How to: Kunden vergraulen in 14 Schritten. Eine Kurzanleitung am Beispiel TREK und jehlebikes.de

Nur ein beispiel mir ist die Federgabel gebrochen und das rad war noch keine 5 Monate alt hab eine neue gabel bekommen Garantie und das in einer Woche selbst Ein rahmen Bruch hatte ich auch hab den rahmen leider nicht um sonst bekommen war 2 monate über der garantie gebrochen aber nur 120€ für ein neuen rahmen bezahlt umbau war umsonst
 

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Re: How to: Kunden vergraulen in 14 Schritten. Eine Kurzanleitung am Beispiel TREK und jehlebikes.de
Weder noch war bei mein Radladen in der City [War kein downhiller Sonder Nen Hardtail war so um die 1500€ hardtail]
 
Der Münchner Trek-Store teilte mir mit, dass man meine Wippe und den Bolzen kostenlos ersetzen würde.
Das habe ich als unzureichend abgelehnt. Denn durch den gebrochenen Bolzen bin ich zu Sturz gekommen und mein Session ist in ein Steinfeld eingeschlagen. Die Folge: Tiefe Kratzer im gesamten Rahmen, Sattel demoliert, tiefe Kratzer in der Gabel und Bremshebeln (für Bilder siehe weiter oben). Als der Händler das hörte, hat er mir natürlich gesagt, ich müsste erstmal beweisen, dass die vielen Schäden nicht schon vorher an meinem Session gewesen seien. Zum Glück habe ich zwei Zeugen, die live dabei waren und bezeugen können, dass sich das Trek zuvor in tadellosem Zustand befunden hatte. Der Trek Store will meinen Einwand an Trek weiterleiten. Falls die bei Ihrer Devise "Wippe und Bolzen austauschen und gut" bleiben, schalte ich meinen Anwalt ein.
Den Anwalt hättest Du mA schon eher einschalten können. Nur, wer bezahlt den erstmal? :rolleyes:
Ich würde mich da aber auch etwas schwer tun...

Hier wurde u.A. empfohlen, das kaputte Rad zu Jehle zurück zu schicken...daß die sich drum kümmern sollen. ^^
Das wäre mA eine schlechte Idee. Immerhin ist dieses Rad ein Beweisstück, und zwar dafür, daß möglicherweise dort entweder ein Material- oder eben ein Konstruktionsfehler vorliegt.
Was wäre, wenn das Rad auf einmal "verschwunden" wäre, bei Jehle-Bikes? ;)

Trek haben lt. eigener Aussage eine sehr umfangreiche Garantie: http://www.trekbikes.com/de/de_DE/trek_bikes_warranty/
Wenn Du allerdings das Dir zustehende Schmerzensgeld möchtest, dann kommst Du um eine Klage nicht drumrum.
Es ist schlimm genug, daß sich Trek erst zucken, wenn man auf Facebook oder eben hier Druck machen versuchst.
 
Die Garantie ist eine freiwillige Sache; die Gewährleistung(Unterschied!) ist gesetzlich vorgeschrieben.
Letztlich sind diese "lebenslangen Garantien" aber eher Werbung für den Verkauf, als wirklich sinnvoll für den Verbraucher.

Ich zitiere mal aus der "Garantie" von Trek:

DIESE GARANTIE GILT NICHT FÜR:
Normale Abnutzung und Verschleiß
Unsachgemäße Montage
Unsachgemäße Wartung
Installation von Ersatzteilen oder Anbauteilen, die nicht ursprünglich für dieses Bike vorgesehen oder nicht mit diesem kompatibel sind
Schäden oder Fehlfunktionen aufgrund von Unfällen, unsachgemäßer Behandlung oder Nachlässigkeit
Arbeitskosten für den Austausch von Teilen oder eine Umrüstung

Zitat Ende.

Im vorliegenden Fall ist es ja auf Grund einer Fehlfunktion(Bruch dieses Bolzens)zum Unfall gekommen und nich umgekehrt.
Falls so etwas noch anderen passiert ist, dann wäre sogar ein Rückruf dieser Räder nötig. Da sehe ich Trek in der Pflicht.

Hier noch der Link zur Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/Gewaehrleistungsrechte-fuer-Kaeufer
Die würde ich auch mal informieren.;)
 
Dass Jehle ein dubioser Billigramscher ist, weiss man aber erst, wenn man sich den Laden mal angeschaut hat.
Aber bei so Sachen ist jeder Fahrradladen ähnlich, ob Online oder Offline - ordentliches kundenfreundliches Geschäftsgebaren hängt vom Geschäftsführer ab > siehe Canyon.

TREK ist da überhaupt nicht aus der Schusslinie. Der Hersteller ist genauso in der Haftung.

aber der kunde kann trek nicht direkt haftbar machen. geht nur an den verkäufer und der muss sich dann mit trek ärgern.....
 
Update: Habe gestern Nachricht vom Münchner Trek-Store und (!!!) von Trek Deutschland bekommen, denen ich bei Facebook eine Nachricht geschrieben hatte.

Der Münchner Trek-Store teilte mir mit, dass man meine Wippe und den Bolzen kostenlos ersetzen würde.
Das habe ich als unzureichend abgelehnt. Denn durch den gebrochenen Bolzen bin ich zu Sturz gekommen und mein Session ist in ein Steinfeld eingeschlagen. Die Folge: Tiefe Kratzer im gesamten Rahmen, Sattel demoliert, tiefe Kratzer in der Gabel und Bremshebeln (für Bilder siehe weiter oben). Als der Händler das hörte, hat er mir natürlich gesagt, ich müsste erstmal beweisen, dass die vielen Schäden nicht schon vorher an meinem Session gewesen seien. Zum Glück habe ich zwei Zeugen, die live dabei waren und bezeugen können, dass sich das Trek zuvor in tadellosem Zustand befunden hatte. Der Trek Store will meinen Einwand an Trek weiterleiten. Falls die bei Ihrer Devise "Wippe und Bolzen austauschen und gut" bleiben, schalte ich meinen Anwalt ein.

Trek Deutschland hat mir über Facebook kurz und knapp mitgeteilt, dass sie den Fall "an den Innendienst weiterleiten".

So far...

Du verursachst dem Trek Store München,der nichts mit der Sache zu tun hat, Kosten (Zeit kostet Geld), bist mit dem Ergebnis nicht zufrieden und machst den Laden hier öffentlich schlecht weil du selbst nicht Willens bist bei Jehle persönlich und mit Nachdruck vorstellig zu werden (man erinnere sich an die unsäglichen 200km Entfernung)? Starkes Stück. Ich hoffe bloß du kaufst wenigstens dein nächstes Bike bei denen.
 
Da es auf der Webseite von TREK kein Impressum gibt und der Münchener Laden der einzige zu sein scheint der sich "TREK Store" nennt, würde ich diesen als deutsche Vertretung dieser Marke ansehen. Kontakt auf der Webseite von TREK ist auch nur per Formular oder mit einer Schweizer Telefonnummer möglich. Die Kontaktadresse im deutschen Handbuch ist, wohl damit nicht so viele Fragen gestellt werden und keiner auf die Idee kommt eine Garantie in Anspruch zu nehmen, in den USA.
Bei dieser Konstellation und der Beschreibung des Händlers wünsche ich dem TE viel Glück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du verursachst dem Trek Store München,der nichts mit der Sache zu tun hat, Kosten (Zeit kostet Geld), bist mit dem Ergebnis nicht zufrieden und machst den Laden hier öffentlich schlecht weil du selbst nicht Willens bist bei Jehle persönlich und mit Nachdruck vorstellig zu werden (man erinnere sich an die unsäglichen 200km Entfernung)? Starkes Stück. Ich hoffe bloß du kaufst wenigstens dein nächstes Bike bei denen.

Ich mache den Münchner trek store nicht schlecht, ich schildere lediglich die Tatsachen. Wie die zu interpretieren sind sei jedem selbst überlassen.
 
Trek haben zwar ihren (Haupt-)Sitz in den USA, aber zusammengebaut werden die Bikes für Europa/Deutschland in Chemnitz, bei Diamant. Die sind allerdings nicht der Ansprechpartner.
Die Kontaktadresse im deutschen Handbuch ist, wohl damit nicht so viele Fragen gestellt werden und keiner auf die Idee kommt eine Garantie in Anspruch zu nehmen, in den USA.
Sehr dubios. :rolleyes:
Wobei bei einer (theoretischen) Klage in den USA evtl. mehr zu holen sein dürfte.
 
Bei kona ist der kontakt auch in monaco, das spielt keine rolle. Die verweisen bei problemen auf den nächsten(!) konahändler, der wickelt alles ab. Sollte sich der händler querstellen macht kona ihm dampf das er seinen arsch bewegt.
 
Nur mal so angenommen, vllt ist der Bolzen ja auch gebrochen als der Dämpfer durchgeschlagen ist. :ka:
Falls nicht, würde ich mich wie bereits geschrieben wurde, mit den erforderlichen Schritten an Jehle wenden. Ggf. ähnlich gelagerte Fälle können die Theorie vom spontanen Bruch halt untermauern, alles in ein entsprechendes Schreiben verpackt kann da die erhoffte Wirkung erzielen.
 
Naja so egal ist das nicht, Durchschläge würden vor Gericht vielleicht als Betrieb außerhalb der Spezifikation gehandhabt. Ergo selbst schuld und kein Ersatz.
 
Ein Gericht kann da gar nichts sagen. Da der Käufer den Gewährleistungsanspruch innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang (Übergabe des Fahrrads) geltend macht, muss der Verkäufer dank § 476 BGB beweisen, dass der Sachmangel NICHT bei Gefahrübergang vorlag. Der Beweis, dass der Käufer den Dämpfer durchgeschlagen hat, dürfte unmöglich sein. Auch sonstige unsachgemäße Benutzung seitens des Käufers kann der Verkäufer hier nur schwer beweisen. Also auch wenn der Käufer tatsächlich das Fahrrad unsachgemäß genutzt hat, hat der Verkäufer hier die A-Karte, weil er den Beweis meist nicht erbringen kann.
 
Danke für deinen Bericht!
Heutzutage wird ein Produkt für teures Geld gekauft und der Service, hier in diesem Fall ist seinen Namen nicht wert - sollte es sich so zugetragen haben.
Was bleibt dann dem geschädigten Kunden? Anwalt hinzuziehen und Prozess führen oder sich in der Öffentlichkeit Luft machen. Manchmal haben letztere Maßnahmen etwas bewirkt.
Ich für meinen Teil werde solche Erfahrungsberichte ernst nehmen, egal wie sich der Kunde verhält. Der Service und die Kundenzufriedenheit ist IMMER eine Sache des Herstellers/ Lieferanten. In diesem Fall würde ich es eine glatte Verfehlung nennen. Der Kunde wird offenbar nicht ernst genommen.
Somit landet für mich in der hart umkämpften Bikebranche jehlebikes und Trek schon mal auf meiner "brauch ich nicht" Liste.
Aber das hält jeder wie er es möchte.
 
Ein Gericht kann da gar nichts sagen. Da der Käufer den Gewährleistungsanspruch innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang (Übergabe des Fahrrads) geltend macht, muss der Verkäufer dank § 476 BGB beweisen, dass der Sachmangel NICHT bei Gefahrübergang vorlag. Der Beweis, dass der Käufer den Dämpfer durchgeschlagen hat, dürfte unmöglich sein. Auch sonstige unsachgemäße Benutzung seitens des Käufers kann der Verkäufer hier nur schwer beweisen. Also auch wenn der Käufer tatsächlich das Fahrrad unsachgemäß genutzt hat, hat der Verkäufer hier die A-Karte, weil er den Beweis meist nicht erbringen kann.

Dazu nochmal nen anderen Aspekt? Was ist denn hier unsachgemäße Benutzung? Der Bock ist ein Downhiller!!! Und jetzt?
Da das Ding sogar nen Stahlfeder-Dämpfer hat, kann man den noch nicht mal mit zu wenig Druck fahren. Außer die Feder passt nicht zum Fahrer-Gewicht. Gibt es in der Bedienungsanleitung ne Begrenzung Sprunghöhe?
 
Du implizierst, dass man sich im Gewährleistungsfall beim Online-Shop immer mehr ins Zeug legen muss, als beim Händler vor Ort. Und das ist sicherlich nicht immer so! Ich kann mit meinem Händler um die Ecke genauso Theater haben.
Klar nicht immer, grundsätzlich schon.

Einem Händler um die Ecke kann man leichter und mit weniger Aufwand auf die Nerven gehen.
 
Das Verhalten des TE kann ich auch nicht nachvollziehen. Ich würde mit nem Kollegen bei Jehle aufschlagen.
Aber das Verhalten von Trek verstehe ich in der Sache auch nicht. Einen Rahmen kann man aus kulanz auf jeden Fall mal vergünstigt anbieten.
Sattel ist ja jetzt nicht so die Welt, Bremshebel sind halt auch mal verkratzt, aber da sei mal drauf gesch|$$3n.
 
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