@Hecklerfahrer: Exakt

daher auch meine Buchempfehlung, denn das Buch richtet sich explizit auch an Rechtsanwälte. Übrigens ist das Buch trotz seines Status als "Nachschlagewerk" beim Radlerrecht durchaus flüssig zu lesen (der Autor hats drauf

) und ist auch ohne Unfall eine Lektüre wert. Denn die Kommunen und Stadtplaner handeln oft rechtswidrig in ihrer Ausweisung von Radwegen und ähnlichem. Im Zweifelsfall ist man dann selbst schuld obwohl man "alles richtig" gemacht hat. Man sollte seine Rechte kennen als Radler im Autoland.
@Locutus: Ausgehend von einem Totalschaden gilt generell bei solchen Fällen Wertersatz bzw. Wiederbeschaffungswert (So steht das auch im Buch). Bei einem Maßrahmen ist die Sache also sehr eindeutig (=Neupreis für einen baugleichen Maßrahmen).
Reparatur mit Ersatz des verminderten Werts ist zwar auch möglich, aber ich behaupte jetzt einfach mal, dass ein kaputter Alurahmen als nicht reparabel gilt. Falls Zweifel bestehen dann kannst du vom Fachmann einen Kostenvoranschlag machen lassen, welchen dir der Unfallgegner ebenfalls bezahlen muss.
Sieht aber insgesamt ganz gut aus für dich, selbst wenn dein Rad im Detail nicht vollständig StVZO-konform ausgestattet ist. Denn die Vorfahrtsregel hat in der StVO einen hohen - den höchsten - Status und genießt daher besonderen Schutz.
Natürlich alles ohne Gewähr!
