0)69 469976-99
E-Mail: info at zoll-infocenter.de
Internet: http://www.zoll.de
Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag * Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 16:00 Uhr
Besuche sind nach vorheriger Terminabsprache moeglich.
-------------------------------------------------------------
 
Mal ne andere Frage:

wie viel Geschenke darf man denn nun mitnehmen. Nen Kumpel kommt jetzt aus den USA und bringt mir nen Mule Camelbak mit (hätt den auch hier gekauft auf die Farbe gibts es nicht in Deutschland die ich will).

so jetzt hat der ja aber auch noch sachen für sich dabei! beim einreisen nach Deutschland darf man einen Warenwert von bis zu 180 Euro mit sich führen wenn man aus einem Nicht EU Land einreist. zählt da nun der Rucksack den er für mich mitbringt mit oder nicht? Im endeffekt ist er ja nur ein Lieferant?

danke
 
SlayerUnldt schrieb:
moin!
brauche echt dringend einen günstigen transport von canada nach deutschland. mein kontakt dort sagte mit, knapp 200,-CAD und USPS in USA scheint ja viel günstiger zu sein. Aber die sind eben in USA und nicht Canada. Also wenn jemand mal aus Canada hat liefern lassen, bitte schnell posten, sonst gibt der mein neues Bike doch noch an einen anderen und das wäre echt verdammt ärgerlich für mich!

Danke für die Infos!!!

Kanada kann ich dir so nicht helfen aber ich wollt mal nen Rad verschicken nach Australien hätte mich Luftfracht 180 euro und seefracht 80 euro gekostet! Ruf mal bei DHL an die machen das. mfg
 
@ basstian, die mail hatte ich auch mal bekommen, und sie stimmt mit der vorgehensweise die ich erlebt habe überein..

@ sesselpupser
genau so nämlich...:daumen:
 
Hi,

Mein Feund möchte mir einen Fahrradrahmen aus Australien als Geschenk zum Geburtstag senden. Wie sieht es da mit dem Zoll aus? Weiß nicht auf welcher Basis die Kosten berechnet werden sollen, da das Teil ja ein Geschenk ist und ich logischerweise nichts bezahlen muss, weder Versand noch Ware.

Danke für eure Mühe.

grüsse Peter
 
Hallo,

hab vor kurzem einen Rahmen bei eBay USA günstig erstanden. Vor dem Kauf gab der Verkäufer an Versand sei kein Problem, kostet 65$.
Soweit, so gut. Jetzt meint er aber daß es eine Beschränkung von 79inch Gurtmaß (girth) für das Paket gäbe. Das könne er nicht einhalten und somit den Rahmen nicht schicken -> demzufolge möchte er den Kauf annullieren.

1. Gilt diese Beschränkung wirklich? Ich finde nirgends eine Bestätigung, selbst USPS gibt eine höhere Grenze für Airmail an.
2. Kann ich den Verkäufer über eBay "zwingen" mir die Ware zu senden, da sein Grund offensichtlich eine Ausrede ist?

Danke im Vorraus für hilfreiche Aussagen und Ratschläge.
 
Hi,

ich habe mir in den USA über die Kleinanzeigen bei nsmb.com ein gebrauchtes VP-Free gekauft und auch schon ein paar Wochen gefahren. Das Bike steht momentan noch drüben bei meinen Eltern. Bei meinem nächsten Besuch möchte ich es aber mit nach Deutschland zurücknehmen. Wie kann ich denn nun bei der Einfuhr den Kaufpreis nachweisen, irgendein handschriftlicher Vertrag über die gezahlten $1500 wird wohl nicht reichen, oder? Ich habe irgendwie keinen Bock dass ich dann auf dem ehemaligen Neupreis Zoll + Einfuhrumsatzsteuer zahlen soll.

Wäre super wenn mir da jemand einen Tipp geben oder aus Erfahrung berichten könnte.

Grüße,
jake42
 
jake42 schrieb:
Hi, ich habe mir in den USA über die Kleinanzeigen bei nsmb.com ein gebrauchtes VP-Free gekauft und auch schon ein paar Wochen gefahren. Das Bike steht momentan noch drüben bei meinen Eltern. Bei meinem nächsten Besuch möchte ich es aber mit nach Deutschland zurücknehmen. Wie kann ich denn nun bei der Einfuhr den Kaufpreis nachweisen, irgendein handschriftlicher Vertrag über die gezahlten $1500 wird wohl nicht reichen, oder?

warum sollte es nicht reichen ? ein privater verkäufer stellt hier ja auch keine perfekten ausgedruckten rechnungen aus, und 1500 $ klingen auch nicht so unrealistisch, dass man den vertrag deshalb anzweifeln müsste.
 
Hallo,

als mann vom Fach (ZOLL) kann ich zum Thema Wertnachweis soviel sagen:

Jede Unterlage, die GLAUBHAFT ein Kaufgeschäft belegt und einen GLAUBHAFTEN Warenwert beinhaltet, ist für die Verzollung zunächst ausreichend. Ob es sich um gebrauchte oder neue Waren handelt, ist dabei nicht von Bedeutung. Ebensowenig wie Händler- oder Privatkauf.
Bedeutsam wird die Frage "neu oder gebraucht" immer dann, wenn der Zustand der Ware nicht zum Preis passt.

Wenn man jetzt auf den Gedanken kommt, ein neu erworbenes Bike vom Händler zweimal durch den Dreck zu ziehen um es dann als "gebraucht" zum halben Wert beim Zoll anzumelden, dann kann das spätestens dann in's Auge gehen, wenn der Kollege zufällig etwas Ahnung von der Materie hat. Und eine vorsätzliche Falschanmeldung ist und bleibt eine, zumindest versuchte, Steuerhinterziehung. Und da es sich hierbei um eine Straftat handelt, wird in jedem Fall ein Strafverfahren eröffnet.
 
also: ich hab das großartige glück, für ein jahr in chile die großartigsten strecken der chile-seite der anden fahren zu dürfen. habe dazu am anfang meines aufenthalts (vor 1 1/2 monaten) ein Specialized FSR XC Comp 06 gekauft, sauguter preis, saugutes bike. habe in deutschland geguckt, was ich haben will und dann in chile eingekauft (preis ist halt der halbe ca). jetzt hab ich aber nicht drüber nachgedacht, dass es ja auch irgendwie wieder nach deutschland muss.
post kostet knapp 100$ versand, 4 wochen oder so mit usps, dazu dann noch zoll und steuern.
jetzt hab ich aber 20kg freigepäck auf meinem rückflug und könnte theoretisch meine klamotten als reisenachsendung schicken (80$, nur sommer-zeug, also leicht) und das rad im flieger mit rübernehmen - ist mir auch lieber ehrlich gesagt, wenn ich es am flughafen in frankfurt wieder in die arme schließen kann.
wenn ich es als gepäck mit auf den flug nehme, muss ich dann auch durch den zoll oder gibt man es mir raus und gut ist?
ich will keine steuern hinterziehen oder irgendwen verarschen, wenn muss zahle ich halt den zoll. hab mich eben nur gefragt, ob ich auch zahle, wenn ich meinen neuen schatz im flieger mitnehme.
danke im voraus und schüssi.
 
Hallo Poepi

Wenn Du es als Gepäck mit dem Flugzeug mitnimmst (ist ggf. auch über die Freimenge von 20kg mit Zuzahlung möglich, evtl. bei Fluglinie nachfragen), musst Du mit dem Bike zusammen durch den Zoll, da Du es zusammen mit dem Gepäck erhältst. Da Du damit aus Chile kommst, werden die sicher fragen woher das Ding ist.

Habe mich gerade beim DE-Zoll ein wenig schlau gemacht, es gelten die gleichen Bestimmung wie bei uns (CH) auch. Um das Fahrrad abgabenfrei als Uebersiedlungsgut nach Deutschland einführen zu können, musst Du folgendes erfüllen:

  • Du hast Deinen Wohnsitz in DE aufgegeben und bist mind. 1 Jahr im Ausland (ansonsten keine Behandlung als Uebersiedlungsgut möglich, das Jahr wird auf den Tag genau genommen)
  • Das Bike musst Du im Ausland mind. 1/2 Jahr in Besitz und Gebrauch gehabt haben (mit Kaufrechnung belegbar)

Erfüllst Du bzw. Dein Bike diese Vorgaben nicht, ist eine abgabenfreie Abfertigung als Uebersiedlungsgut nicht möglich, das Bike muss dann nach allgemeinen Bestimmungen (Zoll/MWST) abgefertigt werden, allerdings zum Zeitwert den es zum Zeitpunkt der Abfertigung hat, allfälliger Gebrauch (Abwertung) seit Kaufdatum ist als Preisminderung anzusehen (nur gibts bei Fahrrädern halt kein Eurotax...).

siehe auch hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/h0_uebersiedlungsgut/index.html

Viel Spass noch in Chile, poste bei Gelegenheit mal ein paar Fotos!

Gruss Roger
 
Hallo!

Ich möchte ein komplettes Rennrad aus den USA nach D verschicken. USPS nimmt das Teil nicht an, weil angeblich zu groß.
UPS will 350$ !!!:eek:

Weiß jemand noch ne günstige Möglichkeit??

Danke,
Egika
 
Hallo!

Ich möchte ein komplettes Rennrad aus den USA nach D verschicken. USPS nimmt das Teil nicht an, weil angeblich zu groß.
UPS will 350$ !!!:eek:

Weiß jemand noch ne günstige Möglichkeit??

Danke,
Egika


(teilweise) zerlegen und nicht im radkarton verschicken!
dann sollte das kein thema sein, habe auch schon rahmen und laufräder in übergrossen kartons bekommen, bei USPS eigentlich kein problem
und so gross ist ein rennrad ja nicht mehr, wenn räder draussen, sattel,lenker und pedale ab sind.

gruss, felix
 
ich habe gute erfahrung mit BAX (baxglobal.com) gemacht. wurde auch vom versender (war identisch mit hersteller) in USA mit freuden akzeptiert.
 
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