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ciao heiko schrieb:Zum einen haftet der Händler/die Werkstatt wenn ein Verschulden vorliegt. Das wäre also genauso wie im besprochenen Fall. Haftung bedeutet hier nicht nur den direkt verursachten Schaden, sondern auch die entsprechenden Folgekosten bei Sturz etc. Auch wenn jemand Sturz ausschliest, denke ich nicht das er damit durchkommt, den der Sturz wird ja erst durch den Fehler verursacht. Ich denke "Sturz ausschliesen" bedeutet, das der Händler keine Garantie übernimmt, wenn du "vorher" mal gestürzt bist, und das Rad daraufhin nicht überprüft wurde
Auschliesen kann man aber (z.B. per AGB) (leichte) Fahrlässigkeit bei der Montage und bestimmte Aktivitäten (Rennen, Sprünge etc).
Sicherlich wird dir im Schadensfall aber gegengerechnet ob du den Fehler hättest vorher erkennen können (Bremscheck etc.).
Des weiteren haftet grundsätzlich der Hersteller/Importeur für die Fehlerfreiheit seiner Ware (Produkthaftungsgesetz).
Genaueres müsste ich nachlesen, hab aber grad keine Lust dazu.
ciao heiko