Daher braucht man den schriftlichen Teil der Vereinbarung. Wenn darin ncihts steht über kaputen Rahmen oder vertauschter Gabel, dann kann man in sehr wohl anzeigen. Bei einem Rahmen mit so einer Delle ist es nicht wie z.B. bei einer Federgabel einfach zu behaupten, die Ware sei vor der Lieferung in Ordnung gewesen. Der Typ muss ganz blöd sein, wenn der sich in einem Verfahren einlässt.