Haftung bei Reparaturbeschädigung durch Mechaniker

was is mit schleichenden funktionsfehlern wegen mangelhafter reparatur (zb bremse nach wartung undicht, sifft rum)?
 
:) Das würde man denke ich als Fahrlässig einstufen ... wie beim Auto wenn in den Leitungen luft ist ...... :) Aber wird sicher noch einer der sich auskennt was sagen .
 
War alles sehr seltsam. Bin nochmal zum Mechaniker hin, um zusagen, dass ich die ganze Geschichte recht grenzwertig finde. Er bot mir in diesem Zuge an, die defekte Zugstufenpatrone mal Zwecks Reklamation zu Cosmic zu schicken. War davon nicht besonders angetan, hab der Sache jedoch zugestimmt. Zwei Wochen später kam der Anruf, die Patrone sei gutgeschrieben worden und ich könne mir mein Geld abholen... Ich glaub eher, die wollten keinen weiteren Ärger mit mir und haben sich so irgendwie aus der Sache rausgewunden. Patrone wurde warscheinlich auch gar nicht eingeschickt. Ist mir aber jetzt egal. Hab meine Kohle wieder.

Ein weiterer Grund für die Geldrückgabe könnte natürlich auch meine recht hartneckige Freundin gewesen sein (die hat denen die Hölle heiss gemacht!)...
 
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so ist es recht.......... das hat deine freundin sehr anständig gemacht. hoffe wir konnten dir ein wenig hilfreich sein......

kluge taktik dort zu zweit aufzutauchen.
 
ciao heiko schrieb:
Zum einen haftet der Händler/die Werkstatt wenn ein Verschulden vorliegt. Das wäre also genauso wie im besprochenen Fall. Haftung bedeutet hier nicht nur den direkt verursachten Schaden, sondern auch die entsprechenden Folgekosten bei Sturz etc. Auch wenn jemand Sturz ausschliest, denke ich nicht das er damit durchkommt, den der Sturz wird ja erst durch den Fehler verursacht. Ich denke "Sturz ausschliesen" bedeutet, das der Händler keine Garantie übernimmt, wenn du "vorher" mal gestürzt bist, und das Rad daraufhin nicht überprüft wurde
Auschliesen kann man aber (z.B. per AGB) (leichte) Fahrlässigkeit bei der Montage und bestimmte Aktivitäten (Rennen, Sprünge etc).

Sicherlich wird dir im Schadensfall aber gegengerechnet ob du den Fehler hättest vorher erkennen können (Bremscheck etc.).

Des weiteren haftet grundsätzlich der Hersteller/Importeur für die Fehlerfreiheit seiner Ware (Produkthaftungsgesetz).

Genaueres müsste ich nachlesen, hab aber grad keine Lust dazu.


ciao heiko


wieviel mündigkeit und technisches verständniss wird dabei vom kunden erwartet? wenn beim losfahren ein minimaler unterschied im hebelweg beider bremsen festzustellen is, allerdings beide noch funktionieren, hat man dann pech, wenn eine später versagt? auf der anderen seite, was is, wenn der unterschied im hebelweg shcon beim abholen aus der werkstatt war, man sich aber und gerade deswegen nichts weiter bei gedacht hat?
ich mein bei bowdenzugbremse kann man das ganze noch leicht nachvollziehen. aber bei ner hydraulischen scheibenbremse schließe ich da maximal auf unterschiedliche befüllung mit bremsflüssigkeit. kann man vom kunden erwarten, dass er daraus nen sicherheitsrelevanten mangel erkennen muss?
 
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