;-)
Gut nimm 100 Leute, davon sind ca. immer 5% etwas neben der Spur oder man fragt sich mal selber, ist man sich selber auch mal etwas auf der falschen Fährte?
Licht bei schlechter Sicht unabdingbar aber die Energiequelle sollte nicht vorgeschrieben sein.
Es gibt keine sinnvolle Erklärung warum Rennräder davon befreit sind. Was die 11kg betrifft so bestimmt diese nur die Geldmenge die man für das Rad anlegen muss.
Absurd wird es, wenn man weiß das auch ein Padelec ein Dynamo haben muss aus dem das Licht gespeist wird.
Würden sich einige Radfahrer zusammen tun und beschließen einen Wettkampf ausschrieben bei dem der gewinnt der die meisten Fahrten und Kilometer zur Arbeit mit dem Rad absolviert, tragen si dabei noch eine Startnummer damit andere aus der Gruppe dies auch prüfen können so würde der Satz 12 des §67 STVZO zur Geltung kommen können.
(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
Gut eventuell müsste ein Antrag her nach §29 STVO
Die VwV dazu erklärt wann ein Wettkampf oder Rennen vorliegt:
...
Indizien für das Vorliegen eines Wettbewerbs sind die Verwendung renntypischer Begriffe, die Beteiligung von Sponsoren, gemeinsame Start-, Etappen- und Zielorte, der nahezu gleichzeitige Start aller Fahrzeuge, Startnummern, besondere Kennzeichnung und Werbung an den Fahrzeugen sowie vorgegebene Fahrtstrecken und Zeitnahmen (auch verdeckt) und die Verbindung zwischen den einzelnen Teilnehmern bzw. zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter (per Funk, GPS o. ä.). Die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln oder das Fahren im Konvoi widerspricht dem Renncharakter nicht.
Dann geht weiter:
. Weitere Veranstaltungen
9 Erlaubnispflichtig sind
a) Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,
b) Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist,
Gut nimm 100 Leute, davon sind ca. immer 5% etwas neben der Spur oder man fragt sich mal selber, ist man sich selber auch mal etwas auf der falschen Fährte?
Licht bei schlechter Sicht unabdingbar aber die Energiequelle sollte nicht vorgeschrieben sein.
Es gibt keine sinnvolle Erklärung warum Rennräder davon befreit sind. Was die 11kg betrifft so bestimmt diese nur die Geldmenge die man für das Rad anlegen muss.
Absurd wird es, wenn man weiß das auch ein Padelec ein Dynamo haben muss aus dem das Licht gespeist wird.
Würden sich einige Radfahrer zusammen tun und beschließen einen Wettkampf ausschrieben bei dem der gewinnt der die meisten Fahrten und Kilometer zur Arbeit mit dem Rad absolviert, tragen si dabei noch eine Startnummer damit andere aus der Gruppe dies auch prüfen können so würde der Satz 12 des §67 STVZO zur Geltung kommen können.
(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
Gut eventuell müsste ein Antrag her nach §29 STVO
Die VwV dazu erklärt wann ein Wettkampf oder Rennen vorliegt:
...
Indizien für das Vorliegen eines Wettbewerbs sind die Verwendung renntypischer Begriffe, die Beteiligung von Sponsoren, gemeinsame Start-, Etappen- und Zielorte, der nahezu gleichzeitige Start aller Fahrzeuge, Startnummern, besondere Kennzeichnung und Werbung an den Fahrzeugen sowie vorgegebene Fahrtstrecken und Zeitnahmen (auch verdeckt) und die Verbindung zwischen den einzelnen Teilnehmern bzw. zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter (per Funk, GPS o. ä.). Die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln oder das Fahren im Konvoi widerspricht dem Renncharakter nicht.
Dann geht weiter:
. Weitere Veranstaltungen
9 Erlaubnispflichtig sind
a) Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,
b) Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist,