Ebay Rechtsstreit

Keven

alter ******* im arsch
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Hallo habe in Ebay eine Defekte 888 verkauft,wo die Zugstufeneinheut defekt war.
Da ich nicht genau wusste was mit der Gabel ist hab ich dazugeschrieben, dass sie defekt ist und repariert werden muss, natürlich auch das ich keine Gewährleistung ect übernehme.

Jetzt kommt der Käufer nach langer Zeit mit einer Klage an.(Ebay Artikel ist schon nicht mehr aufrufbar)
Er zählt mehrere Mängel auf wie das in der Zugstufeneinheit kein Öl drin war und in der Gabelbrücke nicht die originalen Schrauben eingesetzt waren.Angeblich ist es lebensgefährlich mit der gabel zu fahren da die Brücke brechen soll, weil die original Schrauben weicher sind.

Genau aus diesen Gründen hab ich die Gabel ja als defekt verkauft und extra geschrieben das sie Reparationsbedürftig ist......

Wird er bei diesem Rechtsstreit gewinnen??Er wusste ja das die Gabel defekt ist und Repariert werden muss...

MfG
 
Bin kein Jurist. Aber wenn du eventuell lebensgefährliches Zeugs verkauft haben solltest, hätte ich schon bedenken.

Mal angenommen, es ist erkennbar, dass du das Teil selbst falsch gewartet hast und selber zu dünne Schrauben reingesetzt hast. Dann ist es in der Tat eine herbe Sauerrei von dir, so ne Gabel zu verkaufen.
 
Es waren VA Edelstahlschrauben, gleiche Größe wie original,habe sonst nichts an der Gabel gemacht da sie so an einem Bike dran war.
Da ich nicht genau wusste was genau defekt ist habe ich sie so verkauft,bin ja selber noch damit gefahren er übertreibt ja maßlos aber was soll ich sonst machen???

Erst reparieren und dann verkaufen oder was?

Nein dazu hatte ich nicht die Zeit und das Geld deswegen habe ich sie als DEFEKT verkauft und dazugeschrieben das sie REPARIERT werden muss
 
Bring Dir jetzt zwar nicht mehr viel, aber vielleicht für Andere:

Immer deutlich und klar auf DEFEKT, keine Verwendung mehr möglich, für Bastler, als Teileträger usw. hinweisen.

Im Falle des TE kann sich das DEFEKT auch nur auf die Dämpfung beziehen. Schrauben haben Festigkeitsklassen! Ein Austausch der Originale ohne das in der Verkaufbeschreibung zu erwähnen ist falsch.
 
Immer deutlich und klar auf DEFEKT, keine Verwendung mehr möglich, für Bastler, als Teileträger usw. hinweisen.

Wenn ich ihn richtig verstehe hat er wohl das Problem, zu beweisen dass er die Gabel überhaupt als defekt deklariert hat.

@ Keven

Wann wurde die Gabel verkauft? Hast du den Auktionstext gespeichert? Hat der Käufer bereits Klage eingereicht oder droht er nur damit?
Klagt er, müsste er dir arglistige Täuschung nachweisen, sprich, dass du in der Angebotsbeschreibung erhebliche Mängel verschwiegen hast. Dagegen spricht wiederum dass der Käufer erst nach über drei Monaten Mängel reklamiert.
 
Wir hatten in der Uni auch mal einen Fall, da hat jemand bei ebay ein Auto als defekt, zum ausschlachten als Ersatzteillager (also alle gängigen Formulierungen) angeboten. Leider fing sein Angebot irgendwie mit der Formulierung an "Fahrt ins Grüne" oder so.
Im Ergebnis hatte er damit suggeriert, dass das Auto doch noch fahren konnte und alles andere (Ersatzteillager, Defekt,....) wurde als Umgehung der Gewährleistungsvorschriften gewertet und war daher unbeachtlich.

Hier steckt der Teufel daher manchmal im Detail... was genau hast du geschrieben, gewerblich aktiv als Powerseller, .....

Kann ich jetzt nicht mit §§ belegen, aber rein vom Gefühl her, finde ich, dass du auf die Schraube hättest hinweisen sollen. Ist ja kein bloßer Defekt (den man so sieht und beim Fahren merkt) sondern eine Modifikation/Produktänderung/.... (was man vielleicht erst merkt, wenn es zu spät ist). Da könnte dann auch der Umstand, dass es drei Monate her ist egal sein, da man eine arglistige Täuschung gemäß §124 innerhalb von einem Jahr ab Entdeckung des Mangels geltend machen kann. Die Arglist muss er dir aber dennoch beweisen...
 
Zuletzt bearbeitet:
ist schon leider alles komplett weg ... ich habe die gabel vor genau einem jahr verkauft und jetzt kommt erst seine klage...


da ist doch was faul oder?habe das gefühl der will einfach das geld nur wieder und dann noch die zinsen dazu....der ist bestimmt in der zwischenzeit mit der gabel rumgefahren
 
ist schon leider alles komplett weg ... ich habe die gabel vor genau einem jahr verkauft und jetzt kommt erst seine klage...

achherrje,..mach dir da dann mal keinen kopp drum,da kommt nix bei rum.

Jetzt kommt der Käufer nach langer Zeit mit einer Klage an.(Ebay Artikel ist schon nicht mehr aufrufbar)

DROHT er nur oder kam etwas vom gericht und wenn was kam,wie lautet der vorwurf?.
 
ich würde im vorraus nichts unternehmen. wenn es sogar für dich schwer ist das alles nachzuvollziehen, ist es für ihn noch schwerer. (beweislast liegt ja bei ihm)

hat er schon klage eingereicht oder droht er nur?
 
Er hat eine Klage schon eingereicht da kam was von seiner Rechtsanwältin, die behaupten das man mit der Gabel nicht fahren kann wegen der ausgetauschten Schrauben an der Brücke (denke mal das der sein Geld wieder möchte weil wer denkt denn ernst das die Gabel schaden trägt wenn neue Schrauben reinkommen....)


aber sowas nach einem Jahr?????
 
Rechtsanwälte verdienen? ähem bekommen immer ihr Geld egal ob sie den Fall "gewinnen" oder verlieren.
Da nehmen manche wohl jeden Fall an, denen sie habhaft werden können.
Such dir mal die Paragrafen zur Gesetzlichen Gewährleistung raus, bei Privatverkauf.
Da sind max. 1 Jahr Gewährleistung drauf.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/742.html

Bei den falschen Schrauben kann man wohl von einem offensichtlichen Mangel ausgehen, den hätte er gleich beanstanden müssen.

Hat der Käufer den noch einen Ausdruck von dem Angebotstext?
Kann er denn Beweisen was darin gestanden hat?
 
Er hatte schonmal im Mai 2008 mit Rechtsanwalt gedroht, danach war schluss bis jetzt die klage kam..


ich denke das er eienn ausdruck hat, sonst wär er ja ziemlich doof oder?
 
Frag doch ob er einen hat und seine Behauptungen auch beweisen kann.
Er muss es Beweisen!
Nach 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr.

Sonst steht Aussage gegen Aussage und denke ich wird er nach der langen Zeit schlechte Karten haben.

Mit Vermutungen kommt man nicht weiter.
 
Selbst wenn er keinen Ausdruck hätte, bekäme er den von Ebay. Darauf kannst du nicht hoffen.

Für dich wäre der Ausdruck sogar noch wesentlich wichtiger, denn nur so kannst du deinen (eventuellen) Gewährleistungsaussschluss beweisen
(eventuell deshalb, weil in der Praxis viele Gewährleistungsaussschlüsse unsauber formuliert und damit nichtig sind)

Dass er sofort KLage erreicht hängt damit zusammen, dass er nur so die Verjährung hemmt
ich habe die gabel vor genau einem jahr verkauft und jetzt kommt erst seine klage...

Frag doch ob er einen hat und seine Behauptungen auch beweisen kann.
Er muss es Beweisen!
Nach 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr.
Sonst steht Aussage gegen Aussage und denke ich wird er nach der langen Zeit schlechte Karten haben.
Mit Vermutungen kommt man nicht weiter.

Von deinem letzten Satz solltest du dich leiten lassen.
Beweislastumkehr und Aussage gegen Aussage haben hier gar nichts zu suchen
 
Ich werde jetzt mal ebay anschreiben und nach der auktion fragen,hoffentlich ist die dort noch drin damit ich es beweisen kann aber ich habe ncihtmal eine artikelnummer weil er mir und ich ihm keine bewertung gegeben habe
 
Hats du rein garnix mehr in irgend nem Postfach wo die Auktion gespeichert ist?
Die Beiweislast liegt auf jeden Fall beim Käufer.Da kann ja jeder kommen.Kauf ein Teil,fährt es zu BRuch und behauptet anschließend das war schon vorher defekt.
Wenn du ne Rechtschutzversicherung hast,geh zum Anwalt.falls nicht dann ruf auf einem größeren Amtsgericht an,die haben im allgemeinen ne Rechtsauskunft.
 
... und in der Gabelbrücke nicht die originalen Schrauben eingesetzt waren.Angeblich ist es lebensgefährlich mit der gabel zu fahren da die Brücke brechen soll, weil die original Schrauben weicher sind.
....

MfG

wenn die Gabelbrücke bricht oder nicht, liegt das sicher nicht daran, dass VA-Schrauben oder andere Stahlschrauben drin sind. Normalerweise gibt eher die Alu- oder Magnesiumlegierung der Brücke nach. Aluschrauben sind ja serienmäßig nicht drin gewesen, oder? ;)
 
Er hatte schonmal im Mai 2008 mit Rechtsanwalt gedroht, danach war schluss bis jetzt die klage kam..

öhmm,..ganz blöde frage,haste damals nicht darauf reagiert oder warum ist er jetzt so stinkig?,wie lange war denn das nach den kauf als er das erstemal ankam??
 
Darf man fragen um welchen Wert es hier überhaupt geht?

Vielleicht auch einfach eine Gegenoffensive starten und die Orginial Schrauben beim Hersteller besorgen und diese ohne Anerkennung einer Rechtspflicht anbieten.
Keine Ahnung was sowas kostet, aber sicherlich wesentlich weniger als so ein Nervenkrieg.
 
wenn ich mich nicht ganz irre, dann ist er nach der dauer in der beweispflicht, dass die verbauten teile schon beim kauf defekt waren....

-wie bitte soll er dir nachweisen, dass es sich bei der gabel um die von dir versteigerte handelt?
-wie kann bewiesen werden, dass die gabel von dir manipuliert wurde?
-hat ein gutachter die gabel zerlegt oder er?
-wer sagt, dass er die gabel nicht "kaputt repariert" hat?
-da sind zu viele fragen, die nach so langer zeit keine antworten finden.
-ich würde mir da keinen kopf machen. lass ihn erst mal schön den anwalt zahlen.
-lass ihn erst mal beweisen, dass es sich um die von dir versteigerte gabel handelt.
-wird schwierig.
-toi toi toi
 
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