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Ich habe mir gerade nochmals die AGB's des Verlages zu Gemüte geführt.
Bestellt wurde nachweislich das Produkt "BIKE - Leserwerbung, zum Preis von: € 51,50, Gewähltes Geschenk: Ergon-Rucksack BA3 EVO (blau)"
Diese verbindliche Bestellung wurde vom Verlag einen Tag später per Mail angenommen, wodurch der Vertrag zustande gekommen ist.
Der Ablauf entspricht genau den AGB's des Verlages.
Weitere Vereinbarungen zum "Produktumfang" wurden nicht getroffen, also kann (und wird) der Verlag auch keine weiteren Forderungen geltend machen.
Nochmals für alle zum Nachlesen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Delius Klasing
Verlags für Waren- und Abonnementverträge
...
II. Zustandekommen der Verträge
(1) Sie können uns Ihre Bestellung zum Bezug eines Verlagsprodukts schriftlich,
per Email, telefonisch oder online (z.B. über unseren Online-Shop) übermitteln.
(2) Die Zusendung bzw. elektronische Übermittlung Ihrer Bestellung stellt ein
verbindliches Angebot zum Abschluss des entsprechenden Vertrags dar.
(3) Wir werden Ihnen nach Abgabe Ihrer Bestellung eine Bestätigung über deren
Eingang bei uns übermitteln. Durch diese Bestätigung kommt noch kein Vertrag
zustande.
(4) Der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Annahme durch den Verlag spätestens
aber durch Absendung des bestellten Produktes zustande. Bei einer telefonischen
Bestellung kommt der Vertrag bereits im Rahmen des jeweiligen Gesprächs
zustand, soweit Sie im Rahmen des Gesprächs eine verbindliche Bestellung
aufgeben und wir diese annehmen.
...
IV. Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den jeweiligen
Bestellformularen ausgewiesenen Preise des Verlages.
...
Edit: Natürlich darf man mir für meine 51,50 € aber auch gerne zwei Jahre lang BIKE-Ausgaben (+ Rucksack) zusenden..
Also locker bleiben, das ganze passt schon..
Das Angebot ist halt jetzt weg und die Dame von der Hotline wird nen' Teufel tun und sich auf Heulen und Zähneklappern der Kunden, "..warum man vor ner' Woche noch und überhaupt.." einlassen, da sagt man halt "Das hamwer nicht und gabs auch nicht.."
Bestellt wurde nachweislich das Produkt "BIKE - Leserwerbung, zum Preis von: € 51,50, Gewähltes Geschenk: Ergon-Rucksack BA3 EVO (blau)"
Diese verbindliche Bestellung wurde vom Verlag einen Tag später per Mail angenommen, wodurch der Vertrag zustande gekommen ist.
Der Ablauf entspricht genau den AGB's des Verlages.
Weitere Vereinbarungen zum "Produktumfang" wurden nicht getroffen, also kann (und wird) der Verlag auch keine weiteren Forderungen geltend machen.
Nochmals für alle zum Nachlesen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Delius Klasing
Verlags für Waren- und Abonnementverträge
...
II. Zustandekommen der Verträge
(1) Sie können uns Ihre Bestellung zum Bezug eines Verlagsprodukts schriftlich,
per Email, telefonisch oder online (z.B. über unseren Online-Shop) übermitteln.
(2) Die Zusendung bzw. elektronische Übermittlung Ihrer Bestellung stellt ein
verbindliches Angebot zum Abschluss des entsprechenden Vertrags dar.
(3) Wir werden Ihnen nach Abgabe Ihrer Bestellung eine Bestätigung über deren
Eingang bei uns übermitteln. Durch diese Bestätigung kommt noch kein Vertrag
zustande.
(4) Der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Annahme durch den Verlag spätestens
aber durch Absendung des bestellten Produktes zustande. Bei einer telefonischen
Bestellung kommt der Vertrag bereits im Rahmen des jeweiligen Gesprächs
zustand, soweit Sie im Rahmen des Gesprächs eine verbindliche Bestellung
aufgeben und wir diese annehmen.
...
IV. Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den jeweiligen
Bestellformularen ausgewiesenen Preise des Verlages.
...
Edit: Natürlich darf man mir für meine 51,50 € aber auch gerne zwei Jahre lang BIKE-Ausgaben (+ Rucksack) zusenden..

Also locker bleiben, das ganze passt schon..
Das Angebot ist halt jetzt weg und die Dame von der Hotline wird nen' Teufel tun und sich auf Heulen und Zähneklappern der Kunden, "..warum man vor ner' Woche noch und überhaupt.." einlassen, da sagt man halt "Das hamwer nicht und gabs auch nicht.."

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