Dynamopflicht

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§24 StVO - Kinderfahrräder sind keine "Fahrzeuge" im Sinne der StVO. Selbst wenn also lt. StVzO etwas für "Fahrräder" vorgeschrieben ist, so gilt das dann nicht für "Kinderfahrräder", weil sie eben als Spielzeug gelten.

Die Frage ist nun, was zu einem "Kinderfahrrad" zählt.

Da gibt's bereits eine Diskussion:

http://www.gutefrage.net/frage/fallen-kinderfahrraeder-sog-spielraeder-unter--67-stvzo

Edit: die VwV StVO sagt dazu "... Vorschulalter...".

Das Alter des Kindes ist doch völlig irrelevant. Entscheidend ist wo das Kind fährt. Also bewegt es sich im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung (STVO) oder nicht. Wenn ja muss das Rad Straßenverkehrs-Zulassungsordnungs- (StvZo-) konform sein, wenn nein dann eben nicht.
edit: Ja, in der StVO steht die Vorschrift, das Kinder bis 8 Jahren nicht die Straße bzw. den Radweg nutzen dürfen, sondern auf dem "Geh-"Weg "Radeln" müssen. Und Kinder von 8-10 dürfen sowohl als auch. Trotzdem befinden sie sich auch auf dem Gehweg an einer Straße im Regelungsbereich der STVO - und Spielräder sind damit dort ungeeignet.

Und haargenauso gehört es sich für "Sporträder". Bewegen sie sich im Regelungsbereich der STVO haben sie StVZO konform zu sein.

Die andere Frage ist dann wiederum wie die Straßenverkehrszulassungsordnung sinnvollerweise heute aussehen sollte.

Da stehe ich auf dem Standpunkt, das Batterielicht generell für alle Rädertypen zulässig sein sollte. Die Beleuchtungsanlage aber sehr wohl eine sichtbare Zulassung wie beispielsweise die heute übliche Schlangenlinie aufweisen muss. Sichert ab, genügende Helligkeit aber eben auch nicht zu hell oder zu fokussiert, und hinreichende Zuverlässigkeit im Alltag.

Entscheidendes Problem ist da freilich die Gesamtzuverlässigkeit der Lichtanlage.

Bei heutigen aktuellen Dynamo-Lichtanlagen werden die einzelnen Komponenten - also Dynamo, Vorder- und Rücklicht für sich getestet. Und erhalten für sich einzeln das Prüfzeichen. Soweit zwar nicht wirklich gut, weil man wirklich sowohl bei Dynamo wie auch den den Lampen besseres verwenden sollte als der derzeitige Standard vorschreibt.

Aber nun kommt der Pferdefuss: Die (zumindest in besserer Ausführung) an sich recht guten Komponenten werden heute üblicherweise völlig miserabel über sogenannte "leitende" Schutzbleche verbunden. Dies hat sich als sehr anfällig erwiesen. An öfter genutzten gerade auch draussen stehenden neueren Rädern mit Nabendynamo und LED-Lichtern ist die Fehlerursache meistens diese miserable "Verkabelung". Aus meiner Sicht sollten also Räder mit dieser "Verkabelungsart" nicht mehr als STvZO konform akzeptiert werden, es sei denn die Zuverlässigkeit wird drastisch verbessert.

Ich habe sehr viel mit gebrauchten Rädern mit Dynamolichtanlage zu tun - und Defekte / fehlende Teile ist in meiner Erfahrung die häufigsten Defektart an diesen Rädern überhaupt. Der behauptete Sicherheitsvorteil ist meiner Meinung also in der derzeitigen Praxis nicht existent.

Weiterhin ist die alltägliche Praxis die, das viele Räder zwar eine funktionierende Dynamo Lichtanlage haben, diese aber nicht eingeschaltet wird. Sicherheitsplus dann also Null.

Also kurz: Entscheidendes Kriterium ist die Gesamtzuverlässigkeit der Anlage. Und das diese dann auch benutzt wird. Letztere ist zu gutem Teil eine KomfortFrage. Aber beide Punkte kommen meiner Meinung nach nicht ohne gesetzliche Zulassungsvorschriften aus, und ebenfalls nicht ohne damit vebundene Bußgeldandrohung bei Nichtbefolgung.

Ja Aufklärung über die im Vergleich zu mangelnder Beleuchtung überwiegenden anderen Unfallursachen ist genauso wichtig - aber kein Argument gegen Beleuchtungsvorschriften.


Also Dynamo- und Akkulichtanlagen für alle Radtypen gleichermaßen zulässig und vergleichbare Anforderungen an Ausleuchtung und Gesamtzuverlässichtkeit.

Aber um die Sache noch einen Hieb komplizerter zu machen:
Ich bin der Meinung, das eventuell verschärfte Anforderungen insbesondere höhere Mindesthelligkeit des Scheinwerfers nötig sind bei Fahr-Rädern, die typischerweise schnell unterwegs sind - insbesondere Bauformen wie Rennräder, Liegeräder und Pedelecs der 40kmh Klasse.

Und ausserdem sollte das derzietige in der StvZo stehende Verbot entfallen an Fahrrädern zusätzliche Lichtsignale - wie Blinker oder Bremslicht zu installieren. Freilich benötigt solche freiwilige Zusatzbeleuchtung dann ebenfalls ein Prüfzeichen. Und sie bleibt freiwillig.
Die Klasse der schnellen Pedelecs ist freilich auch hier ein Sonderfall - derzeit gelten hierfür die gleichen Beleuchtungsvorschriften wie für herkömmliche Räder. Vielleicht ist es hier sinnvoll Blinker und Bremslicht zur Pflichtausstattung zu machen.

Und ein abseitiges Thema - Klingel - Aufhebung des Verbotes wirksamer Signaltöne wie beispielsweise der Airzound - freilich ebenfalls freiwillig und zusätzlich zur weiterhin vorhandenen Klingel und ggf. ebenfalls mit Zulassungsprozedur.
 
Zuletzt bearbeitet:
Längst überfällig!
Bei uns toleriert die Polizei schon seit einiger Zeit Batterieleuchten. Ich find's nur bld.. dass man die Dinger ständig beizuhaben hat :/ Was kommt als nächstes:Tagfahrlicht für Radfahrer?
 
Vielleicht hast Du mich nicht ganz richtig verstanden. Nur durch die Tatsache, dass der Autofahrer keine physischen Verletzungen davonträgt, ist ein Unfall für ihn (wenn er denn kein emotionaler Krüppel ist) nicht bedeutungslos. Ich wollte nur Deine Aussage, dass es dem Autofahrer egal sein kann, etwas ergänzen. Dass Radfahren bei Dunkelheit ohne ausreichende Beleuchtung richtig szeisse ist, egal ob auf der Straße oder auf dem Radweg zweifeln wir beide ja nicht an.

ja, meine aussage war auch absichtlich etwas provokant formuliert.
klar, nimmt einen sowas als autofahrer mit, aber man bleibt wohl zumindest körperlich unversehrt.
aber es ist halt ein großer unterschied, ob man einen durch überhöhte geschwindigkeit oder unaufmerksamkeit über den haufen fährt, oder ob man nach bestem wissen und gewissen unterwegs ist und einen unbeleuchteten radfahrer erwischt, weil man ihn einfach erst viel, viel zu spät überhaupt sehen konnte.
ich hab hier schon kinder mit minirollern im dunkeln bei regen mit dunklen klamotten ohne licht in der rush-hour auf der spärlich beleuchteten hauptstraße gesehen. was soll man sich da als autofahrer vorwerfen wenns passiert!?
 
Ich find's nur bld.. dass man die Dinger ständig beizuhaben hat :/
Das ist eigentlich sogar einer der sinnvollsten Punkte in der STVO:
Hat ich erst heute wieder. 14 Uhr bei relativ schönen Wetter losgefahren (Sicht war 1A). Um 3 Uhr war die Suppe so dicht, dass mich so kein Autofahrer der Welt mehr gesehen hätte.
 
Längst überfällig!
Bei uns toleriert die Polizei schon seit einiger Zeit Batterieleuchten. Ich find's nur bld.. dass man die Dinger ständig beizuhaben hat :/ Was kommt als nächstes:Tagfahrlicht für Radfahrer?

War bei uns auch nie ein Problem. Hab die Leuchten (mit Zulassung für Rennräder unter 11kg) immer mit einem Satz Ersatzakkus im Rucksack. Genügte bisher jedem Polizisten.

Eine Anpassung an aktuelle Technik halte ich a uch für dringend nötig. Die generelle Sorge wg. Akkus halte ich vor dem Hintergrund oftmals miserabler Dynamoverkabelung an vielen Rädern für irrelevant. Da gibt es auch sehr viele Ausfälle, die wiederum ein Akkulicht nicht hätte.
 
naja, aber das funktioniert doch bei der winterreifenpflicht auch. solang es die witterung zulässt, darf ich das ganze jahr mit sommerreifen rumfahren. warum soll ich dann bei tageslicht nicht ohne lampen unterwegs sein dürfen?
 
Inzwischen interessiert es doch eh keinen Polizisten mehr, woher das Licht kommt.

Mich haben sie völlig ohne Licht aufgegriffen (nicht nachts, war morgens, aber schon Hell), ich erklärte den Herren das ich Licht besitze, aber wenns nicht in Gebrauch ist immer abnehme (wegen Diebstahl, etc).
Mir hat man dann noch gesagt, ich solle mir Speichenreflektoren besorgen, und fertig.
Keine Strafe, das wars.
 
Inzwischen interessiert es doch eh keinen Polizisten mehr, woher das Licht kommt.

erfreulich wäre, wenn diese alltägliche bewährte Praxis dann auch durch die StvZO legitimiert wäre.

Und Prüfzeichen halte ich trotzdem für nötig. Gerade viele Billig-Akkuleuchten bringen nichtmal die derzeit Vorschrift 10Lux. Und die Rad-Flutlichtscheinwerfer für die nächtliche Geländetour taugen genauso nix für den Straßenverkehr.
 
Inzwischen interessiert es doch eh keinen Polizisten mehr, woher das Licht kommt.
Aber wenn du einem Ordnungsamtmitarbeiter in die Hände fällst schaut es u.U. schon anders aus ( Vorschrift ist Vorschrift )
Gott sei Dank schaut es bei uns schon anders aus .

Mfg 35
 
erfreulich wäre, wenn diese alltägliche bewährte Praxis dann auch durch die StvZO legitimiert wäre.

Und Prüfzeichen halte ich trotzdem für nötig. Gerade viele Billig-Akkuleuchten bringen nichtmal die derzeit Vorschrift 10Lux. Und die Rad-Flutlichtscheinwerfer für die nächtliche Geländetour taugen genauso nix für den Straßenverkehr.

die flutlichter kann man ja dimmen und schon passts wieder...
 
Eine Anpassung des Gesetzes an die moderne Technik ist definitiv überfällig.
Es kann ja nicht sein, dass ich ,wenn ich starkes Licht am Bike habe, Akkubetrieben, dieses nicht verwenden darf.
Ein Rennrad unter 11Kilo schon. Warum der und ich nicht.

Das Akkus leer sein können usw.. ist alles klar. Aber wenn am Motorrad das Birnchen durchbrennt und ich kein Licht mehr habe, kann und darf ich nachts auch nciht fahren.
Ist doch normal.

Aber es deswegen generell verbieten find ich falsch. Mitführpflicht ist für mich auch überflüssig, wenn ich mittag um 1 im Sommer unterwegs bin.
Auch das blenden mit den starken Lampen find ich immer ein lustiges Argument, wenn ich auf dem Radweg bin und die Autos mit Fernlicht entgegenkommen werde ich auch massiv geblendet!!!
Bei uns wird aber glücklicherweise tagsüber überhaupt nichts unternommen, wenn man mit dem Bike unterwegs ist, da geht die Polizei locker damit um.
 
Habe da eine ganz nette Info vom ADFC erhalten:
Die Fahrrad TA wird demnächst (ca. 2014) von der DIN 33958 abgelöst (?!?).
Da ist z.B. auch eine Salzsprühnebelprüfung vorgeschrieben, wodurch sich die Anzahl der zugelassenen Lichtanlagen arg verringern dürfte (z.B Schutzblechleiter).
Das Argument mit dem Mitführen bei Tage ist auch witzig:
Motorradhelme mit getönten Scheiben dürfen nur tagsüber benutzt werden, eine Mitführpflicht für Helme mit ungetönten Scheiben besteht aber nicht:confused:
Anscheinend traut man Motorradfahrern mehr Hirn zu...

Und in einer ADFC Umfrage gaben 30% der Nutzer an, Probleme mit der Dynamobeleuchtung zu haben... Soviel zum Sinn der StVZO/TA:rolleyes:

Was das Laden der Akkus bei Kindern angeht: Jedes Kind ist in der Lage, dafür zu sorgen, daß sein Handy geladen ist. Wo soll da das Problem bei der Akkubeleuchtung sein;)

Der Nikolauzi
 
Deine Vorliebe für leicht inflationären Umgang mit Smilies in allen Ehren, aber was willst Du mir damit sagen? 3x darüber gelacht, 3x geweint? Aussage lächerlich und zum Heulen?

Hi Rai,

ich fand deine Antwort auf den sicherlich stark vereinfachten Kommentar von MaV3RiX einfach sehr witzig und originell. Deshalb die lachenden und weinenden Smilies, keine weiteren Hintergedanken. Die meisten hier im Forum kloppen immer gleich drauf, wenn jemand was sagt, was vielleicht nicht sofort von jedem als Kalauer o.ä. aufgenommen wird - das fand ich mal zur Abwechslung richtig gut von dir.

@all: ich weiß nicht, ob die Diskussion über die Gefährlichkeit des Fahrens auf der Straße oder auf Radwegen der Diskussion über die Dynamopflicht wirklich hilft. Vielleicht sollte man dieses Thema in einem anderen Thread diskutieren!?
 
weiß gar nicht, was die für einen aufriss machen. wer schon mit dem fahrrad auf der straße fahren muss und ohne beleuchtung erwischt wird, dem sollte richtig, richtig tief in die tasche gegriffen werden. einfach weils halt lebensgefährlich ist.
ansonsten ist doch egal woher die energie kommt.
leere akkus = kein licht = das ende
Damit Griechenland davon profitiert ?
 
Es gab 1998 schon mal eine Novelle, die 2006 im Bundesrat abgelehnt wurde. Also wird hier nur mal wieder ne Sau durchs Dorf getrieben... Und selbst wenn sie Batterielichter zulassen, so ist man von den Reflektoren (1x weiß vorne, 2x rot hinten wobei einer mindestens 250mm und max 600mm hoch sein darf, Pedale und in den Speichen) nur im Wettkampf befreit.

Und bisher wurde es mit keiner Gesetzesänderung einfacher oder übersichtlicher... Also entweder auf was zugelassenes umrüsten oder einfach die 10€ Zahlen wenn man erwischt wird.
 
Ich war mal in Portland/Oregon :love: Für viele die Radlerhauptstadt der USA, mit einer sehr rührigen Szene und vielen kleinen, feinen Herstellern.

In Oregon sind die gesetzlichen Anforderungen für Fahrradbeleuchtung klar und einfach:

The lighting equipment must show a white light visible from a distance of at least 500 feet to the front of the bicycle. The lighting equipment must have a red reflector or lighting device or material of such size or characteristic and so mounted as to be visible from all distances up to 600 feet to the rear when directly in front of lawful lower beams of headlights on a motor vehicle.

Auf gut Deutsch: Vorne ein weißes Licht, hinten ein rotes Licht oder irgendeine Art von Reflektor. Ob Akku, Dynamo, Blink- oder Helmlicht ist völlig wurscht, entscheidend ist, dass Autofahrer es aus einer bestimmten Entfernung noch sehen können.

IMHO eine pragmatische Lösung, die der Vernunft und Eigenverantwortung noch Luft zum Atmen lässt.
 
Auch das blenden mit den starken Lampen find ich immer ein lustiges Argument, wenn ich auf dem Radweg bin und die Autos mit Fernlicht entgegenkommen werde ich auch massiv geblendet.

In der tat ein echtes Problem - das Fernlicht müsste er zwar abblenden, da du ihm entgegegenkommst - ob auf Radweg ist erst mal irrelevant. Der Radweg gehört nunmal per STVO-Definition zur Straße (sofern er Straßenbegleitend ist - und nur dann kann übergaupt eine Benutzungspflicht per STVO blauem Schild bestehen).
Das macht nur kaum einer. Da sollte vielleicht mal die Polizei auch mal härter rangehen.

Noch ein anderes Problem ist freilich der ganz normale Scheinwerfer der KFZ, muss gar nicht das Fernlicht sein. Per derzeitiger Zulassungsvorschrift ist der Lichtkegel etwas nach rechts aussen gerichtet. Sicherlich auch aus ein paar guten nachvollziehbaren Gründen - Um den KFZ-Gegenverkehr nicht zu blenden. Und zwecks besserer Ausleuchtung des Fahrbahnrandes.

Dumm wenn man dann nachts ausserorts auf nem linksseitigen Radweg in Gegenrichtung unterwegs ist. Dann kriegt man den Lichtkegel voll ab. Ich fahre jeden Abend eine solche Strecke, arbeite halt gerne spät und vermeide so auch die morgendliche und abendliche Rush Hour. Erschwerend kommt auf dieser Strecke (Radweg entlang B471 zwischen Dachau und Oberschleisheim) noch hinzu, das der Radweg teilweise etwas tiefer liegt als die Straße. Kriegt man noch mehr Gegenlicht ab.

Nun - Ich habe auch keine Idee wie man hier diese Situation ändern könnte. Ich beziehe mich hier nur auf Ausserörtliche Radwege. Forderung eines Radweges auch auf der anderen Seite halte ich für überzogen. Teilweise wäre konkret dort auch gar kein Platz, weil da der Kannal zu den Schlewissheimer Schlössern ist. Besserung könnte eine Vorschrift bringen die Radwege auf gleicher Höhe, vielleicht sogar etwas überhöht auf einen kleinen Damm anzulegen. Größeren Abstand zur Fahrbahn halte ich auch nicht unbedingt für sinnvoll. Teilweise auch nicht praktikabel beispielsweise wegen Grundeigentümern und dergleichen. Und das letzte was wir Radler brauchen sind noch mehr Zick-Zack Radwege abseits der Strassen wo man ruckzuck mal 1,5 mal so viel Strecke fährt um von A nach B zu kommen. Nett vielleicht für Schönwetter Sonntags Bummel Ausflugsradler. Für den Alltags-Pendler Radler untauglich.
Aufhebung der Benutzungspflicht-gegebenfalls auch nur in der Gegenrichtung bringt es hier meiner Meinung nach auch nicht wirklich. (Ausser vielleicht für hartgesottene Rennradler.) Ich würde dort trotz Blenden auch ohne Benutzungspflicht "freiwillig" dort fahren. Nein da auf der zweispurigen vielbefahrenen Bundesstraße ists echt kein Spass. Wenn auch objektiv eher nicht gefährlicher da es nur wenige Unfälle im Längsverkehr gibt. Ich rede hier nur über einseitige ausserörtliche Wege. Klares ja für Aufhebung der Benutzungspflicht innerörtlicher Radwege die in Gegenrichtung benutzungspflichtig sind. Oft auch klares Ja dafür derartige Beschilderung ganz umzuändern - also die Freigbabe in Gegrichtung ganz aufzuheben. Für mich gibt es auch keine Alternative zu dieser Route - wäre alles mit deutlichen Umwegen verbunden.

Eine Änderung der Beluchtungsvorschrift für KFZ - Ja sollte man drüber nachdenken. Ich denke nicht, das die Blendung der Radler da angemessen berücksichtigt wurde.. Aber kein Argument für Rad-Scheinwerfer die einen blenden. Und wie oben geschrieben gibt es freilich auch gute Gründe für die derzeitgie Vorschrift. - Muss man also mehrere Argumente gegeneinander abwägen. Schwierig.
 
Natürlich ist es extrem nervig und teilweise gefährlich, wenn man vom entgegenkommenden Verkehr geblendet wird.

Allerdings sollte das kein Grund sein aus Trotz zurück zu blenden oder irgendwelche Vorschriften fordern. Ziel sollte es ja eher sein, dass die Menschen von alleine drauf kommen und aus Rücksicht automatisch abblenden. Vorschriften forcieren eher das weitere Deaktivieren von Gehirnfunktionen.

Ich persönlich blinke die Autofahrer mit Fernlicht mit meiner eigenen Lampe kurz an. IdR. blenden die dann ab, was evtl. ein Indiz dafür ist, dass man vorher garnicht beachtet wurde.
 
Hi Rai,

ich fand deine Antwort auf den sicherlich stark vereinfachten Kommentar von MaV3RiX einfach sehr witzig und originell. Deshalb die lachenden und weinenden Smilies, keine weiteren Hintergedanken. Die meisten hier im Forum kloppen immer gleich drauf, wenn jemand was sagt, was vielleicht nicht sofort von jedem als Kalauer o.ä. aufgenommen wird - das fand ich mal zur Abwechslung richtig gut von dir.

Okay, danke für die Erklärung. Jetzt habe sogar ich es verstanden.

@all: ich weiß nicht, ob die Diskussion über die Gefährlichkeit des Fahrens auf der Straße oder auf Radwegen der Diskussion über die Dynamopflicht wirklich hilft. Vielleicht sollte man dieses Thema in einem anderen Thread diskutieren!?

Da hast Du sicherlich recht. Wobei das Thema Radwege/Strasse vermutlich zur Genüge diskutiert wurde, und man auf keinen gemeinsamen Nenner kommt. Muss man eigentlich nicht weiter breittreten. Vor allem nicht im Dynamothread, wie Du ja geschrieben hast.
 
Ich war mal in Portland/Oregon :love: Für viele die Radlerhauptstadt der USA, mit einer sehr rührigen Szene und vielen kleinen, feinen Herstellern.

In Oregon sind die gesetzlichen Anforderungen für Fahrradbeleuchtung klar und einfach:

The lighting equipment must show a white light visible from a distance of at least 500 feet to the front of the bicycle. The lighting equipment must have a red reflector or lighting device or material of such size or characteristic and so mounted as to be visible from all distances up to 600 feet to the rear when directly in front of lawful lower beams of headlights on a motor vehicle.

Auf gut Deutsch: Vorne ein weißes Licht, hinten ein rotes Licht oder irgendeine Art von Reflektor. Ob Akku, Dynamo, Blink- oder Helmlicht ist völlig wurscht, entscheidend ist, dass Autofahrer es aus einer bestimmten Entfernung noch sehen können.

IMHO eine pragmatische Lösung, die der Vernunft und Eigenverantwortung noch Luft zum Atmen lässt.

Ja, dort gibt es auch im Supermarkt Sturmgewehre.
IMHO eine pragmatische Lösung, die der Vernunft und Eigenverantwortung noch Luft zum Atmen lässt.:D
 
The lighting equipment must show a white light visible from a distance of at least 500 feet to the front of the bicycle. The lighting equipment must have a red reflector or lighting device or material of such size or characteristic and so mounted as to be visible from all distances up to 600 feet to the rear when directly in front of lawful lower beams of headlights on a motor vehicle.

IMHO eine pragmatische Lösung, die der Vernunft und Eigenverantwortung noch Luft zum Atmen lässt.

Hätte ich jetzt am wenigsten von den Amis erwartet aber klingt absolut vernünftig und ausreichend.
 
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