Dynamopflicht

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Toll: Lampe mit Prüfzeichen unzulässig, das macht deine Forderung zum Witz:heul:
Hoppla, wieder mal nicht genau gelesen. Ich habe die derzeitige Regelung dargelegt. Nicht meine Forderung. Du ....
Und habe auch keineswegs geschrieben, das ich die derzeitige Regelung in dem Punkt für sinvvol halte.
 
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Es wäre doch so einfach (sinngemäß):

1. Reflektoren können durch reflektierende Kleidung ersetzt werden. Pedalreflektoren sind nicht notwendig.
2. Lichtanlage mit beliebiger Spannungsversorgung zulässig: Vorne weiß, hinten rot. Helligkeiten der Lampen dürfen maximal denen eines Kfz-Abblendlicht (vo/hi inkl. Xenon und LED) ensprechen. Von mir aus Konfirmitätsprüfung durch externe Prüfstelle mit Prüfzeichen.
3. Batterieladezustand muss ersichtlich sein und/oder Ersatzbatterien mitgeführt werden.
4. Lichtanlage entfällt bei Fahrten in Helligkeit.

Keine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Radklassen.
passt so weit schon (abgesehen von Mitführpflicht wo ich für bin).

bis auf den Punkt:
Helligkeiten der Lampen dürfen maximal denen eines Kfz-Abblendlicht (vo/hi inkl. Xenon und LED) ensprechen.
So einfach ist das leider nicht. Wäre wünschenswert um nicht selber geblendet zu werden - gerade für den Fall: In Dunkelheit ausserorts in Gegenrichtung auf einseitigem Radweg unterwegs. (Habe ich weiter oben im Detail ausgeführt.)
Würde aber andererseits entgegenkommende Radler und Fußgänger über Gebühr blenden. Und zwar eben mehr als wie das zwischen zwei Autofahrern der Fall ist (wo jeder das Abblendlicht an hat).
Die entgegenkommenden Fußgänger und Radler sind "dunkeladaptiert" und wenn du denen mit dem Abblendlicht kommst sind sie anschliessend erst mal ne weile praktisch blind. Wäre kein Problem mit anderen Radlern die ne gleichhelle Lampe haben. Willst du aber die zur Vorschrift machen? Und für die Fußgänger auch?
Nein habe keinen Lösungsvorschlag für das Dilemma.

Und ein weiterer Punkt spielt da rein: Die Wege auf denen sich Radler und Fußgänger begegnen sind eben oft deutlich schmaler als ne zweispurige Straße. Und da kriegt man das Licht voll ab. Zwischen den Autofahrern ist das nicht ganz so. Unter anderem eben auch aufgrund der Ausrichtung des Lichtkegels Richtung Fahrbahnrand.-
 
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das ich die derzeitige Regelung in dem Punkt für sinvvol halte.
Über sinnvoll oder nicht bei Regeln und Gesetzten .....
Wer weiß schon wenn er kein Licht hat und sein Rad schiebt wo er das machen müsste.
STVO§25
(2) Fußgänger, die Fahrzeuge .... mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden.
Fußweg 1m Breit du bist mit Rad neben dir ca 80cm dann wäre es wohl der Fall...jetzt auch ohne Licht....

§17 Beleuchtung;
(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

die müssen die Lampen aber am Tage nicht mit führen.
Warum also Radfahrer?

Sind Einkaufwagen Handfahrzeuge???? gilt somit Rechts vor Links??

Kinderwagen sind keine Fahrzeuge....§24 steht das echt nett das wir damit nicht auf die Straße müssen....

§23
(3) Radfahrer .. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen ... nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

§16
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
wer sich oder andere gefährdet sieht.

Darf/muss ich in der Stadt zum Überholen klingeln? nach da oben nicht....
 
§25: ja und? Inwieweit gehört das zum Thema? Das der der bei Dunkelheit kein Licht hat schieben muss, darüber scheint doch hier einhellige Meinung zu herschen das ja. Halten sich nur trotzdem viele nicht dran. Und in dem Zusatz, wo das zu geschehen hat, dort sollte man auf das Wörtchen "erheblich" achten.

Nun was haben die folgenden teils mehr oder minder unsinnigen STVO Regeln mit dem eigentlichen Thema des Diskussionsfadens zu tun?
 
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Nein habe keinen Lösungsvorschlag für das Dilemma.

Und ein weiterer Punkt spielt da rein: Die Wege auf denen sich Radler und Fußgänger begegnen sind eben oft deutlich schmaler als ne zweispurige Straße. Und da kriegt man das Licht voll ab. Zwischen den Autofahrern ist das nicht ganz so. Unter anderem eben auch aufgrund der Ausrichtung des Lichtkegels Richtung Fahrbahnrand.-

Tipp: Bei Annäherung Lampe weiter nach unten stellen und nach dem Vorbeifahren wieder nach oben. Geht mit allen Lampen am Lenker mit Spanngummi/Spannband
 
folgendes ist nur ein Versuch, also bitte um konstruktive Kritik und nicht Verrisse


zulässige Scheinwerfer für Fahrräder.

Minimalanforderungen für Zulassung:
*minimale Helligkeit xxLux unter xxx Bedingung
*maximale Helligkeit im Standardmodus xxLux unter xxx Bedingung
*minimale Ausleuchtung: xxx Regelungsdetails hierzu
*Blinken ist nicht zulässig

Ladezustandsanzeige
Eine Ladzustandsanzeige bei Akku-/bzw Batterielampen ist nicht Pflicht aber ratsam.
Damit die Mitführpflicht entfällt hat die Ladezustandsanzeige xxx Kriterien zu erfüllen.
Ist keine Ladezustandsanzeige vorhanden gilt die Mitführpflicht von Reservezellen.

optionale Sicherheitsmerkmale
Standlicht: *der Scheinwerfer darf über ein Standlicht verfügen
Reflektor: *der Scheinwerfer darf einen (Front-)Reflektor gemäß STVZO besitzen. dieser ist so anzuordnen, das er nicht im Lichtpfad ist.
*Tagfahrlicht: Der Scheinwerfer darf über ein Tagfahrlicht verfügen
Abblendlicht: *der Scheinwerfer darf über einen separaten Modus verfügen, in dem die Helligkeit der eines zulässigen KFZ Abblendlichtes entspricht. Es ist in den Normalmodus zürückzuschalten, wenn Fußgänger oder andere Radler entgegenkommen.
Lichthupe: *der Scheinwerfer darf über eine Lichthupe verfügen analog zu den Zulassungskriterien für KFZ. Diese darf nur im Gefahrenfall eingesetzt werden, beispielsweise um beispielsweise den Lenker entgegenkommendes KFZ darauf aufmerksam zu machen, das sein Fernlicht noch brennt trotz Gegenverkehr durch den Radler.
 
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Ich stolpere nur darüber, dass ein dahergelaufener Hobby- Schrauber OHNE amtliche Qualifikation der Meute das amtliche Siegel aufs Auge drücken würde, wenn er könnte.

Fairerweise möchte ich anmerken, dass mir schon oft genug ein Meister-Schrauber mit Zertifikat das Bike verpfuscht hat, weil er keine Ahnung hatte.

Ich finde, Leistung und Qualität können nicht immer am Zertifikat erkannt werden.
 
folgendes ist nur ein Versuch, also bitte um konstruktive Kritik und nicht Verrisse


zulässige Scheinwerfer für Fahrräder.

Minimalanforderungen für Zulassung:
*minimale Helligkeit xxLux unter xxx Bedingung
*maximale Helligkeit im Standardmodus xxLux unter xxx Bedingung
*minimale Ausleuchtung: xxx Regelungsdetails hierzu
*Blinken ist nicht zulässig

Ladezustandsanzeige
Eine Ladzustandsanzeige bei Akku-/bzw Batterielampen ist nicht Pflicht aber ratsam.
Damit die Mitführpflicht entfällt hat die Ladezustandsanzeige xxx Kriterien zu erfüllen.
Ist keine Ladezustandsanzeige vorhanden gilt die Mitführpflicht von Reservezellen.

optionale Sicherheitsmerkmale
Standlicht: *der Scheinwerfer darf über ein Standlicht verfügen
Reflektor: *der Scheinwerfer darf einen (Front-)Reflektor gemäß STVZO besitzen. dieser ist so anzuordnen, das er nicht im Lichtpfad ist.
*Tagfahrlicht: Der Scheinwerfer darf über ein Tagfahrlicht verfügen
Abblendlicht: *der Scheinwerfer darf über einen separaten Modus verfügen, in dem die Helligkeit der eines zulässigen KFZ Abblendlichtes entspricht. Es ist in den Normalmodus zürückzuschalten, wenn Fußgänger oder andere Radler entgegenkommen.
Lichthupe: *der Scheinwerfer darf über eine Lichthupe verfügen analog zu den Zulassungskriterien für KFZ. Diese darf nur im Gefahrenfall eingesetzt werden, beispielsweise um beispielsweise den Lenker entgegenkommendes KFZ darauf aufmerksam zu machen, das sein Fernlicht noch brennt trotz Gegenverkehr durch den Radler.


Finde ich ganz OK, wenn man dann auch im Gegenzug die 30 Euro Schrottgurken zügig nachrüstet, oder besser noch aus dem Verkehr zieht. :(
 
Irgend nen konstruktiven Vorschlag WIE das gehen soll ohne das gleich Massen an Betroffenen "Zeter und Mordio" und Scheissobrigkeitsstaat und was auch immer schreien?
Und wäre das verhältnismässig - insbesondere auch unter Beachtung rechtlicher Besitzstandsschutz?
- aber auch angesichts der Tatsache des relativ geringen Anteils von Lichtdelikten an der Unfallstatistik?
Auch der Anteil von sonstigem technischen Versagen von Fahrrädern an der Unfallstatistik ist gering - aber halt auch bei weitem nicht Null.
Kennzeichenpflicht? Fahrrad-TÜV? Fahrzeugscheinpflicht? Versicherungspflicht? Nein Danke.

Und für die gelten ja die gleichen Regeln: Sie müssen immer ein funktionierendes Licht dabei haben. Zulassung würde freilich vieles von dem was mit Prüfzeichen rumfährt heute nicht mehr bekommen. Und das ist gut so.

Eine Idee hätte ich doch: werden freilich andere Zeter und Mordio schreien: die selbsternannten Steuerwächter. Ein großangelegtes vom Staat großzügig finanziell unterstütztes Umrüstprogramm, alte Schrottkomponenten abgeben und nen Zuschuß für die neuen bekommen. Schon mit nem Betrag von sagen wir 50 Millionen € bundesweit liesse sich da wirklich viel erreichen. Quasi ne Abwrackprämie für miserables Licht. Und das Geld käme zu nem guten Teil der deutschen Wirtschaft zugute. Den Radhändlern aber auch Firmen wie B&M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgend nen konstruktiven Vorschlag WIE das gehen soll..?.


Nein, natürlich nicht. Nur genau aus den von Dir selbst angeführten Gründen verstehe ich den Aufriss nicht, den Du hier seit Tagen veranstaltest, zumal ausgerechnet von Dir diese Schrottmühlen wieder "verkehrstauglich" aufbereitet werden.

(Auf Deinen nachbearbeiteten Beitrag gehe ich jetzt nicht näher ein.)
 
Haste auch recht ich mache viel zu oft von der Nachbearbeitung gebrauch. Schreibe zwar immer dazu wenn sich wirklich was inhaltlich geändert hat, ist aber trotzdem ne Unsitte von mir. Sollte auch einfach gründlicher querlesen oder nen bissel warten mit dem senden.:winken:
 
So einfach ist das leider nicht. Wäre wünschenswert um nicht selber geblendet zu werden - gerade für den Fall: In Dunkelheit ausserorts in Gegenrichtung auf einseitigem Radweg unterwegs. (Habe ich weiter oben im Detail ausgeführt.)
Würde aber andererseits entgegenkommende Radler und Fußgänger über Gebühr blenden. Und zwar eben mehr als wie das zwischen zwei Autofahrern der Fall ist (wo jeder das Abblendlicht an hat).
Die entgegenkommenden Fußgänger und Radler sind "dunkeladaptiert" und wenn du denen mit dem Abblendlicht kommst sind sie anschliessend erst mal ne weile praktisch blind. Wäre kein Problem mit anderen Radlern die ne gleichhelle Lampe haben. Willst du aber die zur Vorschrift machen? Und für die Fußgänger auch?
Nein habe keinen Lösungsvorschlag für das Dilemma.

Und ein weiterer Punkt spielt da rein: Die Wege auf denen sich Radler und Fußgänger begegnen sind eben oft deutlich schmaler als ne zweispurige Straße. Und da kriegt man das Licht voll ab. Zwischen den Autofahrern ist das nicht ganz so. Unter anderem eben auch aufgrund der Ausrichtung des Lichtkegels Richtung Fahrbahnrand.-

Das musst du im Kontext dazu sehen, dass die Radwegebenutzungspflicht nur noch in Ausnahmefällen verhängt werden darf. Ansonsten darf / kann / muss die Fahrbahn benutzt werden. Daher sollten meiner Meinung nach auch die gleichen Kriterien, wie für Kfz, gelten. Im übrigen auch was eine definierte Hell/Dunkel Grenze angeht.
 
In dem Moment wo man auf der Fahrbahn fährt wäre dies in der Tat sinnvoll. Fährt man woanders sieht das wieder anders aus. Bitte nicht Missverstehen: Ich bin klar pro Fahrbahnbenutzung und weitgehende Aufhebung der Benutzungspflicht.
Lies dir doch mal meinen Vorschlag zum Scheinwerfer weiter oben durch. Ich denke da finden wir uns beide drin wieder. Ich finde das ist mal ne vernünftige Forderung, die auch beim Licht klarstellt, das Radler vollwertige Teilnehmer am Straßenverkehr sind. Und ohne den diversen Leuten hier zu sehr negativ aufzustoßen, die überall Überregulierung, Kontrollwut und was auch immer sehen und mich deshalb zum Teil übel hier beschimpfen.

Und das mit der Runterschaltpflicht von Abblendlicht auf "normales" müsste man noch nen bischen verfeinern: Auf Fahrbahn nein, auf sonstigen Wegen ja.

Bei den diversen Automobilverbänden würde dieser Vorschlag wohl lauten Aufschrei auslösen. Dann sind wenigstens die wahren Fronten mal wieder klar.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Aha klar, und gehört das dann zu den Mindestanforderungen die ne Lampe deiner Meinung nach erfüllen soll?:rolleyes:
:) nein, nur als zusätzliche Maßnahme.
Das Vorgehen soll auch nicht in die STVZO.
Nimm die Big Bang kommt dir da einer mit einer 10Lux Lampe entgegen sieht der nichts mehr, drehst du sie aber weiter herunter gibst du im eine Chance.
Einfach so wie §1 es fordert.
 
Ich verstelle auch wenn nötig (haben sich wegen Erschütterungen verstellt oder so) meine Scheinwerfer von Zeit zu Zeit minimal. Meine Erfahrung damit ist aber, das es bei denen (40 bzw 60 Lux Modelle) meist nen paar leichte Versteller braucht bis sie wieder die optimale Position haben (wie schon geschrieben kleinen Tick höher als eigentlich konform wäre). Insofern (Aufgrund dieser meiner Erfahrungen) erscheint mir diese ständige Hin und Her-stellerei die dir vorschwebt ziemlich abwegig. Aber meine Erfahrung mit den andern Dingern lässt sich vielleeicht nicht auf die BB übertragen.
 
eigentlich wollte ich dich dazu bringen nochmal nachzudenken bevor du was schreibst, hat aber nichts gebracht

Ja nö, bringt bei mir tatsächlich nix. Erstens heb ich mir´s Nachdenken bevor ich was schreibe für wichtige Anlässe auf (Steuererklärung, Liebesbriefe etc), zweitens weiss ich eh schon alles.
 
passt so weit schon (abgesehen von Mitführpflicht wo ich für bin).

bis auf den Punkt:
So einfach ist das leider nicht. Wäre wünschenswert um nicht selber geblendet zu werden - gerade für den Fall: In Dunkelheit ausserorts in Gegenrichtung auf einseitigem Radweg unterwegs. (Habe ich weiter oben im Detail ausgeführt.)
Würde aber andererseits entgegenkommende Radler und Fußgänger über Gebühr blenden. Und zwar eben mehr als wie das zwischen zwei Autofahrern der Fall ist (wo jeder das Abblendlicht an hat).
Die entgegenkommenden Fußgänger und Radler sind "dunkeladaptiert" und wenn du denen mit dem Abblendlicht kommst sind sie anschliessend erst mal ne weile praktisch blind. Wäre kein Problem mit anderen Radlern die ne gleichhelle Lampe haben. Willst du aber die zur Vorschrift machen? Und für die Fußgänger auch?
Nein habe keinen Lösungsvorschlag für das Dilemma.

Und ein weiterer Punkt spielt da rein: Die Wege auf denen sich Radler und Fußgänger begegnen sind eben oft deutlich schmaler als ne zweispurige Straße. Und da kriegt man das Licht voll ab. Zwischen den Autofahrern ist das nicht ganz so. Unter anderem eben auch aufgrund der Ausrichtung des Lichtkegels Richtung Fahrbahnrand.-
Naja, Radwege sollen ja zum Einen die Ausnahme bilden (offiziell...). Und auf diese Ausnahme kann man doch keine Beleuchtungsregelung auslegen? -> Konsequente Umsetzung der Richtlinien für die Errichtung von Radwegen.

Zum Anderen ist die Blendung bei linksseitigen Radwegen aufgrund der Autos eh gegeben. Ergo müßten Autofahrer bei linksseitigen Radwegen auf Standlicht umschalten;)

Aber ein anderer interessanter Aspekt gegen Dynamobeleuchtung:
Bei Dynamobeleuchtung ist eine korrekte Einstellung der Lampe, wie in der StVZO gefordert, unmöglich, oder wie richtet ihr den hellsten Punkt auf 10m aus:confused:

Der Nikolauzi
 
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