Isartrails . Treffen und Ratschen (War: Fahrgemeinschaft Isartrails)

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Re: Isartrails . Treffen und Ratschen (War: Fahrgemeinschaft Isartrails)
Trailzustand ist gerade der Wahnsinn. Denke der leichte Regen letzte Nacht wird den Boden noch etwas griffiger gemacht haben. Stellenweise wars ja beinahe schon wieder staubig.
 
"Kettenwechsler" auch mal netter Name

Ja ich hab mir jetzt ein neues Bestellt und versuche mit Ersatzteil das kaputte wieder zu reparieren.

Hatte heute sogar noch Antwort bekommen. Die Rechnen damit das Ersatzteil (Kettenleitblech außen) bis Herbst (Q3) wieder liefern zu können 🤔

wir sollten aufpassen da nichts kaputt zu machen.

Oder mehr Bikes mit Pinion kaufen. (hätte ich sowieso gerne)
Tja, wer vorsorgt in der Zeit, der hat in der Not.
Eigentlich wollte ich meine Kisten voll mit Kleinzeugs auf eBay los werden, aber Ersatzteile bewahre ich mal lieber auf für dieses Jahr. Könnten noch Gold wert sein... 8-)
 
War viel Action die Leitungen in den Rahmen zu bekommen. mach ich nicht mehr raus. :rolleyes:
da durfte sogar der 6,2mm Bohrer ran

Manchmal wäre sowas wie das Raaw Madonna mit außenverlegten Zügen, gleichteilen bei den LAgern usw schon eine Option...

ich versuche jetzt mal den Thread nicht weiter voll zu spamen... ging glaub ich um isartrails
(Falls jemand die Schraube wirklich findet gilt der Deal mit dem Multitool)
Ich sag' mal so: Schrauben Preisinger bei der Schrannenhalle in der Innenstadt. Nimm die andere Schraube mit zum Zeigen und er findet was passendes. Die haben sogar extra-lange B-Schrauben für Shimano für mich gefunden.
 
Garmin Edge 1030 Plus ? dann ist das sicher meiner 8-) (könnt ich zumindest brauchen)

Im Ernst.., ich überlege echt man zu fuß die Trails abzulaufen. Da kann man in kurzer Zeit ne Menge Ersatzteile sammeln.
Bei manchen Zeug fragt man sich wer das liegen lässt.
Hab gestern einen Griff und einen gebrochenen Sattel mitgenommen und entsorgt.

Also ich fahr lieber mit gebrochenem Sattelgestell heim als mit Sattelstütze im....
 
chronik VZH.jpg

Servus @KäptnFR ,
nun die angekündigte Antwort.

Erstmal zur Vorgeschichte der Veröffentlichung der Vollzugshinweise (hierzu hab ich mal die Grafik mit eingebaut, die ich aus den Protokollen von damals zusammengestellt habe, ich selber war bei den Sitzungen NICHT anwesend). Letztendlich waren hier mit DIMB und DAV 1,5 Sportverbände und 0,5 anerkannte Naturschutzverbände anwesend. Dem Gegenüber eine Gewichtung von mehr Bauernverbänden. Bei einer homogenen Besetzung hätte das sicher anders verteilt werden müssen, so dass alle Interessen berücksichtigt werden (Tourismus wurde ja z.B. in dem Fall komplett vergessen, was ja eigentlich auch nicht sein kann). Letztendlich war es aber Konsensentscheidung aller beteiligten Verbände, dass die VZH überarbeitet werden sollen. Dem Auftrag ist das Ministerium nachgekommen, hat aber mit seinem finalen Produkt keinen Verband zufrieden gestellt (weder DIMB, DAV noch die Bauernverbände, wie ich in Gesprächen rausgefunden habe) und ist mit der Formulierung sicher übers Ziel hinausgeschossen.


Nun zu deiner spezifischen Frage:

Die Kommission Recht bei uns im Haus hat diese Interpretation vorgenommen. Kurz zur Zusammensetzung der Kommission, diese besteht aus mehreren aktiven und ehemaligen Juristen die bei diversen Gerichtshöfen Richtern waren oder sind, bzw Staatsanwälte etc).

Deren Interpretation ist kurz und knapp die folgende. Einfachrechtlich ist das Befahren ungeeigneter Wege verboten (Art. 57 Abs. 4 Nr. 2 BayNatSchG). Daraus ergibt sich, dass an die Eignung des Weges nur ein objektiver Maßstab angelegt werden kann. Die Eignung ist eine Eigenschaft des Weges und nicht der Person.

Das Problem an den Vollzugshinweise ist (und das sieht der DAV so), dass die VZH letztendlich subjektives Verhalten (z.B. Gefährdung, nicht sicher Bremsen können, Behinderung) mit objektiven Kriterien vermischen und so zusagen unter dem Deckmantel der Objektivität Parameter mit rein schmuggeln, die da nichts verloren haben.

Wenn man im Leitfaden MTB des DAV nachliest, so sind genau 4 Kriterien genannt, die für die Wegeeignung herangezogen werden sollen.

  • Fester Zustand
  • Steigung, Kurven und Übersichtlichkeit
Bzw zwei Kriterien, welche ihn ungeeignet macht und das ist das Kriterium mit der Treppe+80cm und die Frequentierung (beides BayVGH U v. 03.07.2015, B14.2809)). Als dritter Punkt, wenn der Naturraum nachhaltig geschädigt wird. (das kausal zu beweisen wird aber schwierig, vor allem wenn man sich die wissenschaftliche Datenlage zu Effekten von MTB im Vergleich zu Wandern und co. vor Augen hält), also kann man den Punkt in meinen Augen ignorieren.

Würde man die VZH auf diese Kriterien herunter brechen, so würde in dem Teil 1.3.3.2. Wegeeignung so gut wie nichts mehr übrig bleiben, weil hier wie gesagt subjektive (verhaltensabhängige) Merkmale mit eingebracht wurden. Dass das Ministerium diese Punkte vermischt hat, hat letztendlich aber nichts mit dem DAV zu tun.
 
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