DIMB IG-Taunus informiert

Doch und zwar durch speziell für Mountainbiker angelegte und ausgewiesene Strecken. Stichwort Bikepark Taunus.

Wer glaubt, dass solche speziell angelegten Strecken nicht mit einem Verbot, auf anderen Wegen zu fahren einhergeht ist, in meinen Augen naiv. Am Ende gibt's dann keine spezielle Strecken und ein Verbot.

P.
 
Ich zitier mal aus der Erklärung:

Und dass in der aktuellen Diskussion eine Besucherlenkung ohne Verbote funktionieren wird glaube ich nicht.

P.

Wer glaubt, dass solche speziell angelegten Strecken nicht mit einem Verbot, auf anderen Wegen zu fahren einhergeht ist, in meinen Augen naiv. Am Ende gibt's dann keine spezielle Strecken und ein Verbot.

Ich glaube nicht das dass unser derzeitiges Problem ist.
Sollte der Referentenentwurf zum Hessischen Forstgesetz (Zukünftig Hessisches Waldgesetz) zur Abstimmung kommen
und die bereits erwähnten Einschränkungen beinhalten erübrigen sich solche Diskusionen.
Genau darauf sollten wir uns konzentrieren, dass machen im Übrigen alle anderen Beteiligten auch.
Keiner will derzeit über ein ausgewiesenes Streckennetz zur Besucherlenkung reden.
Ist doch auch ganz logisch, kommen die Einschränkungen sind wir in einer denkbar ungünstigen Position.
Noch viel schlechter könnten dann Kommerzielle Anbieter und Vereine dran sein (z.B. Go Crazy oder der MTBC Wehrheim),
die müssen sich dann überlegen ob sie überhaupt noch offiziell Touren anbieten können ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Wer will schon ausschließlich auf den breiten Waldautobahnen fahren.

Auch wenn ich mich jetzt wiederhole, es ist an jedem Einzelnen sich für sein Hobby zu engagieren.
Gerade zum Thema Hessisches Forstgesetz sollte jeder mal den Arsch hochbekommen und sich bei zukünftigen Aktionen beteiligen.

Gruß
Marko
 
Hat heute morgen (6-7 Uhr) jemand FFH gehört?
Mir wurde gerade von diversen Arbeitskollegen berichtet, dass ich heute im Radio war... (weiß ich nix von). Könnte mir vorstellen, dass es um das Thema MTB im Wald ging ?!!?
Ich hatte Ende März mit FFH mal bzgl. der Strecke in Wiesbaden in Interview, ggf. hat man das mit eingebaut.
Werde man versuchen an einen Mitschnitt zu kommen.
 
Hat heute morgen (6-7 Uhr) jemand FFH gehört?
Mir wurde gerade von diversen Arbeitskollegen berichtet, dass ich heute im Radio war... (weiß ich nix von). Könnte mir vorstellen, dass es um das Thema MTB im Wald ging ?!!?
Ich hatte Ende März mit FFH mal bzgl. der Strecke in Wiesbaden in Interview, ggf. hat man das mit eingebaut.
Werde man versuchen an einen Mitschnitt zu kommen.

Ja, war leider sehr tendenziös - vor den Infos zur Strecke, hat der Moderator gemeint, daß die MTBer kreuz und quer durch den Wald fahren und man sich kaum vorstellen könne, was das für Schäden anrichtet! :mad:
 
Ja, war leider sehr tendenziös - vor den Infos zur Strecke, hat der Moderator gemeint, daß die MTBer kreuz und quer durch den Wald fahren und man sich kaum vorstellen könne, was das für Schäden anrichtet! :mad:

Tssss. Ohne Worte. Die peilen es einfach nicht. Wobei denen wahrscheinlich gar nicht klar ist, was sie damit sagen. Ist vermutlich kein böser Wille. Nur einfach aufreißerisch.

Aber danke für die Info.
Bikepark ist auch geil.:eek:
 
meinen "bike-park" bitte nicht überbewerten. habs nur so am rande mit einem ohr mitbekommen. ein mitschnitt hier online gestellt wäre sicher am besten. hab auf der ffh-seite aber nix finden können, muß man wahrscheinlich direkt anfordern ... und dann ist es sicher fraglich, ob man das einfach so online stellen darf ...
 
Was bedeutet eigentlich 1, 2 oder 3 Meter? Wie misst man das? Was ist ein Weg und was ist keiner?

Viele "Wege" sind mal 3m, zwischendurch aber auch mal nur 2, 1, 0,5m breit. Was mache ich wenn der Weg zwischendrin schmaler als erlaubt wird? Muss ich mich in Luft auflösen? Zurückfahren/schieben? Karten geben diese Infos nicht her. Und wenn der Weg bei der Einfahrt 3m breit war....?

Muss ich einen Zollstock mitnehmen, ansonsten schätze ich den Weg evtl. 20cm zu breit ein und fahre illegal?!
Und wie messe ich? Die Breite eines Hohlweges z.B.? Oberkante-Oberkante? Den Radius mit einem Metermaß?

Was ist denn überhaupt ein Weg? Alles was auf Landkarten steht? Es gibt "hunderte" Wege auf offiziellen Karten die seit Jahren nicht mehr genutzt werden und entweder gar nicht mehr sichtbar sind oder schon recht zugewachsen aber befahrbar sind? Darf ich da?

Kann ich Karten vertrauen, dass dieser oder jener Weg offiziell ist, oder kann mir jemand vorwerfen, dass ich eine nicht aktuelle Karte verwendet habe.

Was ist mit einem Weg der von seiner Topographie 4m breit ist, aber vollkommen mit Gras bewachsen ist, in dem eine 50cm breite Tret- /Fahrspur ersichtlich ist? Auf meiner Kart iste er jedenfalls eingezeichnet.

Nur einige Beispiele die jeder kennt bzw. nachvollziehen kann, und die den ganzen Schwachsinn später in der praktischen Umsetzung deutlich machen.

Welche "Kenntnisse", "Sorgfaltspflicht" oder "Ermessenssicherheit" kann/wird ein Richter bei diesen unklaren Situationen anlegen, von mir verlangen?
Wird er verlangen, dass ich genau 3,0m mit dem richtigen Verfahren gemessen habe (wohl kaum)? Oder reicht ihm "sah wie ungefähr 3m aus" aus? Wird er verlangen, bei Wegverengungen umzukehren oder akzeptiert er dann ein "durchfahren" usw. usw.

Schwachsinn das Ganze! Hessen macht gerade das, was andere vor 15 Jahren begonnen haben und mittlerweile gern wieder los wären....

...
 
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...MTBer kreuz und quer durch den Wald fahren und man sich kaum vorstellen könne, was das für Schäden anrichtet! :mad:

...was für Schäden sie anrichten?!

Ich sehe nur welche Schäden die Forstmaschinen anrichten, wenn sie in ein Waldstück eingefallen sind...jeder hat die Bilder vor Augen, wenn der lauschige naturbelassene Lieblingstrail plötzlich zur 5m breiten Schlammwüste "naturgeschützt" wurde. :mad:
 
...was für Schäden sie anrichten?!

Ich sehe nur welche Schäden die Forstmaschinen anrichten, wenn sie in ein Waldstück eingefallen sind...jeder hat die Bilder vor Augen, wenn der lauschige naturbelassene Lieblingstrail plötzlich zur 5m breiten Schlammwüste "naturgeschützt" wurde. :mad:

Der Vergleich mit dem Forst hinkt immer. Zum einen muß man sich als Biker nicht mit Leuten vergleichen, denen man einen gewissen Grad an Vandalismus im Wald zuschreibt. Aber zum anderen muß der Forst ja irgendwie an das Holz 'rankommen, das im Wald nun mal geerntet wird, wenn es hiebreif ist. Auch ein Acker sieht nach der Kartoffelernte ggf. reichlich mitgenommen aus. Gleiches gilt für den Anbau schnellwachsender Baumarten (z.B. Hybridpappel) im Kurzumtrieb für die Energieholz-Gewinnung.

Wenn Leute bereit sind. Mehrkosten für Rückepferde zu bezahlen (die sind immer noch am waldboden-verträglichsten) und die Mehrkosten für die Trennung von Arbeitsgängen zu übernehmen, die inzwischen manche Harvester vor Ort in einem Arbeitsgang erledigen, bliebe der Preis gleich. Das wäre aber nicht der Fall, weil die Finanziers ausblieben. Da es auf dem Holzmarkt Konkurrenz gibt, es sei denn, ein Orkan würde wieder einmal für Billigholz sorgen, ist das alles ein nicht so einfach zu lösendes Problem.
 
Was bedeutet eigentlich 1, 2 oder 3 Meter? Wie misst man das? Was ist ein Weg und was ist keiner? (....)

Genau die vielen Fragen habe ich mal vor einigen Jahren an das zuständige Ministerium in Stuttgart gerichtet mit dem Hinweis, ich wolle im Ländle fahrradfahren und nicht in rechtliche Konflikte geraten.

Die Antwort war, wie eigentlich nicht anders zu erwarten, von forstfachlicher und rechtlicher Hilflosigkeit gekennzeichnet. Bei der Wegebreitenregelung gelte Augenmaß und man wünsche mir einen schönen Aufenthalt in B-W.

Wenn man überlegt, daß hier immerhin die Benutzung von Privateigentum in Ausführung des Art. 14 GG hinsichtlich einer dem Bestimmtheitsgebot genügend nachvollziehbaren Situation (Biken ist zu dulden, ja oder nein) betroffen ist, muß man sich fragen, ob sich nicht auch und gerade die Waldbesitzer von Amts wegen gefoppt vorkommen müssen. Denn sie müßten, wenn sie auf einem Weg keine Biker dulden wollten, aus ihrer Sicht (Augenmaß) von einem zu schmalen Weg ausgehen, der aber ggf. aus Biker-Sicht (Augenmaß dto.) ausreichend breit ist. Die Krönung wäre es dann, wenn sich zu dieser eigentumsrechtlichen Sache noch der Staatsforst gesellte, um aus alledem eine öffentlich rechtliche Ordnungswidrigkeit zu machen und den betroffenen Biker zur Kasse zu bitten.

Die Richter, die sich dann im B-W im fortgeschrittenen Rechtsstreit mit so etwas befassen sollten, müssen sich aus beschriebenem (Hinter-)Grund genauso bekloppt vorkommen, wie diejenigen Richter, die in Hessen künftig ggf. KFZ-Probefahrten auf rechtsstreitrelevanten Waldwegen veranstalten lassen werden, um die Befahrbarkeit mit zweispurigen Fahrzeugen praxisnah und gebotenermaßen einzelfallbezogen zu beurteilen......
 
Was das Messen der Wegbreite angeht, so setze ich auf eine Fortsetzung des Trends zu breiteren Lenkern ;)

Aber was Ihr in der Diskussion mit Politik und Verwaltung sehr wohl anbringen sollte sind folgende Hinweise:

Das Bundesland Hessen behandelt in seiner Verfassung Sport als Grundrecht. Im ersten Hauptteil der Hessischen Verfassung, der die Überschrift "Die Rechte des Menschen" trägt, findet sich in Artikel 62a folgende wichtige Verpflichtung:

Der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.

Daran kann und sollte man seine Volksvertreter ruhig ab und zu erinnern, wenn sie Rechte von Mountainbikern einschränken wollen. Und man darf sie ruhig auch einmal fragen, was sie denn für das Mountainbiken schon so alles getan haben oder noch tun wollen ;-)

Und last but not least man sollte auch mal auf folgende Passagen im Bundesnaturschutzgesetz hinweisen:

Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere

...
2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen

Der Bund, die Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer natürlichen Beschaffenheit für die Erholung derBevölkerung eignen oder den Zugang der Allgemeinheit zu solchen Grundstücken ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem Umfang für die Erholung bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine öffentliche Zweckbindung dem nicht entgegensteht.


Auch hier kann und sollte man fragen, was denn zur Verwirklichung dieses Auftrages getan wird.
 
Der Vergleich mit dem Forst hinkt immer. Zum einen muß man sich als Biker nicht mit Leuten vergleichen, denen man einen gewissen Grad an Vandalismus im Wald zuschreibt. Aber zum anderen muß der Forst ja irgendwie an das Holz 'rankommen, das im Wald nun mal geerntet wird, wenn es hiebreif ist. Auch ein Acker sieht nach der Kartoffelernte ggf. reichlich mitgenommen aus. Gleiches gilt für den Anbau schnellwachsender Baumarten (z.B. Hybridpappel) im Kurzumtrieb für die Energieholz-Gewinnung.

Wenn Leute bereit sind. Mehrkosten für Rückepferde zu bezahlen (die sind immer noch am waldboden-verträglichsten) und die Mehrkosten für die Trennung von Arbeitsgängen zu übernehmen, die inzwischen manche Harvester vor Ort in einem Arbeitsgang erledigen, bliebe der Preis gleich. Das wäre aber nicht der Fall, weil die Finanziers ausblieben. Da es auf dem Holzmarkt Konkurrenz gibt, es sei denn, ein Orkan würde wieder einmal für Billigholz sorgen, ist das alles ein nicht so einfach zu lösendes Problem.

Ja,absolut richtig!

Ich habe auch nichts gegen die Forstwirtschaft und auch nichts gegen den "Einschlag der Maschinen" das gehört für mich zu einer urbanisierten Naturlandschaft dazu.
Ich möchte mich nur gegen die "ach so umweltschädigigenden Biker" verwehren, die in der Summe Ihrer Spuren, selbst wenn man sie für 100 Jahre alle nebeneinander legen würde, weniger Umweltbelastung produzieren, als ein einziger Einschlag der Forstwirtschaft in einem einzigen mickerigen Waldstückchen. Mir geht es um die Relativierung vor diesem Hintergrund und darum, die Umweltargumente der Ämter und sonstiger unklar argumentierender Interessengruppen ad absurdum zu führen.

Diese sinnbefreite Argumentation bezüglich des Naturschutzes ist schließlich eines der formalen Haupteinfallstore der Befürworter, nämlich die Aushebelung des Bundesnaturschutzgesetzes:"...soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist"

Ich fand auf Youtube ein Interview mit einem Forstamtsleiter, der als weitere Begründung für die Sperrung, neben dem Umweltschutz, "Beinaheunfälle" heranzog. Da hätte ich Bedenken, ob es überhaupt ansatzweise solche Situationen gegeben hat, und wenn, ob es wirklich Beinaheunfälle waren, oder Einbildungen von gehbehinderten übergewichtigen Möchtegernwanderern, die ob ihrer Bewegungsunfähigkeit Angst bekommen haben, weil in 20m Entfernung ein Biker ihren Weg gekreuzt hat. Beinahetatbestände sind immer gut für formale Rchtsakte...hab ich doch glatt die Tage meinen Führerschein verloren, weil ich beinahe zu schnell gefahren bin. Der Vergleich hinkt, ich weiß! ;)

Tja, wie verhält man sich, wenn eine niveaulose Debatte zu niveaulosen Ergebnissen führt? Passt man sich dann nach unten an? Ich hätte dann schon einige Ideen...:confused:
 
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Tja, wie verhält man sich, wenn eine niveaulose Debatte zu niveaulosen Ergebnissen führt? Passt man sich dann nach unten an? Ich hätte dann schon einige Ideen...:confused:

Lieber nicht - "diskutiere nie mit einem Idioten: Erst zieht er Dich auf sein Niveau herunter, dann schlägt er Dich mich seiner Erfahrung";)

Aber Du schilderst genau die Situation wie sie ist. Der Waldschutz kann nur vorgeschoben sein, wenn man sich den aktuellen Zustand des Waldes während der "Erntezeit" anschaut. Ich bin auch ratlos wie man dieser sinnlosen Argumentation der "Naturschützer" gegen den Biker entgegentreten kann. Sachlich ist die Situation sowas von eindeutig, wenn man sich die Folgen betrachtet, aber offensichtlich ist keiner an einer sachlichen Argumentation interessiert. Kann man nicht irgendwo ein Bilderthema "Waldschäden durch Maschineneinsatz" machen. Diese Sammlung sollte innerhalb kürzester Zeit alles in dieser Richtung verstummen lassen, selbst WENN der "übergewichtige bewegungsunfähige Wandersmann" eine Sammlung von MTB-Schäden auf den Tisch legen würde. :confused:
 
Lieber nicht - "diskutiere nie mit einem Idioten: Erst zieht er Dich auf sein Niveau herunter, dann schlägt er Dich mich seiner Erfahrung";)

Aber Du schilderst genau die Situation wie sie ist. Der Waldschutz kann nur vorgeschoben sein, wenn man sich den aktuellen Zustand des Waldes während der "Erntezeit" anschaut. Ich bin auch ratlos wie man dieser sinnlosen Argumentation der "Naturschützer" gegen den Biker entgegentreten kann. Sachlich ist die Situation sowas von eindeutig, wenn man sich die Folgen betrachtet, aber offensichtlich ist keiner an einer sachlichen Argumentation interessiert. Kann man nicht irgendwo ein Bilderthema "Waldschäden durch Maschineneinsatz" machen. Diese Sammlung sollte innerhalb kürzester Zeit alles in dieser Richtung verstummen lassen, selbst WENN der "übergewichtige bewegungsunfähige Wandersmann" eine Sammlung von MTB-Schäden auf den Tisch legen würde. :confused:

An diskutieren dachte ich auch weniger, da hast Du nämlich Recht, mit dieser Couleur von Vertretern zu diskutieren, ist sinnlos.

Ich dachte eher an ein 52er Kettenblatt, an die dann noch erlaubten Waldautobahnen, an Geschwindigkeit, an 2m Abstand zu Wanderern...auf riesigen breiten Schotterwegen kann man doch auch richtig schnell fahren, da ist dann ja auch genug Platz zu anderen Waldnutzern, da kann man dann auch mit 70 perfekt aneinander vorbeiheizen, der Abstand ist bei dieser Art von Wegen ja schließlich gegeben, denn muß ich aus Freundlichkeit und genossener Erziehung abbremsen? Niveauangleichung nach unten vorausgesetzt, kann ich doch auch voll durchziehen.....Prost Mahlzeit.
Bringt nur alles nichts...reine destruktive Ableitung. :cool:

An eine vergleichende Bilddokumentation dachte ich auch schon. Aber wenn Menschen einfach nur "wollen" sind sie mit Argumenten nicht zu bewegen. Ist bei meiner 6 jährigen Tochter auch so: Wenn die was will, dann helfen keine Argumente, dann WILL sie, Punkt! :)
 
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ohne Deiner Tochter zu nahe treten zu wollen ;) Aber das Niveau der "anderen Partei" ist demnach argumentatorisch auf dem Level 6-jährig...und nun? Bilder sammel ich trotzdem mal...hab ja mehr als reichlich Anschauungsmaterial direkt vor der Haustür
 
Hier ein kurzer Bericht von Thomas zum Treffen mit dem Staatssekretär im Hessischen Landtag an 08.05.2012
Alles weitere hier->


Hallo, liebe Freunde des hessischen Radsports!

Leider bleibt die Landesregierung uneinsichtig. Wie den Medien Ende April zu entnehmen war, hat die Ministerin Puttrich beim Ortstermin am Feldberg erklärt, das Mountainbiken in Hessen mit dem neuen Gesetz „regulieren“ zu wollen. Über den Landtagsabgeordneten im Bereich von Robert Lehner, ist es uns gelungen, einen Gesprächstermin mit Staatssekretär Weinmeister, dem 2. Mann im Ministerium, zu bekommen. Dazu findet Ihr im Anhang ein ausführliches Protokoll.

Fazit des Gesprächs:
Im Gesetzesentwurf steht unverändert die „2-spurige Regelung“. Der Entwurf geht jetzt erst ins Ministerkabinett, so dass wir frühestens Mitte August mit unserer offiziellen Beteiligung rechnen können.

Gleichwohl ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, wo wir beginnen müssen, unsere hoffentlich zahlreich erschlossenen Kontaktwege mit konkreter Information zu „befüttern“.
Auch müssen wir jetzt die nicht in Vereinen organisierten Biker informieren, mobilisieren und auf unsere gemeinsame Reise mitnehmen. Denn nur gemeinsam sind wir stark.
Rechtsreferent Helmut Klawitter hat dazu schon ein Treffen im Odenwald durchgeführt. Andere Aktionen werden folgen.

Im IBC-Forum haben wir jetzt die geplante Vorgehensweise mit grobem Zeitplan offengelegt:
http://www.mtb-news.de/forum/showpos...&postcount=224


Was im Moment konkret geschieht:

Info mit Flyern:
Derzeit wird ein Flyer erstellt, der die Biker informieren soll, gute Argumente pro MTB und gegen die Regelung liefert und auch Nichtbiker über den Unsinn informiert, der da geplant ist. Der wird in einer Stückzahl von zunächst 5000 aufgelegt und kann bei Bedarf sofort nachbestellt werden. Der Flyer wird nächste Woche gedruckt sein und kann dann abgerufen werden. Info zur Verteilung folgt.
Jetzt müssen wir auf die großen Events damit!
Wer kann denn bitte in Willingen beim Festival die Flyer an jedes Auto hängen und im Laufpublikum verteilen, die Leute auch ggfs. informieren? Mit dem BMC-Stand hätten wir ein nettes Basislager für die Operation.
Bei welchen anderen Events könnt Ihr Flyer verteilen?
Wo würde sich anbieten, einen Infostand aufzustellen? Wer stünde als Infopersonal für den Tag zur Verfügung? Zelt etc. käme von der DIMB.

Info an die Fraktionen im Landtag:
Wir werden nun von offizieller Seite gemeinsam mit dem HRV an die Parteien heran treten, vorab über unsere Sichtweise informieren und um das persönliche Gespräch bitten. Dabei werden wir dann klar stellen, wieso die Regelung a) nicht funktionieren kann und b) unrechtmäßig in unsere Rechte eingreift. Ziel ist es, noch vor der Sommerpause über unser Anliegen zu informieren. Denn wenn wir bis zur offiziellen Beteiligung der Verbände im August warten, sind partei-intern bereits die Meinungen gebildet und dann ist nur noch schwer etwas zu ändern.
Dieses Schreiben an die Fraktionen werden wir Euch ebenfalls zuleiten und Ihr könnt es dann bitte auch an Eure Landkreisabgeordneten weiterleiten.
Wir werden parallel dazu beginnen, die Medien zu informieren. Hierzu brauchen wir auch bitte Eure regionalen Presseverteiler. D.h. die Tageszeitungen, Lokalboten und Gemeindeblättchen der Region.

Soviel erst mal zur Vorgehensweise in den nächsten Wochen. Bitte schreibt uns sehr zeitnah, wo Ihr Euch zu den oben genannten Punkten aktiv mit einbringen könnt, wohin wir wie viele Flyer schicken sollen etc., schickt uns Eure Presseverteiler, teilt Gelegenheiten für Infoveranstaltungen mit etc..

Gruß & Dank

Thomas
 
ohne Deiner Tochter zu nahe treten zu wollen ;) Aber das Niveau der "anderen Partei" ist demnach argumentatorisch auf dem Level 6-jährig...und nun? Bilder sammel ich trotzdem mal...hab ja mehr als reichlich Anschauungsmaterial direkt vor der Haustür

auch wegen der bilder: schau mal unbedingt in den open-trails-thread zum thema. da gibt es eine gute idee dazu (irgendwo auf den letzten 3, 4 seiten) und die dimb wird die bilder eventuell schnell gebrauchen können. würde auch selbst welche schießen, aber meine kamera liefert leide keine qualität, die man drucken kann...
 
Welche Rolle spielt eigentlich der BDR bei dem ganzen, fast 20 Jahre alten Schlamassel?

Der ist riesig, etabliert, entsprechend national und international vernetzt, könnte also ein machtpolitisches Schwergewicht in den Ring werfen, dass über die insgesamt beschauliche Macht eines Forstamtes oder einer Landesministerin hinausgeht?

Oder ist das jetzt völlig daneben gedacht?



Noch etwas ganz Anderes: Die Bezeichnung DIMB ist insgesamt ungünstig. "Interessengemeinschaften" sind nette Zusammenschlüsse für Hobby und Freizeit. Professionelle Lobbyarbeit wird von "Verbänden" gemacht. Ein banales Label führt schon zu einer subtilen Wirkung bei den Menschen. Insbesondere bei Dogmatikern, Journalisten, Politikern und Behörden. Gaaanz gaaanz unterschwellig erfolgt bei Vielen eine entsprechende Einordnung. Also benennt Euch um in VDMB-->Verband Deutscher Mountainbiker oder noch besser gleich BDMB--> Bundesverband Deutscher Mountainbiker...Logo ist gut, kann bleiben.

Wen ein Bundesverband zu einem Pressetermin vor Ort zur vergleichenden Betrachtung der Spuren durch Mountainbiker und Harvester einlädt kommt das "etwas" besser rüber als wenn das eine Interessengemeinschaft tut.

Beispiele:

- Bundesverband der Deutschen Banken
- Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands
- Verband der Chemischen Industrie
- Verband der Automobilindustrie
- Deutscher Leichtathletik-Verband
- Hessischer Fussball Verband
- usw. usw. Heilpraktiker, Ärzte, name it....
Älter Interessenvertretungen im Sportbereich nennen sich heute noch Bund. Der frühere Bund ist der heutige Verband hinsichtlich der Wirkung. ;-)
Z.B. Bund Deutscher Radfahrer, Deutscher Fußball-Bund

Bitte jetzt nicht lachen! So´n "Quatsch" ist bei Lobbytätigkeiten jeglicher Art kaum zu unterschätzen!! Und wenn jemand jetzt sagt: "Aber wir sind doch eine Interessenvertretung der Freizeit!"......Ja sicher, aber das hindert ja nicht daran ein wenig so zu tun als ob, und ebenso aufzutreten, es kostet schließlich nichts! Und es wird wirken.

Das Gesetz wird des allerdings nicht verhindern (hätte es auch nie)...das ist leider nicht mehr zu verhindern.

Alles weitere wird sich in der Anwendungspraxis zeigen.
 
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@ Bodenprobe
Zum jetzigen Zeitpunkt über eine schnelle Namensänderung nachzudenken ist mir Abstand das genialste was wir machen könnten! :confused::lol:
Außerdem steht das 'I' für Initiative und nicht Interessengemeinschaft....
 
@ Bodenprobe
Zum jetzigen Zeitpunkt über eine schnelle Namensänderung nachzudenken ist mir Abstand das genialste was wir machen könnten! :confused::lol:
Außerdem steht das 'I' für Initiative und nicht Interessengemeinschaft....

Ob Initiative oder Interessengemeinschaft ist in diesem Zusammenhang unerheblich, kommt auf´s selbe raus! ;-)

Das Thema Namensgebung bezieht sich nicht auf den jetzigen Zeitpunkt und auch nicht auf das aktuelle "Großprojekt". Das ist eher ein strategischer Ansatz.

Meine Aussage bezüglich des "Pressetermins als BDMB" war eine "hätte, wäre, wenn" Aussage...also faktisch für´s nächste Großprojekt. ;-)


Aber zum eigentlichen Thema zurück:
Mir fallen in der letzten Zeit sehr viele (ungewöhnlich viele?) forstwirtschaftliche Markierungen an den Bäumen auf. Diese aufgesprühten meist Roten in unterschiedlicher Zeichengebung. Ich habe sie bisher als "Fällmarkierungen" interpretiert.
Heute habe ich, inspiriert durch Markierungen an zwei, am Beginn eines Weges gegenüberstehender Bäumen gedacht, ob das evtl. bereits systematische potentiellen Sperrmarkierungen sind?
Denn Plan der Forstbehörden ist es ja wohl, die zukünftig verbotenen Wege auch physisch zu blockieren.
Ist das neurotisch, oder im Rahmen der Möglichkeiten?

Als ich eben so vor mich hin geradelt bin, fiel mir gleich auch noch ein Zitat von Frau P. aus einem der verlinkten Video dieses Therads ein; sinngemäß: "Und wir möchten auch keine Verbote aussprechen, das wäre negativ. Wir wollen positiv sein und möchten aus diesem Grunde eine Positivliste der befahrbaren Wege erstellen..."
Das ist so dermaßen zynisch!! Denn eine Positivliste ist für uns Biker eindeutig der worst case, also hinsichtlich der Wirkung eine Negativliste.
Denn das bedeutet, dass alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten ist. Eine Negativliste würde dagegen bedeuten, dass alles, was nicht verboten ist, erlaubt wäre; das würde drastisch mehr Freiraum für uns bedeuten. Natürlich, die Behörden sich auch nicht doof. ich bekomme nur das kotzen, dass Frau P. das als positiv verkauft, und die Journalisten es auch genau so geschluckt haben werden. Na ja, sowas muß man als Politiker schließlich beherrschen. ;-)

Wenn Sie Jungs vom Forstamt eine aus ihrem Blickwinkel gut gemachte "Positivliste" erstellen, können wir ganz schön loosen. Denn mit wenigen strategisch gut positionierten Sperrungen kann man ganze Gebiete von der spassigen Befahrbarkeit abschneiden...riesige Umgehung auf Schotterwegenmit Höhenmeterverlust und -wiederaufholung, wo man ansonsten ein paar hundert Meter auf der Höhenlinie in schöner Umgebung hätte fahren können.

Rrrrr, das Thema stößt mir immer übler auf. Na ja, die Zeit, wo man sich beim Fahren Gedanken machen muss, wie man sich dem ganzen stellt, rückt ja auch näher. :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du rote Markierungen im Wald entdeckst, nehm die Kamera mit! Ich habe letztes Jahr beobachten können wie plötzlich auf einem der schönsten Trails im Taunus (hinauf zum Lindenberg) überall rote Markierungen links und rechts des Weges auftauchten. Ein paar Monate später hat der Harvester den Trail vernichtet, nachhaltig bis heute. Sieht aus als wären ein paar Panzer durchgerollt.
Ich war leider zu blöde, dass zu dokumentieren. Das wäre ein Paradebeispiel, weil man auf dem geraden Trail auf einem Foto die Zerstörung gleich auf hunderte Meter sehen würde.
 
Was das Messen der Wegbreite angeht, so setze ich auf eine Fortsetzung des Trends zu breiteren Lenkern ;)

Aber was Ihr in der Diskussion mit Politik und Verwaltung sehr wohl anbringen sollte sind folgende Hinweise:

Das Bundesland Hessen behandelt in seiner Verfassung Sport als Grundrecht. Im ersten Hauptteil der Hessischen Verfassung, der die Überschrift "Die Rechte des Menschen" trägt, findet sich in Artikel 62a folgende wichtige Verpflichtung:

Der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.

Daran kann und sollte man seine Volksvertreter ruhig ab und zu erinnern, wenn sie Rechte von Mountainbikern einschränken wollen. Und man darf sie ruhig auch einmal fragen, was sie denn für das Mountainbiken schon so alles getan haben oder noch tun wollen ;-)

Und last but not least man sollte auch mal auf folgende Passagen im Bundesnaturschutzgesetz hinweisen:

Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere

...
2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen

Der Bund, die Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer natürlichen Beschaffenheit für die Erholung derBevölkerung eignen oder den Zugang der Allgemeinheit zu solchen Grundstücken ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem Umfang für die Erholung bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine öffentliche Zweckbindung dem nicht entgegensteht.

Auch hier kann und sollte man fragen, was denn zur Verwirklichung dieses Auftrages getan wird.

:daumen: Stimme HelmutK zu. @DIMB: Das sind mE sehr hilfreiche Fundstellen. Vermutlich kennt ihr die schon und habt Sie bereits vorgetragen, dennoch: ich denke, dass man die allen Beteiligten im Gesetzgebungsverfahren auch immer mal wieder aufs neue in Erinnerung rufen darf.
 
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