... laut Paragraph 22 des Landeswaldgesetzes sei außerdem das Befahren von Wegen die nicht mit dem Auto oder LKW zu befahren sind generell verboten in Rheinland-Pfalz. ..Anhang anzeigen 1136662
ja, genau so hatte ich die Rechtslage eigentlich auch in Erinnerung, danke für deine Einschätzung. Es ist auf jeden Fall schade, dass zu solch drastischen Mitteln gegriffen wird, zumal ich in den letzten 5 Jahren genau einmal einem Wanderer begegnet bin, der seinen Unmut über Mountainbiker geäußert hat, ansonsten immer ein angenehmes Miteinander. Das zeigt auf jeden Fall wieder, wie wichtig es ist sich als Mountainbiker zu organisieren um möglicherweise gegen solche Streckensperrungen vorzugehen beziehungsweise Alternativen zu findenDas steht so nicht im Gesetz:
§22:
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Die untere Forstbehörde kann auf Antrag der Waldbesitzenden Straßen und Waldwege sperren, wenn besondere Schäden einzutreten drohen oder bereits eingetreten sind. Nicht erlaubt ist das Reiten im Wald auf Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden machen die Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung im Sinne des Satzes 3.
Die Aussage: "nicht mit dem Auto oder LKW zu befahren sind generell verboten" steht nicht im Gesetz, das ist die Interpretation der Landesforsten
Hier Definition:
§3: (7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.
Quelle: Landeswaldgesetz
Nach Interpretation des DIMB, muss ein Fussweg explizit gekennzeichnet sein, so geschehen in Annweiler, vom Tunerheim runter...
Schild Fussweg
Anders sieht es bei gebauten Trails aus, die quer durch den Wald gebaut werden, gerade "erneuert" in der Verordnung zum Biospherenreservat, siehe Seite vorher...
Nach den von Dir zitierten Passagen ist das Verbot eigentlich sogar korrekt. Wobei die selbstausgedachte Begründung schon sehr verdreht ist.§22:
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt;...
§3: (7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind ...
Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.
Die aktuellen Probleme gehen aber eher auf die Menge an zuletzt illegal gebauten Trails zurück, welche in Zeiten von Homeoffice und Kurzarbeit sowie Reisebeschränkungen in den Wald gezimmert wurden...
Auf den Weg sind Abkürzungen reingebaut worden, die man als illegale Strecken definieren könnte, aber der Wanderweg an sich ist doch keine illegal gebaute Strecke, sondern halt ein markierter Weg. Von daher ist das Schild doch unsinnig und die Strafe auch, oder? Ich persönlich fahre da einfach nie die Abkürzungen.Hallo zusammen,
ich habe eben an der Lindemannsruhe bei DÜW beim Einstieg in den 12er-Trail dieses Schild gefunden. Es handelt sich hierbei wohlgemerkt um keine "Mountainbike-Strecke" die "gebaut" wurde sondern um einen ganz naturbelassenen Wanderweg. Laut Auskunft vom zuständigen Förster ist das Schild tatsächlich von ihm wegen zahlreicher Beschwerden aufgehängt worden, laut Paragraph 22 des Landeswaldgesetzes sei außerdem das Befahren von Wegen die nicht mit dem Auto oder LKW zu befahren sind generell verboten in Rheinland-Pfalz. Ich finde es sehr traurig, dass jetzt so aktiv gegen Mountainbiker vorgegangen wirdAnhang anzeigen 1136662
Auf den Weg sind Abkürzungen reingebaut worden, die man als illegale Strecken definieren könnte, ...
Hallo zusammen,
ich habe eben an der Lindemannsruhe bei DÜW beim Einstieg in den 12er-Trail dieses Schild gefunden. Es handelt sich hierbei wohlgemerkt um keine "Mountainbike-Strecke" die "gebaut" wurde sondern um einen ganz naturbelassenen Wanderweg. Laut Auskunft vom zuständigen Förster ist das Schild tatsächlich von ihm wegen zahlreicher Beschwerden aufgehängt worden, laut Paragraph 22 des Landeswaldgesetzes sei außerdem das Befahren von Wegen die nicht mit dem Auto oder LKW zu befahren sind generell verboten in Rheinland-Pfalz. Ich finde es sehr traurig, dass jetzt so aktiv gegen Mountainbiker vorgegangen wirdAnhang anzeigen 1136662
das ist ja auch in Ordnung so, aber diese Strafe lässt dich doch nicht einfach übertragen, wenn ich nur den legalen, ausgewiesenen Weg fahre, oder?Das kann man nicht als illegal definieren, das ist nach der aktuellen Gesetzteslage (und auch schon in den letzten Jahren), illegal...
Neuanlage ist Genehmigunspflichtig...
@saturno : ja, hast recht
Stimmt, daran kann ich mich auch noch erinnern.wer erinnernt sich noch - vor vielen vielen Jahren dohte dem Befahrer des Trails ab dem Bismarkturm eine Strafe von 1000 DM oder Euro.... das damalige Schild und Teile des Trails sind dann dem Harvester zum Opfer gefallen ... anstelle des Trails fand man eine Schneise vor...
nur so am Rande
Hallo zusammen,
ich habe eben an der Lindemannsruhe bei DÜW beim Einstieg in den 12er-Trail dieses Schild gefunden...
Nach Interpretation des DIMB, muss ein Fussweg explizit gekennzeichnet sein, so geschehen in Annweiler, vom Tunerheim runter...
Hi Sturmwinter, ich will ja auch nichts anlegen, sondern es geht um das Befahren im Allgemeinen. wenn du einen "Weg/Trail" anlegst, was selbstverständlich illegal wäre, dann kann ich aber als Waldbesucher nicht wissen, ob der Weg rechtmässig angelegt wurde oder eben nicht.Nicht ganz so einfach, da Anlage von Wegen im Biosphärenreservat (und darüber sprechen wir) nicht ohne Genehmigung/Prüfung angelegt werden dürfen...
Und in der Kernzone im Prinzip garnicht...
Der Wald ist auch kein statisches Gebilde und somit entstehen Wege (Trails) und es verwildern auch Wege.