das ich die derzeitige Regelung in dem Punkt für sinvvol halte.
Über sinnvoll oder nicht bei Regeln und Gesetzten .....
Wer weiß schon wenn er kein Licht hat und sein Rad schiebt wo er das machen müsste.
STVO§25
(2) Fußgänger, die Fahrzeuge .... mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden.
Fußweg 1m Breit du bist mit Rad neben dir ca 80cm dann wäre es wohl der Fall...jetzt auch ohne Licht....
§17 Beleuchtung;
(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
die müssen die Lampen aber am Tage nicht mit führen.
Warum also Radfahrer?
Sind Einkaufwagen Handfahrzeuge???? gilt somit Rechts vor Links??
Kinderwagen sind keine Fahrzeuge....§24 steht das echt nett das wir damit nicht auf die Straße müssen....
§23
(3) Radfahrer .. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen ... nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
§16
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
wer sich oder andere gefährdet sieht.
Darf/muss ich in der Stadt zum Überholen klingeln? nach da oben nicht....