Dynamopflicht

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;-)
Gut nimm 100 Leute, davon sind ca. immer 5% etwas neben der Spur oder man fragt sich mal selber, ist man sich selber auch mal etwas auf der falschen Fährte?

Licht bei schlechter Sicht unabdingbar aber die Energiequelle sollte nicht vorgeschrieben sein.
Es gibt keine sinnvolle Erklärung warum Rennräder davon befreit sind. Was die 11kg betrifft so bestimmt diese nur die Geldmenge die man für das Rad anlegen muss.
Absurd wird es, wenn man weiß das auch ein Padelec ein Dynamo haben muss aus dem das Licht gespeist wird.
Würden sich einige Radfahrer zusammen tun und beschließen einen Wettkampf ausschrieben bei dem der gewinnt der die meisten Fahrten und Kilometer zur Arbeit mit dem Rad absolviert, tragen si dabei noch eine Startnummer damit andere aus der Gruppe dies auch prüfen können so würde der Satz 12 des §67 STVZO zur Geltung kommen können.
(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.

Gut eventuell müsste ein Antrag her nach §29 STVO
Die VwV dazu erklärt wann ein Wettkampf oder Rennen vorliegt:
...
Indizien für das Vorliegen eines Wettbewerbs sind die Verwendung renntypischer Begriffe, die Beteiligung von Sponsoren, gemeinsame Start-, Etappen- und Zielorte, der nahezu gleichzeitige Start aller Fahrzeuge, Startnummern, besondere Kennzeichnung und Werbung an den Fahrzeugen sowie vorgegebene Fahrtstrecken und Zeitnahmen (auch verdeckt) und die Verbindung zwischen den einzelnen Teilnehmern bzw. zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter (per Funk, GPS o. ä.). Die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln oder das Fahren im Konvoi widerspricht dem Renncharakter nicht.

Dann geht weiter:

. Weitere Veranstaltungen
9 Erlaubnispflichtig sind
a) Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,
b) Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist,
 
Zur Blendung auf Linksseitigen Radwegen stellt sich für mich mehr die Frage, da ich diesen ja in Gegenrichtung befahre (auf einer BAB wäre das der Geisterfahrer) ob hier die STVO nicht falsch ist, was aber natürlich nichts mit dem Dynamo und Licht an sich zutun hat.

Nun, nehmen wir den konkreten Fall von mir: ca. 5km Strecke auf einseitigem Radweg an vielbefahrener 2 spuriger Bundesstraße, die keine reine Kraftfahrzeugstraße ist. Abends bin ich dort dann in Gegenrichtung unterwegs.
Derzeit ist er benutzungspflichtig für beide Richtungen. Angenommen die Benutzungspflicht entfällt. Dann hätte man die Wahl, fährt man totzdem dort oder auf der Bundesstraße. Nun, an diser Stelle würde ich "freiwillig" weiter auf dem Radelweg fahren. Und bis auf ein paar Rennradler die meisten anderen Radler ebenso. Somit bleibt das Problem mit dem Licht, auch wenn die Benutzungspflicht entfiele.
 
Nun, nehmen wir den konkreten Fall von mir: ca. 5km Strecke auf einseitigem Radweg an vielbefahrener 2 spuriger Bundesstraße, die keine reine Kraftfahrzeugstraße ist. Abends bin ich dort dann in Gegenrichtung unterwegs.
Derzeit ist er benutzungspflichtig für beide Richtungen. Angenommen die Benutzungspflicht entfällt. Dann hätte man die Wahl, fährt man trotzdem dort oder auf der Bundesstraße. Nun, an diser Stelle würde ich "freiwillig" weiter auf dem Radelweg fahren. Und bis auf ein paar Rennradler die meisten anderen Radler ebenso. Somit bleibt das Problem mit dem Licht, auch wenn die Benutzungspflicht entfiele.

ok verstehe ich, solche Fälle, wo es dann auch keine Alternative zu dieser Strecke gibt, kenne ich aus meinem Radler Alltag nicht, komme halt aus dem Ruhrgebiet, da kann man solche Wege immer umfahren.
Aber mit dem Wegfall der Benutzungspflicht hättest du zumindest die Wahl, was in der entsprechenden Situation das kleinere Übel ist.
Mit dem Wegfall der Dynamopflicht könntest du aber auch eine AKKU Leuchte mit mehr als 60 Lux montieren, ohne die anderen Lampen auch noch am Rad haben zu müssen. Das wiederum würde helfen, mit bis zu 140 Lux kommt man schon fast an das Abblendlicht vom KFZ heran.
 
Das stimmt doch nicht. Wenn (nur) die Dynamopflicht wegfällt, gelten die derzeitigen maximalen Helligkeitswerte für Zulassung eine Rad-Scheinwerfers doch trotzdem weiter.
 
Das stimmt doch nicht. Wenn (nur) die Dynamopflicht wegfällt, gelten die derzeitigen maximalen Helligkeitswerte für Zulassung eine Rad-Scheinwerfers doch trotzdem weiter.

Nur die Blendwerte sind begrenzt, die Lumen aber an sich nicht! Somit ist theor. auch 35W HID zulassungsfähig, wenn man u.a. die Blendung (Lux über dem Horizont) einhält!
 
Ok, also gibts derzeit nicht ne Bedingung für max. Helligkeit, aber ne Bedingung für max. Helligkeit unter definierter Anordnung Lichtmessgerät und Scheinwerfer zueinander die eingehalten werden muss.
Besteht ja im Prinzip auch Einigkeit hier, das so ne Bedingung bzw. deren Einhaltung sinnvoll ist. Frage ist halt wo genau die Grenze sinnvoll gezogen werden sollte. Und da bin ich im Moment auch überfragt.
 
Ich habe mich mal umgeschaut, wie sich hier im IBC-MTB Forum die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise zu Erstellung ner Umfrage zu STVZO Reform bezüglich Regeln für Fahrräder praktisch umsetzen liesse.

Es würde funktionieren: als Interessengemeinschaft (IG). Da kann man einstellen, das alle Nutzer den Diskussionen der IG folgen dürfen oder alternativ nur deren Mitglieder. Posten und Diskussionsthreads der IG eröffnen dürfen nur IG Mitglieder.

Und die Aufnahme von IG Mitgliedern kann moderiert erfolgen.
 
am besten EU-weit einheitlich regeln; dann fällt der Dynamoquatsch schnell weg.

so en Gedöns gibt es auch nur in Deustchland. man schaue sich mal die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder in der überkorrekten Schweiz oder den Radparadiesen DK oder NL an...man lese und staune...
 
Alleine die Reglimentierungswut einiger User hier ( unter der Prämisse der Vereinfachung und Lockerung der jetzigen Regelung ) läßt mich als unbeteiligter Ösi erschauern und ist doch sowas von Unsinnig . Man beachte die Regelung bei uns . Da wurde endlich mal nach dem Moto weniger ist mehr vorgegangen . Lieber DarkGreen , dein Engagement in Ehren aber deine Ideen u. Vorschläge werden im Namen der Biker hoffendlich niemals vom Gesetzgeber aufgegriffen .

So könnte es auch bei euch sein :

3. mit einem helleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weissem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet;
4. mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1cd;

(3) Sofern Scheinwerfer oder Rücklicht mit einem Dynamo betrieben werden, gilt Abs. 1 Z 3 und Z 4 mit der Massgabe, dass die dort genannte Wirkung ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h erreicht werden muss.

(4) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in Abs. 1 Z 3 und 4 genannte Ausrüstung verwendet werden.

http://www.google.at/url?sa=t&rct=j...9EI5xskV2vEdNNw&bvm=bv.41018144,d.bGE&cad=rja

Mfg 35
 
Manchmal kommen mir auf den Weg Rennradfahrer nachts entgegen, natürlich ohne Licht ..
Und der war nicht langsam..
Was soll das?
Genauso könnte ich schreiben: "MTB Fahrer mit ihren Lichtkanonen"
Das ein RR NATÜRLICH kein Licht hat, stimmt genauso wenig, wie, dass alle MTB mit Lupine und Konsorten durch die Gegend ballern.
Mich kotzt dieses RR Bashing in diesem Forum echt an!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal was ganz anderes, ich male den Teufel an die Wand. Der Herr Ramsauer und seine Truppe sind doch eigentlich nur an der Sicherheit der Radfahrer interessiert. Und was schafft Sicherheit für Zweiräder?

Was würde eine Tagfahrlich-Pflicht für Radfahrer bedeuten?

Nun zum einen gibt es derzeit gewisse Tendenzen der visuellen Aufrüstung, neben Fußgängern sind Radler eine Ausnahme, was Tagfahrlicht im Straßenverkehr angeht, spätestens in ein paar Jahren dürfte so ein gewisser Zugzwang entstanden sein. Derzeitige Dynamobeleuchtung ist jedoch viel zu schwach um als Tagfahrlich zu funktionieren. Allerdings wird es auch mit aktueller Akku-Beleuchtung schwer derart lange Laufzeiten bei entsprechender Helligkeit zu erreichen, wie sie ein regelmäßiger Tageseinsatz benötigt. Im schlimmsten Fall schlägt sich dies in einer "Lampe-X-muss-permanent-brennen-Regel" nieder.

Wie vielleicht schon anklang, bin ich wahrlich kein Freund von Kfz-Tagfahrlicht. Was nützt es, wenn die PKW sich gegenseitig besser erkennen, der Reiz für den Rest aber niedrigschwelliger angesetzt wird?

Mich kotzt dieses RR Bashing in diesem Forum echt an!
Einfach drüberstehen, es ist ja nicht so als wäre dieses Feindbild irgendwie durch Fakten unterfüttert, es wird doch nur in den Wald gerufen.
 
Nur weil manche Leute denken was in Skandinavien gültig ist, heißt das noch lange nicht man sollte aus jeden land alles nachmachen..
wo käm´ wir da hin.

Tagfahrlichtpflicht für radfahrer ist einfach quark.. denke ich
 
...

Tagfahrlichtpflicht für radfahrer ist einfach quark.. denke ich

Genauso Quark wie bei Autos ;) Die kann man in Alleen ja nur besser sehen, wenn sie einem entgegenkommen. Tagfahrlicht hat schon seine Vorteile, vor Allem in den Stunden der anfangenden Dämmerung.

Also ist es auch für Radler nicht unbedingt so sinnlos. Ich seh es mal so, wenn auch nur 3 von 100 Radlern dadurch besser bzw. rechtzeitiger erkannt werden, hat es seinen Sinn, für MICH, schon erfüllt.

Sinnlos fände ich bspw eine Regelung, dass wir ALLE mit so lustigen Leuchtefähnchen umherfahren müssten, wie sie unsere Kids an die Räder bekommen ;)

Zu der Reglementierung : Gewisse Grenzen sollten schon durch Regeln abgesteckt werden. DarkGreen schiesst vielleicht ein bissel übers Ziel hinaus, jedoch finde ich einige gute Ansätze in seinen Argumenten.
 
Hinsichtlich meiner "Reglementierungswut":
*es gibt keinen einzigen Punkt wo ich für eine Regelung bin die hinsichtlich Pflichtausstattung von Rädern über das derzeit in DE geltende hinaus geht - sprich restriktiver ist.
*es gibt einige Punkte wo ich derzeit in DE geltende Reglementierungen aufweichen will oder ganz abschaffen, neben dem Hauptthema Dynamopflicht, Abschaffung Pflicht diverser Reflektoren und Zulassung vieler freiwilliger Sicherheitsmerkmale bei Beleuchtung aber auch Klingel/Hupe die derzeit explizit am Rad verboten sind
*und ich bin freilich für Beibehaltung einiger in DE geltenden Regelungen die hier strittig sind insbesondere Prüfzeichenpflicht aber auch Mitführpflicht.

Und im übrigen ist es keineswegs so, das ich in so eine Diskussion mit 100% vorgefasster Meinung gehe. Dies mag hier vielen so erscheinen. Ich diskutiere u.a. auch genau deswegen mit um zu prüfen/herauszufinden wo meine Auffassung unvollständig oder überzogen oder gar falsch ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hinsichtlich Tagfahrlicht: Die Datenlage ist da soweit ich das im Hinterkopf habe nicht ganz schlüssig.
*Einerseits haben einige Länder eine eingeführte Taggfahrpflicht für Motorräder oder KFZ allgemein wieder abgeschafft weil es nicht die erhofften Effekte brachte
*Andererseits gibt es Freilich Untersuchungen die das Gegenteil zeigen, also das sich Tagfahrlicht positiv auf die Unfallzahlen auswirken müsste.

Ist aber für Fahrräder zumindest derzeit irrelevant. Gibt niemanden der es fordert. Zulässig ist es aber schon, wie diverse zugelassene Scheinwerfer mit Tagfahrlicht zeigen. Somit braucht es hier auch keine Forderung es zuzulassen als freiwillige Zusatzausstattung.
 
Das gilt aber nur für Leute, die ein gewisses Interesse für das Thema Rad haben, ansonsten wird es zapfendüster werden ohne Dynamopflicht.

Die Dynamo sind heutezutage günstig zu bekommen, warum werden sie nicht serienmäßig verbaut und das Gewicht dürfte wohl für die meistens keine Rolle spielen.

Mein Sohn fährst jeden Morgen 4 Km zur Schule mit einem Dynamobetriebenen Fahrrad, da muss man als Vater nicht mehr drauf achten, ob die Batterien noch gut sind.
Wie die Erwachsenen vergessen die Kinder auch das Licht ausszuschalten und jeder, der schon mal batteriebetrieben Beleuchtung verwendet weiss ja, dass die Batterien immer leer sind, wenn man sie braucht. Die werden das Rad definitiv nicht schieben und fahren ohen Licht nach Hause. Einmal wird es gut gehen, aber irgendwann mal wird es krachen.

Ich sehe keinen Grund für Veränderungen, die den Zustand vermutlich nicht verbessern wird. Im Gegenteil, es werden noch mehr Leute ohne Licht unterwegs sein, weil die kein Geld für Batterien ausgeben wollen.
Du meinst zapfduster ohne Lampenpflicht?! Da gebe ich Dir Recht.

Es geht doch um eine Änderung der veralteten Beleuchtungsvorschrift am Fahrrad und nicht um die Abschaffung von Fahrradbeleuchtung. Ich fahre seit Jahren mit blendfreien Lampen mit denen ich auch etwas auf der Straße sehe.

Leere Batterien/Akkus? Kein Problem!

Es ist nicht schwer zwei Fahrradlampen zu besitzen. Eine am Rad, eine als Ersatz. Und Ersatz-Akku mitzuführen ist ja wohl nicht zu schwer oder? Gute Akkus wären die Eneloop oder ähnliche.

Ich habe mir jetzt vier gleiche Rücklichter gekauft. Habe somit vier gleiche Halter für mind. zwei Räder.

Ein Dynamorücklicht kommt mir nicht mehr ans Fahrrad. Da habe ich Angst wg. Kabelbruch etc. Früher brannten die Birnen schnell durch.

Kinder können/sollen ruhig mit günstigen Nabendynamos und Dynamo-Ledlicht fahren.

Eine Änderung zu besserer und sicherer Beleuchtung am Fahrrad ist nötig.
 
Kann sein, dass du mit "früher" eher "arg früher" meinst?
Genau. 2008

Das wäre mal ein Anreiz für die Entwickler - ein Frontscheinwerfer mit automatischer Höhen- bzw. Weitenregulierung ;). Theoretisch gar nicht so schwer zu entwickeln. Ich seh da z.B. ein ähnliches Verfahren wie beim See-Kompass, der schwimmend gelagert ist und sich selbst waagerecht ausrichtet. Das kann man bestimmt auch so anpassen, dass die Ausrichtung nicht waagerecht sondern entsprechend geneigt ist und automatisch immer in diese Position strebt. Ob man das nun mechanisch oder elektrisch regelt, sei mal dahingestellt. Machbar ist sicherlich beides.
Gibt's beim Luxos U, nennt sich Panorma-Licht (geschwindigkeitsabhängig) und bei den Exposure Lampen ("Neigungssensor, der je nach Steigung oder Gefälle die Lampe ab- oder aufblend").

Mit meiner Abneigung gegen Blinklichter stehe ich nicht allein, hab gerade das gefunden:
http://fahrradzukunft.de/1/warum-blinkis-mist-sind/
Kein Problem, das Zweitrücklicht an den Rucksack/Gürtel mit Blinkiefunktion.
 
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Tippfehrel: ich meinte natürlich 10 Lux. :p :lol:
Ach ja, von B&M gibt es ja die neueste Super-Leuchte mit Abblendlicht- bzw. Fernlicht Funktion. Eigentlich eine feine Sache. Wenn B&M nicht so gnadenlos überteuert wären...
Es gibt noch keine wirklichen Tests zum Luxos U

10 Lux reichen für den Fußgängerweg bzw. Radweg niemals. Je schneller man fährt desto mehr braucht man. Warum gibt es keine gut ausgebauten Schnellfahrradstraßen, ab25kmh aufwärts? ;)

Hier "Fahrradwege" in Düsseldorf :eek: :(
http://fahrradweg.tumblr.com/
 
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Ein paar Zitate:

"Für die Fahrradwirtschaft befürchtet Busch & Müller-Chef Rainer Müller zudem weitere Nachteile, sollte die Dynamopflicht wegfallen: "Dann ist auch der Produktionsstandort Deutschland gefährdet". Aktuell würden 80 Prozent der Fahrräder, die in Deutschland auf den Markt kommen, mit Dynamo-Licht ausgerüstet. Würde die Pflicht in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gestrichen, würde sich eine Flut von Zweirädern aus Billigländern auf den deutschen Markt ergießen, die alle ohne aufwändige Beleuchtungssysteme ausgerüstet sind - zum Nachteil der Konsumenten und hiesiger Produzenten, sagt Müller: "Deutschland hat bei Fahrrädern den weltweit höchsten Sicherheitsstandard".

Aufwendige Beleuchtungssysteme? Sie meinen wohl hochpreisige Plastiklampen?

"Eine "Batterie-gespeiste Beleuchtung" am Fahrrad ist keinesfalls ausreichend - weder was die Leuchtkraft angeht noch die Dauer der Energiereserven. Die einzige sinnvolle Alternative wäre ein Nabendynamo."
Doch die Trelock LS950 schon. 6-48h, je nach Dimmstufe.

"Und immer wenn es dunkel wird ist der Akku leer.
Genau so eine Schnapsidee wie Photovoltaik und Windenergie."
Nicht mit der Trelock LS950.

"Vermutlich ist der Haß gegen Widersacher (früher Juden-heute Grüne und Linke) so groß,das der grüne Erfolg,dem folgt auch der Erfolg des Narbendynamos - abgschafft werden soll. Damit wir uns Verkehrstechnisch, demnächst in einer Diaspora befinden. Mit dem einen oder anderen Kunden, mit kaputten Beinen. Demnach läßt sich der alte Haß, aufs neue absetzen !!"
;) Ja klar. Da fahre ich ja schon seit langem mit Ixon IQ (Ende 2008 und Trelock LS950 (April 2011) ganz weit vorne mit ;)

"Gegen eine generelle Freigabe von Akkulicht für Mountainbikes bis 13 Kilogramm Gewicht hat der ADFC hingegen keine Einwände. Hahn-Klöckner: „Solche Sportgeräte werden in der Regel tagsüber gefahren. Radsportlern ist zuzutrauen, dass sie Batterieleuchten auf ihren Ausfahrten bei Bedarf verantwortungsbewusst einsetzen.“ Bislang dürfen laut StVZO nur Rennräder bis elf Kilogramm mit Batteriebeleuchtung fahren."
Na das klingt doch positiv.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genauso Quark wie bei Autos ;) Die kann man in Alleen ja nur besser sehen, wenn sie einem entgegenkommen. Tagfahrlicht hat schon seine Vorteile, vor Allem in den Stunden der anfangenden Dämmerung.

Also ist es auch für Radler nicht unbedingt so sinnlos. Ich seh es mal so, wenn auch nur 3 von 100 Radlern dadurch besser bzw. rechtzeitiger erkannt werden, hat es seinen Sinn, für MICH, schon erfüllt.

Sinnlos fände ich bspw eine Regelung, dass wir ALLE mit so lustigen Leuchtefähnchen umherfahren müssten, wie sie unsere Kids an die Räder bekommen ;)

Zu der Reglementierung : Gewisse Grenzen sollten schon durch Regeln abgesteckt werden. DarkGreen schiesst vielleicht ein bissel übers Ziel hinaus, jedoch finde ich einige gute Ansätze in seinen Argumenten.
Tagfahrlicht hat für viele nur Nachteile wenn sie einfach geblendet werden.
Und ja ich fühle mich beeinträchtigt.
Wer will uns eigtl. erzählen daß wir auch all unsere Fahrräder christmas like ausstatten sollen ?


Daß jemand geblendet werden kann ist ja wohl nicht von der Hand zu weisen.
Auch und gerade ich fühle mich sehr wohl beeinträchtigt von all den tollen xenon lichtern an Autos, die mich blenden .. vor allem wenn es dunkel ist und die Augen sich an die dunkelheit anpassen.
Das ist ja mal Tatsache, die man durchaus auch belegen kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In den Ländern wo man die Tagfahrlichtpflicht wieder abgeschafft scheint es zum Teil dran gelegen zu haben, das es zwar die Sicherheit für die Fahrzeuge, die es hatten erhöht hat, aber die Sicherheit derer ohne - also insbesondere auch Fussgänger und Radler gesenkt.
 
Da frage ich mich natürlich auch mal, warum es keine Akkuleuchten mit eingebauter Solarzelle gibt. Wenn das Rad draussen steht, kann es ja endlos lange laden. Die Lampe muss natürlich fest montiert sein. Brächte aber Sinn. Oder die Lampe liegt zum Laden immer am Fensterbrett.
Gibt es, aber Fahrradfahrer sollten eine Lampe fahren mit der man auch was sieht. Zum Gesehen werden reicht irgendeine billige Stecklampe.

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Da kann der ADFC noch so sehr gegen Akkulicht zetern. Deren Argumente kann ich sowieso nicht nachvollziehen. Wichtig ist doch, dass überhaupt was am Rad leuchtet.
Genau! Besser noch eine helle asymetrische Lampe.

Solarzelle ist vermutlich zu schwach. Mir dünkt aber, ich hätte mal beim Conrad oder Saturn eine gute LED Radleuchte gesehen, die man einfach in einen USB Slot stecken kann. Und den gibt es ja überall wie Sand am Meer.
Eine gute LED-Radleuchte? Die einzige die mir einfällt, die kompakt, hell, dimmbar, lange Laufzeit (6-h45h) hat, ist die Trelock LS950. Leider hat diese Lampe keine Schraubhalterung etc. Für mich trotzdem die beste Akkulampe auf dem Markt. Sollte StVZO freigegeben werden. Die jetzt schon 5 Jahre alte Ixon IQ leuchtet etwas breiter, ist dafür dunkler. Die AA-Akkus können aber sehr schnell ausgetauscht werden. Die PBL ist sehr fett und die Akkus naja... schnell leer.

Diese genannten Lampen sind leider alle sehr hochpreisig. Ixon IQ 60-90 EUR, LS950 85-130 EUR, PBL 80-110 EUR. (Bei Rose heute für 65,-)

Alle günstigeren Lampen habe ein komisches Leuchtbild und sind schwächer. siehe LS750, Aldi Lampe, Pure

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Kenne so freilich den Stand der Technik. Und wie du selber schreibst diese Fernlichthupe wäre im Strassenverkehrseinsatz am Rad wohl die einzigst Anwendung die ne aktuelle HochLeistung LED annähernd ausnutzt.
Philips Active Ride mit Ferntaster (Fernlichthupe) wäre gut, aber nein... :(

Die Led sind ab der XP-G ausreichend hell. Jetzt müssen die Lampen (Akku, Optik etc.) verfeinert werden.
 
Klar sind B&M hochpreisig. Die verdienen sich ja auch eine goldene Nase an der Erstaustattung der Räder. Völlig überteuert, deren Zeugs. Und natürlich wollen sie Nabendynamos als Pflicht beibehalten, weil sie ja als OEM die Räder ausstatten wollen. Deshalb pochen sie ja auch auf all die Prüfzeichen etc.
Sowas nennt man Marktabschottung.

Bei Batterielicht gibt es einfach viel zu viel Konkurrenz, die bedeutend billiger (und besser) ist.
Warum muss ein B&M Plastikteil mit kleinem verchromten Plastikspiegel mit einem kleinen Kondensator (Pfennigartikel) und einer CREE LED (max. EUR 2,50 im Einkauf) EUR 60,- bis zu EUR 130,- kosten?
Abzocke pur.

Das Tagesfahrlicht der neuen B&M ist doch nur ein Marketing-Gag, um sich gegen die Konkurrenz abzuschotten. Dafür würde man bei der Ramsau auch sicherlich viel Geld für's Lobbying ausgeben.
 
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