Resendisback
Zack und weg!
- Registriert
- 15. April 2008
- Reaktionspunkte
- 8
Hallo,
habe eben diesen Thread durchgelesen:
http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=114009
Meine Frage ist etwas spezieller, wie verhält es sich im Falle eines Falles,
vorallem weil downhill nicht das gleiche wie eine normale MTB Tour ist, wenn man selber wo angestellt ist, jedoch den Guide macht und der Arbeitgeber eine Versicherung dafür abschließt? Oder steht man trotzdem mit einem Bein im Armenhaus?
Zweite Frage wäre dann, da im Bikerparkkodex drin steht, das Jugendliche unter 16 Jahren ohne Erziehungsberechtigter/Aufsichtsperson nicht fahren dürfen!Wäre in diesem Fall der Guide die Aufsichtsperson und man kann auch einen 15 Jährigen mit aufn Berg nehmen? Wenn ja, wie verfasst man das Textlich für die Eltern, wenn diese es unterschreiben sollen?
Schonmal besten dank!
habe eben diesen Thread durchgelesen:
http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=114009
Meine Frage ist etwas spezieller, wie verhält es sich im Falle eines Falles,
vorallem weil downhill nicht das gleiche wie eine normale MTB Tour ist, wenn man selber wo angestellt ist, jedoch den Guide macht und der Arbeitgeber eine Versicherung dafür abschließt? Oder steht man trotzdem mit einem Bein im Armenhaus?
Zweite Frage wäre dann, da im Bikerparkkodex drin steht, das Jugendliche unter 16 Jahren ohne Erziehungsberechtigter/Aufsichtsperson nicht fahren dürfen!Wäre in diesem Fall der Guide die Aufsichtsperson und man kann auch einen 15 Jährigen mit aufn Berg nehmen? Wenn ja, wie verfasst man das Textlich für die Eltern, wenn diese es unterschreiben sollen?
Schonmal besten dank!