Gewährleistungs Fall???

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HI,
Ich hab ein noch nicht ganz kaputtes HR, bei dem anscheinend die metallspange, die die Klinken im Freilauf nach oben drückt, zu schwach war.
Dadurch sind die Klinken nicht immer obengewesen und haben die verzahnung im alu nabenkörper stark angefressen. Im Moment hab ich"Nur" kleine aussetzer und hab ne 2. Metallspange reingesetzt, damit das nicht sooo schlimm wird.
Natürlich dachte ich, ich könnte das auf Garantie bzw. Gewährleistung (normalerweise vom Gesetz her 2 Jahre) reparieren bzw. ersetzen lassen, da das Rad ca. 1,5 Jahre alt ist.
Die Leute von einem Gewissen Internet Shop meinten aber, dass für Naben nur 6monate gelten und ich die reparatur also selbst zahlen müsste...

Hat einer von euch ahnung und kann mir evtl helfen und sagen, ob ich doch noch irgendwelche Rechte hab???
mfG Daniel
 
Naja ich könnte mir Vorstellen das die so nen Satz wie "Von jeglichem Garantieanspruch ausdrücklich ausgenommen sind alle Verbrauchs- und. Verschleißteile mit begrenzter Lebensdauer." in ihren AGBs haben.

Wie das jetzt aber von der Rechtlichen Seite aussieht kann ich nicht beurteilen.

*************************EDIT*******************************
Es reicht wenn du den Thread EINMAL erstellst !!!
 
Wikipedia meint dazu:
"Beweislast:
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. Das BGH-Urteil vom 2. Juni 2004 Az: VIII ZR 329/03 legt diese Vorschrift sehr eng aus."

Du musst jetzt also beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war. Das dürfte sehr schwer bis unmöglich sein und vor allem die Frage aufwerfen, warum du diesen Mangel dann nicht eher angezeigt hast.
Das Ganze ist sicher nicht erfreulich für dich, aber du mit rechtlichen Mitteln ist da kaum was zu machen. Frage doch mal höflich nach Kulanz, also einem Preisnachlass für das neue HR.
 
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