Hallo habe in Ebay eine Defekte 888 verkauft,wo die Zugstufeneinheut defekt war.
Da ich nicht genau wusste was mit der Gabel ist hab ich dazugeschrieben, dass sie defekt ist und repariert werden muss, natürlich auch das ich keine Gewährleistung ect übernehme.
Jetzt kommt der Käufer nach langer Zeit mit einer Klage an.(Ebay Artikel ist schon nicht mehr aufrufbar)
Er zählt mehrere Mängel auf wie das in der Zugstufeneinheit kein Öl drin war und in der Gabelbrücke nicht die originalen Schrauben eingesetzt waren.Angeblich ist es lebensgefährlich mit der gabel zu fahren da die Brücke brechen soll, weil die original Schrauben weicher sind.
Genau aus diesen Gründen hab ich die Gabel ja als defekt verkauft und extra geschrieben das sie Reparationsbedürftig ist......
Wird er bei diesem Rechtsstreit gewinnen??Er wusste ja das die Gabel defekt ist und Repariert werden muss...
MfG
Da ich nicht genau wusste was mit der Gabel ist hab ich dazugeschrieben, dass sie defekt ist und repariert werden muss, natürlich auch das ich keine Gewährleistung ect übernehme.
Jetzt kommt der Käufer nach langer Zeit mit einer Klage an.(Ebay Artikel ist schon nicht mehr aufrufbar)
Er zählt mehrere Mängel auf wie das in der Zugstufeneinheit kein Öl drin war und in der Gabelbrücke nicht die originalen Schrauben eingesetzt waren.Angeblich ist es lebensgefährlich mit der gabel zu fahren da die Brücke brechen soll, weil die original Schrauben weicher sind.
Genau aus diesen Gründen hab ich die Gabel ja als defekt verkauft und extra geschrieben das sie Reparationsbedürftig ist......
Wird er bei diesem Rechtsstreit gewinnen??Er wusste ja das die Gabel defekt ist und Repariert werden muss...
MfG