LETZTER TAG FÃR DIE 2-METER-PETITION!
Heute um Mitternacht läuft die Zeichnungsfrist für die Petition zur Abschaffung der 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg aus.
Link zur Petition: http://bit.ly/19RiytZ
Bitte jetzt noch mal alle Freunde und Bekannte - egal ob Biker oder Nicht-Biker - mobilisieren! Bitte dazu diesen Beitrag 'liken' und 'teilen', aber auch Foren, Chats und E-Mail-Verteiler nutzen.
Alle Infos zum Thema findet Ihr unter:
http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/weg-mit-2m-regel-in-bawue
Wir freuen uns auf einen grandiosen Zieleinlauf heute Nacht!
http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/suedwest/die-lust-auf-schmale-wege--77509471.html
Ist das die Politik der Landesregierung in Baden-Württemberg?
Mittlerweile über 57.000 Bürgerinnen und Bürger unterstützen unsere Petition. "Aus unserer Sicht gibt es keinen Handlungsbedarf" sagt dazu eine Sprecherin von Forstminister Alexander Bonde zu den Stuttgarter Nachrichten.
ADFC, BRV, DIMB, WRSV und DAV unterstützen unsere Petition. "Aus unserer Sicht gibt es keinen Handlungsbedarf" sagt dazu eine Sprecherin von Forstminister Alexander Bonde zu den Stuttgarter Nachrichten.
Ãber 57.000 Bürgerinnen und Bürger, angesehene und namhafte Verbände wie der ADFC, BRV, DIMB, WRSV und DAV fordern einen Runden Tisch und auch der Schwarzwaldverein steht für einen Runden Tisch bereit. "Das sehen wir aktuell nicht", so die Ministeriumssprecherin zu den Stuttgarter Nachrichten.
Ist das die Politik der Landesregierung in Baden-Württemberg? Ist Ignoranz das Primat der Politik? Sontagsreden über Dialog und eine Politik des Gehört werdens - alles nur heiÃe Luft? Es sieht fast so aus. Wer den Dialog und konstruktive Lösungen verweigert, der steht nicht für Konsens. Wofür aber dann?
Gerade den Grünen wurde im Rahmen des Bundestagswahlkampfs immer wieder vorgehalten, sie betreibe eine Verbotspolitik. In Baden-Württemberg schickt sich ein von einem grünes Minister geführtes Ministerium an, Verbotspolitik auf die Spitze zu treiben. Und dies auch noch mit Argumenten, die falscher kaum noch sein können und fast schon an Volksverdummung grenzen.
"In Bundesländern wie Bayern und Hessen, wo das Radfahren auf âgeeignetenâ oder âfestenâ Waldwegen erlaubt ist, gibt es demnach Probleme, wenn zum Beispiel ein Mountainbiker einen Wanderer anfährt. Dann müsse der Wanderer nachweisen, dass der Weg für den Radfahrer nicht geeignet war, so die Ministeriumssprecherin. Dies wolle man im Land vermeiden." können wir dazu lesen.
Das ist schlicht Unsinn. Wer für einen Unfall haftet, das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 823 BGB und das ist Bundesrecht, nicht Landesrecht. Wenn es zu einem Unfall kommt, dann geht es darum, wer diesen verursacht hat. Wenn es zu einem Unfall kommt, dann geht es darum, wer daran schuld ist. Das gilt in ganz Deutschland und das gilt schon seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar des Jahres 1900. Und das so gilt, das hat etwas mit Rechtsstaat zu tun!
Wenn das Ministerium der Meinung ist, dass Radfahrer auf schmalen Wegen immer für Unfälle haften sollen, dann soll es das auch so in das Landeswaldgesetz schreiben. Wenn das Minsterium der Meinung ist, dass für Radfahrer bei Unfällen auf schmalen Wegen die Unschuldsvermutung nicht gelten soll, dann soll es das ins Landeswaldgesetz schreiben. Aber es sollte bitte nicht den Bürger für Dumm verkaufen und ein Verbot damit rechtfertigen, dass es Rechtsklarheit in Haftungsfragen schafft. Das tut es nicht!
Das Minsterium begibt sich auf verfassungsrechtliches und rechtsstaatliches Glatteis. Es rechtfertigt ein Verbot mit einer angeblichen Rechtsklarheit in Haftungsfragen, für die es überhaupt keine landesrechtliche Gesetzgebungskompetenz gibt; Haftungsrecht ist Bundesrecht. Es strebt eine Umkehr der Beweislast zu Lasten von Radfahrern an und will damit zu Lasten von Radfahrern eine verschuldensunabhängige Haftung begründen. Auch das ist Haftungsrecht und dafür gibt es keine landesrechtliche Gesetzgebungskompetenz; Haftungsrecht ist Bundesrecht. Kausalität und Schuld müssen in unserem Land bewiesen werden. Wer dies nicht akzeptieren und/oder sogar ändern will, der muss das Grundgesetz ändern. Ist es das, was das Ministerium will?
Das Grundgesetz und auch Gesetze werden glücklicherweise nicht von Ministerien erlassen und wenn man die ÃuÃerungen des Ministeriums zur 2-Meter-Regel liest, dann ist das auch gut so. Der Petititonsausschuss und die Abgeordneten des Landtags in Baden-Württemberg sind jetzt gefordert, uns und den vielen Unterstützern unserer Petition zu zeigen und zu beweisen, dass man unsere Anliegen Ernst nimmt. Als Bürger haben wir darauf einen Anspruch. Der Petititonsausschuss und die Abgeordneten des Landtags in Baden-Württemberg können uns zeigen und beweisen, dass sie an Dialog und konstruktiven Lösungen interessiert sind und dafür etwas tun. Als Bürger stehen wir für einen Dialog und konstruktive gesetzgeberische Lösungen bereit.
Liebe Mitglieder des Petitonsausschussses und liebe Abgeordneten des Landtags in Baden-Württemberg, Sie können das Vertrauen in den Rechtsstaat und eine bürgerfreundliche Politik zurück geben. Sie können etwas verändern und gestalten. Nutzen Sie diese Chance!
Ihre DIMB
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.zwei-meter-regel-land-laesst-mountainbiker-abblitzen.a50f54e7-d481-41f1-9bb7-eac1d7b1ac49.html
https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails